Von Lutz Adler*

Berlin/Potsdam, 4.05.2018 – Nach mehr als sieben Jahren Verfahrensdauer flatterte mir doch tatsächlich Anfang April eine Ladung zur persönlichen Anhörung auf den Tisch. Es geht um ein Verfahren nach dem Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Brandenburg. Zugegebenermaßen keimte tatsächlich die Hoffnung in mir, dass es nun tatsächlich den Kammern und Senaten an den Gerichten im Land Brandenburg um die Aufarbeitung geht. In meinem Fall nach einer Zeitspanne von immerhin sieben Jahren. Endlich wollte man auch mich als ehem. Heimkind „anhören“.

Bei zwei dieser Anhörungen war ich als Begleitperson Betroffener bereits am LG Cottbus anwesend. Was da in Cottbus stattfand war mindestens fair. Der Vorsitzende Richter hatte zugehört und nur gelegentlich nachgefragt, wenn die Betroffenen nach Worten suchten, die Umstände ihres Martyriums in der DDR Heimerziehung zu beschreiben. Er hatte die Betroffenen einfach ohne jeden Versuch, eine Richtung oder gar eine Antwort vorzugeben, angehört. Zu gleicher Zeit fertigte er – unter ständiger Korrektur der Betroffenen – ein Protokoll der Anhörung.

Doch weiter zum Landgericht in Potsdam. Freundlich erläutert uns ein Posten, hinter Panzerglas sitzend, den Weg und wir betreten das Landgericht Brandenburg mit unseren Akten-Koffern ohne jede sonst übliche Kontrolle!

Wir, mein Anwalt, meine Ehefrau und eine Beobachterin des Brandenburger Landesamtes für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LakD) betreten gegen 15:00 Uhr am 18.04. den schmucklosen Sitzungsraum Nr.186. Die Gerichts-Damen hatten schon an einem großen Tisch Platz genommen.

In eigener Sache selbst entschieden

Auf Nachfrage einer der zwei beteiligten Beisitzerinnen, wer denn hier das Protokoll führt, antwortet die Vorsitzende einigermaßen barsch in die Richtung der Fragerin: „Das mache ich selber!“ Es wurde allerdings weder ein Protokoll geführt, schon gar nicht vorgelesen oder überhaupt zur Vorlage gebracht. Es wurde auch nicht „angehört“, wie auf der Ladung vermerkt. Es wurde lediglich einleitend von der Vorsitzenden erläutert, das ja das Verfahren gar nicht in Gänze geführt werden könnte, da die Zuständigkeit „nicht geklärt wäre“.

Meine Bitte, wörtlich formuliert, alle Aktenzeichen zusammen zu führen, von denen in sieben Jahren so einige entstanden sind, um endlich Ordnung in den Vorgang zu bringen, wurde barsch unterbrochen. Das wäre „nicht Gegenstand“ und das ginge auch „schon von der Zuständigkeit her nicht.“

Ich finde das gar nicht mehr komisch. In den letzten sieben Jahren hat diese Frau sehr wohl in eigener Sache und auch als Kammer mehrfach entschieden, obwohl das gemäß § 23 StPO ausdrücklich ausgeschlossen ist! Alle Anträge (z.B. Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 Nr.5 StPO) wurden von genau dieser Kammer abgewiesen. Selbst nach Auffinden eines bis dahin „verschollenen“ Gutachtens wurde ein Antrag dazu abgelehnt. Was soll dann eine derartige „Veranstaltung“, zu der ich und meine Begleiter ca. 450 km (eine Strecke) angereist sind? Dass die vorsitzende Richterin sich offensichtlich nichts „anhören“ wollte? Auf diese Frage fand die Vorsitzende schnell eine Antwort: „Weil sie doch eine persönliche Anhörung ausdrücklich beantragt haben.“

Statt zugesagter Anhörung Vernehmung

Ja, das hatte ich und auch aus gutem Grund. Meine Einweisung zu einer Begutachtung in die damalige neurologische Kinderklinik Brandenburg Görden und die dazu gehörige Medikamentierung eines nach Gutachten vollkommen gesunden Kindes bedarf einer rechtsstaatlichen Klärung. Die Einweisung war (nach einer dem Gericht vorliegenden aussagekräftigen Unterlage) offensichtlich politisch motiviert. Gleiches gilt auch für die daraus erwachsenen Folgen für ein zehnjähriges vollkommen gesundes Kind! Dies wurde eindeutig in dem vorliegenden Gutachten bestätigt.

Das wolle man „nicht hören und deshalb würde diese >Anhörung< auch nicht gemacht,“ meinte denn die Vorsitzende anmerken zu müssen. Diese „Anhörung“ fand allerdings noch immer ohne Aufnahme eines Wortprotokolls statt und glich eher einer „Vernehmung in der Sache“.

Die Vorsitzende hatte weder das Gutachten noch andere Unterlagen aus der Akte vor sich. Die Papiere auf dem Richtertisch waren erkennbar spärlich. Schnell war das Ziel dieser vermeintlichen „Anhörung“ ziemlich klar, als die sie mir durch die Ladung verkauft werden sollte. Stattdessen sollte offensichtlich zielorientiert eine Vernehmung durch die Kammer abgehalten werden, in der nur Bruchteile des Gesamtgeschehens von damals behandelt werden würden. Je kleiner diese Bruchstücke sind, um so gerichtsbesser?

