Titel HB 2014Nr.038     Einigkeit und Recht und Freiheit     15. 02. 2015

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Abschied - Richard von Weizsäcker 15. 04.1920 in Stuttgart;  † 31. 01. 2015 in Berlin

Abschied – Richard von Weizsäcker 15. 04.1920 in Stuttgart;
† 31. 01. 2015 in Berlin

 Keine „Befreiende Erklärung“

Erklärung 21.02.2015 Unterl._Berlin, 15.(21.)02.2015/cw – … mit Äußerungen gegenüber anderen Religionen (wurden und werden) Irritationen ausgelöst, über die wir ausführlich berichtet haben.

… Dies betrifft vor allem jedwede Äußerung, in die Juden, gleich aus welcher religiös berechtigt erscheinenden Sicht, eingebunden werden. … Äußerungen zu anderen Glaubensüberzeugungen müssen stets von dem Respekt gegenüber Andersgläubigen getragen sein. …

Kommentar

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Geändert am 21.02.2015 –  … Die  Erklärung … wäre  geeignet (gewesen), endlich eine viel zu lang anhaltende Debatte um diverse Äußerungen … zu beenden. Wir hätten eine mutige Stellungnahme ohne das sonst übliche WENN und ABER akzeptiert. …

Wir, die einstigen Verfolgten der zweiten Diktatur, hätten uns wieder gemeinsam den wirklichen Problemen zuwenden können. Dabei wären die ungeklärten Verwerfungen in der VOS und die klärungsbedürftigen Vorgänge in der UOKG sicher wichtig. Wichtiger erscheinen die nach wie vor offenen Fragen zum Beispiel um eine angemessene Entschädigung und Anerkennung von Opfern der DDR-Diktatur, die auch 25 Jahre nach deren Ende nur ansatzweise und beschämend angegangen wurden.

Es wäre spät aber nicht zu spät ein deutliches Signal gesetzt worden. Wir hätten uns an der Bereitschaft zur Korrektur orientieren können.

Siehe auch: https://17juni1953.wordpress.com/2015/02/21/hier-stehe-ich-ich-kann-nicht-anders/ (21.02.2015).

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Ausstellung: Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit

Berlin, 15.02.2015/cw – Im Vivantes-Netzwerk für Gesundheit, in der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (Wittenau), wird vom 27.01. – 29.03.2015 die Ausstellung „Im Gedenken der Kinder – Die Kinderärzte und die Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit“ gezeigt.

Dokumente des Verbrechens

Dokumente des Verbrechens

Ort: Oranienburger Str.285, 13437 Berlin, Haus 10, Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 10.00 – 13.00 Uhr, So. 13.00 – 17.00 Uhr. Info und Anmeldung: Tel.: 030-49 85 733. Die Ausstellung wurde 2012 in dieser Form bereits im Berliner Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ gezeigt und wurde von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) konzipiert und umgesetzt. Seit 2010 war die stetig erweiterte Dokumentation bereits in Potsdam, Berlin, Hamburg, Vechta und Magdeburg zu sehen.
Über 75 Jahre nach dem Beginn systematischer Tötung von geistig und körperlich behinderten Menschen erinnert die Ausstellung „Im Gedenken der Kinder“ an das dunkle Kapitel der „Kinder-Euthanasie“ während der Zeit des Nationalsozialismus. Über 10.000 von ihnen fielen bis 1945 den verschiedenen Programmen zur Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ zum Opfer. Die dort gezeigten Fotos und Dokumente belegen ein erschütterndes Kapitel aus der NS-Zeit. Unfassbar die Beteiligung von Kinderärzten an der systematischen Ausrottung junger Leben. Die Ausstellungszeit erscheint viel zu kurz, um möglichst viele Schulklassen in diese grafische Auseinandersetzung mit einem Teil der NS-Politik zu führen. Aber auch vielen Erwachsenen sollte die Ausstellung zum Anliegen werden. Unverständlich allerdings bleibt die bisherige Wahrnehmung durch die Berliner Medien.

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Eppelmann an Ramelow:
Millionen aus SED-Vermögen für Stiftung Aufarbeitung

Suhl/Berlin, 15.02.2015/cw – Der einstige DDR-Oppositionelle Rainer Eppelmann und jetziger Vorsitzender der Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur vertrat auf der diesjährigen Geschichtsmesse in Suhl (Ende Januar) offen und unverblümt die Interessen der Aufarbeitungsindustrie. Er bescheinigte dem neugewählten Thüringer LINKE-Ministerpräsidenten Bodo Ramelow nicht nur „ein aufrichtiges Interesse an der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit seiner Partei“ zu haben. Eppelmann nutzte die Gelegenheit, dieses Lob mit der Aufforderung an Ramelow zu verbinden, „sich für die Rückzahlung von früherem SED-Vermögen an die Bundesrepublik einsetzen.“ Mindestens 1,5 Millionen Euro davon verlangte Eppelmann für seine Stiftung, um damit weitere Bildungsarbeit zu finanzieren.

