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Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Islamabad/Erfurt/Berlin, 30.10.2014/cw – Wieder soll ein Mensch wegen seines Glaubens hingerichtet werden, diesmal in Pakistan. Die pakistanische Christin Asia Bibi soll sterben, weil sie auf Anweisung eines Landbesitzers Wasser für andere Landarbeiterinnen geschöpft hatte. Das war vor fünf Jahren. Bereits 2009 war Bibi von einem Bezirksgericht im Punjab zum Tod verurteilt worden. Seither wartete sie im Kerker auf ihre Berufungsverhandlung. Nun hat ein Gericht in Lahore, mit über sieben Millionen Einwohnern nach Karatschi die größte Stadt Pakistans, am 16. Oktober nach fünfmaliger Verschiebung das Todesurteil bestätigt.

Die Landarbeiterinnen, für die das Wasser geschöpft wurde, hatten die Nutzung verweigert, weil das Wasser durch „eine Christin verunreinigt“ worden sei. Schließlich eskalierte die Auseinandersetzung. In der Folge überfielen Dutzende Islamisten den Wohnsitz der christliche Familie. Nachdem die Fanatiker Asia Bibi, ihren Mann und die Kinder verprügelt hatten hinterließen sie eine Spur der Zerstörung. Asia Bibi wurde nach einem Gesetz, das offenbar bei Streitigkeiten dieser Art als Vorwand verwendet wird, wegen Blasphemie angeklagt.

Wie Menschenrechtsorganisationen mitteilen, waren bei der Urteilsverkündung über 20 islamische Würdenträger im Gerichtssaal anwesend. Dies sei in Pakistan bei „Gotteslästerungsverfahren“ üblich, um den Druck auf die Richter zu erhöhen. In der Vergangenheit waren Richter mit massiven Morddrohungen konfrontiert worden, weil sie aufgrund eindeutiger Beweislage unschuldige Opfer freisprachen. Auch Politiker, die sich für diese Menschen einsetzten, wurden ebenso bedroht. So wurde beispielsweise der Christ Shahbaz Bhatti, immerhin Minister für religiöse Minderheiten, für seinen Einsatz für verfolgte Christen, aber auch mehrere Personen des öffentlichen Lebens aus den gleichen Gründen ermordet.

In einer online gestellten Petition haben sich jetzt Menschenrechtsorganisationen und Tausende Unterzeichner an den US-Botschafter in Pakistan, Richard Olson, gewandt und diesen aufgefordert, sich zu Gunsten der fünffachen Mutter einzusetzen. Auch in Deutschland hat das Schicksal der Christin große Anteilnahme ausgelöst. Die Referentin für Ökumene im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Kirchenrätin Charlotte Weber, hat in einem Appell dringend dazu aufgerufen, sich der Petition anzuschließen. Auch Landesbischöfin Junkermann hat neben fast 200.000 Petenten  unterzeichnet. (885)

Die Petition kann unterzeichnet werden unter:
http://citizengo.org/de/12569-freiheit-fuer-asia-bibi?tc=ty&tcid=7640623

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785

Berlin, 29.10.2014/cw – Unter vorgen. Überschrift stellte der Kolumnist der Berliner Zeitung, Götz Aly, die Berechtigung infrage, die DDR als Unrechtsstaat bezeichen zu dürfen. 
Berliner Zeitung vom 27.10.2014

Berliner Zeitung vom 27.10.2014

http://www.berliner-zeitung.de/meinung/erste-kolumne-zur-deutschen-einheit-deutsche-zweiheit—25-jahre-danach,10808020,28862392.html

Nicht nur diese Fragestellung sondern auch die Behauptung Alys, die DDR sei beispielhaft in der Jugenderziehung gewesen und habe durch ein Gerichtsurteil des Obersten  Gerichtes der DDR sogar die Prügelstrafe abgeschafft, stieß auf den energischen Widerspruch von Tatjana Sterneberg (Heimkind OST und polit. Verurteilte, DDR) und Carl-Wolfgang Holzapfel (Heimkind WEST und polit. Verurteilter, DDR). Sie übermittelten der Redaktion der Berliner Zeitung nachfolgenden Text:
 

Erziehung zum Hass

„Obwohl Götz Aly selbst über die Jahre zur DDR-Geschichte in der Tat grausame Geschehnisse beleuchtet und veröffentlicht hat, verdeutlicht seine Kolumne zum staatlich geprägten Umgang mit der Jugend in der DDR, dass er von der Wirklichkeit in der DDR – dem „real existierenden Sozialismus“ – offenbar nur beschränkte Kenntnisse  hat bzw. haben will.

Die „Erziehung zum Hass“ (siehe Anlage) war immerhin Staatsdoktrin in der DDR. Die zahlreichen Opfer dieser Pädagogik, praktiziert in den staatlichen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen, widerlegen seine Jubelarien auf die Fortschritte der Erziehung im „DDR-Sozialismus“.

