Pressemitteilung  

Berlin, 25.11.2018/cw – Die ehemaligen und aus Protest gegen die Entlassung Knabes zurückgetretenen Beiratsmitglieder  der Stiftung Hohenschönhausen Heidi Bohley,  Freya Klier und Barbara Zehnpfennig haben den Entscheid des Landgerichtes Berlin in einer Presseerklärung ausdrücklich begrüßt. Das Landgericht hatte nach Medienberichten, die sich auf eine Eilmeldung des Berliner TAGESSPIEGEL bezog, in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass der entlassene Direktor der Gedenkstätte mit sofortiger Wirkung seine Arbeit bis zum regulären Kündigungstermin Ende März 2019 wieder aufnehmen dürfe. Insider rechnen damit, dass Hubertus Knabe seine Arbeit in der Gedenkstätte am morgigen Montag wieder aufnehmen wird.

Nachfolgend die Pressemitteilung im Wortlaut:

„In Sachen Hohenschönhausen – endlich wird der Rechtsstaat tätig

Wir begrüßen den im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ergangenen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 22.11.2018.
Der Vorsitzende des Stiftungsrates der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Dr. Klaus Lederer, hatte den amtierenden Direktor, Dr. Hubertus Knabe,  am 25. September 2018 mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt. Da auch dem stellvertretenden Direktor zum selben Zeitpunkt gekündigt wurde, hat Herr Lederer damit die Vorstandsebene (die laut Gedenkstättensatzung innerhalb der Stiftung ein eigenes Organ bildet) ohne triftigen Grund vernichtet und damit der Gedenkstätte schweren Schaden zugefügt.

Das Gericht hat Herrn Lederer aufgetragen, Dr. Knabe ab sofort wieder als Direktor tätig werden zu lassen. Bei Zuwiderhandlung wird dem Stiftungsratsvorsitzenden ein Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 € oder ersatzweise Ordnungshaft angedroht. Diese gerichtliche Anordnung eröffnet nun endlich die Möglichkeit, die Ereignisse der letzten Wochen in Ruhe und Sachlichkeit zu sichten und jenseits von Unterstellungen und Rufmord neu zu bewerten.

Dresden – Berlin – Passau am 24. November  2018″

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