Berlin/Strausberg/Bröthen, 01.05.2017/cw – Man stelle sich diese Szenerie vor: Bei einem Ausbruchversuch aus einem der NS-KZ geriet ein Flüchtling vor dem letzten Stacheldraht unter Beschuss vom nahen Wachturm. Ein KZ-Wächter verließ sogar den Turm, um in eine bessere Schussposition zu kommen und schoss sein Magazin leer. Der flüchtige KZ-Häftling brach in diesem Kugelhagel zusammen und wurde schwer verletzt. Er überlebte zwar das KZ und den Krieg, aber war durch die erlittenen Verletzungen zum lebenslänglichen Invaliden geworden. Helfer, die vom Ausbruch informiert waren, versuchten von außen, dem Flüchtigen mit eigenen Feuerwaffen Deckung zu geben, ohne Erfolg. Der schiesswütige KZ-Wächter allerdings wurde seinerseits getroffen und starb an den Schussverletzungen. Die Nationalsozialisten stilisierten diesen Vorfall zu einem Verbrechen gegen „Volk und Reich“ und erklärten den KZ-Schützen posthum zum Helden. In einer kleinen Stadt nahe Berlin wurde nach einem feierlichen Staatsbegräbnis eine Straße nach dem KZ-Wächter benannt. Als 20 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches findige Bürger auf diesen Skandal aufmerksam wurden und die Stadt aufforderten, diese Straße nach einem Opfer der NS-Diktatur umzubenennen, weigert sich der der NPD zumindest geistig nahe stehende und mehrheitlich dominierte Stadtrat, dieser Forderung nachzukommen.

Wer nun meint, es handele sich vorstehend um ein Schauermärchen, welches zu den üblichen Szenarien der Antifa gehöre, um den „Kampf gegen Rechts“ am Leben zu erhalten, irrt. Die geschilderte Geschichte muss lediglich um die tatsächlichen und nachgewiesenen Geschehnisse ergänzt werden, um den veritablen Skandal vor den Toren Berlins deutlich zu machen.

Peter Göring schoss in Mordabsicht auf 14jährigen

Am 23.Mai 1962, also vor 55 Jahren, versuchte der 14jährige Schüler Wilfried Tews nach Überwindung zweier Mauern nahe dem Invalidenfriedhof angrenzenden Grundstück durch den dort befindlichen, an dieser Stelle etwa 22 Meter breiten Kanal in Richtung Freiheit zu schwimmen. Nahezu zeitgleich wurde er von zwei Streifen, einem Posten auf einem etwa 200 Meter entfernten Beobachtungsturm und dem Posten auf der etwa 300 Meter entfernten Sandkrugbrücke entdeckt. Bis zu acht der DDR-Grenzsoldaten zielten und schossen auf den im Wasser schwimmenden Jungen. Unter Verschluss gehaltene Militär- und Justizakten der DDR belegen, dass der 21jährige Grenzpolizist Peter Göring trotz eines ausdrücklichen Befehls seines Postenführers seinen Wachturm verlassen hatte, um in eine günstige Schussposition zu kommen. Göring verstieß gleich zweifach gegen damals gültige Schusswaffengebrauchsbestimmungen, als er seine Waffe gegen ein Kind einsetzte und in westliche Richtung schoss. Später wurde festgestellt, dass aus Görings Kalschnikow 44 der insgesamt mindestens 121 von den DDR-Grenzsoldaten abgegebenen Schüsse stammten.

Ein Teil der Schüsse aus dieser Kalaschnikow traf West-Berliner Gebiet, wodurch dort eine Streife der West-Berliner Polizei, die den flüchtenden Jugendlichen an dem einzigen Treppenaufgang in der senkrechten Kanalmauer ziehen wollten, bedroht wurde. Die Berliner Polizisten erwiderten das Feuer und der direkt gegenüber befindliche Göring wurde getroffen: Von den drei Treffern war ein Steckschuss in der linken Nierengegend tödlich.

Die DDR-Propaganda verklärte dennoch den 1940 in Dresden geborenen Peter Göring zum Helden. Sein Tod wurde zum Mord erklärt und für ihn eigens eine Gedenkplatte aus Bronze errichtet. Schulen, Straßen, die Radsportabteilung der SG Dynamo Frankfurt (Oder) und Pioniergruppen wurden nach diesem ersten uniformiertem Todesfall auf Seiten der DDR benannt. Seine Grabstätte auf dem Friedhof in Glashütte  wurde in der DDR ein Ort feierlicher Zeremonien.

Aufarbeitung: Bronzetafel weg – Straßenname bleibt

Nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung wurde 1993 zwar die Gedenkplatte aus Bronze demontiert, die nach ihm benannte Straße in Strausberg bei Berlin existiert allerdings bis heute. Vorstöße verschiedenster Organisationen und Gruppen, unter diesen die Vereinigung 17. Juni und zuletzt die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) bemühten sich bisher vergebens, die Stadt zu einer Aufhebung oder Umbenennung der „Peter-Göring-Straße“ zu veranlassen. Auch der 2006 vorgetragene und naheliegende Antrag der Vereinigung 17. Juni, den Straßenzug nach dem in Strausberg sogar geborenen Grenzopfer Michael Gartenschläger (*13.01.1944) zu benennen, scheiterte an der linksorientierten Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung.

Michael Gartenschläger war vor 41 Jahren, am 30.04.1976 am Grenzzaun bei Bröthen, Kreis Herzogtum Lauenburg) in eine vermutlich vorher aufgestellte Falle der Stasi geraten und bei dem Versuch, erneut einen Selbstschussautomaten vom Typ SM70 zu demontieren, erschossen worden. Der vormalige mehrfache Fluchthelfer und politische Gefangene wurde zu einem der bekanntesten und erbittertsten Regimegegner des SED-Staates. Die Benennung einer Straße in seiner Geburtsstadt wäre ein deutliches Signal in Sachen Aufarbeitung der Geschichte, zumal die Beibehaltung der einzig in Deutschland existierenden Straßenbenennung nach einem schießwütigen DDR-Grenzer mehr als Frage aufwirft. Der Antrag der Vereinigung 17. Juni war vor elf Jahren u.a. mit der durchsichtigen, weil dialektischen Begründung abgelehnt worden, das man „die Schnauze voll habe von politisch inspirierten Straßenbenennungen“ und „froh darüber sei, dass dies abgeschafft wurde“. 28 Jahre nach dem Mauerfall und 27 Jahre nach der Auflösung des Mauer-Staates ist die deutschlandweite Ignoranz gegenüber dieser Haltung einer rückwärtsgewandten Stadtverordnetenversammlung ein Skandal.

Schützenhilfe aus Berlin

Indirekte Schützenhilfe erhalten die Strausberger Kommunalisten allerdings aus der naheliegenden Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschland. Trotz mehrfacher und intensiver Anläufe weigert sich Berlin auch 55 Jahre nach dem Tod des bekanntesten Maueropfers Peter Fechter (17.08.1962), wenigstens einen Teil der Zimmerstraße (zwischen Checkpoint Charlie und Axel-Springer-Verlag in Berlin-Mitte nach Fechter zu benennen. Auch der letzten Ruhestätte des weltbekannten Maueropfers wurde bis heute ein Ehrengrab aus formalistischen Gründen verweigert.

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