Eine etwaige Forderung, diese Gelder in direkter Form den Opfern und Verfolgten der zweiten Diktatur zukommen zu lassen, verkniff sich der Aufarbeitungs-Repräsentant. Beispielsweise wäre die Verwendung der Gelder für die Finanzierung eines obligatorischen Rechtsschutzes für Opfer und Verfolgte vonnöten, die vielfach wegen fehlender finanzieller Möglichkeiten auf den Rechtsweg und damit auf die Durchsetzung berechtigter Interessen verzichten müssen. Auch die Installierung eines „Bundesbeauftragten für die Verfolgten und Opfer der DDR-Diktatur“ als Ansprechpartner und Rechtsvertreter für die Betroffenen wäre mit diesen „hoffentlich noch nicht vorab verteilten SED-Geldern“ möglich, sagte die Vereinigung 17. Juni in Berlin zu den Forderungen Eppelmanns. Es sei typisch für die „Geisteshaltung der jetzt in der Bundesrepublik saturiert angekommenen einstigen Opponenten, sich eher um die weitere Ausstattung der Aufarbeitungsindustrie zu bemühen, als sich der Anliegen derjenigen anzunehmen, die durch hunderte Jahre Haft die wahren Träger des Kampfes um die deutsche Einheit in Frieden und Freiheit gewesen sind.“

Nicht unerwartet nahm der um seine Reputation in Sachen Aufarbeitung bemühte Ministerpräsident den zugespielten Eppelmann-Ball auf und sicherte zu, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten im Bundesrat für die Zuweisung der Mittel an die Bundesstiftung einzusetzen.
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Wie sich die Bilder gleichen…

Berlin, 15.02.2015/cw – In den letzten Tagen und Wochen wurde an die dunkelsten Kapitel der nationalsozialistischen Verbrechen erinnert. Der siebzigste Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers von Auschwitz bot dafür Anlass wie vor wenigen Tagen die Erinnerung an die Zerstörung Dresdens durch angloamerikanische Bomber.
Bundespräsident Jochim Gauck bezeichnete in seiner Gedenkansprache die Bombardierung als Folge „des 30. Januar 1933 (Machtergreifung)“, ohne den es kein Dresden gegeben hätte. So sehr die Logik besticht, vermisste der aufmerksame und geschichtsbewusste Zuhörer zumindest die nachdenkliche Frage: Rechtfertigt Unrecht und Verbrechen neues Unrecht und Verbrechen? Oder anders: War die Bombardierung Dresdens nicht auch ein zu verurteilendes Kriegsverbrechen? Victor Gregg-Dresden SZ 13.2.15_

Der Berliner Senat stellte in den sechziger Jahren brisante politische Fragen mit Plakatierungen auf den Litfasssäulen in den öffentlichen Diskurs. So z.B. ein Plakat mit Abstimmungszetteln zu Wahlen im Dritten Reich und der SED-DDR. Das Hakenkreuz und das DDR-Wappen wurden gegenübergestellt: „Wie sich die Bilder gleichen.“
Niemand kam (damals) auf die verwegene Idee oder den Vorwurf der Gleichsetzung der DDR-Handlungen mit z.B. der industriell organisierten Vernichtung eines Volkes und politischer Gegner durch den NS-Staat. Die SED und zumindest gewichtige Teile ihrer Nachfolger nahmen gleichwohl diese angebliche Gleichsetzung in ihren Propagandakatalog auf, um berechtigte und belegbare Kritik an deren Verbrechen zu denunzieren. Die Denunziation wirkt bis in unsere Tage fort, nicht zuletzt transportiert von einer DDR-orientierten AntiFa und linken Gutmenschen, für die die DDR nach wie vor „die richtige Antwort auf den Faschismus“ war (und ist).

