Köln, 20.12.2014/cw – Das Amtsgericht Köln hat eine Feministin wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe zu 60 Tagessätzen á 20,00 Euro verurteilt (– 647 Ds 240/14 – , 03.12.2014).

Die Angeklagte Josephine W. war zu Beginn des Gottesdienstes am 25. Dezember 2013 im Kölner Dom weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar gesprungen. Von dort rief sie lautstark politische Erklärungen in den Kirchenraum. Zusätzlich hatte sie auf ihren entblößten Brüste den Schriftzug „I am God“ aufgetragen. Der von Kardinal Meissner geleitete Gottesdienst konnte vorübergehend nicht fortgesetzt werden.

Das Amtsgericht sah die Störung des Gottesdienstes als erwiesen an. Die zwanzigjährige Angeklagte habe damit nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches absichtlich und grob den Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden Kirche gestört. Eine solche Störung ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Das Gericht sah die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts als gegeben an.

Vor fast drei Jahren gelangte die Femen-Gruppe Pussy Riot zu weltweiter Aufmerksamkeit, als die Band durch eine Aktion im zentralen Gotteshaus der russisch-orthodoxen Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau am 21. Februar 2012 vor dem Altar ein „Punk-Gebet“ gegen die Allianz von Kirche und Staat gerufen hatte. Unter anderem hatte die dreiköpfige Gruppe mit entblößtem Oberkörper „Schwarze Kutten, goldene Epauletten“ und „Gottesscheiße!“ gerufen. Besonders in den westlichen Medien war diese Aktion überwiegend als „demokratischer Protest“ gegen Putin bewertet, hingegen an dem Auftritt in der Kirche kaum Kritik geübt worden.

Allerdings kam die Gruppe in Moskau nicht so glimpflich davon, wie die Störerin in Köln. Die drei Frauen waren in einem als Schauprozess bewerteten Verfahren wegen „grober Verletzung der öffentlichen Ordnung“ und „Rowdytums aus religiösem Hass“ nach Paragraph 213 des russischen Strafgesetzbuchs zu jeweils zwei Jahren Freiheitsstrafen verurteilt worden. Auch Amnesty International hatte die Festnahme und Inhaftierung der Gruppenmitglieder kritisiert und deren sofortige, inzwischen erfolgte Freilassung gefordert. Die „Union der Solidarität für politische Gefangene“ hatte die drei inhaftierten Frauen gar als „politische Gefangene“ anerkannt. (909)

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