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Von Gastautorin Angelika Barbe*
Berlin, 30.08.2019 – Wer hat sich nicht schon alles über die Ossis aufgeregt – vor allem über die Undankbaren, die trotz aller Warnungen tatsächlich noch immer AfD wählen. Inbrünstig legte sich kürzlich Ex-Bürgerrechtlerin Marianne Birthler ins Zeug und rief uns Unverbesserliche im ZDF zur Umkehr auf. „20 % Stimmen für die AfD – das muss uns Sorgen machen. Aber wenn ihr diese Partei wählt, wählt ihr Nazis“
Ist das keine Hassrede oder „hate speech“, die Frau Birthler hier vom Stapel lässt? Sechs Millionen Wahl-Bürger werden ungerührt als Nazis verunglimpft. Alle AfD-Wähler werden über einen Kamm geschoren. Wer anderer Meinung ist oder viele Zustände in dieser Republik nicht befürwortet, soll zwangsläufig ein Nazi sein?
Angeblich fühlen sich viele Ossis „abgehängt“. Marianne Birthler drückt es gewählter aus: „Es gibt ein weit verbreitetes Gefühl von Zurückgesetztsein. Die AfD macht im Grunde aus Sorgen Angst und aus Angst macht sie Wählerstimmen.“
Ich kan die Sorgen und Nöte der Bürger nicht verstehen
Ach, Frau Birthler – wenn es keine tatsächlichen Sorgen gäbe, und alles nur „gefühlt“ ist, könnte die AfD doch gar nicht punkten. Oder halten Sie es mit der Sozialdemokratin Elfie Handrick? Handrick, Schatzmeisterin der SPD-Wustermark im Brandenburger Havelland. Handrick sagte im heute-Journal: „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
Andere Parteien verstehen das. Gegen den Straßenausbaubeitrag haben die Freien Wähler in Brandenburg jahrelang vergeblich gekämpft. Unverhältnismäßig hohe Kosten wurden den Bürgern aufgebürdet, obwohl Steuer-und Abgabenlast mehr als 50% beträgt. Erst kurz vor den Wahlen entschieden die herrschenden rot-roten Genossen, dieses Vorhaben zu streichen, nachdem auch die AfD sich dem Bürger-Protest anschloss. Zur Strafe durften die Freien Wähler nicht an der Wahlarena des RBB teilnehmen, weil „nicht die Chance des Einzuges in den Landtag“ bestünde. Der gebührenfinanzierte RBB betätigt sich neuerdings als Prophet.

Die Bürgerrechtlerin Angelika Barbe kann in Gregor Gysi kein „Fanal der Freiheit“ entdecken,
– Foto: Bundestag
Wir haben in Deutschland auch ein massives Sicherheitsproblem. Bisherige Rezepte und Konzepte zur Gewaltbekämpfung wirken nicht. Schlagworte von der „nötigen Polizeipräsenz“ auf den Straßen nützen nichts, wenn sie nur zur Beschwichtigung der Bürger dienen. Unser Staat schafft es nicht, uns vor unseren Feinden zu schützen, „die bei uns aufwuchsen oder von draußen kamen“ (Michael Wolffsohn).
4.000 Stellen abgebaut – 1.000 neue Stellen zugesagt
Wir haben demonstriert, „Gesicht gezeigt“, auch die Lichterketten haben nichts genützt. Die Gewalt nimmt zu. Wir werden angegriffen, vergewaltigt, erstochen, geschlagen, bespuckt, in das Gleisbett gestoßen, Bahntreppen mit Fußtritten herunter geschubst. Wir, die schutzlosen Bürger sollen Zivilcourage zeigen, weil der Staat versagt. Zivilcourage haben wir Ostdeutsche gezeigt, als wir gewaltlos die SED stürzten und damit eine mutige Lebenshaltung bewiesen. Der Staat, dem wir das Gewaltmonopol übereigneten, kann und darf nicht von uns fordern, uns selbst vor Gewalttätern zu schützen. Damit gibt er eine Bankrotterklärung ab.
