Berlin, 3.02.2016/cw – Bisher konnte er die meisten Verfahren abwehren oder für sich entscheiden, nun  gilt er lt. SPIEGEL-online-Meldung von heute als vorbestraft: der umstrittene Rapper Bushido, alias Anis Ferchichi. Der Rapper habe nunmehr einen Strafbefehl über 135.000 € der Berliner Justiz vom 10. Dezember letzten Jahres akzeptiert; jedenfalls habe  er die zweiwöchige Einspruchsfrist, mit der er ein Hauptverfahren in der Sache hätte anstreben können, verstreichen lassen.

BILD hatte zuvor berichtet, in dem Verfahren sei es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung gegangen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hätte bereits seit Jahren (auch) wegen  dieses Verdachtes gegen Bushido ermittelt. Der 37-Jährige gilt nun als vorbestraft, da die verhängte Geldstrafe bei mehr als 90 Tagessätzen liegt.

Probleme für UOKG-Chef Dombrowski?

Die wirksame Vorstrafe könnte neben den Reputationsschäden für den Rapper selbst auch Auswirkungen auf bisherige Auftritte haben. So hatte der im vergangenen Oktober frisch gekürte UOKG-Chef und Vizepräsident des Brandenburger Landtages, Dieter Dombrowski (CDU), den Rapper bereits 2008 trotz schon damals bekannter zahlreicher Vorwürfe zu einem  Auftritt in das Menschenrechtszentrum Cottbus eingeladen, dessen Vorsitzender Dombrowski ebenfalls ist. Der brandenburgische „Haudegen der CDU“, so Bezeichnungen in der Presse, hatte den Auftritt von Bushido damals so begründet: „Man muss auch ein wenig provozieren, wenn man auf sich aufmerksam machen möchte.“ Deshalb habe er den Auftritt des Rappers in Cottbus unterstützt. Ob der agile Politprofi eine solche Einladung unter den neuen Gegebenheiten wiederholen würde, darf bezweifelt werden. Anders als sein Amtsvorgänger im UOKG-Vorstandsamt wird Dombrowski wohl einen  Bogen  um einbruchgefährdetes politisches Glatteis machen. Auf der anderen Seite ist der CDU-Kämpe und ehemalige Cottbus-Häftling Konflikten  auch nicht unbedingt abgeneigt. So hatte der UOKG-Chef erst letzte Woche die Bundesvorsitzende der AfD wegen deren umstrittenen – und inzwischen korrigierten- Äußerungen zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge drastisch als „geisteskrank“ bezeichnet.

Siehe auch SPIEGEL-TV: https://www.youtube.com/watch?v=oHd4giwk6OI  – Anmerkung: Die eingeblendete WERBUNG kann übersprungen werden.

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