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Berlin/Potsdam, 4.12.2017/cw – 27 Jahre nach dem unrühmlichen Ende der Zweiten Deutschen Diktatur erhält das Land Brandenburg („Die kleine DDR“, so Klaus Landowsky, CDU und Manfred Stolpe, SPD) nun weitere 31 Millionen Euro aus der Liquidation des SED-Vermögens. Insgesamt werden 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen des einstigen, nach DDR-Jargon „Ersten Arbeiter und Bauern-Staates auf deutschem Boden“ auf die neuen Länder verteilt.

Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten in der Schweiz kann Brandenburg nun über weitere 31 Millionen Euro verfügen. Die Millionen stammen aus dem Geflecht der Ost-Berliner Handelsfirma Novum, die als getarntes SED-Unternehmen galt, teilte das Brandenburger Finanzministerium mit.

Pikant: Die Millionen werden verantwortlich von einem Minister verteilt, der selbst der SED, die jetzt unter dem Namen DIE LINKE firmiert, angehört. „Das wäre so, als wenn man einem ehemaligen Mafiosi die Verteilung aufgespürter Gelder aus kriminellen Machenschaften anvertraut,“ empört sich der Vorsitzende der Vereinigung der Opfer des Kommunismus (VOK), Jörg Moll. Auch die in Berlin ansässige Vereinigung 17. Juni ist „über diese Instinktlosigkeit gegenüber den SED-Opfern“ fassungslos. Man wolle sich in den nächsten Tagen an den Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke (SPD) wenden und diesen auffordern, die Entscheidung über die SED-Millionen „aus moralischen Gründen der Staatskanzlei zuzuordnen.“ Außerdem werde der Vorstand dem Ministerpräsidenten „das Unverständnis und die Empörung betroffener Diktatur-Opfer auch darüber übermitteln, dass die Millionen nach einer Ankündigung des SED-LINKE-Finanzministers Christian Görke „im Rahmen des aktuellen Nachtragshaushaltes für 2018 für den Ausbau der Breitbandversorgung in den Kommunen“ genutzt werden solle. Angesichts der Tatsache, „dass Hunderttausende SED-Opfer auch 27 Jahre nach dem Ende der DDR nach wie vor buchstäblich um jeden Euro Entschädigung kämpfen müssen, die monatliche Entschädigungszahlung nach wie vor als Soziale Zuwendung und nicht als Ehrenrente bezeichnet wird und Abertausende ehemalige Flüchtlinge und Übersiedler unter dem nach wie vor nicht beseitigtem Rentenbetrug leiden müssten, sei die angekündigte Verwendung der mühsam erstrittenen Rückzahlungen aus dem einstigen SED-Vermögen eine weitere Ohrfeige in das Gesicht der Opfer,“ erklärte der Vorstand am Montag.

Nur zehn Prozent kommen den Diktatur-Opfern zu

Brandenburg steht allerdings nicht allein mit der „Zweckentfremdung“ (Vereinigung 17. Juni) des ehemaligen SED-Vermögens. So erhält z.B. Mecklenburg-Vorpommern aus der SED-Vermögensmasse 17,6 Millionen Euro. Nach einer Mitteilung der Staatskanzlei einigten sich die Spitzen des Koalitionsausschusses aus SPD und CDU bereits auf die Verteilung: 10 Millionen Euro sollen in ein Programm zur Digitalisierung in der privaten Wirtschaft fließen, weitere 2,6 Millionen sollen für die Anschaffung von Großgeräten im Sport reserviert werden und für „besondere regionale Strukturmaßnahmen“ sind zwei Millionen Euro aus dem einstige SED-Topf vorgesehen.

Immerhin sollen drei Millionen in die Sanierung und Modernisierung von Gedenkstätten fließen, davon eine Million für Gedenkorte „die an DDR-Unrecht erinnern“. Die Vereinigung 17. Juni: „Damit werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal 10 % aus den zugewiesenen SED-Geldern für Aufgaben verwendet, die direkt oder indirekt den DDR-Opfern zukommen oder dem Gedenken an vergangenes Unrecht gewidmet“ sei. Offenbar räche sich erneut, dass der Deutsche Bundestag auf klare und verbindliche Regeln und Vorgaben für die Verwendung einstigen SED-Vermögens verzichtet hat.

© 2017 Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.324).

