Dresden/Berlin, 20.07.2018/cw – Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom März d.J. schien einsichtig. Die einstigen Langhaar-Revoluzzer hatten beantragt, die anstehenden Auszahlungen aus der weiteren Sicherstellung von SED-Vermögen „zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht sowie zur Aufklärung und Wiedergutmachung einzusetzen“ (Drucksache 6/13100). Der Antrag wurde Ende April von den Groß-Koalitionären in der 70. Sitzung des Landtages abgelehnt. Wir fassen folgend den Austausch der Meinungen zu diesem Thema zusammen (Zitate nach dem Landtags-Protokoll).
Ob die Antragsteller angesichts der vielfachen Lippenbekenntnisse sowohl der CDU wie der SPD zur Thematik „SED-Opfer“ und „Aufarbeitung von SED-Unrecht“ davon ausgingen, dass der Antrag zum Selbstläufer werden würde, entzieht sich unserer Kenntnis. Tatsächlich war zwischen dem Bund und den „neuen Ländern“ in einer Verwaltungsvereinbarung verankert worden, dass wiedererlangtes SED-Vermögen für „investive und investitionsfördernde Maßnahmen“ in den Neuen Ländern ausgegeben werden sollte. Ein Beschluss übrigens, der ebenfalls maßgeblich von der UNION befördert und durchgesetzt wurde.
Geschickt hatte die GRÜNEN-Fraktion den Hebel der „investitionsfördernden Maßnahmen“ genutzt und in ihrem Antrag den „Ausbau der Gedenkstätte Kaßberg (Chemnitz), der „Realisierung einer Gedenkstätte in der ehemaligen Frauenhaftanstalt Hoheneck, dem Aufbau eines justizgeschichtlichen Erinnerungsortes am Standort der ehem. zentralen Hinrichtungsstätte in Leipzig und den notwendigen Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten in weiteren bestehenden Einrichtungen“ gefordert. Ferner sollte sich der Freistaat „auf Bundesebene für eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des PMO-Vermögens vom 11.02.1994 bzw. 18.01.2008“ einsetzen, um „zukünftig auszuschüttende Gelder stärker für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts, die Aufklärung und Wiedergutmachung“ nutzen zu können.
Fader Beigeschmack des Abschreibens
In der Debatte (TOP 9) hatte Katja Meier für den Antragsteller u.a. den Umgang der Staatsregierung mit diesem Thema als „unwürdig und durchaus respektlos“ kritisiert. Im Gegensatz zu Thüringen, das „eigens einen Beirat“ installiert habe, um über die Verwendung der SED-Millionen nachzudenken, fände im Freistaat Sachsen die Diskussion „hinter verschlossenen Türen“ statt. So sollen die zufließenden 58 Millionen Euro „zur Verstärkung nicht ausreichender Haushaltsmittel“ verwendet werden.
Für die CDU führte Jens Michel u.a. aus, dass seine Fraktion dem Antrag aus „formellen und inhaltlichen Gründen“ nicht zustimmen werde. Zwar sei „ein Teil des Ansinnens nachvollziehbar“, dennoch begänne die Bedenken bereits bei der Aufzählung von a) bis d), weil aus dieser Auswahl keine Begründung ersichtlich sei: Die Aufzählung impliziere eine Besserstellung der genannten Objekte. Michel merkte den „faden Beigeschmack des Abschreibens einer Initiative der GRÜNEN aus Thüringen“ an.
