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Bautzen, 24.04.2015/cw – Hans-Joachim Hentschel (57), einst Offizier der DDR-Staatssicherheit und neuerdings Kandidat für die bevorstehende OB-Wahl in der historischen Sorben-Stadt Bautzen hat jetzt auf die heftige Kritik an seiner Kandidatur reagiert. Er „akzeptiere die öffentliche Meinung,“ erklärte der Unternehmensberater jetzt und zog seine parteiunabhängige Kandidatur zurück. Angeblich habe er das Beamtengesetz nicht gekannt, nachdem ein gewählter Oberbürgermeister in ein Beamtenverhältnis auf Zeit übernommen wird. Daher werde eine Kandidatur auf eine Tätigkeit als ehemaliger Stasi-Kader geprüft, die im Falle einer Bestätigung eine Übernahme ausschließe. Er „handele mit dem Rückzug im Interesse der Bürger“, erklärte Hentschel jetzt gegenüber der Sächsischen Zeitung, die seine Stasi-vergangenheit Anfang April publik gemacht hatte.
Besonders bei Verfolgten– und Opfer-Verbänden der zweiten Diktatur hatte die Kandidatur für Empörung gesorgt. Bautzen war zu Zeiten der DDR für seine Haftanstalten berüchtigt. In Bautzen I und Bautzen II wurden missliebige Bürger zu Tausenden aus politischen Gründen für häufig viele Jahre eingesperrt. Sie waren dort besonders in den fünfziger bis in die achtziger Jahre hinein unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert und mussten auch Zwangsarbeit verrichten. Für die Zuführung in die DDR-Haftanstalten aus politischen Gründen war die Staatssicherheit hauptsächlich verantwortlich.
Überprüfungen in Thüringen angelaufen
Unterdessen hat der Landtag in Thüringen mit den Überprüfungen der Abgeordneten in der neuen Legislaturperiode auf eine ehemalige Stasi-Tätigkeit begonnen. Der Landtag war 2014 gewählt worden. Nach der Wahl war erstmals nach dem Fall der Mauer mit Bodo Ramelow ein Mitglied der SED-Nachfolgepartei zum Ministerpräsidenten gewählt worden.
Im Thüringer Abgeordneten-Überprüfungsgesetz ist diese Überprüfung vorgeschrieben. Danach können Stasi-belastete Abgeordnete vom Landtag als „parlamentsunwürdig“ eingestuft werden. Allerdings hat diese Einstufung keine rechtlichen Konsequenzen mehr, da das Verfassungsgericht einen Ausschluss der PDS-Abgeordneten Almuth Beck aus dem Landtag in den neunziger Jahren später für unzulässig erklärt hatte. Seither wollen die Fraktionen der SPD, LINKE und GRÜNE, die seit 2014 in einer Koalition verbündet sind, diesen Begriff aus dem Gesetz streichen. Die CDU-Opposition plädiert für eine Beibehaltung und möchte die Bestimmung bis in die nächste Legislaturperiode verlängern. (976)
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