You are currently browsing the daily archive for 2. Juni 2018.

Berlin, 3.06.2018/cw – Nach einem Bericht der B.Z. (https://www.bz-berlin.de/liveticker/stasi-gedenkstaette-rechtfertigt-rauswurf) hat der  Vorsitzende des Beirates der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Dieter Dombrowski,  die Trennung von dem Zeitzeugen Siegmar Faust  gerechtfertigt. Grund seien „AfD-nahe und den Holocaust relativierende Äußerungen, die geeignet seien, das Anliegen der Aufarbeitung der SED-Diktatur insgesamt und damit auch die Arbeit der Gedenkstätte und ihrer Mitarbeiter massiv zu beschädigen.“

Pikant an der Stellungnahme: Der – in Personalunion – Vorsitzende des Dachverbandes „Union der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft“(UOKG) und Vizepräsident des Landtages in Brandenburg hat offenbar keine Einwände gegen die Mitgliedschaft im Förderverein der Gedenkstätte durch den Fraktionsvorsitzenden der AfD im Abgeordnetenhaus von Berlin oder gegen den (amtierenden) Vorsitzenden der „Christen in der AfD“, Dr. Christian Fuchs, der in der UOKG als „Vorstandsbeauftragter“ fungiert. Fuchs ist auch Präsident der „Inter-Asso“ (Internationale Assoziation ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des Kommunismus e.V.). Der CDU-Politiker Dombrowski hat offenbar auch keine Probleme mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, der nach Darstellung eines Vereinsmitgliedes in den Medien Artikel in der Zeitung „JUNGE FREIHEIT“ verfasst, in denen die AfD als in freien Wahlen demokratisch gewählte Partei positiv dargestellt wird.

Der agile Politiker, der selbst schon mal als seinerzeitiger Vorsitzender der JUNGEN UNION (Berlin) wegen des Absingens der NS-Hymne „Horst-Wessel-Lied“ („Die Fahne hoch…“) durch JU-Mitglieder auf einer Fahrt nach Hambach 1988 vor Gericht erscheinen mußte und auch mit Komsomolzen aus der einstigen UdSSR in den achtziger Jahren am Ehrenmal der Roten Armee in Tiergarten nahe dem Brandenburger Tor einen Kranz niederlegte, sollte der Öffentlichkeit schon erklären, warum er einem ehemaligen Haft-Kameraden dessen „AfD-Nähe“ zum ausschließenden Vorwurf macht, während er in seinem Umkreis offenbar nichts gegen Engagements in der im Bundestag und fast allen Länderparlamenten vertetenen AfD einzuwenden hat. Dombrowski saß wie Siegmar Faust aus politischen Gründen in der DDR-Haftanstalt Cottbus ein, die als eine der schlimmsten Haftanstalten der DDR galt.

Kommentar:

„DD“ steht in eingeweihten Kreisen nicht nur als Kfz-Zeichen für Dresden, sondern in der Szene auch für Dieter Dombrowski. Dieser hat als ehemaliger politischer Gefangener der DDR nach seinem Umzug in die Freiheit eine beachtliche politische Karriere in der CDU gemacht, erst in (West-)Berlin, dann  – nach der Wende – in Brandenburg. Das ist respektabel und aller (Be-)Achtung wert. Nachdem der (Auch-)Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Cottbus 2015 zum Nachfolger des wegen umstrittener Äußerungen zurückgetretenen Predigers Rainer W. als Vorsitzender der UOKG gewählt wurde, versprachen sich viele ehemalige politische Gefangene eine aktive Unterstützung ihrer Anliegen, darunter auch eine offensive Verteidigung gegen Angriffe und Eingriffe in deren Rechte, wie die verfassungswidrige Rückstufung von Flüchtlingen zu DDR-Bürgern im Rentenrecht, von diesen seither als „Rentenbetrug“ bezeichnet. Stattdessen beeilt sich DD, seinem ehemaligen Haftkameraden Siegmar Faust in den Rücken zu fallen, statt sich demonstrativ hinter dessen Credo für die Meinungsfreiheit zu stellen.  Von einer Rücksprache mit dem ehemaligen Haftkameraden Faust  v o r  dem DD-Statement ist jedenfalls nichts bekannt. Könnte es sein, dass DD die weitere eigene Karriere wichtiger erscheint als die Solidarität mit einem einstigen DDR-Opfer? „Jedenfalls gehen derartige Verletzungen des Anstandes langfristig oft anders aus, als dubiose Abrechnungsvorgänge mit der Landtagsverwaltung in Potsdam, die jüngst gegen eine Auflage nach § 153a StPO i.H.v. 7.500 Euro „aus der Welt geschafft“ wurden.“ * Das müsste eigentlich auch DD wissen (1.389).

* Dieter Dombrowski: Berichtigung 

Berlin, 5.06.2018/RH – In dem vorstehenden Artikel „Siegmar Faust: Stasi-Gedenkstätte rechtfertigt Rauswurf“ vom 3.06.2018 wurde im anschließenden Kommentar von Carl-Wolfgang Holzapfel formuliert, dass „dubiose Abrechnungsvorgänge mit der Landtagsverwaltung in Potsdam … jüngst mit einem Strafbefehl aus der Welt geschafft wurden.“ Die Behauptung „mit einem Strafbefehl “ ist unrichtig.

Kein Strafbefehl sondern Auflage

Richtig  ist, dass „dubiose Abrechnungsvorgänge mit der Landtagsverwaltung …  jüngst gegen eine Auflage nach § 153a StPO i.H.v. 7.500 Euro aus der Welt geschafft wurden.“

Wir bedauern das redaktionelle Versehen (Strafbefehl statt Auflage) und bedanken uns bei Herrn Dombrowski für den rechtlichen Hinweis.

§ 153 a StPO

Der § 153a StPO ermöglicht es der Staatsanwaltschaft und später im Verfahren (nach Erhebung der Anklage) auch dem Gericht das (eingeleitete) Verfahren vorläufig einzustellen und dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen zu erteilen. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen oder kommt den Weisungen nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung nach § 153a StPO ist, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, da ansonsten das Verfahren bereits wegen § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden müsste.

Siehe auch: https://17juni1953.wordpress.com/2017/12/06/dieter-dombrowski-ermittlungen-wegen-abrechnungsbetrugs-eingestellt/

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.390).

 

Juni 2018
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930  

Blog Stats

  • 776.175 hits

Um neue Beiträge per E-Mail zu erhalten, hier die E-Mail-Adresse eingeben.

Schließe dich 133 anderen Abonnenten an