In Sachsen verspricht Ministerpräsident Kretschmer jetzt vor den Wahlen „1000 neue Polizisten“, nachdem seit 2013 4000 Stellen abgebaut wurden. In der „Wahlarena“ rechtfertigt sich der Politiker, er sei mit seiner neuen Regierung erst 18 Monate im Amt. Dass er vorher jahrelang CDU-Generalsekretär war und die CDU seit 30 Jahren in Regierungsverantwortung, verschweigt er verschämt. Er rechnet mit dem ewigen Bündnispartner der Regierenden, der Vergesslichkeit der Bürger.
Auch die Ära „Helfen statt strafen” muss endlich enden. Der Rückzug des Strafrechts und der Strafjustiz aus der Verbrechensbekämpfung ist ein elementarer politischer Fehler. Alle, die dies zu verantworten haben, behaupten, sie hätten es mit ihrer repressionsfreien Sozialarbeit und Erlebnispädagogik „gut gemeint”. Den Opfern hat es geschadet, die Täter werden nicht zu den erhofften guten Menschen. Stattdessen steigt die Rückfallquote bis zu zwei Dritteln.“Stattdessen steigt die Rückfallquote bis zu zwei Dritteln.“ (Rudolf Wassermann). Die zurückgeholten IS-Verbrecher müssten den Eindruck gewinnen, ihre Verbrechen seien inzwischen gesellschaftlich anerkannt. Staatsanwalt Knispel sprach vorige Woche bei „Lanz“ von Endlosverfahren, die zur Freilassung nicht bestrafter Krimineller wegen zu langer Untersuchungshaft führen, 186 000 Haftbefehle seien offen und könnten nicht vollstreckt werden.
Papier: Warnung vor Erosion der Rechtstaatlichkeit
ZDF-Journalist Theo Koll behauptete bei Berlin direkt: „Die AfD stiehlt gerade das Motto der Bürgerrechtler ‘Wir sind das Volk’“. Dazu Birthler: „Dass sich die AfD auf 89 beruft, ist eine ziemliche Unverschämtheit – wenn die AfD sich wirklich die Ziele zu eigen machte, die wir damals hatten, ein offenes Land, in dem man freimütig miteinander reden kann, die Beachtung der Menschenrechte, der Respekt vor Minderheiten – das machen sie nicht“ Nein, Frau Birthler. Es ging 1989 um Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit, Beendigung der Wahlfälschung, Abtritt und Bestrafung der verkrusteten Staatskader und den Sturz der SED, die sich heute wiederauferstanden im Parlament mit dem Tarnnamen Linke als demokratische Partei versteckt. Eine Abwandlung des Spruches von Iganziao Silone trifft hier zu: „Wenn die SED wiederkommt, wird sie nicht sagen: ‘Ich bin die SED!’ nein, sie wird sagen ‘Ich bin die Linke, eine neue Partei’“.
Es waren Demokraten, die sich in der SED-Diktatur von ganzem Herzen Recht und Freiheit wünschten und deshalb in und mit der Bürgerrechtsbewegung dafür stritten. Ohne die Bürger auf der Straße hätten wir nichts erreicht. Die SED hatte sich selbst ermächtigt und duldete nur ein Scheinparlament. Heute umgeht eine sich selbst ermächtigende Kanzlerin das Parlament- was auch Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau und Journalist Robin Alexander in ihren Büchern bestätigen. In der Politik hat das Recht, das wir uns mit der Friedlichen Revolution mühsam erkämpften, keine Bedeutung mehr. Kanzlerin Merkel hält sich nicht an Verträge, belügt die Bürger, wirft den Ostdeutschen „Hetzjagden“ vor, die es nicht gab und fördert illegale Massenzuwanderung.
„…Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte vor einer Erosion der Rechtsstaatlichkeit, wenn geltendes Recht stillschweigend ignoriert wird. ‘Niemand darf sich ohne Sanktionen aus der Geltung des Rechts herausschleichen. Sonst sind Gebote und Verbote nur noch etwas für die Dummen, Braven und Schwachen’, sagte Papier den Zeitungen der Funke Mediengruppe […]“
Es ist richtig, daß wir heute nicht in der DDR-Diktatur leben. Aber es sind auch heute mutige Demokraten und keine ängstlichen dunkeldeutschen Finsterlinge, die auf der Straße Recht und Freiheit einfordern und deshalb nicht verunglimpft werden dürfen – auch nicht von einer etablierten Grünen, die seit 2011 stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Friede Springer Stiftung ist.
