Titel HB 2014________________________________________________________

Nr.035 Einigkeit und Recht und Freiheit 15. 11. 2014

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Hoheneck: Streit um Satzung – Entscheidung vertagt

Michelstadt/Stollberg/Berlin, 15.11.2014/cw – Erneut wurde eine Entscheidung über die Auseinandersetzungen im Verein „Frauenkreis der ehemaligen Hoheneckerinnen“ vertagt. Mehrere Frauen hatten den Verein nach fruchtlosen Auseinandersetzungen verklagt. Sie wollen den unter strittigen Umständen von einer Minderheit durchgesetzten Beschluss auf Auflösung des Vereins für ungültig erklären lassen und hatten dabei insbesondere auf die Satzung verwiesen. Der neugewählte Vorstand unter Edda Schönherz hatte am 4. Mai vergangenen Jahres als erste Amtshandlung die Auflösung des Vereins zur Abstimmung gestellt. Der Antrag war mit 17:4 Stimmen (bei einer seinerzeit ausgewiesenen Zahl von 104 Mitgliedern) angenommen worden. Edda Schönherz hatte danach beim Registergericht in Darmstadt die Auflösung beantragt. GerichtsAushang_NEWNach Klärung der Zuständigkeiten wurde nun nach eineinhalb Jahren am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht in Michelstadt (Hessen) verhandelt (1 C 219/14). Die ehemaligen Hoheneckerinnen, Regina Labahn als Sprecherin der Initiative, Birgit Krüger und Tatjana Sterneberg und der beauftragte Rechtsanwalt Markus Matzkeit waren für die Kläger, Mechthild Günter und Rechtsanwalt Bernd Hoffmeister (Kanzlei Juche & Hoffmeister) für den beklagten Vorstand erschienen. Während Regina Labahn neben Markus Matzkeit Platz nahm, mußte Mechthild Günter auf Befragen einräumen, nicht vom Vorstand bevollmächtigt worden zu sein und saß daher auf der Zuhörerbank.

Nach der Verhandlung: Karl-Heinz u. Regina Labahn, Tatjana Sterneberg un d Anwalt Markus Matzkeit (v.li.) im Gespräch, nicht auf dem Foto Birgit Krüger - Foto: LyrAg

Nach der Verhandlung: Karl-Heinz u. Regina Labahn, Tatjana Sterneberg und Anwalt Markus Matzkeit (v.li.) im Gespräch, nicht auf dem Foto: Birgit Krüger – Foto: LyrAg

Vorstand: Satzung möglicherweise nachträglich manipuliert

Da sowohl eine Güteverhandlung wie ein nachfolgender Haupttermin angesetzt waren, fragte Richter Dr. Rothfritz zunächst nach einer Einigungsmöglichkeit der Kontrahentinnen. Diese wurde beidseitig ausgeschlossen, da die eingenommenen Rechtspositionen unvereinbar seien.

Im Laufe der anschließenden Verhandlung konzentrierte sich die Auseinandersetzung im Kern auf die Frage nach der gültigen Satzung. Während sich der Vorstand (nach wie vor) darauf beruft, daß im § 12 (Auflösung des Vereins) festgelegt sei, das „eine Mehrheit der erschienenen Mitglieder“ über eine Vereinsauflösung entscheiden, trugen die Klägerinnen vor, in der eingereichten Satzung vom 22.10.2011 sei das Wort erschienenen deutlich sichtbar gestrichen worden. Danach sei die Bestimmung bindend, wonach „die Auflösung des Vereins nur mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen werden“ könnte. Vom Vorstand war zuvor in einem Schriftsatz mittelbar eine mögliche Manipulation der Unterlagen im Registergericht in den Raum gestellt worden, für die es allerdings nur Vermutungen und keine Beweise gäbe. Die Klägerinnen wiesen „diese unterschwellige Unterstellung“ gegen Dritte oder gar gegen das Register als unerhört zurück.

Die weiteren strittigen Fragen, wie die der ordnungsgemäßen Ladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung, wurden nur am Rande erörtert. Der Richter stellte die Frage nach der gültigen Fassung der Satzung in den Mittelpunkt und forderte die Klägerseite auf, eine solche zu beschaffen und dem Gericht in gesetzter Frist bis Ende des Jahres vorzulegen. Die Entscheidung in der Sache wurde auf das Frühjahr 2015 vertagt.

