Berlin, 26.02.2016/cw – Weil sich die Bundesminister der SPD weigerten, in der letzten Kabinettssitzung einer entsprechenden Vorlage zuzustimmen, erhält der BStU-Beauftragte Roland Jahn voraussichtlich Mitte März seine Entlassungsurkunde. Die Regierung hatte am Mittwoch die letzte Möglichkeit verstreichen lassen, die Vorlage über eine zweite Amtszeit zu verabschieden. Da die erste März-Hälfte für den Deutschen Bundestag sitzungsfrei ist, kann über eine Verlängerung nicht mehr vor dem Ende von Jahns erster Amtszeit abgestimmt werden.

Die SPD will erst die Empfehlungen einer vom Bundestag eingesetzten Experten-Kommission zur Zukunft der BStU abwarten, ehe sie mit einer Personalie Fakten schafft. Nach der Kabinetts-Blockade bleibe nichts anderes übrig, als Roland Jahn die Entlassungsurkunde zu überreichen, teilte der Sprecher von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) dem Kölner Stadt-Anzeiger auf Anfrage mit (Donnerstagausgabe). Man werde Jahn gleichzeitig bitten, sein Amt bis zu einer endgültige Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Stasi-Behörde kommissarisch weiterzuführen.

Beratungs-Ergebnisse des Bundestags-Gremiums sollen bis Ende März/Anfang April vorliegen. In der Kommission soll aber bereits Übereinstimmung über eine Übergabe der BStU-Unterlagen an das Bundesarchiv in Koblenz bestehen. Die Möglichkeit, dass Bürger weiterhin Akteneinsicht beantragen können, soll auch hier bestehen bleiben. Danach soll Roland Jahn aber nicht arbeitslos werden. In der Kommission wird die Schaffung eines „Beauftragten“ diskutiert, der sich um das Thema DDR-Aufarbeitung und die Belange der SED-Opfer kümmern soll. Ein entsprechender Stab soll diesen Beauftragten unterstützen. Nach Insider-Informationen soll das aktuell diskutierte Konzept auf Vorschläge von Jahn selbst zurückgehen.

Dieser hatte bereits im Januar 2014 gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ die Fortführung der Existenz seiner Behörde, allerdings nach 2019, selbst infrage gestellt. Jahn hatte mit seinen Einlassungen offenbar auf Forderungen unter anderem des Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger (SPD), reagiert. Krüger hatte vor der Konstituierung des Bundestagskulturausschusses zugespitzt formuliert: „Während Vereine wie die Robert-Havemann-Gesellschaft, die wichtige Arbeit leisten, immer noch nicht stabil finanziert sind, soll eine zentrale staatliche Behörde Anrecht auf die Ewigkeit haben.“

Beauftragter ersetzt Beauftragten

Nunmehr könnte Jahn durch die Schaffung einer neuen Position mit einer vorzeitigen Auflösung der BStU leben. Worin allerdings der Unterschied zwischen der jetzigen Behörde und der Schaffung eines neuen Strukturarmes im Bundesarchiv mit der gleichen Aufgabenstellung bestehen soll und ob der im Gespräch befindliche „Stab“ zu einer weiteren Versorgungseinrichtung für verdiente Partei- und Politik- Soldaten werden soll, wird nicht nur der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages der Öffentlichkeit zu erklären haben. Auch die mit dem Ersatz einer Beauftragten-Behörde durch eine neue Beauftragten-Behörde entstehenden Kosten – Einsparungen sind durch derartige Umstrukturierungen wohl kaum zu erwarten – sollten im Blick bleiben. Der (allerdings zahnlose) Bundesrechnungshof bekommt wohl ebenfalls zusätzliche Arbeit. Außen vor in der Diskussion bleiben einzig die betroffenen ehemaligen Verfolgten und Opfer des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit. Deren Meinung ist nach wie vor nicht gefragt. Aber das wiederum ist nicht Neues.

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