Birthler: „Die AfD hat nicht eine einzige gute Idee, die die Menschen wirklich voranbringt.“
Wirklich, Frau Birthler? Wie sieht es mit der Volksabstimmung aus, die wir am Runden Tisch gern in eine neue Verfassung geschrieben hätten und die im AfD-Programm steht? CDU, SPD und Grüne lehnen diese Forderung bis heute ab, wollen von der echten Mitbestimmung der Bürger nichts mehr wissen – die AfD schon.
Heinemann: Regierung ist dem Bürger verantwortlich, nicht umgekehrt
Birthler: „Vielleicht kommt die AfD bei denen an, die damals hinter der Gardine gestanden haben und sich seit Jahrzehnten grämen, dass sie nicht auf der Straße waren. Für die ist es jetzt so ein nachgeholtes Gefühl, dabei gewesen zu sein.“
Diese Aussage, die Anhänger der AfD im Osten hielten sich „wahrscheinlich“ 1989 hinter den Vorhängen in ihren Wohnungen versteckt und die „wahren damaligen Demokraten“ waren auf der Straße, zeugt von Arroganz, Selbstüberhöhung und Volksverachtung.
Wir haben es mit einer Bürgerverachtung der Mächtigen und Etablierten zu tun, die sich in eitler Arroganz sonnen und die Bürger als „Pack“ (Gabriel), „Mischpoke“ (Özdemir), „Nieten in Nadelstreifen“ (Maas) diffamieren, ihnen sogar „Hass in den Herzen“ (Merkel) vorwerfen. Gauck war sich nicht zu schade, in der ARD noch als Bundespräsident zu verkünden: „Die Eliten sind gar nicht das Problem. Die Bevölkerungen sind im Moment das Problem!“ Dieser Satz zeigt seine abgehobene „Eliten-Gesinnung“. DDR-Staatschef Honecker weinte damals uns „Volksfeinden keine Träne nach“.
Die Bürger sind diesen „Scheinheiligen“ doch völlig egal. Das muss ich schmerzlich in jeder Bundestagswoche beobachten, wenn den SED-Linken Gysi, Pau, Bartsch, Dehm, Lötzsch als Demokraten gehuldigt wird. Der SED –Genosse und Marxist/Leninist Andre Hahn (sächsischer Langzeitabgeordneter und lebenslang mit Steuergeldern alimentiert), wurde ohne Beanstandung ins Gremium für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst gewählt. Der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch dagegen nicht, weil er der AfD angehört.
Gustav Heinemann, ehemaliger Bundespräsident, dagegen verkündete noch in den 70er Jahren: „Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln.“
Frau Birthler, erinnern Sie sich ihrer eigenen Worte? „Es ist gut, für Meinungsfreiheit, Reisefreiheit, eine besser funktionierende Wirtschaft und ein neues Bildungssystem zu kämpfen. All das ist bitter notwendig, aber wir sollten bei alledem nicht vernachlässigen, dass diese Rechte gesichert werden müssen, das heißt, wir müssen über die Fragen der Macht nachdenken und darüber, wie Macht kontrolliert werden kann.“
Kampf gegen angebliche Nazis Heuchelei
Nachdem kein Verlass mehr auf die ostdeutschen Wähler ist, wird den AfD-Sympathisanten vorgeworfen, die Gesellschaft zu spalten. Dabei wird auch vor der öffentlichen Drohung, Andersdenkenden die Grundrechte zu entziehen, nicht Halt gemacht. Peter Tauber, der diese Drohung ausstieß und damit als wahrer Spaltpilz auftritt, ist einstigen SED–Genossen ebenbürtig. Mit welcher Parole haben sie versucht, uns damals einzuschüchtern? „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Und wer gegen uns ist, ist gegen den Weltfrieden.” Mit dieser Devise hat die SED 40 Jahre ihre Macht gesichert.
