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Erklärung des Vorstandes des Aufarbeitungsvereines Bürgerkomitee 15. Januar e.V. Berlin

Berlin, 26.06.2019/ChrB – Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestag hat heute einen Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen, der das Ende der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen herbei führen soll. Nach Plänen der Koalition soll das Plenum des Bundestages dem Antrag nach der Sommerpause zustimmen, dass die Akten in das Bundesarchiv überführt werden, obwohl es für fast alle wesentlichen Probleme keine Lösung gibt. Eine solche Entschließung des Bundestages ohne das Kleingedruckte zu kennen, wäre nach Auffassung des Aufarbeitungsvereins Bürgerkomitee 15. Januar e.V. fahrlässig und unverantwortlich.

Außenstellen in Ostdeutschland hängen in der Luft

Nicht geklärt ist die Zukunft der 12 Außenstellen des BStU. Sie befinden sich in ehemaligen Bezirksstädten der DDR, wo couragierte Bürger im Dezember 1989 die Stasi-Dienststellen besetzten und die Akten sicherten. Nach Vorstellungen der Koalition sollen 7 Außenstellen die Akten weggenommen und in je einer Landesstelle archiviert werden. Welche Orte das sein werden, ist vollkommen unklar. Unklar ist auch das Schicksal der 7 Außenstellen. Sie sollen Öffentlichkeitsarbeit und politische Bildungsarbeit machen. Das Bundesarchiv hat in einer Anhörung aber schon klar zu erkennen gegeben, dass es sich nicht für politische Bildungsarbeit in der Fläche verantwortlich fühlt. Es fehlt dem BArch auch die nötige Kompetenz. Somit ist die Zukunft der Außenstellen, die gerade in ostdeutschen Regionen mit wenig Aufarbeitungsinitiativen eine wichtige politische Bildungsarbeit leisten, vollkommen ungewiss.

Zusammenarbeit mit Aufarbeitungsinstitutionen im Mittelosteuropa ungewissNicht geklärt ist, wie der Arbeitsverbund mit den vergleichbaren Aufarbeitungsinstitutionen in Mittelosteuropa aufrechterhalten werden soll. Die Gauck-Behörde war ein Vorbild für diese Institutionen, eine Abwicklung des BStU lässt nach bisherigen Erfahrungen negative Auswirkungen auf den Aufarbeitungs- und Demokratisierungsprozess in diesen und anderen postdiktatorischen Ländern befürchten.

Ende der Stasi-Forschung

Nicht geklärt ist die Zukunft der Stasiforschung. Der Bundesbeauftragte hat die bisherige Forschungsabteilung einfach zu einer archivwissenschaftlichen Abteilung umdeklariert, um ein Hindernis auf dem Weg zum Bundesarchiv auszuräumen. Damit droht die Stasi-Geheimdienstforschung abgewürgt zu werden, obwohl es viele weiße Flecken gibt und es an keiner Universität eine etablierten Schwerpunkt zur Geheimdienstforschung gibt.

Politisierung der Akten droht

Nicht geklärt sind die rechtlichen Probleme. Der Vorschlag, das Stasi-Unterlagengesetz für den Sonderbestand der Stasi-Akten dem Bundesarchivgesetz anzugliedern, ist nicht durchdacht. Es sind zwei systematisch vollkommen gegensätzliche Gesetze, was auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Bisher hat ein unabhängiger Bundesbeauftragter das Letztentscheidungsrecht darüber, welche Akte „nach draußen“ gegeben werden kann. Künftig würde diese Aufgabe dem Präsidenten des Bundesarchivs zukommen, der als weisungsabhängiger Beamter der Fach- und Rechtsaufsicht des zuständigen Ressorts der Bundesregierung untersteht. Der Streit um die Rechtsauffassung bei der Herausgabe von MfS-Akten von Personen der Zeitgeschichte in den Jahren 2000-2005 hat gezeigt, dass es massive Versuche von Seiten der Regierung gab, auf die Frage der Aktenherausgaben von Personen der Zeitgeschichte Einfluss zu nehmen. In mittelosteuropäischen Staaten, wo es dieses Unabhängigkeit bei der Entscheidung über Aktenzugänglichmachung nicht gibt, wurden die Akten zum Spielball der jeweilige Regierung, die der Versuchung unterlag, die Akten parteipolitisch zu nutzen.

Stasi-Überprüfung wird politisiert

Nicht geklärt ist, wie die geplante Fortsetzung der Möglichkeit Stasi-Überprüfungen von Abgeordneten und Mitarbeitern öffentlicher Institutionen, vom Bundesarchiv durchgeführt werden kann. Die Herausgabe von Material an die überprüfende Stelle ist faktisch immer ein Präjudiz, da die Behörde vorab entscheiden muss, ob das vorliegende Material belastend im Sinne des § 6 des StUG ist. Wie diese präjudizierende Entscheidung von einer weisungsabhängigen Behörde vorgenommen werden kann, bleibt eine ungeklärte Frage.

Von Koalitionspolitikern im Kulturausschuss wurde im Vorfeld der Eindruck erweckt, der Bundestag habe 2016 für die Überführung der Akten ins Bundesarchiv gestimmt. Dies trifft nicht zu. Der Bundestag hat dem Bundesbeauftragten und dem Präsidenten des Bundesarchivs damals nur den Auftrag erteilt, einen Vorschlag vorzulegen. Der Kulturausschuss will diesem Vorschlag jetzt folgen, obwohl alle wichtigen Fragen offen geblieben sind.

