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Von Lutz Adler

Brandenburg/Havel, 13.04.2015 – Hin und wieder zahlt sich Mut doch aus. Wir, ein kleiner Kreis einstiger Verfolgter der SED-Diktatur, wollten aus bestimmten Gründen keine Demo vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg (Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg) anmelden. Ein gewisses Hinwegsetzen über Bestimmungen gehörte dazu. Wir hätten, wie in diesen Fällen üblich, eine OWI- (Ordnungswidrigkeiten-)Anzeige inkauf genommen. Um diesen Marginalien allerdings aus dem Weg zu gehen, entschlossen wir uns zu einer „spontanen“ unvorbereiteten Demo.

Wir trafen uns also am 10. April in Brandenburg und beschlossen auf meinen Vorschlag, gegen 9:30 Uhr vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu einer Demo aufzuziehen.
Da ich zufällig die neue „Tröte“ mit Sirenenfunktion dabei hatte, haben wir erst mal dafür gesorgt, dass bei dem schönen Wetter die bis dahin geschlossenen Fenster am Gebäude geöffnet wurden. Laut und deutlich haben wir den Richterinnen und Richtern mitgeteilt, dass wir wegen der Verfassungsrüge BvR 2063/11 vor dem OLG-Gebäude auftreten und diese Rüge heute lautstark in Erinnerung bringen möchten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18.Dezember letzten Jahres ein Urteil des OLG vom 18. August 2011 – 2 Ws (Reha) 13/11 – aufgehoben. Die Brandenburger Instanz hatte die Beschwerde gegen die Verweigerung einer Rehabilitierung wegen der Unterbringung in dem Durchgangsheim Bad Freienwalde (DDR) in 1980 abgewiesen. Das BVG sah in der Abweisung eine Verletzung des Grundrechtes der Beschwerdeführerin aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Siehe:http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/rk20141218_2bvr206311.html.

Natürlich befürchteten wir nach ca. 10 Minuten „abgeräumt“ zu werden, wie die Beseitigung von Demonstranten gewöhnlich amtlich bezeichnet wird. Tatsächlich erschienen auch nach ca. 30 Minuten des lautstarken Protests einige Herren in blauer Uniform. Aber offensichtlich stieß unser Vortrag und unsere detailliert vorgetragene Begründung für unsere Spontan-Demo bei den Uniformierten auf Verständnis. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen aller Teilnehmer für dieses Verständnis bedanken. So beschlossen wir, dem Anraten der Polizei zu folgen und die Demo ebenso friedlich zu beenden. Just in diesem Augenblick erschien tatsächlich der Präsident des Brandenburgischen Oberlandgerichtes um mit uns ins Gespräch zu kommen.
Der Präsident begrüßte mich, indem er mir den angebotenen Handschlag mit den Worten verweigerte, „ dass er mir, der hier Unwahrheiten verbreite, nicht die Hand geben würde“. Er wäre der Präsident des von mir zuvor über Megafon als „erbärmlich“ bezeichneten OLG Brandenburg. Ich hatte dies damit begründet, dass es nach meinem Wissensstand zu „Verlusten von Akten und Teilen“ dieser im Verfahren BvR 2063 /11 gekommen sein soll.

Prontan-Aktion vor dem OLG in Potsdam - Foto: Adler

Spontan-Aktion vor dem OLG in Potsdam – Foto: Adler

Der Präsident versicherte in Gegenwart aller an der DEMO beteiligten Personen glaubhaft, das es zu keiner Zeit zu „Aktenverlusten“ innerhalb des OLG gekommen sei. Darauf entschuldigte ich mich für die verbreitete Annahme des Gegenteils. Der Präsident nahm diese Entschuldigung an und reichte auch mir nachträglich seine Hand.
Nach dieser Klärung hörte sich der Präsident geduldig unsere Probleme und Anliegen an, womit wir nicht gerechnet hatten. Laut seiner Aussage hat das Bundesverfassungsgericht mit der Rüge gegen das OLG eine Änderung des StrRehaG vorgenommen. Danach sei kein rein schriftliches Verfahren, sondern die Anhörung der Betroffenen geboten. Diese Klarstellung sei die Aufgabe des Verfassungsgerichtes, das auch das einzige Gericht in Deutschland sei, das diese Klarstellung vornehmen kann.

