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Berlin, 5.11.2017/cw – Der Fall des Norbert Kuß stellt einen der gravierendsten Fälle in der Reihe von Justizirrtümern dar. Der Saarländer war 2004 vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden. Vorwurf: ein angeblich schwerer sexuellen Missbrauch an seiner damals minderjährigen Pflegetochter. Erst im November 2013 stellte das Saarländische Oberlandesgericht ein Fehlurteil fest: Kuß wurde freigesprochen.

Bis heute klagt der zu Unrecht Verurteilte gegen die Erstgutachterin wegen deren umstrittener Expertise, die ebenfalls für seine fälschliche Verurteilung ausschlaggebend gewesen war, auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro. Das Urteil in zweiter Instanz soll am 23. November verkündet werden.

Nun wollen die Länderjustizminister am kommenden Donnerstag über eine Anhebung der Entschädigungspauschale für zu Unrecht Verurteilte beraten. Im Gespräch: Der 2009 letztmals von 11 auf 25 Euro angehobene Tagessatz soll um weitere 10 auf 35 Euro angehoben werden.

Unschuldig im Gefängnis sitzen, möglicherweise lebenslang. Diese Szenerie stammt nicht aus dem Gruselkatalog deutscher Diktaturen, zuletzt der DDR, sie ist für den einen oder anderen grausame Realität – auch im freien, wiedervereinigten Deutschland. Der BAYERISCHE RUNDFUNK hat jüngst in einem bemerkenswerten Beitrag dazu die Frage aufgeworfen: „Wie kann so etwas in einem Rechtssystem wie dem unseren heute überhaupt noch passieren?“ und konstatiert: „Es gibt viele Fallstricke in der deutschen Justiz. Auch in der Paragraphenwelt der Justiz spielt der menschliche Faktor eine Rolle.“ (http://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/dokthema/deutsche-justiz-recht-probleme-100.html). Auch wir haben über diese Thematik bereits berichtet (25.02.2017): https://17juni1953.wordpress.com/2017/02/26/br-doku-wie-gefaehrdet-ist-unser-recht/

DDR: Unrechtsurteile mit Vorsatz

Um den nach wie vor vorhandenen Verteidigern des DDR-Unrechtes gleich zu widersprechen: Der gravierende Unterschied zwischen unserem Rechtsstaat und der Zweiten Deutschen Diktatur bestand real in der Tatsache, das in der Diktatur geplant und mit Vorsatz, also in Kenntnis der tatsächlichen Vorgänge, Angeklagte als „Feinde des Systems“ abgeurteilt wurden. Im Rechtsstaat hingegen kommt es in der Regel auf der Grundlage menschlicher Fehlleistungen zu Fehlurteilen. Während die Diktatur eine Korrektur nur unter dem politisch indizierten Dekret einer Amnestie zuließ, konnte und kann im Rechtsstaat zumindest der – freilich schwere – Gang der Wiederaufnahme eingeschlagen werden. Auch eine – wie immer geartete und nach wie vor verbesserungswürdige – Entschädigung für den zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzug ist Merkmal des Rechtsstaates.

Die einstige DDR-Haftanstalt Cottbus heute – Foto: LyrAg

Es ist also grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Politik sich erneut der Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haftzeiten annimmt. Immerhin hatte die einstige Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) bereits 2008 dafür ausgesprochen, das Österreichische Model zu übernehmen und pro Hafttag 100 Euro an den/die Geschädigte(n) zu zahlen. Bereits am 10.07.2009 stellte die Berliner taz fest: Deutschland bilde „im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern mit der 25-Euro-Regelung immer noch das Schlusslicht. In Luxemburg werden zwischen 25 und 200 Euro pro Tag gezahlt, in den Niederlanden zwischen 70 und 95 und in Spanien kann der Tagessatz bei längerer Haft bis auf 253 Euro pro Tag steigen.“

Allerdings bekommt diese lang andauernde Geschichte der monetären Rehabilitierung von Justiz-Opfern auch ein Geschmäckle, denn durch die zeitliche Zerrung der notwendigen Debatte (nach 2008 wird 2017 das Thema wieder aufgegriffen) drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass die überfälligen Anpassungen im Entschädigungsrecht der Sterberate möglicher Betroffener angepasst werden. Dadurch wäre es für die Politik wesentlich einfacher, eines Tages die Entschädigungsrate z.B. auf 100 Euro festzulegen, weil sich rein rechnerisch „in den vergangenen Jahrzehnten“ die notwendigen Einsparungen ergeben haben. Die Politik nennt das meist „Finanzierungsgrundlage“ (ohne die ein Gesetzesvorhaben keine Chance hat, die notwendigen Gremien zu passieren).

Ungleichbehandlung der Opfer politischer Willkür

Ein anderer und wesentlicher Gesichtspunkt wird zwar von den Länderjustizministern vermutlich nicht aufgegriffen werden, ist aber im Sinne einer Gerechtigkeit nicht auszublenden: Wie geht der Staat mit Opfern einer politisierten Justiz, wie in der einstigen DDR, um? Diese werden nach einem bereits mehrfach angepassten Recht mit 300 Euro pro erlittenen Monat rechtswidriger Haft entschädigt, was bei einer Haftzeit von z.B. 12 Monaten 3.600 Euro ausmacht. Legt man die jetzt diskutierte Haftentschädigung für Opfer von Justiz-Irrtümern in Höhe von täglich 35 Euro zugrunde, fiele bei diesem Beispiel eine Entschädigungssumme in Höhe von 1.050 Euro pro Monat, also eine Gesamtentschädigung von 12.600 Euro an. Das wäre in der Tat eine Ungleichbehandlung von Willkür-Opfern gegenüber Opfern von Justiz-Irrtümern. Auch dieser Aspekt sollte Gegenstand der Beratungen der Länderjustizminister zu diesem Thema sein. Sollte…

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.304).

 

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