Nr.037 -Einigkeit und Recht und Freiheit- 15. 01. 2015
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Vera Lengsfeld:
Protest gegen Wahlverfahren in der VOS
Berlin, 15.01.2015/cw – Vera Lengsfeld, bekannte einstige DDR-Bürgerrechtlerin und ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU, hat in einem Schreiben vom 5. Januar an den Bundesvorsitzenden der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, Rainer Wagner, scharfe Kritik an den Vorgängen in der VOS vorgetragen. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Lengsfeld ist seit einem Jahr Landesvorsitzende der VOS Berlin-Brandenburg.
Stimmauszählung unterschreitet DDR-Standard
Zu den jüngst durchgeführten Nachwahlen im Verband erklärte Lengsfeld u.a.: „Mit größtem Befremden habe ich von Dritten erfahren, unter welch dubiosen Umständen eine Neuwahl vakanter Vorstandsposten bei der VOS im Gange ist.“ Lengsfeld protestiert „im Namen der Kameraden von Berlin-Brandenburg“ gegen das Wahlverfahren und fordert Wagner auf, „die Wahl zu stoppen.“ Harsch merkt die Bürgerrechtlerin an: „Gänzlich unverständlich ist mir Ihre Anweisung, keine Mitglieder bei der Stimmauszählung zuzulassen. Damit unterschreiten sie sogar DDR- Standards, die es den Wählern gestatteten, bei der Auszählung dabei zu sein, nicht nur die Kandidaten der Nationalen Front.“
Enttäuscht zeigt sich die VOS-Landesvorsitzende von den Hoffnungen, die in die seinerzeitige Wahl von Wagner (April 2014) gesetzt worden sei: „Mit Ihrer Wahl war die große Hoffnung auf eine Erneuerung der VOS verbunden. Die wurde enttäuscht. Sind Sie wirklich der Meinung, dass man einfach so weiter machen kann?“ Und zur jüngst bekannt gewordenen Kritik durch die Goldene-Henne-Preisträgerin Kathrin Behr an Wagner schreibt die engagierte Publizistin: „Gemessen an ihrem Verhalten in Sachen VOS bin ich geneigt zu glauben, dass Kathrin Behr Recht hat.“
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Proteste: VOS-Nachwahlen angefochten
Berlin, 15.01.2015/cw – Auch acht Tage nach der Stimmauszählung hat die VOS noch immer kein Ergebnis der Nachwahlen zum VOS-Vorstand bekannt gegeben. Beobachter rätseln nun darüber, warum der Bundesvorstand mit den Ergebnissen hinter dem Berg hält. Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass die VOS möglicherweise die durch Mitglieder und Delegierte unterzeichnete Wahlanfechtung prüft und im Ergebnis die Wahl wiederholt wird.
In der ersten Anfechtung, die dem Vorsitzenden des Wahlausschusses Frank Nemetz noch am Tag der Auszählung übergeben worden war, wurde dem Verband u.a. die Verletzung des Wahlgeheimnisses vorgeworfen. Trotz einer Rüge des zuständigen Registergerichtes, das wegen eben dieser Verletzung bereits 2010 eine Nachwahl vom Herbst 2009 aufgehoben hatte, waren erneut gesetzwidrig gekennzeichnete Stimmzettel an die Delegierten versandt worden. Auf den Abstimmungszetteln waren Name und Adresse des Wählers vermerkt worden, außerdem sollte der Stimmzettel auch unterschrieben werden. In der Wahlanfechtung heißt es dazu: „Insoweit liegt in dem jetzigen Verstoß nicht ein Versehen sondern vermutlich ein gewollter und bewusster, im Übrigen strafbewehrter Verstoß gegen das Wahlgeheimnis vor.“ Zwar habe man den zweiten Wahlgang, die Nachwahl, nach Protesten entsprechend korrigiert und gesetzeskonforme Wahlunterlagen versandt, jedoch nicht die erste und ungesetzliche Abstimmung (über die Durchführung einer Briefwahl) widerrufen, die im Übrigen auch nicht an alle Delegierten übersandt worden war. Daher sei die gesamte Wahl ungültig und zu wiederholen.