Die Richterin hatte indessen einige Notizen gemacht, die weder mir noch meinem juristischen Beistand vorgelesen wurden, deren Inhalte sind also bis heute weder mir noch meiner Rechtsvertretung bekannt.

Nachdem der Vorsitzenden das Gutachtens übereicht worden war, wurde dieses hastig durchgeblättert, die letzte Seite wurde nur einen Bruchteil einer Sekunde in Augenschein genommen und sofort wieder zugeschlagen. Mein Hinweis, das man wohl so schnell nicht lesen könnte und ein gründliches Studium des Inhaltes doch notwendig wäre, da u.a. die angesprochene Medikamentierung, die ich als Zehnjähriger unter Androhung von Gewalt oder Essensentzug erdulden musste, dort zweifelsfrei dokumentiert wurde. Eher widerwillig nahm die Vorsitzende nun davon Kenntnis.

Verteilung von Medikamenten DDR-üblich gewesen

Die Beisitzerin zur Rechten merkte nun an, dass dies ja allgemein üblich und im Kontext der Zeit zu sehen wäre und „in der DDR-Jugendhilfe Medikamente wie Bonbons verteilt worden sind.“ Das wäre also längst „kein Grund, eine Rehabilitierung überhaupt ins Auge zu fassen.“ Mein reaktiver Vortrag, das ich ein kerngesundes Kind war und diese Medikamente, die ich über den Zeitraum von zunächst einem Jahr und sechs Monaten (nach der Einweisung in ein Heim) zugeführt bekommen habe, erhebliche Folgen für mich hatten, wurde einfach ignoriert. Die Medikamente hatten eine stark sedierende Wirkung, weil diese eigentlich bei Schizophrenie verordnet wurden. Andere Medikamente waren ebenfalls hoch gefährlich und dürften bei Personen unter 16 Jahren gar nicht eingesetzt werden. Die Antwort: Das wäre halt so gewesen und da gäbe es auch keine Möglichkeit, der beantragten Rehabilitierung zu entsprechen.

Mein weiterer Hinweis, dass ich – stark sediert – allein niemals die Schule gefunden hätte, die sich in Potsdam-Sacrow befand (Eingeweihte wissen, dass dieser Ort eine Enklave im Grenzgebiet zu West-Berlin war ), wurde mit einem Lächeln übergangen und so beantwortet: Es ginge nicht um die Folgen der Medikamentierung, sondern nur um die Einweisung, die ja nur „zu meinem Guten“ in der Absicht „der Hilfe für mich“ vorgenommen worden war. Und das wäre ja „sozusagen positiv“ und durch das ehemalige Referat für Jugendhilfe und Heimerziehung „in bester Absicht“ erfolgt.

Fassungslos habe ich diesen Worten zugehört. Es wäre also auch im „Kontext der Zeit“ des damaligen Mittelalters gewesen, dass man unschuldige Menschen auf Scheiterhaufen verbrannt hat, weil sie nach Meinung der Kirche Hexen waren? Vorgänge, die sich später zu Recht als komplettes Verbrechen darstellten. Danach wäre es also auch „im Kontext der Zeit“ zu sehen, dass Menschen in KZs zusammengepfercht und vergast wurden oder verhungert sind? Es war und ist also im „Kontext der Zeit“ zu sehen, das die SED-Diktatur gesunde Kinder (Gutachten!) mit Medikamenten ruhig gestellt hat? Das war also kein Verbrechen, sondern Hilfe? Mit dieser Sichtweise sorgt das LG Brandenburg nicht für einen, so die Vorsitzende wörtlich, „angestrebten Rechtsfrieden“, sondern bereitet eher den Boden für einen Rechtsunfrieden.

Natürlich will auch ich endlich meinen Frieden mit der Aufarbeitung, mit der Gesellschaft, die das mir und Hunderttausenden angetane Unrecht noch immer verdrängt. Ich will die uneingeschränkte Anerkennung des Unrechtes, durch das unsere Leben zerstört wurden. Man hat uns wirtschaftlich ausgebeutet, ohne Lohn und ohne an den Schutz unserer Gesundheit und unserer natürlichen Entwicklung zu denken. Neben diesem Frieden will ich eine Entschädigung und eine Rente für all die Quälereien, die man sich für uns in der „Diktatur des Proletariats“ der SED ausgedacht hatte, um uns auch unter Anwendung von Gewalt zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ umzuerziehen. So wie das auch im § 50 Jugendhilfe- Verordnung der DDR festgeschrieben war.

