Berlin, 09.09.2019/cw – In diesen Tagen, am 11.09.2019, findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung von Sachverständigen zur Novellierung der Rehabilitierungsgesetze bzgl. ehemaliger Opfer der DDR-Diktatur  statt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz tagt unter dem Vorsitz von Stephan Brandner (AfD) ab 14:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Saal 2.600.

Als einziger Tagesordnungspunkt ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (BT-Drucksache 19/10817)“ angesetzt. Als Sachverständige sind nach ggw. Stand vorgesehen: Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG, Berlin; Dr. Ruth Ebbinghaus, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Würzburg; Guntram Hahne, OStA, Generalstaatsanwaltschaft Berlin; Dr. Anna Kaminsky, Geschäftsführerin der Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin; Philipp Mützel, Assessor jur., München; Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Potsdam; Tom Sello, Beauftragter des Landes Berlin zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin; Marie-Luise Tröbs, Präsidentin des Bundes der in der DDR Zwangsausgesiedelten, Erfurt und Dr. Johannes Wasmuth, Rechtsanwalt, München.

Unter den Sachverständigen nur ein betroffenes Opfer

In Vorfeld haben bereits einige Opfer der SED/DDR-Diktatur diese Zusammensetzung kritisiert, weil sich unter den benannten Sachverständigen mit Dieter Dombrowski nur ein nominelles Opfer der Diktatur befindet. Dombrowski war einst selbst politisch Verfolgter und hatte seine Haftstrafe u.a. in Cottbus verbüßen müssen. Dombrowski habe sich aber durch seine politischen Mandate eher auf die Ebene der offiziösen Politik zubewegt und damit die Repressionslinie seiner Partei, der CDU, gegen die Interessen der Diktatur-Opfer, zumindest indirekt unterstützt, so die kritische Anmerkung. Zuletzt hatte der Partei-Funktionär Unwillen erregt, als er eine Zusammenarbeit mit der in LINKE umbenannten SED in Brandenburg nach der (inzwischen erfolgten) Wahl nicht ausschloss. (Der bisherige Vizepräsident des Landtages konnte sein Mandat nicht verteidigen und gehört dem neuen Landtag nicht mehr an).

Immer wieder demonstrierten Ausgebürgerte und Unterstützer gegen den Rentenbetrug- Die Politik wehrte bis heute ab – Foto. LyrAg

Jetzt wandte sich auch Tatjana Sterneberg, einst Heimkind in der DDR und später politisch Verfolgte (Haft im Frauenzuchthaus Hoheneck) an den Ausschuss. Mit großer Aufmerksamkeit habe sie die „Liste der Sachverständigen“ für die 58. Sitzung zur Kenntnis genommen. Ihr fiel dabei auf, so die ehemalige Hoheneckerin, dass „neben den offensichtlich aus Gründen des Proporzes benannten Personen und den wenigen mit der Materie fachlich befassten Sachverständigen (Juristen, FA für Psychiatrie u. Psychotherapie) offensichtlich keine Anhörung von direkt betroffenen Heimkindern vorgesehen“ sei. Sie frage daher an, „welche Gründe für diese Nichtbeachtung direkt Betroffener“ vorliegen? Schließlich solle es in der Sitzung „thematisch auch um die Rehabilitierung ehem. DDR-Heimkinder“ gehen.

Sterneberg, die auch dem Vorstand der in Berlin ansässigen Vereinigung 17. Juni 1953 angehört, wies in ihrem Schreiben an den Ausschuss darauf hin, dass ihr Verein neben der gegebenen historischen Aufarbeitung nicht nur seit Jahrzehnten Beratungen für Betroffene von SED-Unrecht durchführt, sondern diese auch durch die Abfassung von Schriftsätzen unterstützt und gegenüber den  damit befassten juristischen Instanzen vertritt. Damit könnte auch ihr Verein inhaltlich zum fraglichen Thema sachkundig Stellung nehmen. „Wichtiger erscheint uns allerdings die Anhörung direkt Betroffener durch Ihren Ausschuss,“ so Sterneberg. „Die wichtige authentische Schilderung tatsächlicher aktueller Vorgänge im steten Kampf um Rehabilitierungen ergangenen Unrechtes im Leben dieser Betroffenen“ seien zweifellos eher geeignet, Sie und Ihre KollegInnen von den Notwendigkeiten beabsichtigter Korrekturen in der Rehabilitierung zu überzeugen, als Gutachten von Personen, die zwangsläufig von theoretischen Basissätzen ausgehen müssten, da diese selbst in der Praxis keine Verfolgung durchstehen mussten.