Wo lebt Aly eigentlich? Hat Aly noch nie etwas von den Heimkinderfonds West  u n d  Ost  gehört? Sind diese Fonds etwa die Erfindung einer gelangweilten Politikerkaste, die mal etwas Soziales tun wollte (im Rahmen der Forführung des Kalten Krieges bzw. der Diffamierung der DDR etwa)?  Oder war diese Einrichtung angesichts der heute noch traumatisierten ehemaligen Heimkinder nicht bittere Notwendigkeit?

Dokument aus einer Diktatur

Dokument aus einer Diktatur

Oberstes DDR-Gericht in der Tradition Freislers

 

Was soll das deklamatorische Zitat des Züchtigungsverbots an DDR-Schulen durch das Oberste Gericht, einer Institution, die durch eigene Terror-Urteile permanent aus dem Rechtsrahmen fiel, sich eher der Tradition von NS-Freisler als rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet wußte?

Sie bezeichnen von Seiten der Redaktion im Vorspann zur Kolumne die Benennung der DDR als Unrechtsstaat als Simplifizierung. Dabei dürften die Begründungen, die Aly selbstherrlich zur Beweisführung der behaupteten Unrechtmäßigkeit dieser Einordnung auf jede Diktatur zutreffen.

Drittes Reich Diktatur aber kein Unrechtsstaat?

Dürfen wir also demnächst bei Ihnen lesen, dass das Dritte Reich zwar eine Diktatur, aber kein Unrechtsstaat war?

Die durchaus berechtigte Kritik an der Überheblichkeit mancher „Westler“ gegenüber den „Ostlern“ steht eigenständig für sich, sie bedarf nicht der Reinwaschung eines Staates, in dem nahezu jedes Unrecht praktiziert werden durfte, es mußte nur „demokratisch aussehen,“ wie der Unsymphat und Diktator Walter Ulbricht diktierte.

Die einzige Rechtfertigung für die teils berechtigte Kritik an den Westlern liegt in dem Umstand begründet, dass diese durch einen willkürlichen Strich der Siegermächte auf der Landkarte in der Demokratie gelandet waren, während den 17 Millionen Ostbürgern die Folgelasten der Hitler-Verbrechen aufgebürdet wurden.

Hier, nur hier liegt das Entlastungspotential für die DDR-Bürger begründet, nicht in einer Schönrederei der „Diktatur des Proletariats“.

 „Zufällig“  verordnete Freiheit

Auch der verzweifelte Mut der DDR-Bürger, die oft unter Lebensgefahr oder Gefahr für den Verlust der intimen Freiheit durch Aburteilung und Einweisung in oft grauenhafte Zuchthäuser und Gefängnisse ihres „demokratischen“ Staates den Weg aus diesem Staat und seines Würgegriffes gesucht haben, sind Tatsachen, die nicht hoch genug gerade auch zum bevostehenden Mauerfall-Jubiläum gewürdigt werden können.

Dagegen stand die Saturiertheit einer „zufällig“ verordneten Freiheit (siehe zuvor) der meisten Westbürger. Zu ihrer Verteidigung muss aber ebenso angeführt werden, dass die Beharrlichkeit vieler ihrer Bürger letztlich zur permanenten Ermutigung ihrer „Landsleute“ im Ostteil Deutschlands beigetragen hat. Auch hier griffe eine pauschale Beurteilung und vor allem Verurteilung daneben.

Ihr Kolumnist und Sie als Redaktion sollten sich den nachweisbaren Unterschieden zwischen Ost und West widmen und sich weniger der Fortsetzung einer zu Recht untergegangenen Propaganda der DDR verpflichtet fühlen, die mit dem Abstand zum 3. Oktober 1990 immer verklärter erscheint.

Wo bleibt Alys Emphatie für die Opfer des DDR-Unrechtsstaates? Er zitiert diese Opfer nicht einmal. Sie, die Opfer,  waren es – die die Lasten der Deutschen Einheit im Wortsinn getragen haben.

Mit dem Aufstand vom 17. Juni 1953 haben diese die weitere Entwicklung eingeleitet, mit den Füßen abgestimmt im Bewusstsein: Mit uns ist dieser Staat DDR nicht mehr zu machen. Dies war  das Fanal für die Entwicklungen in der Tschechoslowakei, Ungarn und Polen.

Tatjana Sterneberg, ehem. Heimkind Ost, als Vierjährige in einem DDR-Jugendwerkhof für schwer-erziehbare Kinder (1957 –1959) und aus polit. Gründen verurteilte ehem. Hoheneckerin (1973-1976)

Carl-Wolfgang Holzapfel, ehem. Heimkind West (1948 – 1962) und (als Demon-strant)aus polit. Gründen in Ost-Berlin zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt (1965 –1966), Hohenschönhausen und Bautzen II.“ (884)

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785

Von Carl-Wolfgang Holzapfel

Berlin, 27.10.2014/cw – Er war schon 2010 in die Kritik geraten, als DIE WELT (Axel-Springer-Verlag) seine kommunistische Vergangenheit aufdeckte, die er seinem Arbeitgeber BStU tunlich verschwiegen hatte: Hans Altendorf. Nun schürt er wieder die Diskussionen um seine Person. Diesmal geht es um seinen Abschied von der Behörde im Mai diesen Jahres.