Kein Verbrechen kann Verbrechen relativieren

Mittlerweile gehört es zum Konsens dieser Republik, jegliche Kritik an einer „einseitigen“ Geschichtsdarstellung als neofaschistisch oder rechtsradikal darzustellen. Der wesentliche Unterschied liegt zwischen einer (unzulässigen) Gleichsetzung und einer (zulässigen) Vergleichbarkeit. Der Mord in Auschwitz (und anderen Mordorten) kann und darf niemals aufgerechnet werden, er steht für sich. Allein. Furchtbar. Aber es ist (und es muß) zulässig (sein), auf die Mordorgien Stalins hinzuweisen (Ukraine), auf die prozentual furchtbare Ausrottung eigener Bevölkerungsteile in Kambodscha der Roten Khmer oder eben auch auf das Kriegsverbrechen der Bombardierung von Dresden. Keines dieser Verbrechen relativiert ein anderes Verbrechen. Aber es gibt mit der Anerkennung dieser Verbrechen deren Opfern die notwendige Würde zurück. Es gibt keine Opfer erster und zweiter Klasse, wie es keine vergleichbaren Verbrechen unterschiedlicher Klassifizierung gibt.

Am 28. Februar 1933 erließ der Reichspräsident (Hindenburg) eine Notverordnung „zum Schutz von Volk und Staat“ („Reichstagsbrandverordnung“). Sie setzte wichtige, verfassungsmäßig garantierte Grundrechte – Freiheit der Person, Meinungs-, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Post- und Fernsprechgeheimnis, Unverletzlichkeit von Wohnung und Eigentum – außer Kraft. Die Verordnung schuf zugleich die rechtliche Voraussetzung für die sogenannte „Schutzhaft“, welche fortan auch den einzigen gesetzlichen Rahmen für die Haft im Konzentrationslager darstellte.

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren: Gleichsetzung? - Foto: LyrAg

Unter Willy Brandt ließ der Berliner Senat 1964 Wahrheiten plakatieren: Gleichsetzung?
– Foto: LyrAg

Die Konzentrationslager waren keine Erfindung der Nazis, da es in der Geschichte schon zuvor immer wieder Internierungslager gleichen Namens gegeben hatte (Südafrika und Sibirien, zum Beispiel). Waren die KZ der Nazis damit weniger schlimm? Lassen sich die KZ unter Hitler dadurch relativieren, weil es solche vor Hitler und nach Hitler gab?

Antifaschistische DDR plante KZs nach NS-Vorbild

Den teuflischen Plan, Isolierungslager und Internierungslager nach dem Vorbild der KZs im Dritten Reich aufzubauen, fasste die Staatsführung der DDR nicht erst in den 80er-Jahren. Bereits 1967, nur zwei Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg, ließ der Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, genaue Richtlinien in einer Durchführungsbestimmung niederlegen. Darin heißt es, dass Personen und Personengruppen festzunehmen sind, „die unter dem begründeten Verdacht stehen, staatsfeindliche Handlungen zu begehen, zu dulden oder davon Kenntnis haben.“ Und weiter: „…Personen und Personengruppen zu isolieren beziehungsweise unter Kontrolle zu halten, die unter dem begründeten Verdacht stehen, durch ihre Handlungsweise gegen die Interessen und Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und ihre Verteidigungsbereitschaft zu verstoßen,“ (siehe Thüringer Allgemeine, 2.02.2015).

Auch die „antifaschistische“ DDR plante diese Internierungslager für politisch missliebige Personen. Und als dies erstmals geplant wurde (1967) existierte auf gesetzlicher Grundlage im Gegensatz zur „neofaschistischen“ Bundesrepublik in der DDR noch die Todesstrafe. Wir wissen leidvoll, daß diese auch gegen politisch Andersdenkende vollstreckt wurde.

In einer ernsthaften Diskussion um die Aufarbeitung der Verbrechen durch die zweite Diktatur ist es sicherlich hinderlich (weil unzulässig), die Dimension der Verbrechen des NS-Staates mit der Dimension der Verbrechen durch die SED-DDR auf eine Stufe zu stellen, wie dies hin und wieder durch Opfer und Verfolgte der zweiten Diktatur geschieht. Diese oftmalige Gleichsetzung geschieht aus einer schweren Verletzung der DDR-Diktatur-Opfer, ist nur so erklärbar. Die mangelnde Empathie, das breit nicht vorhandene Verständnis für die durchlittenen Leiden in den Kellern der kommunistischen Gestapo oder deren Lagern und Strafeinrichtungen, der unsensible, weil unreflektierte Hinweis gar, dies sei alles Folge der Machtergreifung (Joachim Gauck), Hitler sei also Schuld an Bautzen, Cottbus, Brandenburg, Hohenschönhausen und, und, und … nach 1945, die Weiternutzung von NS-KZ durch die siegreiche Sowjetarmee (Sachsenhausen, Buchenwald) sei letztlich ebenfalls von Hitler initiiert, ist unseriös und für die von der SED-Diktatur Betroffenen tief verletzend. Er zwingt, er peitscht geradezu verzweifelte Opfer der zweiten Diktatur in die eigentlich nie gewollte Gleichsetzung, weil sie hoffen, sich nur so Gehör verschaffen zu können.

