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Karlsruhe/Berlin, 21.01.2017/cw – Erneut scheitern Opfer der Zweiten deutschen Diktatur an dem von diesen einst heiß begehrtem und verteidigtem Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat nach vier (!) Jahren eine Verfassungsbeschwerde „nicht zur Entscheidung“ angenommen.

„Gundhardt Lässig ist ein Mann, den so schnell nichts umwirft, am Donnerstag aber ringt er hörbar um Fassung. „Ich bin total am Boden, wir sind hier alle völlig fertig“, sagt er und fragt dann: „Sind wir denn eine Bananenrepublik?“, zitiert die FAZ den Frustierten am 19.01. in ihrer Ausgabe (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/keine-rentenanpassung-fuer-einstige-ddr-fluechtlinge-14699216.html).

In einem Merkblatt, das jeder Flüchtling aus der DDR in der Bundesrepublik erhielt, wurde den Verneinern der Zweiten Diktatur zugesagt, daß jeder Flüchtling in der Rentenversicherung der (alten) BRD so eingestuft werden würde, als ob er/sie das ganze Arbeitsleben im westlichen Teil Deutschlands zugebracht hätten. Das war aus damaliger Sicht auch folgerichtig, weil die (alte) Bundesrepublik auch über ihre Verfassung (Grundgesetz) Deutschland als „unteilbar“ definiert hatte. Folglich war auch ein Flüchtling aus der SED-DDR Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und hatte daher die gleiche Behandlung zu erwarten, wie die „Brüder und Schwestern“ im Bundesgebiet.

Im Jubel um den 9. November ging nachfolgende Hartherzigkeit unter

Der nunmehr gescheiterte Kläger in Karlsruhe und Einwohner von Saalfeld (DDR) durfte im Frühjahr 1989 nach jahrelangen Schikanen mit Frau und Kindern in den freien Teil Deutschlands ausreisen. Mit seiner Ausreise verzichtete er auf alle erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung der DDR und entlastete so die ohnehin klamme Staatskasse des ersten Arbeiter- und Bauernstaates auf deutschem Boden, als den sich frech die SED-Diktatur bezeichnete. Dies war auch einzig der Grund, warum man Rentner zu Besuchen „im kapitalistischen Ausland“ aus dem Mauer-Staat ausreisen ließ. Verbanden die kommunistischen Diktatoren doch damit die Hoffnung, dass mancher Rentner die Gelegenheit nutzen würde, ohne mühselige und todgefährliche Überwindung von Mauer und Stacheldraht im als Rechtsstaat verstandenen Westen zu bleiben. Zumal auch die großzügige und der Spaltung Deutschlands zu verdankende Regelung im Rentenrecht nicht nur den Verlust von DDR-Anwartschaften ausgleichen würde.

Im Schatten des Jubels um den Fall der Mauer am 9. November 1989, der spätestens hier zum TAG DER NATION wurde, gingen einige Hartherzigkeiten im neu gewonnen geglaubten Rechtsstaat unter. Schon der Justizminister im letzten, immerhin ersten frei gewähltem DDR-Kabinett, Prof. Dr. Kurt Wünsche, beklagte gegenüber dem Autor im August 1990, dass die Kohl-Regierung in Bonn „bisher jeden Ansatz einer Entschädigung für einst politisch Verfolgte in der DDR aus Kostengründen abgelehnt“ hatte. Man berate derzeit über einen „dritten Vorschlag“ des DDR-Kabinetts. Bekanntlich brauchte das wiedervereinigte Deutschland dann bis zum Jahr 2007, um den Ansatz einer angemessenen Entschädigung für ehemalige politische Gefangene in Form einer eher diffamierenden „sozialen Zuwendung“ zu beschließen. Der (vorgeschlagene) Begriff einer „Ehrenrente“ ging den rechtsstaatlich denkenden Parlamentariern offensichtlich zu weit. Allerdings wurde dieser Begriff für die großzügigigen Pensionsansprüche der letzten DDR-Minister, die längstens 5 Monte amtiert hatten, durchaus verwandt.

Bereits vor einem Jahr demonstrierten 150 Betroffene gegen den Rentenbetrug in Berlin - Foto: Lyrag

Bereits vor einem Jahr demonstrierten 150 Betroffene gegen den Rentenbetrug in Berlin – Foto: Lyrag

So wurde, ebenfalls ohne öffentliche Wahrnehmung der Einigungs-trunkenen Betroffenen das sogen. Fremdrentengesetz (FRG) klammheimlich geändert, welches bis zur Wiedervereinigung die beschriebene Rentenregelung juristisch fixierte. Im 1992 verabschiedeten Rentenüberleitungsgesetz (RüG) wurden einstige Flüchtlinge aus der DDR-Diktatur kraft Gesetzes rentenrechtlich wieder zu DDR-Bürgern. Was z.B. für aus Polen übergesiedelte Bürger nach wie vor gilt, galt nun nicht mehr für jene deutschen Staatsbürger, die auf den Rechtsstaat und dessen Zusagen vertrauen durften und vertraut haben.

Der vergebliche Anlauf des verstorbenen Bundestagsabgeordneten Ottmar Schreiner im Jahr 2011, der auch als „soziales Gewissen der SPD“ bezeichnet worden war, durch eine Gesetzesinitiative der SPD diesen unhaltbaren Zustand zu revidieren, scheiterte am Widerstand der damaligen Koalition aus CDU/CSU und FDP.

