Mönchengladbach, 3.07.2015/cw – Wieder einmal wurde ein ehemaliges Heimkind zu Grabe getragen. Und obwohl der sogen. Heimkinderfonds dem Verstorbenen 9.500 Euro als Entschädigung zugebilligt hatte, wurde die Finanzierung eines ehrenvolles Begräbnisses verweigert. Begründung: Der Verstorbenen hatte es bei der Antragstellung versäumt, für den Fall seines Todes – vor Eintritt der Leistung – eine solche Bitte vorzutragen. „Die Bestimmungen des Heimkinderfonds lassen leider eine andere Entscheidung nicht zu,“ so der Ablehnungsbescheid aus Köln, Sitz der Stiftung Heimkinder, an den langjährige Freund Uwe Werner, der sich bis zuletzt um eine würdige Beisetzung bemühte.
Werner kann die Entscheidung bei allem Verständnis für bürokratische Erfordernisse nicht verstehen: „Der Fonds hat durch den Tod 9.500 Euro eingespart. Selbst wenn 3.000 Euro für die Beisetzung erforderlich geworden wären, wäre es bei einer Ersparnis von 6.500 Euro geblieben. Kann man in dieser Form vom einstigen Leid ehem. Heimkinder profitieren?“ fragt Werner, und dabei schießen ihm erneut Tränen der Enttäuschung in die Augen.
Werner hatte sich zunächst berechtigte Hoffnungen auf eine Finanzierung der Beisetzung seines Freundes Hermann-Josef Humeny gemacht. Hatte doch der Heimfonds in anderen Fällen menschlich zugunsten von Verstorbenen entschieden. Anders im vorliegenden Fall, der nach Meinung von Werner „rein bürokratisch unter Außerachtlassung sicherlich vorhandener Spielräume“ entschieden wurde.
So sammelte Werner unter Freunden und ehemaligen Heimkindern Geld für den letzten Weg von Humeny, der im Alter von gerade 62 Jahren am 25. April nach schwerer Krankheit gestorben war. Humeny war nach Werner „Zeit seines Lebens traumatisiert gewesen.“ Seine Kindheit und einen Teil seiner Jugend hatte er in Kinderheimen der Vinzentinerinnen Köln und in Heimen vom „Orden vom armen Kinde Jesus“ in Aachen verbracht. Er war gedemütigt, sexuell missbraucht und körperlich gezüchtigt worden. Trotzdem fand er die Kraft, sich „bis zu dem Zeitpunkt, als ihm die Krankheit keine Raum mehr ließ“ (Uwe Werner) für die Rechte der einst Entrechteten einzusetzen.
Zugesagter Runder Tisch für Behinderte bislang Absichtserklärung
In der Brandts-Kapelle, Rudolfstr.7, in Mönchengladbach fand jetzt die schlichte Trauerfeier statt. Einige Freunde, unter ihnen Eddi Erlemann und Uwe Werner, hatten sich eingefunden. Schwester Stefanie, Oberin des Hardter St. Josefshauses, hatte vermittelt und die Feier ermöglicht. Danach wurde die Urne nach Venlo/Holland überführt. Heute fährt Schwester Stefanie mit Uwe Werner nach Venlo, um das frische Grab mit Weihwasser aus der Heimat seiner letzten Lebensjahre zu segnen.
Uwe Werner aber will weiterkämpfen. Gegenüber unserer Redaktion sagte der Humeny-Freund, selbst ehemaliges Heimkind: „Jetzt gilt es dafür zu sorgen, das allen anderen ehemaligen Heimkindern in vergleichbarer Situation, also vor der Zahlung von Leistungen, dieses Schicksal, anonym beerdigt zu werden, erspart bleibt.“ Und: “Es wird und ist noch ein langer politischer Kampf.“ Werner würde sich wünschen, in diesem Kampf von vielen Menschen für diese Arbeit Zeichen der Unterstützung zu erfahren.
Ihm ist besonders wichtig, das sich alle 16 Bundesländer einheitlich für einen 2. Heimfond stark machen, damit auch die ehemaligen Heimkinder, welche seinerzeit in Behinderteneinrichtungen untergebracht waren und vom ersten Heimfond ausgeschlossen sind, Entschädigungen erhalten. Bisher haben nur Bayern und NRW diesem Fond zugestimmt, ein zugesagter weiterer Runder Tisch zu diesem Personenkreis ist bisher über das Stadium einer Absichtserklärung nicht hinaus gekommen. (1.008)
V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785
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