Berlin, 19.10.2017/cw – Harte Konsequenzen gegen die Verantwortlichen hat die Vereinigung 17. Juni in Berlin nach den jüngsten Medien-Veröffentlichungen über die mögliche Verantwortung eines V-Mannes der Polizei in NRW für das Attentat an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche gefordert. Die SED-Verfolgten-Organisation hatte unmittelbar nach dem Attentat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Gegen die „unverständlich schnell erfolgte Ablehnung von Ermittlungen“ durch die Staatsanwaltschaft hatte der Verein Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt und war „ebenso schnell“ abgewiesen worden.

„Bisher kannten wir die Mitwirkung von Polizei und/oder Geheimdiensten an rechtswidrigen Aktionen nur von der Staatssicherheit der DDR,“ heißt es in einer heute verbreiteten Erklärung des Vorstandes. Für diesen erscheine die schnell erfolgte Ablehnung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft heute in einem anderen Licht, nachdem durch den Untersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses auch die Involvierung der Ermittlungsbehörden kritisch beleuchtet wurde, ohne das dies bisher zu ersichtlichen Konsequenzen bei den Ermittlungsbehörden geführt habe.

Mit den jüngsten substantiiert erscheinenden Untersuchungsergebnissen stelle sich die Situation „zwei Monate vor dem Jahrestag des fürchterlichen und wohl vermeidbar gewesenen Anschlages“ dramatisch dar, sagte Vereinssprecher Holzapfel. Neben den unweigerlichen Konsequenzen „auch auf politischer Ebene“ könne man den Angehörigen nur empfehlen, aufgrund der jetzigen Tatsachen Deutschland „notfalls über den Umweg über die USA“ auf Schadenersatz zu verklagen. „Uns fällt naturgemäß die Aufforderung, gegen Deutschland zu klagen, besonders schwer,“ erklärte der Vorstand des Vereins, der seine Gründung auf den Volksaufstand von 1953 zurückführt. „Aber wenn sich aufgrund der skandalösen Verhältnisse der Verdrängung von Verantwortung durch regierungsamtliche Institutionen dieser Weg als einziger erweist, um den Angehörigen zu ihrem Recht zu verhelfen, bleibt kein anderer Weg. So brauche zum Beispiel die Familie des ermordeten polnischen Fahrers mehr als nur Lippenbekenntnisse über angebliche oder wirkliche Erschütterungen. Eine Entschädigung für die Familien könne zwar nie „angemessen“ sein, sei aber erst recht nach den jüngsten Untersuchungsergebnissen dringend geboten.“

V.i.S.d.P.: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.299).