Berlin, 8.03.2018/cw – Auf breiter Ebene handelte sich die UOKG Absagen ein. Der Dachverband diverser SED-Opfervereine hatte Anfang des Jahres eine breite Initiative gestartet, um die (Ost-)Länder zu veranlassen, Gelder aus dem SED-Vermögen für einen vorgeblich von der UOKG zu schaffenden Härtefallfonds „Zwangsarbeit“ zur Verfügung zu stellen. In mehreren Schreiben an die verantwortlichen politischen Instanzen hatte der Dachverband entsprechende Zuweisungen (je Land 500.000 Euro) eingefordert. Grundlage war die Information, dass den „neuen“ Bundesländern erneut rund 185 Millionen Euro aus dem einstigen SED-Vermögen zufließen sollen, das in jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten in der Schweiz erstritten wurde. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sehen allerdings lediglich eine Verwendung für „infrastrukturelle Maßnahmen“ in den betroffenen Ländern vor. Gegen diese Beschränkungen hatte nicht nur die UOKG protestiert.
Die Opferverbände, u.a. auch die Vereinigung 17. Juni in Berlin, hatten eine Einbeziehung von Anliegen der Diktatur-Opfer zum Beispiel für weitere Entschädigungen, die Erinnerungsarbeit und Denkmalspflege gefordert. Beobachter sehen in dem jetzigen Vorstoß der UOKG einen „überprüfungswürdigen Vorgang“. So verschwieg der Dachverband gegenüber den Adressaten seiner Bittschreiben wichtige Hintergründe.
Ein von der UOKG geförderter Verein
Am 13.11.2017 wurde der Verein „Stiftung Haftzwangsarbeit“ beim Vereinsregister zur Eintragung angemeldet. Gründungsmitglieder lt. Protokoll vom 24.Juni 2017: Benjamin Baumgart, Dieter Dombrowski, Sibylle Dreher, Theodor Mitrup, Hildigund Neubert, Carla Ortmann, Dr. Christian Sachse. Der zum Vorsitzenden gewählte Dieter Dombrowski erklärte, Ziel des Vereins sei es, den (von der Haftzwangsarbeit) „Betroffenen Lebenshilfe zu geben“. Dazu sei die „Beschaffung erforderlicher Mittel“ erforderlich. Auch solle die DDR-Zwangsarbeit „erforscht werden“ (§ 2). Das Vereinskonto solle bei der Deutschen Bank eröffnet werden, da „hier ggf. Spendenbereitschaft besteht“ (Dombrowski).
Zur Finanzierung erklärte Benjamin Baumgart (bisher Ass.jur. und jetziger „Referent für Grundsatzfragen und Presse“ in der UOKG), dem Verein können die Restmittel in Höhe von 2.813,17 Euro aus der IKEA-Spende über 120.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Über die Verwendung der einstigen IKEA-Spende oder deren Restguthaben ist der Mitgliederversammlung gegenüber jedoch nie Rechenschaft gegeben worden. So stehen bisher auch ungeklärt 20.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten des UOKG-Vorstandes für einen Prozess im Raum, die angeblich aus Spenden bezahlt worden sein sollen. Auf Nachfragen von Mitgliedern hieß es dazu: „Wir halten es mit Helmut Kohl, der hat auch seine Spender nicht benannt.“ Auch die Eintragungsgebühren für den neuen Verein wurden von der UOKG überwiesen. Bisher war die Übernahme derartiger Kosten für neu gegründete Vereine durch den Dachverband nicht bekannt, was sich nach Meinung eines von uns befragten Mitgliedes „auch schwerlich mit der Satzung in Einklang bringen“ ließe. Die Tatsache, dass von den sieben Gründungsmitgliedern sechs Mitglieder der UOKG angehören oder für diese arbeiten, „dürfte kein ausreichender Grund sein“.
Noch einmal 50.000 Euro von IKEA?