Marianne Birthlers Kampf gegen angebliche Nazis ist reine Heuchelei. Wo bleibt ihre Anklage gegen die massive Gewalt der Linksextremisten, gegen abgebrannte Autos, gegen Teerangriffe auf Bürgerbüros, gegen körperliche Angriffe auf Personen, die anders denken, gegen Trillerkonzerte, die Redner stören sollen, gegen die Drohungen gegen alle, die hier in Deutschland endlich vom Islam zum Christentum übertreten sind, gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Staatstrojaner?
„Wenn es neben der Würde des Menschen einen obersten Verfassungswert gibt, dann ist es doch der, daß die Freiheit immer mit der Zumutung verbunden sein muß, die Freiheitsausübung der anderen zu ertragen. Wir müssen immer mitdenken, daß unsere Mitmenschen in der Gesellschaft dieselbe Freiheit haben, daß sie aber von ihrer Freiheit einen ganz anderen Gebrauch machen können. Das ist zu ertragen, auch wenn es weh tut. Das gehört zur Freiheit, man kann auch sagen, das ist der Preis der Freiheit.“ (Dieter Schönecker)
Die Zwischenüberschriften wurden durch die Redaktion eingeführt.
* Die Biologin, Politikerin und Autorin Angelika Barbe ist gerade wieder einmal auf Facebook gesperrt worden. Sie war DDR-Oppositionelle, Gründungsmitglied der DDR-SPD, Mitglied des Bundesvorstandes der SPD und Bundestags-abgeordnete der SPD. Sie gehört seit 1996 der CDU an.
V.i.S.d.P.: Die Autorin und Redaktion Hohneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.471).
Von Siegmar Faust
Berlin, 29.08.2019 – Ich bekam schon im ersten Jahr der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes, am 3. Dezember 1990, einen handgeschriebenen und entwaffnend ehrlichen Brief zugesandt. Hier der unveränderte Text unter der Überschrift:
„Auf ein offenes Wort!
Herr Faust und Herr Löwenthal haben sich zu einer undemokratischen, verbrecherischen Organisation zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist ehrliche Sozialisten zu verläumden und moralisch und physisch kaputt zu machen.
Aber daraus wird nicht viel werden.
Sie, Schriftsteller Faust, sind ein elendes Faschistenschwein, Ihr Mitstreiter ist der sattsam bekannte Lügner und Hetzer, dem bei unserer Bevölkerung das Kotzen kommen läst, seine Nazifratze auf Wahlplakaten zu sehen und Ihr Verbrecher aus der DSU habt für eure verbrecherische Tätigkeit gegen die ehemalige DDR und gegen aufrechte Sozialisten bei den Wahlen eine vernichtende Niederlage erlitten.
Euch und Eure Schweinepartei werden wir bekämpfen bis zur Auflösung, und Ihr Halunken vor ein wahres Volksgericht gestellt werdet.
i A Hans Lobenstein, W. Grünbergs, Lothar Bergmann“
Bosse aus Bayern hatten unsere CSU-Gründung verboten
Heute, so muss ich zugeben, sind die Schreiber, die gegen die AfD und mich als ihren Wähler hetzen, etwas intelligenter und geübter im Schreiben, aber deren Gesinnung unterscheidet sich nur in Nuancen. Ob die Unterzeichner dieses „offenen Wortes“ noch leben, darf bezweifelt werden …

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren, von denen nicht nur der Autor überzeugt ist: Unerlaubte Gleichsetzung?
– Foto: LyrAg
Ja, ich war damals Berater der DSU-Fraktion in der Volkskammer und konnte die alten und angehenden Politiker ganz aus der Nähe betrachten. Die DSU war diejenige Partei, die unverzüglich die Wiedervereinigung gefordert hatte. Ich war bei der Gründung der „CSU Sachsen“ in Wiederitzsch bei Leipzig dabei. Dann kamen die Bosse aus Bayern und haben die schon gebildete CSU, der allein auf einer Montagsdemo in Leipzig 1000 Mitgliedsanträge zuströmten, einfach verboten. Wir durften uns als Schwesterpartei der CSU dann DSU nennen, bekamen aber den Pfarrer Ebeling von der Thomaskirche vorgesetzt, der mit seinem Stellvertreter P.-M. Diestel eine CSPD gegründet hatte und dann die Wahlveranstaltung wütend verließ, weil die Mehrheit sich für die CSU Sachsen entschieden hatte. So kam dieser dubiose Diestel ungewählt in die Partei und machte sie als Generalsekretär systematisch von oben her kaputt, bevor er in die CDU wechselte, in der dieser Offizierssohn und Freund Gregor Gysis und vieler Stasi-Offiziere noch immer Mitglied ist.