Wir müssen es (wieder) zulassen, Verbrechen als solche bezeichnen zu dürfen, ohne dem notorischen Verdacht der Gleichsetzung ausgesetzt zu werden. Wir müssen akzeptieren, dass es für ein Opfer politischer Verfolgung völlig gleich ist, ob es vor oder nach 1945 in einem KZ eingesperrt war, weil die Leiden jeweils subjektiv gleich empfunden wurden. Wir müssen 25 Jahre nach der friedlich erreichten Wiedervereinigung den Opfern der Diktaturen gleichen Status und gleiche Rechte zusprechen, denn Recht ist unteilbar. Unrecht ebenso.

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Über 100.000 Euro aus dem Steuertopf für Anti-PEGIDA-Kundgebung

Dresden, 14.02.2015/cw – Jetzt muss der Steuerzahler auch  für die Organisation von Demonstrationen gegen Bürgerproteste aufkommen. Darüber informierte die AfD-Fraktion im Dresdner Stadtrat in einer Presserklärung.
Danach teilte Oberbürgermeisterin Helma Ulrike Orosz (CDU) in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion (AF0242/15) mit, dass sie von den insgesamt anfallenden Kosten in Höhe von 105.496,68 Euro pauschal einen Anteil i.H.v. 30.000 Euro aus ihrem Budget für die Anti-PEGIDA-Kundgebung zur Verfügung gestellt habe. Den größeren Anteil habe der Freistaat übernommen. Die Kundgebung „Für Dresden, für Sachsen – für Weltoffenheit, Mitmenschlichkeit und Dialog im Miteinander“ fand am 10. Januar 2015 auf dem Neumarkt statt.
Kommentar der AfD-Fraktion: Damit wurde „nicht nur die staatliche Neutralitätspflicht verletzt, sondern auch ungeniert in den Steuergeldtopf gegriffen.“

Daten-Scan von Demonstranten

Suhl, 9.02.2015/cw – Demonstranten, die sich zu einer SEGIDA-Demo in Suhl einfanden, sollen nach Berichten von Teilnehmern erst durch Polizei-Absperrungen gelassen worden sein, nachdem deren Personalpapiere von Polizeibeamten gescannt worden waren. Im Gegensatz zu dieser „in einer Demokratie ungewöhnlichen Kontrolle“ konnten linke Gegendemonstranten ohne vergleichbare Kontrollen die Sperre passieren.

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„IM“ oder „V-Mann“ – wo liegt da der Unterschied?

München/Berlin, 15.02.2015/cw – Nach Medien-Berichten hat das Bundesinnenministerium den Bundesländern den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ zugeleitet. Damit soll zum ersten Mal der Einsatz sogen. „Vertrauensleute“ und verdeckter Ermittler durch den Geheimdienst gesetzlich geregelt werden. In dem in das Verfassungsschutzgesetz neu eingefügten § 9a soll u.a. der Begriff „Vertrauensleute“ definiert werden. Danach sind V-Leute „Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit (mit dem Verfassungsschutz) Dritten nicht bekannt ist.“ Es handele sich um Informanten, die zwar zur kriminellen oder extremistischen Szene gehören, aber dem Staats für Geld Informationen liefern. „Verdeckte Ermittler“ hingegen sind die eigenen Leute des Verfassungsschutzes, die „unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende“ arbeiten und in die kriminelle oder extremistische Szene eingeschleust werden.
Opfer der einstigen von der SED gesteuerten DDR-Stasi fragen sich schon länger, wo der Unterschied zwischen einem einstigen „IM“ der Staatssicherheit und einem „V-Mann“ des Verfassungsschutzes liegt. An der formalen gesetzlichen Regelung allein kann kein Unterschied festgemacht werden. Auch die Volkskammer der DDR hatte am 8. Februar 1950 einstimmig das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit beschlossen.

Bedenken werden ebenfalls gegen die mögliche politische Instrumentalisierung, also den möglichen Missbrauch des Verfassungsschutzes durch Parteien erhoben, die diesen durchaus auch zur Erforschung und Ausschaltung der politischen Konkurrenz nutzen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit ein Verbot der NPD unter Hinweis auf die Einschleusung von V-Leuten in maßgebliche Funktionen der rechtsextremen Partei abgelehnt. Gewählte Politiker der SED-Nachfolgepartei DIE LINKE waren ebenfalls in die „Beobachtung“ durch den Verfassungsschutz einbezogen worden. Die Geheimdienste werden vom sogen. „Vertrauensmännergremium“, seit 2009 „Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)“ kontrolliert, dem keine Bürger sondern ausschließlich Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien angehören. (946/038)
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