Zunächst aber hat der neue Verein offenbar Schwierigkeiten mit der Eintragung in das Vereinsregister, obwohl sich dieser bereits regelwidrig (nicht gesetzeskonform) als „e.V.“ (eingetragener Verein) der Öffentlichkeit präsentiert (http://www.ddr-zwangsarbeit.info/team_gesamt.htm). So hat das Registergericht den Vereinsgründern bereits mitgeteilt, dass die Benennung als „Stiftung“ im Vereinsnamen nur n a c h dem Eingang einer entsprechenden Spende möglich sei. Daraufhin teilte die UOKG dem Vereinsregister mit, dass IKEA eine Spende über (weitere) 50.000 Euro zugesagt hätte. Bisher ist diese allerdings nicht eingegangen (Stichtag 7.03.2018). Unter diesem Gesichtspunkt ist der überaus freundliche Nachruf des UOKG-Vorsitzenden auf den jüngst verstorbenen Profiteur aus der Haftzwangsarbeit auch Politischer Gefangener, IKEA-Gründer Ingvar Kamprad (+27.01.2018), nachvollziehbar. Dieter Dombrowski hatte namens der UOKG die Hoffnung ausgedrückt, er sei nach dem traurigen Tod von Kamprad davon überzeugt, „dass sich nichts an der guten Zusammenarbeit mit IKEA ändern wird.“
Möglicherweise hat der UOKG-Vorsitzende aus den Turbulenzen um seine Abrechnungseskapaden im Land Brandenburg nichts gelernt. Der Landtagsvizepräsident hatte sich nur durch eine Zahlung von 7.500 Euro von weiteren Ermittlungen oder einem möglichen Strafverfahren wegen dubioser Abrechungen mit dem Landtag befreien können. Sein jetziger Umgang mit anvertrauten Geldern des Dachverbandes zugunsten eines neu gegründeten Vereins (der unter der UOKG-Anschrift firmiert: http://www.ddr-zwangsarbeit.info/Kontakt.htm) oder auch die Beschäftigung der eigenen Frau innerhalb des Verbandes („Koordinatorin Vorstand und Verbände“) wirken zumindest nicht seriös (Vetternwirtschaft?).
Nachdenkenswerter Umgang mit Personalien
Auch andere Personalien sind offenbar „von oben“ entschieden worden. So wurde nicht nur kurzfristig ein Pressesprecher namens Joshua Acheampong (24) lanciert und nach dem Potsdamer Abrechnungsskandal ebenso schnell wieder entsorgt. Der „Vorstandsbeauftragte“ Dr. Christian Fuchs (und amtierender Vorsitzender der „Christen in der AfD“) war noch unter Dombrowski-Vorgänger Rainer Wagner offiziell auf der Homepage als „Direktor“ betitelt worden, ehe er seine jetzige Funktionsbezeichnung erhielt. Das oberste Vereins-Organ, die Mitgliederversammlung, ist zu keiner Zeit zu diesen oder anderen Personalien befragt, konsultiert oder gar um Zustimmung gebeten worden. Allerdings haben auch nur einzelne Mitglieder versucht, diese Vorgänge zu hinterfragen. Haben einige Diktatur-Opfer Nachholbedarf in Sachen Demokratie?
In den selben Rahmen gehört wohl die Vergabe der Arbeiten an einem neuen (und interessanten) Internet-Auftritt der UOKG (http://www.uokg.de/). Hier wurde eine Firma namens „Gebrüder-Rundblick“ beauftragt. Inhaber: Sebastian Sachse. Bisheriger mit der Neufassung befasster UOKG-Mitarbeiter: Dr. Christian Sachse. Dass überdies überwiegend Fotos von Veranstaltungen des Menschenrechtszentrums Cottbus (Vorsitzender ebenfalls Dieter Dombrowski) für die neue Seite verwendet werden, fällt zumindest auf. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Dass Dieter Dombrowski ein Tausendsassa im Vereins- und Privilegienrecht ist, dürfte nicht erst seit gestern bekannt sein. So gründete der agile Vereins-Profi um 2011 mit Freunden zusammen den Verein „SED-Opferhilfe e.V.“, der sich zum Ziel setzte, Opfern der SED u.a. durch die Gewährung von Rechtsschutz die Möglichkeit zu eröffnen, „die Partei DIE LINKE als politischer und juristischer Nachfolger der SED auf Wiedergutmachung zu verklagen.“ Der ausgewiesene Vorsitzende und Hotel-Besitzer Dr. Werner Molik unterzeichnete seinerzeit selbst kein Vereinsdokument.
