Erfurt, 18.05.2018/cw – Fassungslos über ein Urteil des Landessozialgerichtes zeigte sich der Verband der Opfer des Stalinismus in Thüringen. Der Landesvorsitzende der VOS, Manfred Wettstein: „In den letzten Jahrzehnten seien zahlreiche Ansprüche von Opfern kommunistischer Gewalt von den Gerichten abgeschmettert worden, nun können sich die Peiniger ins Fäustchen lachen.“
Grundlage der Bestürzung in den Opferverbänden: Das Sozialgericht Thüringen hatte am 15.05. in einem Urteil (L 3 R 837/18) festgelegt, dass Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren ist.
Nach einer Pressemitteilung des Sozialgerichtes vom 16.05. war „der Kläger seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahre 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststellungsbescheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt als Arbeitsentgelt. Nach Abweisung einer Klage durch das Sozialgericht mit Urteil vom 17.10.2013 hatte das LSG Erfurt auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 29.04.2014 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Der Wiederaufruf der Sache durch den Kläger erfolgte im Juni 2018.
Das LSG Erfurt hat der Berufung insoweit stattgegeben, als der Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei verpflichtet wurde, das im Zeitraum 1961-1981 gezahlte Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt festzustellen. Hinsichtlich der Feststellung von Kleidergeld hat das Landessozialgericht die Berufung zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts war Verpflegungsgeld eine lohnpolitische Maßnahme und diente der Verbesserung der Einkommenssituation des Betroffenen. Bekleidungsgeld hingegen habe eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers gedient und hatte daher keinen Arbeitsentgeltcharakter.“
Angehörige des DDR-Strafvollzuges können ebenfalls profitieren
Von dem jetzigen Urteil sind vor allem untere Dienstgrade betroffen. Profitieren könnten von dieser Entscheidung auch ehemalige Beschäftigte des DDR-Strafvollzuges und der Feuerwehr.
Das Gericht hatte eine Berufung nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG angefochten werden.
Unmut der Verfolgungsopfer
Der Unmut der Verfolgungsopfer der DDR-Diktatur ist begründet. Während Gerichte landauf-landab Ansprüche dieser Betroffenen-Gruppe auch nach 30 Jahren des Mauerfalls immer noch mit teils skandalösen Begründungen abweisen, haben ehemalige Systemträger – wenn auch nach längeren Schamfristen – immer wieder Erfolge, wie jetzt in Thüringen.
So hatte jüngst in Berlin das Landgericht den Antrag einer ehem. DDR-Bürgerin auf Rehabilitierung zugefügten DDR-Unrechtes abgewiesen. Die jetzt 58jährige war im Alter von zwei Jahren in ein Heim eingewiesen worden, weil die betreuenden Großeltern wegen Republikflucht inhaftiert (und später verurteilt) worden waren. Das Gericht hatte die Einweisung als „übliche fürsorgerische Maßnahme“ bezeichnet und die elf Jahre andauernde Vorenthaltung der nach West-Berlin geflüchteten Eltern schlicht ignoriert: Man müsste ja dann allen 17 Millionen DDR-Bürgern eine Wiedergutmachung zusprechen, weil diese an der Ausreise gehindert worden seien.
Fortdauernde Unrechtspflege
Es sind diese Urteils-Begründungen, die Verfolgungs-Opfer der DDR buchstäblich auf die Palme treiben. Dabei handelt es sich nur um die Spitze einer „fortdauernden Unrechtspflege,“ wie die Vereinigung 17. Juni 1953 in einer Stellungnahme von heute in Berlin erklärte. Für diese „Aufrechterhaltung alter Prinzipien“ seine allerdings nicht nur die Gerichte, sondern auch die Politik verantwortlich. Diese habe die grundlegende und unmissverständliche Aufarbeitung des DDR-Unrechtes im Gegensatz zu der zwar verzögerten, aber immerhin konsequenten Verfolgung des NS-Unrechtes „auf die lange Bank geschoben.“ Nur zögerlich und nach für die Betroffenen quälenden, weil immer wieder vorgertragenen Forderungen reagiere die Politik, wie jetzt, 30 Jahre nach der Maueröffnung, durch z.B. die Entfristungs-Vorlage des Unrechtsbereinigungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Die nach wie vor ungeklärte Verletzung von Grundrechten durch die erfolgte Rückstufung von Bundesbürgern (nach erfolgreicher Flucht aus dem SED-Staat) zu DDR-Bürgern und die damit verbundene bis zu dreistellige Kürzung von Rentenansprüchen ist bis heute nicht korrigiert worden.

Immer wieder demonstrierten Ausgebürgerte und Unterstützer gegen den Rentenbetrug- Die Politik wehrte bis heute ab – Foto. LyrAg
Auch die „Soziale Zuwendung“, die SED-DDR-Opfer nach einer zu Unrecht verbüßten Haft von mindestens 180 Tagen erhalten, im Polit-Deutsch schamhaft als „Opferrente“ bezeichnet, ist ein Skandal dieser Republik, weil die Opfer somit gesetzeskonform zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden. Auch eine Dynamisierung der Entschädigung ist bisher abgelehnt worden. Auf der anderen Seite erhalten die einstigen Minister der (frei gewählten) Übergangsregierung der DDR für längstens 5 Monate Dienstzeit eine sogen. Ministerrente, die jeweils mit einer Erhöhung der Ministergehälter auf Bundesebene angepasst werden. Eingangsrente: 600 Euro. SED-DDR-Opfer erhielten seit 2007 (!) 250 Euro, nach einer Erhöhung ab 2015 300 Euro. Dies entspricht gerade einmal der Hälfte der Eingangsrente für ehemalige Minister der letzten DDR-Regierung.
Unwucht im Rad der Aufarbeitung
„Die wenigen Beispiele belegen die Unwucht im Rad der Aufarbeitung,“ stellt dazu die Vereinigung 17. Juni fest. Daher sehe man den zu erwartenden Jubelreden zum 30. Jahrestag des Mauerfalls „mit erheblichen Kopfschmerzen entgegen.“ Es sei ein „Höhepunkt der Heuchelei“ zu erwarten, um die Bürger von den „sträflichen Versäumnissen und Verwerfungen in der Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur“ abzulenken. Daher ist es für viele Verbandsvertreter nicht verwunderlich, wenn sich einstige Opfer zunehmend enttäuscht von den einst bei diesen hoch angesehenen, weil die Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten tragenden Parteien abwenden und versucht sind, sich neu entstandenen politischen Gruppierungen zuzuwenden.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 0176-48061953 (1.408).
1 Kommentar
18. Mai 2019 um 14:38
Klaus Helmut Dörfert
Solche Entscheidungen dienen doch nur der Reflexion über die Dinge, die 1989 wirklich geschehen sind. Für die Dabeigewesenen gibt es doch keinen besseren Beweis für den Verrat am eigenen Volk. Aber eines ist gewiss: Man liebt wohl den Verrat, aber nicht den Verräter. … Frau Merkel nebst Gefolge hat eine große DDR geschaffen, mit systemtreuen Gestalten vom MfS und MdI. … Wer eine Zeitung liest weiß immer nur, was i n der Zeitung steht. …
Mit kameradschaftlichem Gruss
Dipl. Klaus Helmut Dörfert