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Kommentar:
Unverantwortlicher Umgang mit einem Erbe

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Außer Spesen nichts gewesen, möchte man sarkastisch zur Verhandlung in Michelstadt anmerken und zur Tagesordnung übergehen. Doch so leichtfertig kann man den Vorgang nicht ad acta legen.
Nach dem Besuch des Bundespräsidenten im Mai 2011 schien das einstige Frauenzuchthaus Hoheneck, in dem zu Zeiten der DDR fast 10.000 Frauen allein aus politischen Gründen inhaftiert waren, aus dem Dornröschenschlaf nach der Stilllegung 2001 zu erwachen. Inzwischen flossen die ersten Fördergelder durch den Freistaat Sachsen, ging das Eigentum an Hoheneck von einem privaten Immobilienfürsten in die Hand der Stadt Stollberg über. Ein Verein kümmert sich vor Ort um regelmäßige Führungen, erste Ansätze für eine Gedenkstätte werden sichtbar.
Und in dieser wichtigen Phase hat ein neugewählter Vorstand nichts anderes zu tun, als die betroffenen Frauen von Hoheneck aus der Mitgestaltung und Mitsprache über die Zukunft des einstigen dunklen Ortes auszuklinken, den von Maria Stein gegründeten und langjährig von Margot Jann geführten Verein aufzulösen. Wie groß das Interesse des auf dem Papier stehenden Vorstandes ist, beweist auch seine Abwesenheit bei der Verhandlung. Einzig die vielfach als „Graue Eminenz“ bezeichnete ehemalige Direktorin der Gedenkstätte Hohenschönhausen war auf Beklagtenseite erschienen. Diese hatte bereits auf der strittigen Versammlung 2013 ohne Funktion postuliert, der neu gewählte Vorstand sei der Testamentsvollstrecker des Vereins und die Stiftung Aufarbeitung „quasi der Liquidator“.
Möglich, daß die Vorsitzende Edda Schönherz am Verhandlungstag als Zeitzeugin durch eine Gedenkstätte führte und ihr Schicksal als ehemalige Hoheneckerin und derzeitige Vereinsvorsitzende eindrücklich schilderte. Dem ahnungslosen Zuhörer erschließt sich dabei freilich nicht der verschwiegene und verantwortungslose Umgang mit dem unverzichtbaren Erbe einer Maria Stein und Margot Jann, der Erinnerung an eine grauenvolle Vergangenheit.

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Wer denkt an die Opfer heute? Eklat in Berlin

Berlin, 4.11.2014/cw – Zu einem Eklat kam es auf einer Podiumsveran-staltung der Deutschen Gesellschaft in Berlin. Im Zusammenwirken mit der Bundesstiftung Aufarbeitung und dem Dachverband UOKG hatte die Gesellschaft aus Anlass des Mauerfalljubiläums zu einer Podiumsdiskussion in den Europasaal in der Voßstraße geladen. Thema: „Wer denkt an die Opfer heute? Die soziale und psychische Situation von Opfern der kommunistischen Gewaltherrschaft 25 Jahre nach dem Mauerfall“. Einblicke in die Lebenslagen der Betroffenen (so die Veranstalter) sollten auf dem Podium neben Karl-Heinz Bomberg, Arzt, Psychoanalytiker und Liedermacher, Jens Planer-Friedrich, Mitarbeiter des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Curt Stauss, Beauftragter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für Seelsorge und Beratung von Opfern der SED-Kirchenpolitik und Gabriele Stötzer, Schriftstellerin und Künstlerin, ehem. politische Gefangene in Hoheneck geben.

In Hoheneck gab es Kosmetika, Obst und sogar Erdbeeren

An der Schriftstellerin und Buchautorin entzündete sich dann auch die Kritik. Stötzer hatte in ihrem Buch „Die bröckelnde Festung“ Abläufe und Versorgung im ehemaligen Frauenzucht-haus Hoheneck geschildert, die so bislang einmalig beschrieben und denen seither vehement von einstigen Insassen widersprochen wurden. Mehrere ehemalige Frauen aus Hoheneck, wie sich die einst politisch Verfolgten seither auch in einem gleichnamigen Verein nennen, waren eigens zu diesem Zweck zu der Veranstaltung gekommen, um der „Hofierung von subjektiven Lügenmärchen“ zu widersprechen. Nach Meinung dieser Frauen sei es kein Zufall, dass Stötzer ausgerechnet von ehemaligen Stasis als Kronzeugin für die verbreiteten Lügenmärchen über die Haftbedingungen in der DDR angeführt wird. Die Buchautorin und bereits mit Preisen ausgezeichnete einstige Hoheneckerin (1977) hatte ihre einjährige Haft in Bezug auf die Versorgung in guter Erinnerung. So habe sie über ausreichende Kosmetika, Obst, darunter Erdbeeren und andere Genüsse verfügen können, die ihr teilweise über Paketsendungen zugestellt oder durch Besucher übergeben worden seien.