„Unrecht durch SED nicht eindeutig nachgewiesen“
Bereits am 10.09.2013 lösten vier anwesende Mitglieder, unter diesen Dieter Dombrowski, den Opfer-Verein wieder auf. Als Begründung wurde im Protokoll festgehalten, dass es in den vergangenen zwei Jahren nicht gelungen sei, den Vereinszweck zu erfüllen. „Es wurden keine Opfer ermittelt, die eine Klage gegen die SED erfolgreich führen könnten, so dass ein staatliches Unrecht durch die Partei der SED nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte.“ Die vorhandenen Mittel sollten satzungsgem. der Stiftung Aufarbeitung zufließen. Allerdings wurde der Wunsch angemerkt, diese „für ein Projekt im Menschenrechtszentrum Cottbus zu verwenden.“ Ein Lobbyist versteht sich als Lobbyist (Sprichwort).
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6 Kommentare
18. März 2018 um 13:40
Edda Sperling
Liebe Bruni Grabow,
vielen Dank für deine aufklärenden Kommentare, eines irritiert mich jedoch: „Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, DDR-Zwangsarbeiten zu entschädigen.“ Da bin ich jedoch ganz anderer Meinung. Während meiner Haftzeit als politischer Häftling musste ich schwerste Arbeit unter schlimmsten Arbeitsbedingungen in Hoheneck leisten. Nachdem ich rehabilitiert wurde steht mir der Lohn zu, den ich als OP-Schwester mit sehr vielen Bereitschaftsdiensten erzielt hätte, wenn ich nicht inhaftiert worden wäre. Dadurch würde mein Rentenkonto für 2 Jahre sicher heute anders aussehen. Viele Grüße eddasperling@hotmail.com
19. März 2018 um 21:10
Bruni Grabow
Liebe Edda Sperling, Es ist trotzdem so, dass die Bundesregierung erstmal zu nichts verpflichtet werden kann, weil die DDR der Bundesrepublik beigetreten ist. Nun kommt der Einigungsvertrag ins Spiel. Fakten: Die letzte DDR-Regierung mit Lothar de Maiziere begann ein RehabiltierungsG für ihre eigenen abtrünnigen Genossen. Da bekam schon jemand eine sechsstellige Entschädigungszahlung, in Ostmark. An die SED-Opfer hatten die nicht gedacht. Der Bund machte der letzten DDR-Regierung zur Auflage, auch für SED-Verfolgte ohne Parteibuch ein RehabilitierungsG zu schaffen, für alle die in der DDR nach 1990 verbleiben mussten und willkürlich Opfer der SED-Führung wurden. Zu diesem Zeitpunkt, Anfang der 1990 Jahre, kannte auch die Bundesregierung noch keine Zahlen über beruflich oder gesundheitlich angeschlagene SED-Verfolgte. Deshalb wurde im Einigungsvertrag nur kurz festgehalten, dass die SED-Verfolgten entsprechend entschädigt werden müssen. Die de-Maiziere-Regierung erschuf das 1.Strafrechtliche RehaG und das Berufliche RehaG sowie das Verwaltungs RehaG, das letztere galt aber für alle ehemaligen Bürger, die die Kriterien erfüllten. Ab 1992 und 1994 galten diese Gesetze. Das ganze Gesetz und die Stellungnahmen der damaligen Bundesregierung kann man im Internet nachlesen. Suche BT-Drs. 12/1608. Danach können dann die Anträge nach dem StrRehaG oder VwRehaG im Zusammenhang mit anderen Gesetzen, vor allem mit dem BundesversorgungsG gestellt werden. Der Bund gibt die Rahmenbedingungen bekannt, die einzelnen Länder müssen diese umsetzen. Und genau da liegen seit 1990 die Schwierigkeiten. Die Länder im Osten blockieren aus uns bekannten Gründen und die Länder Im Westen wissen mit DDR-Unrecht nicht umzugehen und man erscheint unglaubwürdig.
