Berlin, 18.05.2015/cw – Breiten Raum widmen diverse Medien heute dem Rücktritt des Religionspädagogen Rainer Wagner „von allen politischen Ämtern.“ Der seit 2007 amtierende Chef des Dachverbandes der Opferverbände UOKG hatte am 22.April d.J. „aus gesundheitlichen Gründen“ seinen Rücktritt erklärt. Dem war allerdings massive Kritik an dessen „pseudoreligiösen Verlautbarungen“ vorausgegangen, die sich „nicht mit den politischen Aufgaben und Pflichten eines öffentlichen Amtes“ vereinbaren ließen.

Nach den heutigen Veröffentlichungen, die explizit Wagners Äußerungen aus einem 2006 gehaltenen Vortrag in Ungarn wiedergeben, wird jetzt die Frage gestellt, ob der als „Ayatollah von Neustadt“ bezeichnete religiöse Fanatiker sein 2004 verliehenes Bundesverdienstkreuz an das Bundespräsidialamt zurückgibt? Immerhin waren Wagners umstrittenen Äußerungen erst nach der Verleihung dieser hohen Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Wagner war seither auch gern gesehener Gast im Schloß Bellevue.

Wagner könnte mit der freiwilligen Rückgabe einer offiziellen Aberkennung zuvorkommen, die wegen des schwerwiegenden Ansehensverlustes für die betroffenen Ordensträger allerdings selten angewandt wird. Das erste Mal in der Geschichte des Bundesverdienstkreuzes wurde dem am 13.08.1969 in Essen verstorbenen Heinrich Bütefisch das im März 1964 von Heinrich Lübke verliehene Große Verdienstkreuz kurze Zeit später wieder aberkannt. Bei der Verleihung war die NS-Vergangenheit des nunmehrigen Aufsichtsrates in diversen Firmen nicht bekannt gewesen.

Freiwillige Kreuz-Rückgabe nicht zu erwarten

Der Ex-UOKG-Chef dürfte sich mit freiwilligen Schritten, wie der Kreuz-Rückgabe, schwer tun. Geraume Zeit vor seinem Rücktritt und noch vor dem Bekanntwerden seiner umstrittenen Äußerungen hatte Wagner eine entschuldigende Erklärung, die der Redaktion des Hohenecker Bote(n) zugestellt worden war, mittels gerichtlicher Unterlassung zurückgewiesen. In der übermittelten Erklärung war eingeräumt worden, dass „Äußerungen zu anderen Glaubensüberzeugungen stets von dem Respekt gegenüber Andersgläubigen getragen sein (müssen).“ Und: “Zu keiner Zeit hatte und habe ich die Absicht, Menschen in ihren Überzeugungen zu verletzen. Daher werde ich bemüht bleiben, die berechtigten Interessen der von mir auch in nichtreligiösen Verbänden vertretenen Menschen besonders in meinen Äußerungen als Prediger sensibel zu berücksichtigen.

In der gerichtlich forcierten Zurückweisung (Landgericht Berlin) sahen und sehen Kritiker allerdings eine bewusste Bestätigung der „antimuslimischen, antiamerikanischen, antisemitischen und homophoben“ Äußerungen Wagners. Diese Bestätigung stehe auch in einem Gegensatz zu der jetzt verbreiteten Relativierung, mit der Wagner seine Äußerungen in Ungarn kommentiert: Daß das „damals noch nicht so politisch unkorrekt da stand, wie es heute erscheint.“ (988)

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