 

 

Mainz/Berlin, 4.12.2017/cw – Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ sendet am morgigen Dienstag, 5. Dezember, um 21:00 Uhr eine Doku zum Fall des Terror-Attentäters vom 19.12.2016: „Die Akte Anis Amri – Der Terrorist und die Fehler der Fahnder“.

In einer Pressemitteilung des ZDF heißt es dazu:

„Die Autoren befragten Angehörige und Bekannte Amris, Ermittler, Zeugen und Überlebende des Terroranschlags, sichteten zehntausende Seiten Ermittlungsakten. Ihre Bilanz: Behördenchaos verhinderte, dass der Islamist Amri rechtzeitig gestoppt wurde. „Der Anschlag vom 19. Dezember 2016 hätte verhindert werden können und verhindert werden müssen“, ist Hans Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen, langjähriges Mitglied des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, überzeugt.

Der Film zeichnet den Weg des späteren Attentäters von seiner Heimatstadt in Tunesien bis zum Tag des Anschlags in Berlin detailliert nach. Der Bruder Amris und Mithäftlinge aus Italien beschreiben, wie und warum sich Amri radikalisierte. Die Autoren konnten tausende Seiten interne Ermittlungsakten einsehen und auswerten. Sie stießen auf Widersprüche, Fehleinschätzung und Vertuschungsversuche der Behörden. Sie rekonstruierten, dass frühe Warnungen vor dem späteren Attentäter nicht ernst genommen wurden. Zum Beispiel die eines syrischen Flüchtlings, der mit Amri zusammen in einem Flüchtlingsheim wohnte. Selbst Hinweise des marokkanischen Geheimdienstes blieben folgenlos.

Im Film kommen auch Überlebende des Anschlags zu Wort, die bis heute nicht verstehen können, warum die deutschen Sicherheitsbehörden den Mörder Anis Amri nicht stoppten.“

Amri hatte am 19. Dezember des vergangenen Jahres einen LkW gekapert, dessen Fahrer ermordet und das Fahrzeug in Terror-Absicht in den damals noch ungeschützten Weihnachtmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin gesteuert. Insgesamt zwölf Menschen starben sofort oder an den Folgen des heimtückischen Anschlags.

Nachdem zunächst jede Verantwortlichkeit in Abrede gestellt wurde, kam die Politik nicht umhin, die zunächst schleppend anlaufenden Untersuchungen wesentlich zu konzentrieren, was nicht zuletzt neben der harschen öffentlichen Kritik auch eine Folge der Installation eines Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus war. Auch im Bundestag wird zunehmend vernehmlicher ein Untersuchungsausschuss gefordert.

Ermittlungen „aus zutreffenden Gründen“ abgelehnt 

Die Vereinigung 17. Juni in Berlin hatte unmittelbar nach dem Anschlag „Anzeige gegen Unbekannt“ erstattet. Die Anzeige wie die folgende Beschwerde beim Generalstaatsanwalt wurden abgewiesen (161 Zs 155/17). Die Generalstaatsanwaltschaft sah sich „nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt“, hieß es lapidar in dem Bescheid vom Februar 2017. Und: „Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht. Nach den genannten Vorschriften ist die Staatsanwaltschaft somit nur dann zu einem Einschreiten berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen“.

Der Vorstand sah hingegen in seiner Argumentation einer „unterlassenen rechtzeitigen Errichtung von Beton-Barrikaden vor den Weihnachtsmärkten“ nach dem Attentat in Nizza einen hinreichenden Verdacht, der eine Untersuchung einer möglichen strafrechtlich zu bewertenden Unterlassung durch verantwortliche Behörden erforderlich gemacht hätte. „Wenn unserer Strafanzeige keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat entnommen werden konnten, sieht das aus unserer Sicht eher nach einer tatsächlichen zusätzlichen Vernebelung von Verantwortlichkeiten unter Anwendung formaler Juristerei aus als nach einem Willen, alle Möglichkeiten der Aufklärung von Vorgängen zu prüfen, die einen derartigen furchtbaren Anschlag erst ermöglicht haben,“ erklärte der Verein in seiner Reaktion auf den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft.

© 2017 Redaktion Hoheneck – Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.323).

Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)

Berlin, 4.12.2017 – Für die vom Rentner-Raus-Krieg Betroffenen ist besonders irritierend, das immer mehr Wohnungen oft zunächst nicht erkennbar gewerblich vermietet werden, während langjährige Mieter entmietet werden sollen. So zog in das besagte Anwesen am Lietzensee ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine zahlreichen ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Dass das Pärchen die Kleinwohnung im vierten Stock „privat“ nutzt, ist vor diesem Hintergrund kaum denkbar. Zumal bereits mehrfach vor dem Haus Mieterinteressenten angetroffen wurden, die zu dieser Adresse (des Pärchens) bestellt worden waren, um Mietverträge abzuschließen.

So versuchte zum Beispiel Anfang November eine Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, über die durch das Pärchen unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine am Stadtrand von Berlin liegende Wohnung zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses nur der weiblicher Part des Pärchens ausgewiesen war, mussten die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Seitenflügel des Hauses mit einem Aufkleber „…GmbH“ versehen worden. Nachforschungen der Redaktion lassen die Vermutung zu, dass für die auf der Wohnungsgeberbestätigung ausgewiesene Wohnung gar kein Vermittlungsauftrag vorlag.

Stichwort Zweckentfremdung

Abschließend zu unserem Eldorado-Beitrag noch eine Anmerkung: Man erinnert sich, vor der letzten Bundestagswahl überschlugen sich diverse Parteien mit ihren Forderungen nach mehr Mietwohnungsbau, der realen Umsetzung der Mietpreisbremse etc. pp. Alternativen? Sie wurden erst gar nicht erwogen oder ins Gespräch gebracht. Warum auch?

Abseits der Politiker-Thesen sehen die Realitäten anders aus. So stehen z.B. am Lietzensee seit zehn Jahren in einem repräsentativen Gebäude Wohnungen leer, ohne dass sich eine zuständige Stelle im Bezirksamt oder gar im Senat dafür interessiert (Stichwort Zweckentfremdung). Allerdings hatte der Eigentümer, der ebenfalls über zahlreiche GmbHs verfügt (Sitz: Kantstraße), hier bereits vor zehn Jahren zumindest eine Wohnung anbieten lassen. Der vorgeschlagene „Deal“ für den Interessenten: Gegen eine Sanierung der angebotenen Wohnung (überschlägig ca. 60.000 Euro) würden dem Mieter für fünf Monate nur die Betriebskosten berechnet werden, danach würde eine Kaltmiete von monatlich 1.500 Euro anfallen. Ein Modell, das nach Recherchen der Redaktion immer mehr um sich greift. Erst kürzlich wurde in Charlottograd eine Wohnung zu ähnlichen Bedingungen angeboten.

Clevere Vermieter wälzen nunmehr auch notwendige Sanierungen auf künftige Mieter nach dem Motto ab: Investierst du Kohle, bekommst du eine Wohnung. Lukrativer als die von der Politik (immerhin) eingeschränkte Einforderung von Maklerprovisionen ist dies allemal. Anderswo würde man nicht mehr von einem Modell, sondern angesichts des eng gewordenen Wohnungsmarktes von kalter Erpressung sprechen: Friss Mieter oder stirb (sieh zu, wo du bleibst).

Es fehlt an Mut zu Alternativen – Ein Kommentar

cw – Mietpreisspiegel hier, Mietpreisbremse dort. Vor allem vor Wahlen werden diese Publikumsrenner unters Volk gebracht und damit suggeriert: Wir haben die Lösung. Das hat bisher – wie die Wahlergebnisse zeigen – funktioniert. Aber wie lange noch?

Fest steht: Die Politik muss Mut zu wirklichen neuen Wegen entwickeln. So wäre denkbar, für den Anfang zumindest für die Ballungsräume einen verbindlichen Mietspiegel zu erstellen. Auf dieser Basis könnte eine prozentuale Begrenzung der Mieten (z.B. 30 % des verfügbaren Einkommens) festgeschrieben werden.

Liegt bei diesem Beispiel die erzielbare Miete unterhalb der Skala im Mietspiegel, erhält der Vermieter einen Ausgleich von einer „Ausgleichskasse“ oder verrechnet diese Mindereinnahme in der Wohnung A mit einer Mehreinnahme in der Wohnung B. Neben dieser „ausgleichenden Gerechtigkeit“ (Grundgesetz, Art.14: Eigentum verpflichtet) entsteht überdies eine weitere und sehr wichtige sozialpolitische Komponente: Die Vermeidung sogen. Gettos, jeweils für „Arm“ und „Reich“.  Alternativen braucht das Land.

© 2017: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.321).

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