Rechte der Mitglieder ignoriert
In der umfassenden Anfechtung wird dem Vorstand überdies vorgehalten, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Mitglieder schlichtweg ignoriert zu haben. So seien diese weder über die Rücktritte von immerhin zwei stv. Bundesvorsitzenden noch über die Nachwahlen und die Möglichkeit von Vorschlägen zur Kandidatur informiert worden. Zwar hätten die Mitglieder laut Satzung kein direktes Wahlrecht, das durch gewählte Delegierte wahrgenommen werde. Aber zweifellos stände den Mitgliedern ein Vorschlagsrecht für die Benennung von Kandidaten zu. Dies sei durch ein Verschweigen der Rücktritte wie der angesetzten Nachwahl nicht möglich gewesen.
Inzwischen werden die Rufe aus dem Verein lauter, die Nachwahlen durch eine komplette Neuwahl des Vorstandes zu ersetzen. Immerhin, so die Argumente, würden laut eigener Einlassungen des Bundesvorsitzenden acht Monate nach der im April 2014 erfolgten Vorstandswahl nicht nur die Wahl von zwei Stellvertretern, sondern auch die Nachwahl von drei Beisitzern notwendig. Damit würden vom siebenköpfigen Bundesvorstand fünf Positionen vakant sein, was eine komplette Neuwahl rechtfertige. In diesem Zusammenhang wurde sogar die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung gefordert. Allein die Neuwahl eines „dritten Schatzmeisters innerhalb von acht Monaten“ erfordere angesichts der desolaten Finanzsituation des Verbandes eine umfassende Diskussion um die Voraussetzungen, die ein Kandidat für dieses wichtige Amt aufweisen müsse. Vom amtierenden Bundesvorstand lag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.
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Hoheneck: Endlose Geschichte um Vereinsauflösung
Michelstadt, 15.01.2015/cw – In einem Beschluss vom 12. Januar hat das Amtsgericht Michelstadt (Hessen) durch den mit der Sache befassten Richter Rothfritz einen erneuten Termin mit der Einvernahme von Zeugen für den 11. Mai d.J. angeordnet.
In einer ersten Reaktion zeigten sich Klägerinnen über die „erneute Vertagung einer Entscheidung“ enttäuscht. Das Verfahren ziehe sich bereits seit drei Jahren hin, ohne dass die Justiz in der Lage sei, klare Richtlinien vorzugeben. Dieser Umgang mit den ernsten Anliegen einstiger Verfolgter der DDR-Diktatur sei skandalös und arbeite jenen in die Hände, die den traditionellen Verein an die Wand gefahren hätten und nun seit einem Jahr dessen „gesetzwidrige Auflösung“ betreiben.
Die Auseinandersetzungen um den 1990 auf Initiative von Maria Stein gegründeten „Frauenkreis der ehemalige Hoheneckerinnen“ kommen in der Tat zur Unzeit, da seit dem Besuch des Bundespräsidenten im Mai 2011 Bewegung in das seit Jahren vorgetragene Anliegen der ehemaligen Hoheneckerinnen gekommen war. In dem einstigen Frauenzuchthaus soll eine würdige Gedenkstätte an die Leiden von nahezu 10.000 während der DDR-Diktatur aus politischen Gründen verfolgten Frauen geschaffen werden. Durch die Auseinandersetzungen würden „an den betroffenen Frauen vorbei“ Entscheidungen vor Ort getroffen, auf die später kaum noch Einfluss genommen werden könne. Dem derzeitigen Vorstand seien diese Anliegen offenbar gleichgültig, da „dieser weiterhin die Auflösung betreibe und sich aus jeglicher Form der Mitgestaltung in Hoheneck verabschiedet habe,“ so eine offensichtlich tief enttäuschte ehemalige Hoheneckerin gegenüber der Redaktion.
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Opferrente: Verzögerungen in Bundesländern
Berlin/Köln, 15.01.2015/cw – Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Erhöhung der sogen. „Opferrente“ (Soziale Zuwendung) für anerkannte Verfolgte der zweiten Diktatur um 50 auf insgesamt 300 Euro per 1.Januar verzögert sich in einigen Bundesländern. Während in Brandenburg und Berlin die beschlossene Erhöhung bereits vielfach zum Jahresende überwiesen wurde, klagen Betroffene vornehmlich aus den alten Bundesländern, so aus NRW, über die Zuweisung bisheriger Beträge. Nach Recherchen durch die Redaktion liegen die abweichenden Handhabungen an den offensichtlichen Unterschieden in der Arbeit der Bürokratien. So hatten die neuen Bundesländer im Vorgriff auf die formale Unterzeichnung der Gesetzesänderung durch den Bundespräsidenten bereits Änderungen in Form der Erhöhung bisheriger Leistungen veranlasst, während die alten Bundesländer diese Unterzeichnung und damit die formale Inkraftsetzung der Gesetzesänderung durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (22.12.2014) offensichtlich abgewartet hätten. Der Bundespräsident hatte die Änderung im Dezember unterzeichnet .