Aber weder die vorsitzende Richterin noch ihre Beisitzerinnen haben diese Verordnung wohl je gelesen. Auch mein Buch (ABGSTEMPELT: „Abartig“! – Norderstedt : Books on Demand, 2015 – 234 S., 19,80 € – Eigenverlag), das der Kammer von mir als weiteres Beweismittel zur Verfügung gestellt worden war und die ganze Zeit vor der Richterin lag, war offensichtlich nicht gelesen worden. Anders jedenfalls konnte ich das richterliche Lächeln auf meine Nachfrage, ob sie mein Buch gelesen habe, nicht deuten. Sie dürfte die erste von einigen hundert Lesern sein, die auf diese Frage so reagierte. Die Vorsitzende könnte ja einmal ihren Minister für Justiz, Herrn Ludwig, nach seiner Reaktion auf das Buch fragen. Der Minister hat das Buch im Gegensatz zur Vorsitzenden tatsächlich gelesen.

Die bereits angeführte Beobachterin des LakD versuchte, erklärend auf die Richterin einzugehen. Dabei zitierte sie aus dem in der Akte befindlichen Schülerbogen: “Lutz äußerte …, er würde weder Geld für die Pioniere sammeln noch da Mitglied sein wollen und das blöde (FDJ-blaue) Halstuch brauche er nicht, das würde er verbrennen.“ Eine eindeutige politische Aussage, die in dem Schülerbogen aktenkundig wurde und somit ebenfalls als Vorwand für die Einweisung gedient haben dürfte. Leider wollte die Richterin auch das nicht (an-)hören. Schließlich waren derartige Vermerke „im Kontext der Zeit“ sicher üblich.

Für das Verbrennen der DDR-Fahne sind Menschen für Jahre in den Haftanstalten der DDR verschwunden und wurden als Politische Gefangene durch Zwangsarbeit für den Westen ausgebeutet, was heute mit einer Studie belegt, also als bewiesen anzusehen ist.

Nachdem sich diese unwürdige „Anhörung“ dem Ende näherte, mein Anwalt, meine Ehefrau und auch ich vollkommen „von der Rolle waren“, hörten wir der nun folgenden Entscheidung der Vorsitzenden zu: Sie ordnete das „Ruhen des Verfahrens“ an, bis die Zuständigkeit geklärt wäre. Das könne sicher so sechs Monate oder länger dauern! Man müsse sich nun erst einmal auseinandersetzen, wie dieses Verfahren weiter zu führen wäre. Nach sieben Jahren Verfahrensdauer! Auch diese Äußerungen würden erklären, warum kein Protokoll gefertigt worden ist.

Nach ca. 1 Stunde war diese Nicht-Anhörung beendet. Ich möchte diesen Bericht mit persönlichen Worten an die Richterin beschließen:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Waffe ist das gesprochene und auch das geschriebene Wort. Sie gehören weder in diese Kammer noch auf diesen Platz. Meine Frage: „Ob Sie sich eigentlich bewusst darüber sind, was Sie mit den Betroffenen, wohlgemerkt den Opfern einer Diktatur der SED veranstalten“, haben Sie ja bereits beantwortet: „Ich sitze hier nicht als Mensch, sondern als Vorsitzende einer Rehabilitierungskammer“ (sinngemäß).

Wie viel Verachtung muss man für die Opfer einer Diktatur eigentlich haben, um so wie Sie zu denken und zu handeln? Wir haben auch Ihnen mit unserem Einsatz 1989 auf der Straße die Macht in die Hände gegeben, um Recht zu sprechen und Unrecht aufzuarbeiten! Was Sie tun ist weit entfernt davon! Sie schaffen neues Unrecht! Ich fordere ein faires Verfahren unter Einhaltung der Mündlichkeitsgarantie nach der EKMR und auch nach dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland! Ich fordere eine „Anhörung in der Sache“, die diesen Namen verdient.

Ich fordere und habe das inzwischen eingereicht, eine Entsprechung nach dem Gesetz (StrRehaG) unter der besonderen Fürsorge durch die Kammer. Ihre offene Drohung habe ich auch gut gehört und verstanden, nur sie haben – wenn der § 23 StPO tatsächlich noch gilt – in diesem Verfahren nichts mehr zu entscheiden! Oder haben sie bereits (offensichtlich „ortsüblich“) einen Richter gefunden oder mit einem gesprochen, der ihre Drohung umsetzen soll? Auch dies wäre im Strafrecht angesiedelt!

Ich fordere, dass die Kammer unter anderem Vorsitz gemäß § 11 des StrRehaG schnellstmöglich eine Anhörung vornimmt, die diese Bezeichnung verdient und ich endlich als freier Bürger sagen und vortragen darf, was ich für wichtig halte und sagen will! Mit besten Grüßen, Lutz Adler“

Ob es gelingt, den angestrebten Rechtsfrieden mit ehemaligen Heimkindern der DDR herzustellen, weiß ich nicht. Aber ich kämpfe darum. Nicht nur für mich sondern für alle Benannten und bisher Ungenannten, die unter den Folgen der erlittenen Torturen bis heute zu leiden haben.

* Der Autor (62) ist Aktivist in Sachen „Ehemalige Heimkinder in der DDR“ und versteht den Kampf um seine Rehabilitation als Stellvertretung für viele betroffene Opfer der SED-Diktatur.

V.i.S.d.P.: Lutz Adler und Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.381).