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Von Carl-Wolfgang Holzapfel und Tatjana Sterneberg (Recherche)
Berlin, 03.12.2017 – Für Heinz-Werner Claus (Name geändert) und seine Frau ist der Tenor klar: der Vermieter will durch diverse Aktionen entmieten, um bei folgenden Neuvermietungen entsprechend höhere, über dem Mietspiegel liegende Mieten durchzusetzen. Jetzt also soll ein weiteres Rentner-Ehepaar weichen.
Die Hauseigentümerin hatte im Zuge der Renovierungen und Modernisierungen (2011 –2016) auch 92% aller Fenster im Objekt austauschen bzw. neu einbauen lassen. Auch beim Ehepaar Claus wurden nach und nach die alten, oft schon zugigen Fenster bis auf das Fenster in der Küche ersetzt.. „Gerade hier in der Küche,“ so Frau Claus, „wäre eine gängige Lüftung besonders wichtig gewesen.“ Also schrieb das Ehepaar mehrfach (ab 2011) an die Vermieterin und beantragte, auch das letzte Fenster in der Wohnung auszutauschen. Entweder antwortete die Eigentümerin nicht auf die Schreiben oder lehnte – nach Erinnerung an die ausstehende Antwort – einen Fensteraustausch als „derzeit nicht beabsichtigt“ ab. Die Eheleute gaben nicht auf, boten schließlich eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50% und schließlich eine volle Kostenübernahme an. Vergeblich.
1.800 Euro an Vermieter „verschenkt“
2017 wollten die agilen Rentner die Wohnung renovieren. Da die Eigentümerin in den vergangenen Jahren die Mieter immer wieder mit Baumaßnahmen überrascht hatte – so waren die Fenster stets kurzfristig eingebaut worden – entschloss sich das Rentner-Ehepaar, den noch fehlenden Fensteraustausch vor der beabsichtigten Renovierung selbst in die Hand zu nehmen. Da sie bereits einen Kostenvoranschlag von der vom Eifgentümer bisher beauftragten Firma zur Vorlage bei der Vermieterin eingeholt hatten, wurde diese Firma auch mit dem Fenstereinbau bzw. Fensteraustausch in der Küche beauftragt. „Wir wollten unbedingt eine Abweichung von den bisherigen Vorgaben des Eigentümers vermeiden,“ erklärte Heinz-Werner. Der Aus- und Einbau wurde dementsprechend professionell vorgenommen, das Rentnerehepaar überwies 1.800 Euro und hielt den Vorgang „für erledigt.“
Nur drei Wochen später erhielt das Ehepaar Anfang Mai Post von einem Anwalt. Inhalt: Die fristlose Kündigung zum 20. Juni. Als Grund wurde angeben: „Eingriff in das Eigentum des Vermieters“. Zudem wurde den Mietern zusätzlich vorgehalten, dass „Kippfenster auf Grund der zusätzlichen Kippfunktion eine höheren Wartungs- und Instandsetzungsaufwand“ hätten. Der Eigentümer hatte allerdings selbst überwiegend Kippfenster in seinem Anwesen einbauen lassen.
Nach Kündigung Mieterhöhung
Natürlich widersprachen die Rentner der aus ihrer Sicht „ungerechtfertigten Kündigung.“ Zuvor war jeder Kompromiss (zum Beispiel eine Abmahnung oder eine freiwillige Mieterhöhung) abgelehnt worden. Mara Claus* zuckt hilflos die Schultern, verweist im Gespräch auf die vielen Einsätze des Ehepaares, um Schaden vom Eigentum abzuwenden (Wassereinbruch, Rohrbruch, gefährliche Eiszapfen am Dach). Die Eigentümerin sieht das allerdings anders und erklärte auf Vorhalt dieser Bemühungen: Es sei schließlich „die Pflicht des Mieters, Nachteile für den Eigentümer abzuwehren.“
Nie hatten die Rentner Mietminderungen ins Gespräch gebracht, obwohl z.B. in den Wohnräumen nach einem Wassereinbruch „zehn Tage lang die Trocknungsmaschinen geröhrt haben.“ Wenige Wochen nach der Gerichtsverhandlung, in der „ein Vergleich“ dergestalt erzielt wurde, dass die Mieter erst zum Jahresende 2018 ausziehen müssen, flatterte dem gekündigten Ehepaar ein dreistelliges Mieterhöhungsbegehren ab 1. Januar 2018 in den Briefkasten. Die Kündigung wurde bei dieser Gelegenheit natürlich nicht zurück genommen. Das Ehepaar will diese „dreiste Provokation“ (Claus) ignorieren.
Irritierend: Während ältere und langjährige Mieter mittels diverser Maßnahmen „entmietet“ werden, zog in das Anwesen am Lietzensee jetzt ein Pärchen ein, das selbst an zahlreichen GmbHs beteiligt ist (Geschäftsführer, Prokura) und mittlerweile sogar im Aufsichtsrat eines Berliner Immobilien-Tycoons sitzt, der seine ursprünglichen GmbHs kürzlich in einer Aktiengesellschaft gebündelt hat. Vor dem Haus … wurden bereits mehrfach Mieter-Interessenten angetroffen, die zu dieser Adresse der GmbH. bestellt worden waren, um einen Mietvertrag abzuschließen. So versuchte Anfang November ein Syrer namens Malake Al-Khali mit einer „Wohnungsgeberbestätigung“ in der Hand, durch die durch Patricia S. und Marc F. unterhaltene GmbH. einen Mietvertrag für eine Wohnung an der Stadtgrenze zu erhalten. Da auf dem Klingel-Tableau des Hauses am Kaiserdamm nur die „S.“ ausgewiesen war, mussten auch die syrischen Interessenten ohne Ergebnis ihres Weges ziehen. Erst kürzlich war der Briefkasten im Innenbereich (Seitenflügel) des Hauses mit einem Aufkleber versehen worden, der neben dem Immobilien-Paar die GmbH. auswies.
Lesen Sie morgen Teil V: Seit zehn Jahren stehen Wohnungen leer, Zweckentfremdung?
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