Für Betroffene entstehen durch die Verzögerung keine fiskalischen Nachteile, da ausstehende Beträge nachgezahlt werden.
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Peter-Fechter-Film: RBB stimmt Vergleich zu
Berlin, 15.01.2015/cw – Der RBB hat in dem jahrelangen Rechtsstreit um die Rechte der Film-Sequenz über den Abtransport des am 17.08.1962 an der Berliner Mauer nahe dem Checkpoint Charlie ermordeten Peter Fechter jetzt einem Vergleich vor dem Kammergericht Berlin zugestimmt. Der Sender überweist an die Kläger als Ausgleich für deren geltend gemachten Rechte einen vierstelligen Betrag. Damit wurden auch etwaige Forderungen ggüb. anderen Sendeanstalten der ARD abgegolten. Die Rechte selbst sind nach Ablauf der gesetzliche Frist von 50 Jahren zwztl. ausgelaufen.
Der Kameramann Herbert Ernst hatte vor Ort den Abtransport des toten Peter Fechter gefilmt; die Sequenz wurde weltberühmt und seither als Synonym für den Mord an der Mauer weltweit immer wieder gezeigt. Ernst hatte sich in den siebziger Jahren beruflich umorientiert und hatte seine einstigen Filmarbeiten gewissermaßen aus den Augen verloren. Erst 2009 übertrug er dann seine Rechte notariell auf zwei Mauer-Aktivisten, die mit dem erwarteten Erlös ein Zeitzeugen-Archiv aufbauen wollten.
In der folgend eingereichten Musterklage gegen den RBB als Nachfolger des einstigen Sender Freies Berlin (SFB) begehrten die Kläger Ralf G. und Carl-Wolfgang H. die Nutzungsrechte und entsprechende Entschädigungen für Ausstrahlungen und zu Unrecht erteilte Lizenzen. Das mit der Klage befasste Landgericht wie das Kammergericht hatten Rechte „am Laufenden Bild“ grundsätzlich verneint und daher die Frage, wieweit der Kameramann Ernst die Bilder selbst hergestellt hatte, nicht eigens überprüft. Der BGH hingegen bejahte im Grundsatz bestehende Rechte und verwies den Rechtsstreit mit der Auflage an das Kammergericht zurück, dieses müsse diese grundsätzlich vorhandenen Rechte daraufhin prüfen, ob die fraglichen Bilder tatsächlich von Herbert Ernst erstellt worden seien. Der RBB hatte eben dies bestritten und einen zweiten Kameramann ins Verfahren eingeführt.
In der fast zweistündigen Verhandlung am 12. Januar kam das Gericht nach gewissenhafter Analyse der ausgestrahlten Filmsequenz und weiterer vorgelegter Bilder zum Geschehen vor 52 Jahren zur Überzeugung, dass der vorliegende Film zweifelsfrei dem Kameramann Herbert Ernst zuzuordnen war. Dieser sei daher berechtigt gewesen, seine Rechte zu übertragen. In Anbetracht des erfolgten Ablaufs der Rechte nach 50 Jahren und einer streitigen Rechteverwertung für festgestellte drei Jahre einigten sich die Parteien auf den vorgenannten und von der Kammer angeregten Vergleich.
Siehe zum Thema Peter Fechter auch: „Vom Sterben an der Mauer NDR“ – https://www.youtube.com/watch?v=UrdShqebQ6Q und „Der Fall Peter Fechter – Offene Fragen“ – https://www.youtube.com/watch?v=7TFBtnRiQFs
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Preis-Nominierung für BR- Feature „Handelseinig – DDR-Zwangsarbeit“
München/Berlin, 15.01.2015/cw – Der BR-Feature „Handelseinig – DDR-Zwangsarbeit und die Verantwortung der Westbetriebe“, der über mehrere ARD-Sender – außer Berlin – ausgestrahlt wurde (Erstsendung BR 2013) wurde jetzt für den von den Industrie- und Handelskammern verliehenen „Ernst-Schneider-Preis“, dem Journalistenpreis der Deutschen Wirtschaft nominiert. Der seit 44 Jahren jährlich verliehene Preis ist nach dem früheren DIHK-Präsidenten, dem Unternehmer und Kunstmäzen Ernst Schneider benannt und wird für dieses Jahr voraussichtlich im Oktober d.J. an die Preisträger überreicht. Die Autorin Gabriele Knetsch arbeitet seit 1985 vorwiegend für den Bayerischen Rundfunk (BR).
