Dresden/Berlin, 3.11.2016/cw – „Klatsche für AfD-Politiker Spangenberg vor Gericht“, twittert BILD-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure. Grund: Das Landgericht Dresden wies eine Klage des sächsischen AfD-Politikers gegen BILD ab.

Deutschlands bekanntestes und nach wie vor größtes Boulevard-Blatt hatte im April d.J. berichtet, dass Detlev Spangenberg (72) am 1.10.64 in Meißen eine Verpflichtungserklärung für die Stasi unterschrieben hatte. Sein selbstgewählter IM-Name. „Bruno“.

Gegen diese Veröffentlichung strengte der AfD-Politiker eine Klage auf Unterlassung an, die er jetzt – zunächst – verlor. Das Landgericht formulierte in seiner Entscheidung grundsätzliche Feststellungen. Danach hätten die Wähler und Bürger „im Fall des Klägers einen Anspruch darauf zu wissen, wer sie im Landtag vertritt.“ Die Bevölkerung muss sich eine eigene Meinung bilden können und könne nicht auf „gefilterte“ Informationen“ über die Medien beschränkt werden.

Absurd: Lügenpresse und Verbot der Wahrheit

Bereits im April hatte BILD den Leiter der Stasi-Gedenkstätte „Runde Ecke“ in Leipzig, Tobias Hollitzer, zum Fall des Landtagsabgeordneten zitiert: „Lügenpresse schreien und dann der Presse verbieten wollen, die Wahrheit zu schreiben – das ist absurd.“ Es sei ein Fakt, dass Spangenberg eine Verpflichtungserklärung für die Stasi unterschrieben und andere bespitzelt habe. Hollitzer mahnte gleichwohl an, dass man bei der Bewertung Spangenbergs berücksichtigen müsse, dass dieser „später nach einem Fluchtversuch im Stasi-Knast inhaftiert war“. Aber: „Ein Abgeordneter, der öffentlich im Landtag über seine Stasi-Akte spricht und sich als Opfer darstellt,“ dürfe seine inoffizielle Tätigkeit für die DDR-Geheimpolizei nicht unterschlagen.

In der Tat hatte Spangenberg vor der BILD-Veröffentlichung (April 2016) im Sächsischen Parlament im März sein Entsetzen angesichts des Blicks in seine Stasi-Akte geäußert: „Ich war fassungslos, was man alles zusammengeschrieben hatte“, zitierte BILD.

Eine ALTERNATIVE sieht anders aus

Nun dürfte die AfD erneut und diesmal ein ernstes personelles Problem haben: Kann eine „Alternative für Deutschland“ in einer ihrer Fraktionen ein Mitglied tolerieren, der seine einstige Stasi-Verpflichtung verschwieg? Die sich anbietende Bemerkung, in anderen Fraktionen seien ebenfalls einstige Stasi-Zuträger vertreten, verfängt hier nicht oder könnte allenfalls an jene gerichtet werden, die jetzt mit Eifer und unter Verschweigen dieses anhaltenden parlamentarischen Skandals auf die neue Partei mit dem Finger zeigen. Eine ALTERNATIVE sieht anders aus. Gerade diese könnte und dürfte sich nicht auf skandalöse Praktiken anderer Gruppierungen berufen, wenn sie den Anspruch auf eine Alternative sogar im Titel trägt.

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