Berlin, 4.03.2016/cw – Erneut hat die Opposition, DIE LINKE und DIE GRÜNEN, einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht (Drs. 18/7699 – 26.02.2016), der eine Korrektur der Ausführungsbestimmungen im Fremdrentengesetz (FRG) vorsieht. Die seinerzeit ebenfalls in Opposition stehende SPD, die leidenschaftlich im Januar 2012 durch ihren verstorbenen sozialpolitischen Sprecher Ottmar Schreiner für eine Änderung plädiert hatte, hat sich entgegen ihrer Ankündigung (Schreiner) dem erneuten Antrag nicht angeschlossen. Schreiner hatte versichert, dass die Sozialdemokraten im Falle einer Regierungsbeteiligung für eine Korrektur „dieser Ungerechtigkeit“ eintreten wollten.
Die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge (IEDF) hatte auf Anregung von Wolfgang Graetz unlängst beschlossen, am 13. April in Berlin eine Protestdemo der Betroffenen durchzuführen, um erneut auf dieses Unrecht „im Windschatten der Wiedervereinigung“ aufmerksam zu machen. Ob die jetzige Bundestagsinitiative auf diese Ankündigung zurückzuführen ist, wollte Wolfgang Graetz (Berlin) auf Anfrage nicht kommentieren. Wichtig sei, dass dieses Thema „erneut Eingang in die Beratungen des Plenums finde,“ so der Sprecher. Graetz: „Wenn wir das beschleunigen können, begrüßen wir das natürlich. Denn die erneute Befassung sei nach der vollmundigen Ankündigung der SPD im Januar 2012 überfällig.“
LINKE und GRÜNE bringen Antrag ein
Der vorliegende Antrag, vorab durch die Fraktion DIE LINKE veröffentlicht, wurde durch die Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Roland Claus, Sabine Zimmermann, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann für die Fraktion DIE LINKE sowie die Abgeordneten Markus Kurth, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereicht und von Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch (LINKE) und Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für die Fraktionsspitzen unterzeichnet.

Zu nächtlicher Stunde damals im Bundestag (v.li.): Michael Schulz, Anita Goßler (UOKG); Sonja Steffen (MdB/SPD), Tatjana Sterneberg (Hoheneckerin.); Christa Ladendorf (IEDF), Eva Aust (Hoheneckerin); Anton Schaaf (MdB/SPD), C.W.Holzapfel (Verein 17.Juni) – Foto: Michael Merz
Nach einer Beschreibung der ggw. Praxis, nach der ehemalige Flüchtlinge darauf vertrauen konnten, dass ihre Eingliederung in das westdeutsche Rentenrecht auch nach der Wiedervereinigung Bestand haben würde, was durch die erfolgte Änderung, nämlich die rückwirkende (Wieder-)Eingliederung dieses Personenkreises in das DDR-Rentenrecht widerrufen wurde, stellen die Fraktionen den Antrag, dass der genannte Personenkreis rentenrechtlich nicht unter das Rentenüberleitungsgesetzt (RÜG) fallen dürfen, sondern eine Ergänzung der Bestimmungen durch eine Bestätigung des ursprünglich bestehenden Vertrauensschutzes notwendig sei. Diese Ausnahme sei für jene Versicherten vorzusehen, die vor dem Mauerfall aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland umsiedelten, jedoch die Voraussetzungen für den geltenden Vertrauensschutz nach der gegenwärtige Praxis aber nicht erfüllen, weil sie nach 1936 geboren sind. Tatsächlich müssen die Betroffenen nach divergierenden Berechnungen mit Renteneinbußen bis zu 600 Euro rechnen, was für diverse Rentenempfänger nach IEDF ein Leben unter der Armutsgrenze bedeute.
