Berlin, 25.11.2017/cw – Das Wort „Holodomor“ setzt sich aus den zwei ukrainischen Wörtern „Holod“ und „Mor“ zusammen. „Holod“ („голод“) heißt „Hunger“, „Mor“ ist ein altes ostslawisches Wort und bedeutet „Tod“, „Seuche“, „Massensterben“; in den modernen Sprachen (sowohl Ukrainisch als auch Russisch) bedeutet es „Vertilgung“. Holodomor heißt somit wörtlich „Hungertod“. Mit dem Begriff „Holocaust“ besteht kein sprachgeschichtlicher Zusammenhang (Quelle: WIKIPEDIA).

Offener Brief an Bundespräsident und Bundeskanzlerin

Zum diesjährigen Gedenktag wandte sich der Zentralverband der Ukrainer in Deutschland in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten und die Bundeskanzlerin. In dem Schreiben vom 25.November wird die Bundesrepublik aufgefordert, den Holodomor als Völkermord anzuerkennen. Bereits 2008 erkannte das Repräsentantenhaus des Kongress der USA den Holodomor in der Ukraine 1932–1933 als Genozid am ukrainischen Volk an. Wenig später, im Oktober 2008, schloss sich das Europäische Parlament in einer Resolution dieser Definition an und erklärte den Holodomor ebenfalls zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Bisher haben weltweit 23 Parlamente, nach den USA die von Australien, Italien, Kanada, Spanien und der Vatikan den Holodomor als Völkermord anerkannt. Neben der Katholischen haben auch die Griechisch-Orthodoxe und die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche (Kiewer und Moskauer Patriarchat) dieses stalinistische Verbrechen als Völkermord bezeichnet.

Im Jahr 1953 verfasste der polnische Menschenrechtler Raphael Lemkin einen detaillierten Bericht über den Holodomor. Lemkin hatte nach dem Zweiten Weltkrieg die UNO-Konvention gegen den Völkermord erarbeitet und den Begriff Genozid definiert. Er nennt darin die ukrainische Hungersnot „das klassische Beispiel eines sowjetischen Genozids“. Nach Lemkin nutzte Stalin den Hunger gezielt, um den Widerstand der Bauern zu brechen.

3,5 bis 14,5 Millionen Tote

Seit 1991 wird die durch Stalin angeordnete bzw. zwischen 1932 und 1933 verursachte Hungersnot in der Ukraine offiziell als Holodomor bezeichnet. In den Jahren 2003 und 2006 erklärte das Ukrainische Parlament den Holodomor zum Genozid am ukrainischen Volk. Seither wird der 25. November in der Ukraine und von ukrainischen Bürgern in aller Welt als Gedenktag an den Holodomor begangen. Nach unterschiedlichen Berechnungen fielen diesem als Genozid (Völkermord) bezeichneten Verbrechen 3,5 bis 14,5 Millionen Menschen zum Opfer.

In dem angeführten Schreiben führt der Zentralverband an, dass „die Anerkennung des Holodomor 1932-1933 als Genozid an dem ukrainische Volk auf offiziellem europäischen Niveau eine weitere gerichtliche Untersuchung des Verbrechens des Kommunismus in die Wege leiten“ soll. Man bedauere, dass es „leider noch Länder“ gibt, die „aus verschiedenen Gründen mit der Anerkennung des Holodomor als Genozid an den Ukrainern“ zögern. Es stelle sich die Frage, „was wir aus der Geschichte gelernt haben.“ Die Erinnerung an die provozierte Hungersnot habe auch „heute eine aktuelle, eine bleibende Bedeutung. Als Mahnung an das, was in den 1920er, 1930er und 1940er Jahren geschehen ist und als Verpflichtung für die Gegenwart.“ Daher werde die deutsche Bundesregierung aufgerufen, ebenfalls den „Holodomor als Genozid an dem ukrainischen Volk anzuerkennen.“

Zahlreiche Teilnehmer an der Berliner Gedenkveranstaltung in der Katholischen Kirche „Heilige Familie“ vom 23.11.2017, u.a. der Botschafter Polens, unterzeichneten spontan den Appell an die Deutsche Regierung, darunter auch die Vereinigung 17. Juni 1953.

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