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PRESSEERKLÄRUNG

Berlin, 05.02.2017/cw – Die VEREINIGUNG 17.JUNI 1953 e.V. in Berlin hat wie angekündigt beim Generalstaatsanwalt in Berlin Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 17.01.2017 eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Aufnahme von Ermittlungen gegen „Unbekannt“ nach einer Strafanzeige der Vereinigung 17. Juni abgelehnt, weil „keine konkreten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat“ im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag vom 19.12. vergangenen Jahres auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche vorlägen (234 Ujs 5/17).

Eingangsstempel: 3.02.2017

Eingangsstempel: 3.02.2017

Bei dem Anschlag kamen 12 Menschen ums Leben, nahezu 50 Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

In seiner Beschwerde weist der Vereinsvorstand darauf hin, „daß die Aufstellung von Beton-Sperren n a c h dem erfolgten Terror-Anschlag die strafrechtliche Prüfung rechtfertigt, warum diese Sperren nach den Erkenntnissen des Anschlages von Nizza und den bis Dezember 2016 bei den einschlägigen Behörden vorliegende bzw. erkannte Bedrohungslage nicht bereits zu Beginn des Aufbaus der Weihnachtsmärkte aufgestellt worden sind. Zumindest der am 19.12. in Berlin erfolgte Anschlag hätte sich durch eine solche Maßnahme verhindern lassen.“ Im Übrigen sei der Bescheid auch rechtsfehlerhaft, „weil er auf den erhobenen Vorwurf und vorrangigen Gegenstand des Strafantrages, die Unterlassung, nicht eingeht“, so der Verein. Überdies liege eine Überprüfung auf strafrechtliche Relevanz im öffentlichen Interesse. Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem schweren Vorwurf der Unterlassung durch entsprechende Ermittlungen nachzugehen. Erst n a c h diesen Ermittlungen wäre eine Entscheidung zu treffen. Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft „augenscheinlich ausschließlich nach einer juristischen Begründung für die Ablehnung der von ihr nicht für erforderlich gehaltenen Ermittlungen gesucht“, stellte die Vereinigung in ihrer Beschwerde fest.

Der Vorstand hat beantragt, den vorstehenden ablehnenden Bescheid der Staatsanwaltschaft aufzuheben und diese durch den Generalstaatsanwalt anzuweisen, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.

VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V.                                                                                                                                                                                                         Der Vorstand

V.i.S.d.P. / Rückfragen: Carl-Wolfgang Holzapfel, Vorsitzender/Pressesprecher, Tel.: 030-30207785 oder 0176-4806 1953 (1.218).

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