Darmstadt, 4.02.2016/cw – Das Landgericht Darmstadt hat am gestrigen Mittwoch unter dem Vorsitz von Volker Wagner in dem Rechtsstreit zwischen ehemaligen Hoheneckerinnen und dem Vereinsvorstand entschieden (7 S 100/15). Die Berufung des amtierenden Vereinsvorstandes gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Michelstadt vom Juni 2015 wurde verworfen.
Der amtierende Vorstand unter Edda Schönherz und Konstanze Helber hatte auf einer umstrittenen außerordentlichen Mitgliederversammlung im Mai 2013 mit siebzehn Ja-Stimmen die Auflösung des Vereins „Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen“ durchgesetzt. Dagegen hatten in einem ersten Verfahren rund vierzehn Frauen Klage erhoben. Das zuständige Amtsgericht Michelstadt hatte daraufhin nach umfangreicher Beweisaufnahme die Versammlung zur Wahl des Vorstandes wie die eigens einberufene außerordentliche Versammlung mit dem Ziel der Vereinsauflösung für ungültig erklärt. Dagegen hatte der amtierende Vorstand Berufung eingelegt.
Regina Labahn, die als Wortführerin der Klägerseite diese zusamen mit der ehemaligen Hoheneckerin Catharina Mäge in der Verhandlung vertrat, äußerte sich „überglücklich“ über den Ausgang. Nun könne „nach drei Jahren der jede vernünftige Aktivität unterdrückenden Auseinandersetzungen endlich wieder seitens des Frauenkreises konstruktiv an dem Aufbau und der Gestaltung der Gedenkstätte in Hoheneck“ gearbeitet werden. Auch Mäge äußerte sich „tief befriedigt.“ Mit diesem Urteil sei „das Engagement der Klägerinnen belohnt worden, die sich trotz heftiger Widerstände unbeirrt für den Fortbestand des Vereins eingesetzt“ hätten.
Das Urteil des Landgerichtes Darmstadt wird nach Auskunft der Justizpressestelle in ca. einer Woche schriftlich vorliegen. Wir werden berichten.
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785 (1.071)
4 Kommentare
7. Februar 2016 um 18:27
Bernd Stichler
……. Ab 2014 hat der Vorstand lt. der zitierten Mitteilung keine Beiträge mehr eingefordert…….
Solange noch ein schwebendes Verfahren anhängig ist besteht der Verein noch, und der Vorstand muss seinen Verpflichtungen nachkommen, andernfalls wäre das bewusste Verbandsschädigung.
4. Februar 2016 um 15:38
Edda Sperling
das freut mich sehr, es kann ja nicht angehen, das so ein Traditionsverein von wem auch immer mutwillig zerstört wird 🙂
4. Februar 2016 um 12:08
A.K.
Ein schöner Erfolg und Glückwunsch an die unermütlichen Kämpfer.!
Dennoch, wer hält den Verein aufrecht, wer organisiert Treffen und vor allem, woher kommt das Geld dafür. Meist ist die finazielle Situation nicht prickelnd bei Hoheneckerinnen und auch das Alter zwickt und zwackt.
Was kann der Verein bewirken, wenn er wie Phönix aus der Asche wieder austeigt?
Ich wünsche und hoffe, daß sich die Hoheneckerinnen einbringen und damit bewirken, daß unsere Enkel und UrEnkel sich an das Schicksal der vom Kommunismus zu Unrecht Bestraften erinnern und diese Warnung anhand der Schicksale in einem angemessenen Rahmen für die Nachwelt erhalten bleibt.
Es muß mehr Geld vom Staat zur Verfügung gestellt werden für solche Projekte. Das er genügend davon hat zeigt die Fülle, mit der unsere Neubürger überschüttet werden. (…).
4. Februar 2016 um 19:01
Vereinigung (AK) 17juni1953 e.V.
Zitat: „und vor allem, woher kommt das Geld dafür“ (Angelika K.) –
Der amtierende Vorstand hat dem Landgericht in seiner letzten Stellunganme mitgeteilt (liegt der Redaktion vor), daß das Vereinsvermögen nahezu aufgebraucht ist, daher sehe man keine Chancen mehr für den Verein. Lt. der vormaligen Vorsitzenden Inge N. verfügte der Verein 2012 über 13.000 Euro an Vereinsvermögen. Dazu kämen die Beiträge für 2013. Ab 2014 hat der Vorstand lt. der zitierten Mitteilung keine Beiträge mehr eingefordert. Allerdigs wurden die Treffen 2012 und 2013 mit knapp 14.000 Euro gefördert.
Redaktion Hoheneck