VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V.

PRESSEERKLÄRUNG

Terror-Anschlag: Keine Anhaltspunkte für Straftat

Berlin, 27.01.2017/cw – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat heute der Vereinigung 17. Juni mitgeteilt, dass sie „keine konkreten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat“ im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag vom 19.12.2016 erkennen könne (234 UJs 5/17 – 17.01.2017). Die Strafbehörde wies damit eine Anzeige des Vereins zurück, die gegen  „Unbekannt“ wegen des Straftatbestandes einer „Unterlassung“ erstattet worden war.

In der Anzeige vom 28.12. letzten Jahres hatte der Verein u.a. festgestellt, daß „im Nachgang zu diesem verbrecherischen Anschlag öffentlich wurde, dass der Täter den einschlägigen Behörden nicht nur bekannt war. Sie wussten überdies, dass dieser einen Anschlag verüben wollte“. Man habe dieses Wissen um dessen Gefährlichkeit lange gekannt. „Mithin haben sich diverse, derzeit unbekannte Personen der Unterlassung schuldig gemacht und haben insofern den Tod von Menschen inkauf genommen“, schrieb der Vorstand, der seine Anzeige unter Hinweis auf die §§ 13, 25, 212 StGB u.a. begründet hatte. Der Vorstand des Vereins hatte auch darauf hingewiesen, dass vorsorgliche Maßnahmen (hier die erwähnten Betonsperren), die „der Verhinderung einer Straftat im geschehenen Maße dienen und entsprechend nachvollziehbar (Nizza) und zumutbar erscheinen“, hätten ergriffen werden müssen. „Jedenfalls wäre dieser Anschlag bei rechtzeitiger Prävention (Betonsperren) so nicht möglich, also vermeidbar gewesen“.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der Vereinsvorstand „fassungslos“ über den Bescheid der Staatsanwaltschaft: „Während im Abgeordnetenhaus noch über einen Untersuchungsausschuss in dieser Sache debattiert wird und die zuständigen Behörden nahezu jeden Tag der Öffentlichkeit ihre andauernden Ermittlungen bestätigten, gehe die Staatsanwaltschaft bereits abschließend davon aus, keine konkreten Anhaltspunkte für eine (mögliche) Straftat gefunden zu haben. Entweder,“ so die Vereinigung, „hatte man keine Lust, in dieser Sache zu ermitteln oder es sei hier >von unbekannter Seite< ein Weisungsrecht ausgeübt worden, um Verantwortlichkeiten erst gar nicht amtlich feststellen zu lassen.“

Der Vereinsvorstand überprüft die Möglichkeit einer Beschwerde beim Generalstaatsanwalt:

„Die sorgfältige Prüfung möglicher Straftatbestände sind wir auch den Opfern schuldig, die mögliche Schadensersatzforderungen gegenüber festgestellten Verantwortlichen wesentlich aussichtsreicher vortragen könnten.“

Verantwortlich: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin – Der Vorstand – Kaiserdamm 9, 14057 Berlin, tel.: 030-30207785 oder vereinigung.17juni1953@gmail.com