Birgit K., die zur selben Zeit wie Stötzer in Hoheneck einsitzen musste, fragte in der Diskussion, wo denn Stötzer wirklich ihre Haft verbracht habe, sie selbst habe eine derartige „Versorgung“ nicht erleben oder bei anderen feststellen können. Anita K., ebenfalls ehemalige Hoheneckerin, hielt Stötzer vor, die beschriebenen Artikel habe es „in der ganzen DDR nicht gegeben.“ Dem hielt Podiumsgast Stötzer entgegen, sie könne nichts dafür, ihr sei es eben so ergangen. Schließlich wurde die emotionale Debatte mit dem Hinweis unterbrochen, das Thema sei „heute ein anderes,“ es gehe hier „nicht um die Haftbedingungen in Hoheneck.“

Im Anschluß der Veranstaltung gab es weitere heftige Diskussionen. Unter anderem hielt Catharina M. der einstigen Insassin Stötzer diverse Widersprüche zwischen ihrer Publikation und den Realitäten in Hoheneck vor.

Auch in Dresden Kontroversen um Stötzer

Bereits Ende Oktober wäre es in Dresden fast aus den gleichen Gründen zu einem Eklat gekommen. In der BStU-Außenstelle wurde die Wanderausstellung DER DUNKLE ORT eröffnet (BStU, Außenstelle Dresden, Seiteneingang „C“, Riesaer Straße 7; bis 15.12.2014). Auf den (spärlich besetzten) Plätzen waren Flyer zum Buch von Gabriele Stötzer ausgelegt worden. Teilnehmerinnen, die mit der Zeitzeugin Catharina Mäge eigens aus Berlin angereist waren, kritisierten diese „eigenwillige Werbung für eine bei den Hoheneckerinnen umstrittene Autorin“. Stattdessen hätte man Flyer zum gleichnamigen Buch „Der Dunkle Ort“ auslegen können. Auch die Platzierung der Ausstellung „an einem schwer zugänglichen Ort“ wurde heftig kritisiert. Die Ausstellung wäre in der viel stärker frequentierten und zentraler gelegenen ehemaligen U-Haftanstalt in der Bautzener Straße wesentlich besser zur Kenntnis genommen worden. Die Teilnahme weniger Personen an der Eröffnungsveranstaltung trotz behaupteter breiter Werbung würde dies unterstreichen.

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Ausschluss in Thüringen: Doppelmoral in der VOS?

Erfurt/Berlin, 15.11.2014/cw – Unruhe im VOS-Landesverband Thüringen löste ein Besuch des stv. Bundesvorsitzenden Hugo Diederich aus. Dieser war eigens angereist, um ein vor Ort beliebtes VOS-Mitglied nach dreißigjähriger Zugehörigkeit zum Verfolgtenverband auszuschließen. Grund: der Vereinskamerad hatte als Nicht-Mitglied auf einer NPD-Liste für ein Kreistagsmandat kandidiert, war allerdings nicht gewählt worden. Auf die heftigen Proteste von Mitgliedern erwiderte Diederich, dass die Bestimmungen der VOS-Satzung keine andere Möglichkeit zuließen, anderenfalls müsse man die Satzung ändern. In der Satzung wird u.a. in § 3, Abs.5 bestimmt: „Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch Mitgliedschaft oder in anderer Form extremistische oder verfassungs-feindliche Parteien oder Organisationen unterstützt, die als solche vom Verfassungsschutz eingestuft werden.“ Allerdings war zum Zeitpunkt des Ausschlußantrages (2013) noch ein anderer Satzungstext gültig.