Der Antrag behauptet, dass es dem Interesse der Opferverbände entspräche, dass die Stasi-Unterlagenbehörde aufgelöst wird. Aus vielfältigen Kontakten ist uns demgegenüber bekannt, dass viele der in der DDR politisch Verfolgten und Repressierten keineswegs das vom Ausschuss vorgelegte Konzept begrüßen.

Ansprechpartner: Dr. Christian Booß, bueko_1501_Berlin@web.de – Mobil: 0171-5311140

Von Vera Lengsfeld*

Vor dreißig Jahren stand Leipzig im Zentrum der Friedlichen Revolution, die das Ende der SED-Diktatur herbeiführte und die Überwindung der Spaltung Deutschlands ermöglichte. Von hier gingen die Montagsdemonstrationen aus, die sich wie ein Buschbrand über die ganze DDR ausbreiteten und schließlich zum Fall der Mauer und freien Volkskammerwahlen führten.

Wegen ihrer überragenden Rolle sollte Leipzig sogar der Titel „Heldenstadt“ zuerkannt werden, jedenfalls war das der vielbeachtete Vorschlag des Schriftstellers Christoph Hein.

Nun geht ausgerechnet von Leipzig eine ungeheure Geschichtsklitterung aus, eine Verhöhnung der Friedlichen Revolution.

Wie die Leipziger Volkszeitung bereits im Mai unter der Rubrik „Sonderthemen“ meldete, planen die Leipziger Philharmoniker ein Gedenkkonzert zur Friedlichen Revolution in der Peterskirche. Der Titel der Veranstaltung lautet: „Freiheit, schöner Götterfunken“.

Aussenseiter? Ein neues Kleid macht noch keinen anderen Vogel – Foto: LyrAg

Ausgerechnet am 9. Oktober, dem Jahrestag der großen Montagsdemonstration, die der Beginn des Endes der SED-Diktatur bedeutete, soll mit der Neunten Sinfonie von Beethoven das Werk erklingen, das Leonard Bernstein mit dem neuen Text „Freiheit, schöner Götterfunken“ 1989 in Berlin zum Fall der Berliner Mauer aufführte. Was als „respektvolle Würdigung für die vielen Tausend, die seinerzeit in Leipzig mutig auf die Straße gegangen sind“, angekündigt wurde, gerät durch den engagierten Festredner Gregor Gysi allerdings zu einer Verhöhnung der Demonstranten.

Die Leipziger und alle anderen Demonstranten in der ganzen DDR sind gegen die Herrschaft der SED auf die Straße gegangen. Es war Gregor Gysi, der die Mauerschützenpartei vor dem verdienten Untergang rettete. Beim letzten SED-Parteitag, der am 8. Dezember 1989 stattfand, war die Mehrheit der Delegierten, gepeinigt von Scham und Reue entschlossen, die Partei aufzulösen. Der damalige Partei- und Regierungschef Hans Modrow, drohte mit seinem Versuch, die Auflösung zu verhindern, zu scheitern. Da trat der bis dato fast unbekannte Rechtsanwalt Gregor Gysi, laut Feststellung des Bundestags- Immunitätsausschusses von 1998 erwiesener Mitarbeiter der Staatssicherheit, ans Mikrofon. Er überzeugt die Genossen, ihre Entscheidung zu überdenken, denn dann wären auch das Vermögen und die Parteistrukturen verloren, was „unabsehbare Folgen“, besonders für den kommenden Wahlkampf hätte.
Nach dieser Rede wird Gysi zum Parteivorsitzenden der SED gewählt. Eine seiner ersten Amtshandlungen ist die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Sicherung des Parteivermögens. In der Legislaturperiode 1994-1998 recherchierte der Bundestags-Untersuchungsausschuss geschätzten 24 Mrd. DM verschwundenem DDR-Vermögen hinterher. Alle PDS-Funktionäre, die vom Ausschuss vernommen wurden, verweigerten die Aussage mit der identischen Erklärung, sie würden sich der Strafverfolgung aussetzen, wenn sie ihr Wissen preis geben würden. Seitdem wird nicht mehr nachgefragt.

Außerdem verpasste Gysi der Partei den Zusatznamen PDS, Partei des Demokratischen Sozialismus. Seitdem ist die SED noch dreimal umbenannt worden und immer noch unter uns. Gysi ist nicht mehr ihr Vorsitzender, aber im Programm hat sie noch den „Systemwechsel“, also die Abschaffung der Demokratie.
Für die Philharmonie Leipzig sei es „eine Ehre“, dass Gregor Gysi an diesem historischen Datum die Festrede hält, ließ die Philharmonie die Leipziger Volkszeitung wissen. Gysi gelte in Politik, Wissenschaft und Medien seit vielen Jahren als kompetenter Meinungsführer und sei ein gefragter Autor und Interviewpartner, lautete die Begründung. Zu seiner Rolle als letzter Parteichef der SED und Retter des von der SED zusammengerafften Vermögens, kein Wort. Natürlich auch nichts zu seiner fragwürdigen Rolle als Anwalt von Oppositionellen in der DDR.

Die angebliche Ehrung der mutigen Demonstranten ist angesichts dieser Fakten eine Verhöhnung. Die Leipziger Philharmonie täte gut daran, auf diesen Skandal zu verzichten.

* Der Beitrag erschien original unter: https://vera-lengsfeld.de/2019/06/25/die-verhoehnung-der-friedlichen-revolution-1989/

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