Die betroffenen Antragsteller haben innerhalb der Verfahren nach den StrRehaG nun das Recht auf Anhörung. Die Gewährung des rechtlichen Gehörs und der vom GG garantierte effektive Rechtsschutz in der Sache ist damit nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen festgeschrieben. Auch die Ermittlungspflicht von Amtswegen ist umzusetzen. So kann eine Kammer nicht mehr damit argumentieren, dass Sachverhalte nicht geklärt werden können und mit dieser Begründung Anträge abgeschmettert werden.
Im Gespräch mit dem Präsidenten haben wir auch versucht, unsere Position in Sachen Hilfe / Gespräche der Betroffenen mit den Staatsanwaltschaften zu verdeutlichen. Es ginge in der Sache um die Befindlichkeiten der Betroffenen. Diese Anmerkungen sind, so mein Eindruck, mindestens auf Interesse gestoßen. Nicht verschwiegen werden sollte, dass dieser Vorschlag bereits schon vor fünf Jahren an das LakD in Brandenburg heran getragen worden war. Leider war es diesem oder der Landesbeauftragten bisher nicht möglich, eine solche Verbesserung anzuregen bzw. zu erreichen. Obwohl die Landesbeauftragte in Potsdam nur ca. 100 Meter Luftlinie vom Minister für Justiz entfernt residiert, dem ja die Staatsanwaltschaften weisungsgemäß unterstehen. Wollte oder konnte man nicht?

Auch die Anliegen der Jugendwerkhofinsassen wurden vertreten. Foto: Adler

Auch die Anliegen der Jugendwerkhofinsassen wurden vertreten. Foto: Adler

Wann endlich hört diese Vorverurteilung vor den Kammern der Vergangenheit an und wann will man auch in Brandenburg damit 25 Jahre nach der Wende, für die auch ich und Tausende von uns auf der Straße waren, beginnen? Oder wartet man auch hier auf die biologische Lösung? Das wäre nicht nur „erbärmlich“ sondern einer Gesellschaft wie der unseren „unwürdig“!

Wir waren Kinder und keine Straftäter

Es gibt keine Menschenrechte erster und zweiter Klasse. Es gibt keine örtliche Abhängigkeit und keine begrenzte Wirksamkeit der Würde eines Menschen, weder im Westen noch im Osten des Landes. Wir als Betroffene stehen, so man uns ruft, für diese Aufgabe der Verdeutlichung von Menschenrechten zur Verfügung. Auch und immer noch nach so vielen Jahren der Demütigung und des fast aussichtslosen Kampfes für unsere Rechte! Wir hoffen, dass auch die Politik in Brandenburg Größe zeigen kann und Fehler korrigieren kann und will, die in der Vergangenheit gemacht worden sind.
Wir waren Kinder und keine Straftäter. Es wäre sicher besser für alle Beteiligten gewesen , hätte man sich mit der Umsetzung des Art. 39 der UN-Kinderrechtskonvention vor Jahren befasst und ein Minderjährigen-Entschädigungsgesetz auf den Weg gebracht und verabschiedet! So hätte man vielen Betroffenen und auch unseren Gerichten viel Verdruss ersparen können! Jetzt ziehen die ersten Betroffenen, da sie national in der Sache kein Recht und keine Gerechtigkeit bekommen/erlangen können, vor die Europäischen Gerichte und auch die internationalen Institutionen. Irland ist bereits zum Schadenersatz mit Rechtsanspruch der Opfer verurteilt worden.
Wir hoffen, dass unser unerwartetes Gespräch mit dem Präsidenten seine Wirkung entfalten wird. Zu guter Letzt hat er mein Buch „ABGESTEMPELT; Abartig!“ in die Bibliothek des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes übernommen und versprochen, es auch zu lesen.
Der Präsident sicherte überdies zu, dass die Rüge sehr ernst genommen wird und er sich die Vorgänge im Einzelnen zur Prüfung vorlegen lässt. Mehr kann man, so glauben wir, mit einer solchen „Spontan-Demo“ nicht erreichen.(968)

V.i.S.d.P.: Lutz Adler – Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785

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