Der Bundestag solle nach dem Willen der Opposition eine Korrektur durchführen und eine Neuberechnung der Renten für den betroffenen Personenkreis veranlassen. Nach dem Willen der Antragsteller „ist zu gewährleisten, dass die Rentenansprüche von Altübersiedlerinnen und Altübersiedlern, die nach dem 31. Dezember 1936 geboren und bis zum Fall der Mauer am 9. November 1989 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, nach den Tabellenwerten 1 bis 16 des FRG zu bewerten sind. Die bestehende Vertrauensschutzregelung nach § 259a SGB VI bleibt bestehen, muss aber entsprechend ergänzt werden. Die neue Regelung soll dem Flüchtlings- bzw. Übersiedlerstatus Rechnung tragen. Damit genießen auch jene Übersiedlerinnen und Übersiedler Vertrauensschutz, die tatsächlich noch nicht mit der Auflösung der DDR und der Wiedervereinigung rechnen konnten. Diese Gruppe vertraute auf die Möglichkeit einer völligen gesellschaftlichen Eingliederung in die Bundesrepublik Deutschland mit allen Konsequenzen.“

Nach der FRG-Debatte im Bundestag 2012: Anton Schaaf (li.) und Sonja Steffen (SPD, 3.v.li.) im Gespräch mit Diktatur-Opfern – Foto: Michael Merz
Und weiter: „Die hohen finanziellen Verluste in der gesetzlichen Rente erklären sich nicht allein aus der vorgenommenen Neubewertung nach dem RÜG, sondern sind schon im Flüchtlings- bzw. Übersiedlerstatus angelegt: So konnten im Gegensatz zu den in der DDR verbliebenen Bürgerinnen und Bürger die Übersiedlerinnen und Übersiedler nicht damit rechnen, dass ihre in der DDR erworbenen Rentenansprüche einschließlich einer möglichen höheren Versicherung des Einkommens durch die FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung) erfüllt würden. Ihre Ansprüche gegenüber der DDR-Sozialversicherung gingen mit der Flucht bzw. mit der Übersiedlung verloren. Daher verzichteten viele Übersiedlerinnen und Übersiedler auch auf Beiträge zur FZR, was sich heute wegen des fehlenden Vertrauensschutzes im FRG nachteilig auswirkt.“
Damit keine Schlechterstellung durch die Ausnahmeregelung erfolgt, müsse auf Antrag eine Vergleichsberechnung erfolgen. Die Antragsteller empfehlen in ihrer Vorlage daher einen Stichtag, bis zu dem ein Antrag auf Vergleichsberechnung erfolgen muss. Damit würde auch der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten: „Nur die Versicherten, die unter die Ausnahmeregelung fallen und einen Antrag auf Neuberechnung bzw. eine Vergleichsberechnung bis zum Stichtag stellen, „produzieren“ einen Mehraufwand für die Verwaltung,“ heißt es in der Drucksache. Eine Neufeststellung der Renten „auf Antrag“ ist erforderlich, weil sich die Anwendung der FRG-Tabellenentgelte auch ungünstig auf den individuellen Rentenanspruch auswirken kann.
SPD hat sich von ihren Ansprüchen verabschiedet
Ist das Anliegen der geplanten Demo am 13. April damit hinfällig? Dies sei wohl eher nicht der Fall, meint Sprecher Wolfgang Graetz: „So sehr wir als Betroffene begrüßen, dass wieder Bewegung in diese wichtige Angelegenheit kommt, so sehr haben wir unsere Zweifel, ob sich die Opposition gegen die Regierung durchsetzen kann.“ Zumal habe sich die SPD als jetzige Regierungspartei (wieder einmal) von berechtigten Forderungen verabschiedet und sei offenbar nicht Willens, sich in der Koalition zugunsten der Benachteiligten der Wiedervereinigung im Sinne Ottmar Schreiners durchzusetzen. „Die rückwirkende Aberkennung der Staatsbürgerschaft der alten BRD quasi durch die Hintertür ist der eigentliche Skandal. Daher sehen wir die Notwendigkeit, die Politik permanent an ihre Verpflichtungen auch in diesem Bereich zu erinnern. Das werden wir am 13. August in Berlin tun.“
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3 Kommentare
6. März 2016 um 17:31
Christa Ladenforf
Nur eine winzige Anmerkung habe ich dazu, der Korrektheit wegen. Nicht die IEDF hat die Protestdemo beschlossen und ins Leben gerufen, sondern allein Wolfgang Graetz und Wolfgang Mayer. Sie haben bei Deinem Verein, der IEDF, UOKG und VOS für Unterstützung geworben.
5. März 2016 um 18:41
Bernd Stichler
Auch hier bestätigt sich :
“ Wer hat uns verraten ? Die Sozialdemokraten “ !
4. März 2016 um 10:52
A.K.
Sehr gut, ist schon jemand auf die Idee gekommen die AfD zu Ihrer Haltung zu befragen? 😉
https://mopo24.de/#!nachrichten/id-19-prozent-afd-vor-wahlen-so-stark-wie-nie-54064