Es gibt noch viele Geschichten, die Geschichte machten
Die DSU gibt es noch in einigen Gebieten auf Gemeinde- und Kreisebene. Und mich gibt es auch noch.
Ebeling verdiente sich dann sein Taschengeld bei der Moon-Sekte, die ebenso zum Ziel des Hasses fortschrittlicher Gutmenschen wurde. Ebeling, einmal von mir auf Diestel angesprochen, bekam Schnappluftatmung. Ich solle ihn noch einmal in einem Jahr ansprechen, was ich auch tat, aber da winkte er nur traurig ab und ging weiter, sein Geheimnis verschlossen mitnehmend.
Moon war für mich eher ein Haftkamerad, der Folter in Nordkorea hinter sich hatte. Um ihn wurde es erst wieder ruhig, nachdem er Gorbatschow mit einem großzügigen Kredit gerettet hatte …
Oh, es gibt noch viele Geschichten zu erzählen, die Geschichte mach(t)en.
Einfügung der Zwischenüberschriften durch Redaktion.
V.i.S.d.P.: Der Autor und Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.469).
Berlin, 27.08.2019/cw – Das sich endlich etwas in Sachen MIETE bewegt, ist wohl zuforderst den aktuellen Wahlkämpfen zu verdanken. Sei´s drum, davon lebt Demokratie. Beunruhigend sind aber einige Argumente, die – wie im Fall Berlin – nunmehr in Gesetzentwürfe einfließen sollen. Wir haben uns mit einigen dieser Argumente auseinandergesetzt, wobei auch wir nur gewisse Punkte beleuchten, aber an dieser Stelle – allein schon aus Platzgründen – keine ausführlichen Diskussionen en detail führen können.
Wohngeld erhöhen
Was auf den ersten Blick wie eine Befreiungsschlag wirkt, weil Mietern mit niedrigem Einkommen unerträgliche Lasten erleichtert werden sollen, hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Im Grunde handelt es sich um eine weitere Subventionierung von Vermietern, die die bisherige dreißigjährige Sozialbindung des sogen. Sozialen Wohnungsbaus zu Gunsten der Vermieter ergänzt. Nach dreißig Jahren kann der Besitzer von staatlich geförderten Immobilien die Wohnungen „frei nach dem Markt“ vermieten. Auch hier schaut der Steuerzahler, mit dessen Geldern diese Wohnungen einst gebaut wurden, buchstäblich in die Röhre. Langfristigkeit? Fehlanzeige.
Die Erhöhung des Wohngeldes stellt eine noch dreistere Augenwischerei dar. Dem Mieter (und Wähler!) wird suggeriert: Seht her, wir helfen euch in euerer Not. Den Nutzen dieser Nothilfe hat der Vermieter, der sich in seiner Mieterhöhungspraxis bestätigt sehen kann.
Enteignung von Wohnbaugesellschaften
Die angedachte und mit einem Volksbegehren angestrebte Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften ist ebenfalls nur vordergründig von Vorteil. Mit der angestrebten Enteignung soll der Staat dem Mieter bezahlbare Mieten garantieren. Was für die ersten Jahre nach einer Enteignung durchaus verlockend aussieht, lässt sich aber mit wirtschaftlichem Verstand kaum dauerhaft durchhalten. Denn natürlich steigen die unausweichlichen Kosten des Unterhaltes stetig an und führen längerfristig eben wieder zu notwendigen Erhöhungen der Kaltmieten mit den dann wieder aufkommenden Ungerechtigkeiten gegenüber den Geringverdienern. Hingegen partizipiert der GUT-Verdiener von einer solchen Lösung und kann mit der so eingesparten Miete im Gegensatz zu seinem Nachbarn seine Urlaubsreise sorgenfrei finanzieren.