Man wolle auch über diese Inhalte nicht diskutieren, heißt es dazu von Mitgliederseite. Man stoße sich allerdings an dem hier „praktizierten zweierlei Maß.“ Während der Bundesvorsitzende der VOS sich bis heute nicht für seine unsägliche judenfeindliche Äußerung entschuldigt habe und sogar in Kenntnis dieser Äußerung in sein Amt gewählt worden sei, könne man nicht ein einfaches Mitglied aus dem Verband ausschließen, weil er eine Kandidatur für eine extreme Partei wahrgenommen habe. Hier sollten nicht unterschiedliche Maßstäbe nach dem Motto angesetzt werden: Der Ober sticht den Unter.

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Protest-Demo in Erfurt gegen „RotROTGrün“ am 4. Dezember

Erfurt, 15.11.2014/cw – Zu einer „machtvollen Demonstration“ vor der Staatskanzlei in Erfurt haben Sympathisanten der CDU aufgerufen. Am 4. Dezember soll zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte des wieder-vereinigten Deutschland in Thüringen ein Kommunist zum Minister-präsidenten gewählt werden. Nicht nur die CDU, die vordergründig wohl auch gegen den Verlust der eigenen Macht demonstriert, auch Opferverbände der zweiten Diktatur, zahlreiche enttäuschte Sozialdemokraten und Anhänger von Bündnis90/DIE GRÜNEN wollen gegen die Koalitionsbereitschaft ihrer jeweiligen Parteien protestieren. Auf der Grundlage der vereinbarten Rot-ROT-Grünen-Koalition soll am besagten Donnerstag der Fraktionschef der Partei DIE LINKE, Bodo Ramelow, zum Nachfolger der bisherigen CDU-Regierungschefin Christine Lieberknecht gewählt werden.

Die Initiatoren der Demo kündigten bereits an, nach einer Wahl von Ramelow die Montags-demonstrationen wieder aufleben lassen zu wollen. Bereits am vergangenen Sonntag hatten zur Überraschung von Initiatoren und Beobachtern mehr als 4.000 Menschen auf dem Domplatz in Erfurt gegen das beabsichtigte Bündnis protestiert. Für den 4. Dezember werden mehr als 10.000 Teilnehmer erwartet.

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Gestohlene Mauerkreuze wieder am Gedenkort

Berlin, 15.11.2014/cw – Die von einer linken Aktionistengruppe kurz vor dem 9. November entfernten Mauerkreuze hinter dem Reichstag sind wieder vor Ort. Wie Medien berichten, wurden am späten Abend des Maueröffnungs-jubiläums drei Personen von der Polizei beobachtet, wie diese die entwendeten Kreuze wieder an das dortige Gitter an der Spree montierten. Die Personalien wurden aufgenommen.

Für Touristen in  Berlin wesentlich zugänglicher: Die Mauerkreuze in der Ebertstraße, Nähe Brandenburger Tor - Foto: LyrAg

Für Touristen in Berlin wesentlich zugänglicher: Die Mauerkreuze in der Ebertstraße, Nähe Brandenburger Tor – Foto: LyrAg

Von der Vereinigung 17. Juni und mehreren Bürgern war gegen die Denkmalsfrevler Strafanzeige erstattet worden. Dubios erscheint die Rolle der Intendantin des Maxim-Gorki-Theaters, Shermin Langhoff. Sie hatte aus einer öffentlichen Förderung i.H.v. 100.000 Euro aus dem Haushalt des Berliner Kultursenates 10.000 Euro für das „Projekt“ zur Verfügung gestellt. Langhoff beteuerte inzwischen, nicht in das Vorhaben involviert gewesen zu sein und entschuldigte sich in einer Erklärung bei den Opfern. Der Regierende Bürgermeister und Kultursenator Klaus Wowereit (61, SPD) verteidigte allerdings die umstrittene Förderung. Laut B.Z. (14.11.2014) sagte er im Abgeordnetenhaus: „Diese Entscheidung ist aus Sicht von Freiheit von Kunst und Kultur nicht zu beanstanden.“

Auf der Sondersitzung des Bundestages zum Mauerfall hatte Bundestagsprä-sident Dr. Norbert Lammert spontan angekündigt, dass der Bundestag die Kreuze ersetzen werde. Das wird nun nicht mehr nötig sein, auch wenn der Standort nach wie vor als unglücklich erscheint, weil er von den meisten Besuchern durch die vorgelagerte Treppe übersehen wird. (892)

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