Rituale Gesetzformulierung einer lästigen Aufarbeitung

Sterneberg regte an, den sachlich bedingten Sachverständigenreferaten eine Anhörung betroffener Verfolgter und Heimkinder folgen zu lassen. „Wir und sicher auch andere Verfolgten-Organisationen wären in der Lage, Ihnen kurzfristig Betroffene zu benennen, die für eine Anhörung zur Verfügung ständen.“

In vorab veröffentlichten Stellungnahmen für den Ausschuss zeichnet sich aus Sicht der Betroffenen eine „rituale Gesetzformulierung ab, die eher den endlichen Abschluss einer für die Politik lästig gewordenen Aufarbeitung im Auge hat, als die ernsthafte Auseinandersetzung mit bisherigen schwerwiegenden Fehlern, die der Gesetzgeber in drei Jahrzehnten ursprünglich beabsichtigter Aufarbeitung gemacht hat.“ So sei letztlich der positive Entwurf des Bundesrates, der wegen der zwztl. erfolgten Neuwahlen zum Bundestag am 13.12.2017 formal erneut beschlossen werden musste (BTDrs. 19/261) durch den Bundestag vielfach negativ verändert worden. So kritisiert sogar auch Dombrowski, dass der aktuelle Referentenentwurf „diesen Gesetzentwurf (des Bundesrates) leider aus unverständlichen Gründen nicht aufnimmt.“

Errang  vor dem Verfassungsgericht Berlin einen ersten Erfolg, dennoch ist das Verfahren um eine Rehabilitierung noch nicht beendet: Heike Eichenmüller, heute Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni. – Foto: L. Adler

So werden die lediglich als Zuhörer anwesenden ehemaligen politischen Gefangenen und betroffenen Heimkinder den Sachverständigen und den Diskussionen über deren Ausführungen sicherlich aufmerksam zuhören. Verstehen können sie ohnehin auch nicht, warum der Ausschuss für “Recht und Verbraucherschutz“ für die Durchsetzung der Rechte politischer Verfolgungsopfer zuständig sein soll. Schließlich gäbe es seit 1998 den ständigen Ausschuss für „Menschenrechte und humanitäre Hilfe“. Allein diese nicht unwichtige Zuordnung werde als Indiz dafür gesehen, daß auch 30 Jahre nach dem faktischen Ende der DDR-Diktatur deren Opfer nicht die Zuwendung erteilt wird, die diesen in der Tat als Vorreiter und Lastenträger der Deutschen Einheit zukomme.

Kommentar

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Wieder einmal wird der Eindruck erweckt: Wir kümmern uns. Tatsächlich handelt es sich hier auch wieder nur um einen weiteren Wurf von Nebelkerzen, um das unverantwortlich dürftige Handeln der maßgeblichen Regierungsparteien CDU und SPD hinter den marginalen Verbesserungen einer eigentlich selbstverständlichen Entfristung bisheriger ultimativer Antragstellungen erneut und vielleicht dauerhaft zu verschleiern. So hatten die Unions-Parteien mit Hilfe der FDP zunächst gegen den heftigen Widerstand der (in Opposition befindlichen) SPD klammheimlich den Rentenbetrug an einstigen DDR-Flüchtlingen durchgesetzt und verteidigt. Später folgte die SPD als nunmehriger Koalitionspartner willig nach (Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern?), als Grüne und LINKE eine Revision dieses Betruges forderten. Zuvor hatte die letzte bzw. erste frei gewählte DDR-Regierung der Kohl-Regierung bis zu drei Gesetzentwürfen zur Entschädigung einstiger DDR-Verfolgter zugeleitet, die sämtlich von Bonn (damaliger Sprech für die in Bonn residierende Bundesregierung) mit der Begründung abgewiesen worden waren: „Nicht finanzierbar!“ Dagegen war die in hinteren Absätzen einer Novellierung des Ministergesetzes verborgene Einführung einer „Ehrenpension“ für (längstens) 5 Monate Dienstzeit im letzten DDR-Kabinett in der Anfangshöhe von 600 € ohne Bedenken möglich, während den DDR-Opfern für die erlittene politische Haft unter Auflagen eine „Soziale Zuwendung“ von 250 € (aktuell 300 €) zugestanden wurde.

Angelika u. Gerhard W. wurde die Tochter elf jahre lang vorenthalten –
Keine Rehabilitierung? –
Foto: LyrAg

Wenn es dann durch die verquere Gesetzeslage Obersten Gerichten noch immer möglich ist, zum Beispiel eine Rehabilitierung für die elfjährige Geiselhaft eines Kindes mit der Begründung vorzuenthalten, dann müsse man 17 Millionen DDR-Bürgern eine Rehabilitierung zusprechen, weil auch diesen die Ausreise verwehrt worden sei, dann stimmt etwas in unserem Staat nicht. Nachweislich hatte die Stasi in den einschlägigen Akten ihre Hoffnung festgehalten, über die von ihren Eltern seit dem 13. August 1961 getrennte Tochter an den „Staatsverbrecher Gerhard W.“, einem Fluchthelfer und Vater des Kindes zu gelangen. Eine eindeutigere Beweislage für die politische Motivierung des offensichtlich von der Stasi gesteuerten Kindesentzuges ist nicht vorstellbar.

Man möchte wenige Wochen vor den weiteren „Jubeltagen“ am 3. Oktober und 9. November der Politik zurufen: Erspart Euch Eure jubelnden Heucheleien. Geht lieber in Euch und denkt darüber nach, wie vielen Menschen Ihr bereits den Glauben an einen Recht-schaffenden Staat geraubt habt und was sich an diesem Fehlverhalten noch korrigieren ließe. Wie viele Menschen dieser betroffenen Gruppe müssen noch hoffnungslos sterben, bis einem kleinen Rest von Überlebenden (vielleicht) ein Rest von Anstand durch einen demokratischen Staat zugestanden wird?

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.478).