Mietendeckel erinnert an DDR-Wirtschaft
Die einstige SED, heute DIE LINKE, hat vordergründig den Mut, bisher nahezu Undenkbares in den politischen Diskurs einzubringen: Den Mietendeckel. Sie setzt dabei wahrscheinlich auf den politischen Verführungswert für die zu erreichende Klientel, die völlig zu recht über den anhaltenden Mietenwahnsinn empört ist und sogar inzwischen zu Tausenden auf die Straße geht. Aber hält dieses auf den ersten Blick bestechende Modell einer Überprüfung stand? Wohl eher nicht.
Das liegt nicht nur an den aufheulenden Reaktionen aus der Immobilienbranche. Die waren zu erwarten und – was ja nicht immer der Fall ist – vom üblichen Geheul entkleidet teilweise auch nachvollziehbar. Der Blick in die unselige DDR-Vergangenheit zeigt diese Begründung auf. Die (nicht national- sondern) staats-sozialistische Führung hatte die komplette Deckelung der Mieten entsprechend gesetzlich geregelt, und die Häuser in den DDR-Ortschaften sahen entsprechend aus. Wegen der staatlich verordneten Mieten konnte häufig nicht einmal der minimalste Unterhalt einer Immobilie gesichert werden. Im Ergebnis hatten die DDR-Bürger keine kapitalistischen Ausbeuter-Mieten zu verkraften, mußte aber dem Zerfall ihres Wohnumfeldes ebenso hilflos zusehen, wie den anderen Folgen staatlicher Willkür.
Darüber hinaus würde auch dieser Mietendeckel im Ergebnis wieder die fördern, die wegen eines überdurchschnittlichen Einkommens dieser Einkommensverbesserung hellauf begeistert zustimmen dürften. Für den Durchschnittsmieter verbessert sich die persönliche bzw. familiäre Einkommenssituation aller Voraussicht nach nur vorübergehend. Der Immobilieneigentümer hingegen dürfte hier und da, zumindest längerfristig, ernsthafte Probleme finanzieller Art für den laufenden Unterhalt und nachhaltiger Substanzsicherung/Modernisierung haben. Liebe LINKE, man möchte Euch im gewohnten Partei-Sprech zurufen: Vorwärts immer – Rückwärts nimmer!
Solidarpakt: Miete auf 30 Prozent des Einkommens beschränken
Vor nahezu vierzig Jahren hat der Autor bereits ein Positionspapier an die damalige SPD-Bundestagsfraktion übersandt. Nach den damaligen Vorschlägen sollten die Mieten auf 30 Prozent des verfügbaren Einkommens beschränkt werden. Diese Beschränkung setze einen bundesweiten Mietspiegel voraus, der durchaus nach örtlichen Gegebenheiten variieren kann.
Anhand dieses Mietspiegels wird das erzielbare Einkommen aus der Vermietung einer Immobilie berechnet. Der Clou: Der Vermieter kommt in jedem Fall auf die ihm zustehende, weil festgelegte Rendite, weil er entweder selbst oder über eine entsprechend einzurichtende Ausgleichskasse unterschiedliche Mieten für seine Wohnungen (Ausrichtung auf das Einkommen) miteinander verrechnen kann. Ein entstehender Überschuss (aus der Vermietung an Einkommens-starke Mieter) wird hingegen an die Ausgleichskasse abgeführt. Diese leistet wiederum Ausgleichszahlungen an Vermieter, die an „zu viele“ Mieter vermieten, die wegen der Einkommensbeschränkung nicht den Level des gültigen Mietspiegels erreichen.
Mit dieser Lösung würde nicht nur eine Zergliederung von Wohngebieten in „Reich“ und „Arm“ vermindert werden, sondern auch eine soziale Beruhigung des Miet- und Wohnungsmarktes erfolgen. Auch die Vermieter könnten mit einer solchen sozialen Variante ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, ohne Sozialhilfe beantragen zu müssen. Dem Groß- oder Gutverdiener hingegen täte eine Miete, die um einiges über dem staatlich festgelegten Mietspiegel läge, nicht sonderlich weh.