2016 scheiterte ein zweiter Anlauf im Bundestag erneut. DIE LINKE und Bündnis 90/GRÜNE hatten den seinerzeitigen und von Schreiner glänzend begründeten Antrag wortgleich erneut eingebracht. Die SPD mochte sich an ihre ursprüngliche Initiative zugunsten des Koalitionsfriedens nicht mehr erinnern und stimmte mit den Unions-Parteien gegen den ursprünglich eigenen Antrag. Heute bezeichnet die SPD den von Ottmar Schreiner begründeten Antrag frech als „Irrtum“.

Die FAZ: „Wie emotional das Thema Rente ist, wurde am Donnerstag auch im Bundestag deutlich, als es um die Rentenansprüche einstiger DDR-Bergleute in Braunkohlefabriken ging. Sie hatten zu DDR-Zeiten Beiträge für eine Zusatzrente eingezahlt, die sie nach der Wiedervereinigung nicht bekamen; den Kumpel gehen so bis zu 400 Euro monatlich verloren.“

UNION: „Können nicht jedem gerecht werden.“

Wiederholung der Debatte von 2016:  DIE LINKE forderte „gleiche Rechte für gleiche Lebensleistungen“, die Sprecher der CDU/CSU-Fraktion forderten den endlichen Schluss der „Politik des Schlechtmachens und Kleinredens“.  Begründet wurde dieses moralisch bedenkliche Verhalten damit, dass das Rentenrecht „das ganze Land im Blick haben“ müsse und „im Zweifel nicht jedem gerecht werden“ könne, auch wenn die Ansprüche „noch so berechtigt“ sein mögen.

Der Frust der betroffenen Bergleute ist nun wohl ebenso groß wie jener wieder zu DDR-Bürgern degradierten einstigen Flüchtlinge. Sie hadern und haben wie Gundhardt Lässig ernsthafte Zweifel daran, noch „in einem Rechtsstaat“ zu leben (FAZ).

Beobachter halten die Aussichten auf eine Revision der skandalösen Entscheidungen des Bundestages nach der Entscheidung des BVG nunmehr für nahezu aussichtslos. Das Verfassungsgericht hatte seine Entscheidung (1 BvR 713/13 vom 13.12.2016) über die Nichtannahme der Beschwerde Lässigs im Gegensatz zu sonstigen Gepflogenheiten ausführlich begründet. Danach schütze der Artikel 14 Abs.1 des GG auschließlich in der (alten) Bundesrepublik Deutschland erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung, so die 1. Kammer des Ersten Senats, nicht hingegen Anwartschaften aus den Herkunftsgebieten. „Eigentumsgeschützte Rechtansprüche werden durch das FRG nicht begründet.“

Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis (1939), der bis 2013 im Bundestag saß, widersprach in einem jüngst ausgestrahltem Interview mit plus-minus/ARD (http://mediathek.daserste.de/Plusminus/Rente-Weniger-Geld-f%C3%BCr-ehemalige-DDR-Fl/Video?bcastId=432744&documentId=40044874) der offiziellen Lesart seiner Partei im Bundestag: Es sei niemals Intention dieser gesetzlichen Regelung gewesen, Flüchtlinge wieder zu DDR-Bürgern zu machen. Mit seinem Statement kommt der ehemalige Politiker und Rechtsanwalt allerdings zu spät. Noch 2011 stimmte er regierungskonform gegen den SPD-Antrag. Damit liegt er auf einer inzwischen bekannten Linie: Kaum der  Fraktionsdizipilin  entronnen, werden Politiker mutig und erklären sich öffentlich in einer Deutlichkeit, die sie seit Jahren im Parlament vermissen lassen.

Die Betroffenen wollen sich trotz dieser desaströsen Lage (noch) nicht entmutigen lassen und haben zu einer dritten Demonstration gegen den RENTENBETRUG am 21.März 2017 im Regierungsviertel (von 14:00 – 17:00 Uhr) in Berlin aufgerufen. Eine letzte Hoffnung ergibt sich für die Organisatoren Wolfgang Graetz (Berlin) und Dr. Wolfgang Meyer (Speyer) aus der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September: An diesem Tag würden die Karten neu gemischt werden. Es bestände die Aussicht, dass dann die „Rentenbetrüger“ ihre Mehrheiten verlören. Vielleicht schließen sich ja betroffene Bergleute dem diesjährigen Protest an.

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.211).

Wo sind all die Trauernden,                                                                                                                                                                                                                                         Wo sind sie geblieben?                                                                                                                                                                                                                                                  Wo sind all die Tränen hin,                                                                                                                                                                                                                                         Was ist geschehen?                                                                                                                                                                                                                                                         Wo sind all die Worte hin                                                                                                                                                                                                                                          Nach dem schwarzen Weihnachtsfest?

Die Antwort, mein Freund, weiß wohl nur der Wind,
Die Antwort weiß wohl nur der Wind.

Wie viele Menschen sind heut‘ noch im Leid,
Und würden so gerne frei davon sein?
Wie viele Kinder geh’n seither zur Ruh‘
Und schlafen vor Trauer nicht ein?
Wie viele Tränen fließen heut noch bei Nacht,
Warum konnte es anders nicht sein?

Die Antwort, mein Freund, weiß wohl nur der Wind,
Die Antwort weiß wohl nur der Wind

Wie große Hilfe sprach man hier zu,
Für Familien und Betroffene in Not?
Wie große Worte machte Mancher hier vor Ort?
Und sah nicht den terroristischen Tod?
Wie großes Unheil muß hier noch gescheh’n,
Damit man sich auf Verantwortlichkeit besinnt?

Die Antwort, mein Freund, weiß wohl nur der Wind,
Die Antwort weiß wohl nur der Wind.

Berlin, am 19.Januar 2017 (am Abend von 19:30 – 20:30 Uhr)

V.i.S.d.P.: redaktion.hoheneck@gmail.com – Berlin – Tel.: 030-30207785 (1.210).

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