Berlin/Potsdam, 6.12.2017/cw – Rechtzeitig vor dem Nikolaustag wurde dem Vizepräsidenten des Landtages in Brandenburg und UOKG-Vorsitzenden Dieter Dombrowski
von der Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Abrechnungsbetrug ggüb. dem Landtag übermittelt. Dem CDU-Politiker, der erst vor wenigen Tagen als Kreisvorsitzender seiner Partei in Rathenow bestätigt wurde, wurde laut Medienberichten als Auflage für die Verfahrenseinstellung die Überweisung eines Geldbetrages in Höhe von 7.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse gemacht.
Ob dieser Betrag an eine CDU-nahe Einrichtung oder gar an die UOKG überwiesen wird, ist nicht bekannt. Einzelheiten über Auflagen nach § 153 a der Strafprozessordnung werden in der Regel nicht öffentlich gemacht.
Dombrowski war wohl vorzeitig über die jetzige Verfahrenseinstellung informiert, weil er bereits vor seiner Wiederwahl zum Vorsitzenden der UOKG am 18. November auf kritische Nachfragen aus den Reihen der Mitgliederversammlung erklärt hatte, das Verfahren gegen ihn werde eingestellt (https://17juni1953.wordpress.com/2017/11/19/uokg-chef-dombrowski-trotz-laufender-ermittlungen-im-amt-bestaetigt/).
Noch am 22.11. hatte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitgeteilt, von einer Verfahrenseinstellung sei ihr „nichts bekannt“.(https://17juni1953.wordpress.com/2017/11/22/brandenburg-ermittlungen-gegen-landtagsvizepraesidenten-dauern-an/)
In einer persönlichen Erklärung räumte der einstige politische DDR-Häftling und Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Cottbus jetzt ein: „Die Öffentlichkeit hat zu Recht einen besonderen Anspruch an die Redlichkeit von Amtsträgern, weshalb ich künftig dafür Sorge tragen will, dass möglichst von vornherein kein Zweifel aufkommen kann.“ Dombrowski kündigte in diesem Zusammenhang an, dass er „zum abgeschlossenen Verfahren keine weiteren Erklärungen abgeben werde“.
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