VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V.
PRESSEERKLÄRUNG
Terror-Anschlag: Keine Anhaltspunkte für Straftat
Berlin, 27.01.2017/cw – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat heute der Vereinigung 17. Juni mitgeteilt, dass sie „keine konkreten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat“ im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag vom 19.12.2016 erkennen könne (234 UJs 5/17 – 17.01.2017). Die Strafbehörde wies damit eine Anzeige des Vereins zurück, die gegen „Unbekannt“ wegen des Straftatbestandes einer „Unterlassung“ erstattet worden war.
In der Anzeige vom 28.12. letzten Jahres hatte der Verein u.a. festgestellt, daß „im Nachgang zu diesem verbrecherischen Anschlag öffentlich wurde, dass der Täter den einschlägigen Behörden nicht nur bekannt war. Sie wussten überdies, dass dieser einen Anschlag verüben wollte“. Man habe dieses Wissen um dessen Gefährlichkeit lange gekannt. „Mithin haben sich diverse, derzeit unbekannte Personen der Unterlassung schuldig gemacht und haben insofern den Tod von Menschen inkauf genommen“, schrieb der Vorstand, der seine Anzeige unter Hinweis auf die §§ 13, 25, 212 StGB u.a. begründet hatte. Der Vorstand des Vereins hatte auch darauf hingewiesen, dass vorsorgliche Maßnahmen (hier die erwähnten Betonsperren), die „der Verhinderung einer Straftat im geschehenen Maße dienen und entsprechend nachvollziehbar (Nizza) und zumutbar erscheinen“, hätten ergriffen werden müssen. „Jedenfalls wäre dieser Anschlag bei rechtzeitiger Prävention (Betonsperren) so nicht möglich, also vermeidbar gewesen“.
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der Vereinsvorstand „fassungslos“ über den Bescheid der Staatsanwaltschaft: „Während im Abgeordnetenhaus noch über einen Untersuchungsausschuss in dieser Sache debattiert wird und die zuständigen Behörden nahezu jeden Tag der Öffentlichkeit ihre andauernden Ermittlungen bestätigten, gehe die Staatsanwaltschaft bereits abschließend davon aus, keine konkreten Anhaltspunkte für eine (mögliche) Straftat gefunden zu haben. Entweder,“ so die Vereinigung, „hatte man keine Lust, in dieser Sache zu ermitteln oder es sei hier >von unbekannter Seite< ein Weisungsrecht ausgeübt worden, um Verantwortlichkeiten erst gar nicht amtlich feststellen zu lassen.“
Der Vereinsvorstand überprüft die Möglichkeit einer Beschwerde beim Generalstaatsanwalt:
„Die sorgfältige Prüfung möglicher Straftatbestände sind wir auch den Opfern schuldig, die mögliche Schadensersatzforderungen gegenüber festgestellten Verantwortlichen wesentlich aussichtsreicher vortragen könnten.“
Verantwortlich: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Der Vorstand – Kaiserdamm 9, 14057 Berlin, tel.: 030-30207785 oder vereinigung.17juni1953@gmail.com
3 Kommentare
4. Februar 2017 um 13:28
Fritz Schüler
Sehr geehrter Herr Holtschke,
mit Ihrem Kommentar haben Sie den Finger in die noch immer klaffende, offene Wunde verhinderter, rückhaltloser Aufarbeitung der Verbrechen im „real existierenden Sozialismus“ gelegt.
Selbstverständlich sind Herr Minister Schäuble und jene in der alten Bundesrepublik einst tonangebenden Wohlstandsdemokraten gar nicht an einer Aufarbeitung totalitärer Teilung unseres Vaterlandes interessiert.
Schließlich haben sie mit den kommunistischen Machthabern bis zuletzt schmutzige Geschäfte gemacht – ihren hohen westlichen Lebensstandart nach dem Kriege neben großzügier amerikanischer Marshallplan-Hilfe, Care-Paketen vor allem Dumpingarbeit in den VEB sowie menschenunwürdiger Sklavenarbeit im SED-Gulag mitzuverdanken.
Eine intensive Durchleuchtung dieser Tatbestände könnte eventuell noch bestehende Seilschaften zwischen untergegangener Terrorherrschaft und
übersättigter Spaßgesellschaft aufdecken. Das würde den „inneren Frieden“ allzu sehr stören.
Zudem wollen unsere heutigen Volksvertreter aus Angst vor der stets von den Islamisten gezückten moralischen „Nazikeule“ keine ernsthafte Verfolgung entsprechender Täter aufnehmen.
1. Februar 2017 um 00:13
Felix Heinz Holtschke
Man kann bei der heutigen Mainstream-Justiz nichts anderes erwarten. Zweifel an ihrer Unabhängigkeit sind zweifelsohne angebracht! Auch sind deutliche Parallelen in puncto Passivität zur sogenannten Aufarbeitung der Verbrechen der SED-Diktatur unübersehbar. Die ZERV in Salzgitter hatte 1994 nach entsprechenden Anzeigen gegenüber 3 IM der Staatssicherheit fundiertes Beweismaterial an die Berliner Staatsanwaltschaft übergeben. Ein Jahr zuvor, also erst 1993, wurde mir Einsicht in meine Stasi-Akte gewährt, die Entschlüsselung von 21 Decknamen unmittelbar nach Abschluss der Einsichtnahme veranlasst. Der Hauptvorwurf der Anzeige gegenüber den 3 IM lautete aktive Beihilfe zur Freiheitsberaubung. Ende 1994 erhielt ich eine abschlägige Nachricht von der Staatsanwaltschaft beim Berliner Kammergericht wie folgt:
Als Zeitpunkt einer letztmöglichen diesbezüglichen Straftat wurde der 9. November 1989 benannt, dem Tag des Mauerfalls. Meine Anzeige wegen Freiheitsberaubung hat die Staatsanwaltschaft über die ZERV erst 1994 erreicht. Hierzu sah der Einigungsvertrag eine Verjährung von sogenannten „mittelschweren“ Straftaten im Beitrittsgebiet von 5 Jahren vor. Diese Frist war nach Ansicht der Justiz mit dem Jahr 1994 verstrichen. Doch erst 1994, mit der Klarnamen-Identifizierung, habe ich erfahren, wer meine Frau und mich verraten hat und uns überhaupt in die Lage versetzt, eine konkrete Anzeige bei den zuständigen Justizbehörden vorzutragen. Es war alles umsonst, die damaligen Haupttäter blieben bis heute unbehelligt. Und dafür danke ich heute noch insbesondere Herrn Minister Schäuble für die seinerzeit grosszügige Formulierung und spitzfindige Auslegung der Definitionen von Vereinigungskriminalität im Beitrittsgebiet…
27. Januar 2017 um 19:57
Bernd Stichler
……..Keine Anhaltspunkte für Straftat…….
Konnte man denn etwas Anderes erwarten ?