In diesem Monat stellt Gabriele Knetsch eine weitere Arbeit vor: „Im Fadenkreuz – Kommerzielle Fluchthelfer im Kalten Krieg“. Bisher stehen folgende Sendetermine fest: SWR 2, Mittwoch, 21. Januar 2015, 22:05 Uhr; BR 2, Samstag, 24 Januar 2015, 13:05 Uhr; SR 2, Samstag, 24. Januar 2015, 17:05 Uhr; Nordwestradio (RB), Sonntag, 25. Januar 2015, 16:05 Uhr; NDR info, Sonntag, 25. Januar 2015, 11:05 Uhr; WDR 5, Sonntag, 25. Januar 2015, 11:05 Uhr und hr2-kultur, Sonntag, 25. Januar 2015, 18:05 Uhr.
In der Vorankündigung des WDR für die ARD heißt es dazu: „Gabriele Knetsch stößt 25 Jahre nach dem Mauerfall immer noch auf Ausflüchte, Schweigen und Lügen. Die Autorin hat Akten des Stasi-Archivs, des BND und der CIA eingesehen und mit Zeitzeugen gesprochen. Ihre Recherchen ergaben: Westliche Geheimdienste nutzten die „Republikflucht“ als Strategie, um die DDR auszubluten, denn es waren gerade die Hochqualifizierten, die in den Westen wollten. Bundesdeutsche Politiker ließen ihre eigenen Leute aus der DDR herausholen – von professionellen Fluchthelfern, deren Existenz sie offiziell leugneten. Doch wie sehr bundesdeutsche Politiker unter dem Druck der Amerikaner standen, veranschaulicht Egon Bahr mit einer bis heute nicht offiziellen Anweisung: Die Alliierten forderten von der West-Berliner Polizei, die Mauer mit Waffengewalt zu schützen.
Fluchthilfe – ein dunkles Kapitel in der deutschen Geschichte. Zwischen offiziellen Verlautbarungen und der bitteren Realität liegen Welten. Heutzutage heißen Fluchthelfer „Schleuser“ und werden als Kriminelle abgestempelt. Richtet sich die Bewertung von Fluchthilfe etwa danach, was gerade politisch opportun ist?“
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Bürgertag der BStU: Demokratie statt Diktatur
Berlin, 15.01.2015/cw – Vor fünfundzwanzig Jahren besetzten beherzte Bürger die einstige Zentrale des Schreckens, das Ministerium für Staatssicherheit der DDR zwischen Normannen-, Magdalenen- und Ruschestraße. Aus diesem Anlass lädt der Bundesbeauftragte für die ehem. Unterlagen der Staatssicherheit (BStU) Roland Jahn zu einem Bürgertag auf dem Gelände in Berlin-Lichtenberg ein.
Am 17. Januar bietet die Behörde zwischen 11:00 und 19:00 Uhr von einer Ausstellungseröffnung „Staatssicherheit in der SED-Diktatur“ bis hin zu Podiumsdiskussionen im Haus 22 ein umfangreiches Programm.
In der vom ASTAK e.V. und BStU gemeinsam erstellten neuen Dauerausstellung im Haus 1, dem einstigen Sitz von Stasi-Chef Erich Mielke, werden Dokumente, Fotos, Film- und Tonaufnahmen sowie Objekte der Stasi gezeigt. Sie bieten Einblick in die Geschichte, Funktion und Arbeitsweise der SED-Geheimpolizei und zeigen, was das für Menschen bedeutete.
Informationen zum Programm: http://www.bstu.bund.de/SharedDocs/Veranstaltungen/Region-Berlin/0117_berlin_buergertag-demokratie-statt-diktatur.html
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Wegen der Trauer um die Toten von Paris verzichten wir in dieser Ausgabe auf Fotos und Grafiken. Wir bitten um Verständnis. Die Redaktion
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