Die DDR-Verfolgten und Freigekauften usw., die sich bis 1990 bereits im Westen sich aufhielten, bekamen eine sogen. Rehabiltierung West – die Häftlingshilfebescheinigung 10-4. Sie haben einen Verfolgtenstatus nach § 3 Sowjetzonenflüchtling, dass im BundesvertriebenenG verankert wurde. Hiernach gab es keine extra berufliche Rehabilitierung, wie nach 1994, sondern es mußte beim Rententräger die HHG-Bescheinigung abgeben werden, um 75 % ihres Rentenpunktes als Ersatzzeit für die Haftzeiten erhalten zu können. Desweiteren gab es zusätzlich für 6 Monate eine Verfolgungszeit angerechnet, die man z.B. im Aufnahmeverfahren verbrachte. Nach der Beruflichen Reha 1994 konnte man erneut eine Berufliche Reha nach diesem Gesetz machen. Letztendlich erhielt man den Rest, quasi 25 % des Rentenpunktes dazu, sofern man beruflich rehabilitiert wurde. Bei vielen hat es nicht geklappt, weil sie am Tag der Inhaftierung nicht in Arbeit standen, keinen Arbeitsvertag hatten. Dann wurde diese nachfolgende Haftzeit nicht beruflich rehabilitiert. Aber man hatte die 75 % als Ersatzzeit aus der HHG-Bescheinigung sicher.
Es gibt einige Unterschiede bei den Rehabilitierungen zwischen HHG und StrRehaG. Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Status des HHG immer an erster Stelle kommt, d.h. alle Anträge müssen nach dem HHG gehen, für diejenigen, die bereits 1990 im Westen waren. Hat jemand z.B. einen Antrag auf Versorgungsrente vor 1990 gestellt und das wurde abgelehnt und später nochmal neu angegangen, konnte man den Antrag aufgrund des Erstantrages vor 1990 nach § 44 SGB X stellen. Das bedeutet, dass man die Leistungen, die beim Erstantrag abgelehnt und nach § 44 SGB X später anerkannt wurden, Leistungen für 4 Jahre rückwirkend ab dem Jahr des Antrages nach § 44 SGB X, erhielt.
Liebe Edda Sperling, die Frage nach Entschädigung für Zwangsarbeiten in DDR-Haft kann nur auf freiwillige Basis der Bundesregierung entschieden werden. Davon sind wir weit entfernt und muß durch Opferverbände ständig angemahnt werden. Das SED-UnrechtsbereinigungsG entschädigt nur das, was im StrRehaG und HHG steht. Und auch das war 1990 freiwillig mit nur ein bischen Druck, wegen der Ungerechtigkeit gegenüber ehem. Genossen. Die Haftzeiten werden durch die Kapitalentschädigung pro Haftmonat entschädigt. Die aus der Haftzeit enstandenen gesundheitlichen Folgen werden durch Anträge gem. § 4 HHG, § 3 VwRehaG oder § 21 StrRehaG in Verbindung mit dem Bundesversorgungsamt entschädigt. Die Opferrente soll nur den einzelnen politischen Häftling dafür entschädigen, dass er sich gegen ein Regime aufbegehrt hatte. Die Ersatzzeiten im Rentenrecht nach dem HHG entschädigt die Haftzeiten dafür, dass es sogen. Fehlzeiten in der Berufsbiographie überbrücken soll, also auch die Zwangsarbeit, die ja in der Haftzeit geleistet wurde oder für die fehlende zivile Anwartschaft.
Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes gibt den Gesetzgeber auf, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Von etwas wesentlich Gleichem kann aber nur gesprochen werden, wenn sich zwei Lebenssachverhalte gegenüberstehen, die sich unter einen gemeinsamen, alle anderen Gruppen oder Sachverhalte ausschließenden Bezugspunkt fassen lassen. Es wurde von der Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die komplexen Sachverhalte dem Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügen. Ich vergleiche das so. Die deutsche Niederlage im Zweiten Weltkrieg hat die Pflicht zur Folge, NS-Verfolgte zu entschädigen. Der BGH hat bereits in den 1960 Jahren in seinen Entscheidungen zum HHG zu Grunde gelegt und aufgeführt, dass anspruchsbegründeter Gewahrsam im Sinne des HHG nur solcher sei, der nicht als Folge (wie das BEG -NS-Opfer) des verlorenen Krieges oder der Besatzungsherrschaft verhängt worden ist, sondern der gerade auf die besonderen innenpolitischen Verhältnisse in der SBZ (Sowjetische Besatzungezone) zurückzuführen sei.
Natürlich wird hier vom BGH noch mehr gesagt, aber der Tenor ist so, das denkt sich doch keiner aus. Ich empfehle hier immer das Buch von Ulrike Guckes „Opferentschädigung nach zweierlei Maß “ ISBN 978-3-8305-1535-7.
Herzliche Grüsse
Bruni Grabow
19. März 2018 um 22:10
Vereinigung (AK) 17juni1953 e.V.
Replik auf Bruni Grabow:
So wichtig diese Ausführungen zu diversen Hintergründen der „Wendezeit“ sind, so wichtig sind auch bisher wenig bekannte Tatsachen. Als ich 1990 meinen Hungerstreik vor dem Justizministerium der DDR durchführte („Terror-Minister Wünsche, treten Sie zurück“), führte Justizminister Wünsche mit mir drei Gespräche in seinem Büro. Dort erfuhr ich zu meinem Entsetzen, dass die erste frei gewählte DDR-Regierung bereits an einem dritten Entschädigungsgesetz für ehem. politische Häftlinge arbeitete. Die zuvor vorgelegten Entwürfe waren sämtlich von der Kohl-Regierung mit der Begründung abgelehnt worden: „Nicht finanzierbar.“ (Stand: August 1990). Diese (West-)Seite des Vereinigungsgerangels ist bisher nicht aufgearbeitet worden.
Carl-Wolfgang Holzapfel, einstiger Mauerdemonstrant
11. März 2018 um 18:42
Bruni Grabow
Der 2011 gegründete Verein „SED-Opferhilfe“, war zunächst kein offizieller Verein, also kein e.V. Ich telefonierte 2012 mit Herrn Molik, der auf der leeren Homepage als Initiator stand, nicht Hr. Dombrowski, den Namen hatte ich 2012 nicht gelesen. Ich fragte Herrn Molik, wieso er ausgerechnet meinen Namen „SED-Opfer-Hilfe“ veröffentlichte, wenn auch anders geschrieben. Seit 2007 hatte ich mir den Domainnamen ausgesucht. Er sagte, na und, die Domain ist doch nicht geschützt. Ich versuchte ihm zu erklären, dass ich unter diesem Namen meine ehrenamtliche Beratungstätigkeit mache und wir nichts gemeinsam haben. Er erklärte mir, dass sie SED-Opfer suchen, die ihr Grundstück wieder haben wollen und wir könnten doch zusammenarbeiten. Das lehnte ich ab. Ich kann mich noch erinnern, dass ich ihm sagte, dass da doch gar nichts mehr geht, das Gesetz „DDR-Vermögen“ sei doch bereits abgewickelt. Es konnte zu diesem Zeitpunkt niemand mehr einen Antrag stellen, nur für diejenigen, die vom Vermögensamt noch keine Entscheidung hatten, war das Gesetz noch relevant. Erst nach meinem Anruf und etwas später hatten sie den Namen geändert auf „SED-Opferhilfe.Brandenburg.e.V.“. Was da nun wirklich für SED-Verfolgte getan wurde, habe ich nie verstanden. Die Konstellation der jetzigen Aussage, dass sie Leute suchten, die die LINKEN verklagen sollten, ist und war mir nie bekannt. Herr Dombrowski und Herr Dr. Molik kennen sich aus der DDR-Haft in Cottbus, wie man 2012 bereits in der Zeitung lesen konnte. Herr Dr. Molik besitzt seit 1992 das Starndhotel Heringsdorf auf Usedom und ist jetzt Geschäftsführer dieses Hotels.
