Oldenburg, 9.01.2018/cw – „Von den überregionalen Zeitungen hat nur „Bild“ über die Tat und das Urteil berichtet. Der NDR brachte jeweils eine Kurzmeldung in den abendlichen Regionalnachrichten, die „Tagesschau“ berichtete gar nicht,“ merkt der Autor Stefan Frank am Ende seines Berichts (4.01.2018) im Internet-Portal „achgut“ über die Verurteilung eines Täters an, der für das „Ramadan-Blutbad von Oldenburg“ am 31.Mai 2017 verantwortlich war.

„Helal Hadi hatte am 31. Mai 2017 kurz vor 18 Uhr in der Oldenburger Fußgängerzone vor den Augen zahlreicher Passanten – darunter viele Kinder – den 33-jährigen syrischen Kurden Abdul Hanan Jakub mit dem Messer regelrecht aufgeschlitzt. Jakub hinterließ seine Ehefrau, die zu diesem Zeitpunkt hochschwanger war, und zwei Kinder im Alter von sechs und zehn Jahren. Der Vorfall schockierte die Oldenburger Bevölkerung.

Helal Hadi stach dreimal auf Jakub ein. Mit dem ersten Stich zerschnitt er seinem Opfer das Gesicht bis zum Schädelknochen. Den zweiten Stich setzte er unter der linken Brustwarze durch die Rippen ins Herz und zog das Messer von dort nach unten. Der dritte Stich traf von der Seite die Lunge. Die Obduktion ergab, dass sowohl der zweite als auch der dritte Stich für sich genommen bereits tödlich gewesen wären und dass das Opfer auch dann verstorben wäre, wenn es sofort ins Krankenhaus eingeliefert worden wäre. …

Das Gericht hat keinerlei Schwierigkeiten, den Tathergang zu rekonstruieren. … Unter den vor Gericht verlesenen Dokumenten ist Helal Hadis Auszug aus dem Bundeszentralregister. Demnach hat Helal Hadi schon früher in Deutschland Straftaten begangen, unter anderem Sachbeschädigung und Diebstahl. Alle Verfahren sind wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt worden. …

Kurz darauf ist Pause. Ein Journalist der Lokalpresse spricht mich an: ob ich auch von der Presse sei. Ich frage ihn, ob er den gesamten Prozess beobachte. Nein, sagt er, „es wiederholt sich ja immer, das würde die Leser langweilen“. Ich: „Aber dass wir gerade gehört haben, dass der Angeklagte Marokkanisch spricht, ist doch interessant, oder?“ Er: „Wieso?“ Ich: „Laut Akten ist der Angeklagte doch Syrer. Warum spricht er dann mit marokkanischem Akzent?“ Der Kollege: „Von mir aus kann er Italienisch sprechen, ist mir doch egal!“ …

Staatsanwalt: Kein Mord

Der Oberstaatsanwalt fordert 13 Jahre Haft wegen Totschlags. „Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen“ sei eine Tötung „so verwerflich“, dass sie als Mord einzustufen sei. Die Mordmerkmale „Heimtücke“ und „niedere Beweggründe“ ließen sich nicht beweisen. Man könne nicht einmal definieren, was eigentlich ein „niederer Beweggrund“ sei, so der Oberstaatsanwalt. Man könne sich nur „an der Kasuistik des Bundesgerichtshofs orientieren“. Dieser habe etwa entschieden, dass es ein niederer Beweggrund sei, wenn jemand „einen Neugeborenen über einen Zaun in einen Fluss wirft, weil er ein unbeschwertes Leben genießen will“. Damit habe der vorliegende Fall nichts gemein, so der Oberstaatsanwalt. …

Das Urteil

Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. „Der 31. Mai ist ein trauriger Tag für das Opfer und dessen Familie und er ist ein schwarzer Tag für Oldenburg“, so der Vorsitzende. …

Paragraf 212, Absatz 2 des Strafgesetzbuches – Totschlag in einem besonders schweren Fall – komme nur selten zur Anwendung, so der Richter. Das Strafmaß zeige, dass das Gericht die Tat einem Mord gleichstelle. Es war, so der Richter, „eine Form der Bestrafung“. …  Die Tat trage „Züge einer Hinrichtung in der Öffentlichkeit“.“

Quelle: http://www.achgut.com/artikel/das_ramadan_blutbad_von_oldenburg_ein_prozessbericht

Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.340).