Unterstützung als Armutslinderung
Luise Neuhaus-Wartenberg merkte für die LINKE an, dass die Erinnerung „an in der DDR begangenes Unrecht eine dauernde Aufgabe einer demokratischen Gesellschaft“ bleibe. Die LINKE-Sprecherin erinnerte daran, dass „das geltende Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz nach wie vor wichtiger Verbesserungen bedarf.“ So würden beispielsweise bestimmte Opfergruppen, wie Verurteilte wegen asozialen Verhaltens und Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit nicht erfasst. Auch würden Anspruchsberechtigte nach dem RehaG Unterstützung als „Armutslinderung“ erhalten. „Dabei muss es doch um die Würdigung des Engagements der Betroffenen für Freiheit und Bürgerrechte gehen.“ Arnold Vaatz (CDU) habe im Bundestag Bemühungen um eine Verbesserung für diesen Personenkreis als „permanentes Bestreben“ bezeichnet, „diesen Staat durch Überforderung zu zerstören“, damit die „verhasste BRD am Ende scheitert.“
Konkrete Vorschläge bereiten Kopfzerbrechen
Für die SPD-Fraktion bedankte sich Hanka Kliese „für den vorherigen Redebeitrag,“ dem sie in weiten Teilen „sehr gern und in allen Teilen sehr interessiert zugehört“ habe. Kliese zitierte das umfangreiche ehemalige Vermöge der SED, die damit „zum damaligen Zeitpunkt eine der reichsten Parteien Europas“ gewesen sei. Die SED habe „sich an den Menschen bereichert, die nicht in ihr System passten.“ Und: „Der Arbeiter- und Bauernstaat verkaufte seien Ärzte für mehr Geld als seien Arbeiter (Freikauf durch die BRD).“ Die SPD-Abgeordnete erinnerte ebenso an die Bereicherung der SED durch die Zwangsarbeit, die „als politische Gefangene in den Betrieben Doppelschichten für westliche Konzerne wie QUELLE und IKEA verrichten mussten.“ Trotz dieser klaren Worte begründete Kliese für ihre Partei die Ablehnung des GRÜNEN-Antrages mit dem „Kopfzerbrechen, weil die GRÜNEN ihren Vorschlägen“ (Kaßberg, Hoheneck, Leipzig) „den Begriff <beispielsweise> vorangesetzt“ hätten. „Sie haben konkrete Vorschläge gemacht!“ Ihr sei allerdings nicht klar, warum diese Auswahl getroffen wurde. Nachdem Kliese unter dem Beifall aus allen Fraktionen auch an das regelungsbedürftige Schicksal „einer erschreckend hohen Anzahl von Familien“ erinnert hatte, die zu DDR-Zeiten getrennt wurden, weil die Eltern politische Häftlinge waren, verwies sie auf die kommenden Haushaltsberatungen, die eine jetzige Zustimmung ausschlössen.
Opfer werden zu Bittstellern degradiert
Für die AfD-Fraktion erklärte Mario Beger, dass seine Partei den Schwerpunkt in der Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer sähe: „Die seitens des Rechtsstaates gewährten Entschädigungen setzen Bedürftigkeit voraus. Die Opfer von damals werden damit zu Bittstellern degradiert.“ Bege mahnte an, dass „eine Erinnerungskultur, wie sie der Antrag verfolgt, in angemessener Form die Zeitzeugen einbeziehen“ sollte und kritisierte, dass dies „im Konzept für die Gedenkstätte Hoheneck hieran fehle.“ Nach Meinung der Rechts-Fraktion bedürfe es keiner Änderung der Verwaltungsvereinbarung, um Sondervermögen anders einzusetzen. Es bedürfe „des Einsatzes laufender Mittel aus dem Haushalt. Finanzielle Mittel zur Wiedergutmachung, Entschädigung und Erinnerung müssen dauerhaft und in angemessener Höhe zur Verfügung stehen. Daher enthalte sich die AfD zu diesem Antrag.
Wir decken den Teilbereich der Investitionen ab
Nach weiteren Wortmeldungen nahm Dr. Matthias Haß (CDU), Staatsminister für Finanzen, das Wort. Er begründet die Skepsis seines Hauses zum vorliegenden Antrag mit der Tatsache, „das aufgrund der Vergangenheit heute ein erheblicher wirtschaftlicher Rückstand der ostdeutschen Bundesländer gegenüber den westdeutschen Bundesländern“ besteht. Dies habe mit der SED-Herrschaft zu tun. Daher sei es richtig, dass es bei den PMO-Mitteln auch einen wirtschaftliche Verwendungszweck gibt. Der Minister versicherte allerdings, dass „40% der Mittel“ in den Bereich der Gedenkstätten zum SED-Unrecht fließen können. Die Abdeckung des gesamten Themas mit PMO-Mitteln ist nicht möglich: „Das ist nicht notwendig. Wir decken einen Teilbereich ab, nämlich den Bereich der Investitionen.“ (Beifall bei der CDU und der SPD).
Im Ergebnis wurde der Antrag der GRÜNEN-Fraktion abgelehnt.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.411).
1 Kommentar
21. Juli 2018 um 12:08
Sächsischer Landtag: Große Koalition lehnt Umwidmung der SED-Millionen ab – nachtgespraechblog
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