Dass man über weitergehende flankierende Maßnahmen diskutieren muß, steht außer Zweifel.
So ist die Frage der Mieterhöhungen infolge erfolgter Modernisierungen nicht ausdiskutiert. Denn diese Mieterhöhungen bleiben bestehen, auch wenn die Kosten der Modernisierung längst beglichen sind. Ein weiteres Ärgernis ist die fehlende Regelung einer vorzuschreibenden Rücklagen-Bildung aus den jährlichen Mieteinnahmen für notwendige Modernisierungen durch den Vermieter. Allein aus dieser Rücklagenpflicht würden sich positive Auswirkungen auf entsprechende Mieterhöhungen ergeben.
Es gibt also (eigentlich) noch viel zu tun. Allerdings sollte die Politik nicht nur vorübergehend offene Ohren für Alternativen haben. So wurde der Inhalt der hier vorgetragenen prozentualen Bindung an das Einkommen bereits vor einem Jahr in der SPD-Zentrale in Berlin (nach 1980) erneut vorgetragen. In dem sehr offenen und freundlichen Gespräch wurde eine Prüfung und „unbedingte Rückmeldung“ in Aussicht gestellt. Wie 1980 lag auch 2018 (bis heute) keine Rückmeldung vor. Halt, 1980 wurde der Vorschlag noch an ein Gremium der Partei in Bremen verwiesen. Immerhin. Auch wenn von dort dann keine Antwort kam…
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.468).
Karlsruhe/Berlin, 20.08.2019/cw – Der verurteilte Betreiber und alleinige Administrator einer Plattform im Darknet, Philipp K., wußte zwar nichts von den Absichten des 18 Jahre alten Münchner Amokläufers David S., als er diesem am 20. Mai und 17. Juli 2016 eine Pistole Glock und 567 Patronen übergab. Aber der Betreiber der Plattform, die u.a. auch dem Vertrieb von Waffen diente, hätte erkennen können und müssen, dass die Möglichkeit eines anonymen Waffenerwerbs abseits des geregelten legalen Marktes dazu führen kann, dass der Erwerber eine auf diesem Weg erworbene Schusswaffe zur Tötung und Verletzung von Menschen einsetzt. Dies gilt, zumal da der Angeklagte durch die Berichterstattung über das Pariser Attentat auf eine solche Möglichkeit aufmerksam geworden war. So der BGH (1 StR 188/19) in seiner Ablehnung einer Teilrevision gegen das vom Landgericht Karlsruhe wegen diverser Delikte erfolgten Urteils vom 19. Dezember 2018 (4 KLs 608 Js 19580/17).
Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten wegen mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte sowie wegen Beihilfe zum Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in zwei Fällen und zum Handeltreiben mit Schusswaffen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil wandte sich der Angeklagte mit seiner auf Teile des Schuldspruchs beschränkten Revision. Er hatte beanstandet, dass ihm fahrlässiges Verhalten hinsichtlich der Tötungen und Körperverletzungen vorgeworfen wurde.
Am frühen Abend des 22. Juli 2016 hatte der Amokläufer David S. mit der von Philipp K. erworbenen Waffe und Munition auf eine Gruppe Jugendlicher in einer McDonalds-Filiale im Münchner Olympia-Einkaufszentrum geschossen. Fünf Jugendliche starben, einer wurde schwer verletzt. David S. schoss danach auf die zu Fuß Flüchtenden, nachdem er das Einkaufszentrum verlassen hatte. Dabei tötete er drei weitere Menschen, drei erlitten schwere Verletzungen. Nach seiner Rückkehr in das Einkaufszentrum erschoss der Amokläufer im EKZ einen jungen Mann. Auf der nachfolgenden Flucht verletzte David S. durch einen Schuss eine weitere Person. Nach etwa zweieinhalb Stunden hatte der Täter sich selbst erschossen, nachdem er schließlich von der Polizei entdeckt worden war.
Mit der Entscheidung des BGH vom 19.08.2019, in der er das Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet verworfen hatte, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Mobil: 0176-48061953 (1.467).
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