kurze Vita über Strandhotel:
Anfang der fünfziger Jahre pachtete der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) das Haus von Ernst Kulisch, der 1963 in Heringsdorf verstarb. Durch die Aktion „Rose“ (1953) wurde das Haus nicht enteignet, da es nach Aussage von Zeitzeugen zu der Zeit nicht geöffnet war und man aufgrund dessen auch keine überzähligen Lebensmittel vorfand. Der Erbe der Familie Kulisch, ein Neffe aus Gotha, verkaufte das Haus 1970 an den FDGB. Es erhielt den Namen „Erich Wirth“, der ein Aktivist der DDR war.
Der derzeitige Hotelbesitzer, Dr. Werner Molik, übernahm im Jahr 1992 das zwischenzeitlich geschlossene Haus von der Treuhand.
Quelle: https://www.strandhotel-heringsdorf.de/hotel/chronik.html
Bruni Grabow
ehemals SED-Opfer-Hilfe.de
15. März 2018 um 12:20
Manfred
Seid langen wieder mal reingeschaut. Was soll man zu derartigen Artikeln u. zu den aufgeführten Vereinen u. Personen schreiben? Eine gewisse Nachdenklichkeit überkommt mich da schon. Wie aus weiter Ferne zieht vor dem Auge die elende Akkordarbeit im Leuchtenbau Brandenburg an einen vorbei. Für IKEA! Das war damals so unwichtig.
Also nochmals zu den handelnden Personen u. Vereinigungen, einschließlich dieser … Frau Grabow. Gut – der Dombrowski war auch in Haft – aber was tun diese Leute eigentlich? Sich um Geld u. Posten bemühen? Mich vertreten? Sicherlich nicht. Bin ich froh, das ich nicht in diesen verkommenen Land leben muß.
18. März 2018 um 12:29
Bruni Grabow
Hallo Manfred im fremden Land, ich habe mich lediglich von deren Vereinsarbeit distanziert, mehr nicht, weil die meine Domain kopiert hatten. Im Übrigen benennen Sie mich nicht mit „dieser“…Frau Grabow. Wenn Sie mit meiner Person nichts anfangen können, erheben Sie sich nicht derart gegenüber anderen Personen, die Sie nicht kennen.
Ich weiß ja nicht wo Sie leben, wir leben jedenfalls nicht in einem verkommenen Land. Wie Sie ja wissen, hat sich die DDR selbst abgeschafft. Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, DDR-Zwangsarbeiten zu entschädigen. Die Gelder aus DDR-Vermögen z.B. die, die für Auszahlungen an DDR-Zwangsarbeiter eingesetzt werden sollten, kassieren die Länder, mit Landespolitikern aus dem alten Osten. Darüber sollten Sie mal nachdenken. Lothar de Maiziere und Günther Krause leben noch, schreiben Sie denen eine Mail inclusive allen Landtagen in den neuen Bundesländern. Dort sind Sie an der richtigen Stelle.
Bruni Grabow