Wie FOCUS-online meldet, kostete die Abschiedsparty des langjährigen Direktors der Stasi-Behörde mit rund 100 geladenen Gästen 4.700 Euro. Die will der umstrittene Ex-BStU-Direkor nicht aus eigener Tasche zahlen. „Altendorf ist der Auffassung, aufgrund der Einladung internationaler Gäste müsse der Steuerzahler die Feier mit Kaviar-Häppchen und Sekt bezahlen.“ (FOCUS: http://www.focus.de/finanzen/steuern/der-steuerzahler-soll-zahlen-ex-chef-der-stasi-unterlagenbehoerde-will-party-vom-staat_id_4228077.html )

Seither streitet Altendorf um die Kostenübernahme mit seiner Behörde, wie diese gegenüber FOCUS bestätigte. Ergo: Der Steuerzahler soll für die zeitnahe Abschiedsparty zum 25. Jahrestag des Mauerfalls aufkommen.

Altendorf betrieb faktisch DDR-Politik

Hans Altendorf hatte nach Recherchen der investigativen Journalisten Dirk Banse und Uwe Müller (DIE WELT) während seines Studiums nach Erinnerung eines ehemaligen Kommilitonen „faktisch DDR-Politik“ betrieben:

„Der Multifunktionär des Sozialistischen Hochschulbundes (SHB), der erst dem Allgemeinen Studenten-Ausschuss der Hamburger Universität und dann dem Vorstand des Verbandes Deutscher Studentenschaften angehörte, schmiedete Bündnisse mit dem Marxistischen Studentenbund Spartakus (MSB). Sein SHB und der MSB hatten eine „prinzipielle Aktionseinheit“ vereinbart, beide sympathisierten mit dem SED-Regime.“ Und weiter: „Altendorf, der heute Mechanismen kommunistischer Diktaturen aufklären soll, ließ sich einst von genau diesen einspannen. So saß er mit hochkarätigen Kadern der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) im Arbeitsschuss der 1973 gegründeten Anti-Berufsverbot-Initiative. Der Ausschuss wurde laut Verfassungsschützern „im Wesentlichen“ aus Ost-Berlin finanziert. Das Geld floss demzufolge über die Deutsche Friedensunion (DFU), die zu Adenauers Zeiten auf Geheiß der SED als Sammelbecken für sozialistische und kommunistische Kräfte im Westen gegründet worden war. Ihren Etat bewilligte zuletzt Erich Honecker persönlich – bis zu knapp fünf Millionen West-Mark jährlich.“ http://www.welt.de/politik/deutschland/article6659898/Das-unbekannte-Vorleben-des-Birthler-Direktors.html

Stasi-Mitarbeiter hatten alle Möglichkeiten zum Missbrauch

Der seinerzeitige Artikel löste von diversen Seiten heftige Proteste aus und gipfelte in Rücktrittsforderungen und der Aufforderung, sein Amt bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen zu lassen. Lediglich die seinerzeitige Behördenchefin, Marianne Birthler, stellte sich mit einer Vertrauenserklärung hinter ihren Direktor. Dieser war seinerzeit nach relativ kurzen Zwischenspielen von Hansjörg Geiger (3. 10.1990 bis September 1995) und Peter Busse (Oktober 1995 bis März 2001) noch von Joachim Gauck eingestellt worden. Letztgenannter war verantwortlich für die Einstellung ehemaliger Stasi-Angehöriger in die Aufklärungsbehörde. Gaucks seinerzeitige Begründung: Für die Aufarbeitung sei diese Mitarbeit unerlässlich.

In einem 2007 im Auftrag des damaligen Kulturstaatsministers Bernd Neumann erstellten Gutachten über „die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU“, das durch den ehemaligen Verfassungsrichter Hans Hugo Klein und dem Historiker Klaus Schröder erstellt worden war, hieß es u.a.:

„Nahezu alle ehemaligen MfS-Bediensteten hatten in den ersten Jahren des Aufbaus der Behörde die Möglichkeit des Missbrauchs. Sie konnten Akten vernichten, verstellen oder herausschmuggeln, denn sie hatten als Wachschützer, als Archivare, als Magazinmitarbeiter oder als Rechercheure zum Teil ungehinderten und unbeaufsichtigten Zugang zu erschlossenem, aber auch zu unerschlossenem Material.“

Konsequenzen aus dem Gutachten scheiterten wohl nicht nur an Marianne Birthler, die sich auf die rechtliche Unabänderlichkeit von Entscheidungen ihres Vorgängers bezog, sondern womöglich auch an der bemerkenswerten „roten“ Vergangenheit des seinerzeit zuständigen Direktors Hans Altendorf. Dass sich dieser inzwischen in anderen Gefilden als in prokommunistischen und Kapitalismus-feindlichen Gefilden zu bewegen scheint, darauf lässt nun auch sein letzter Kampf mit der BStU-Administration schließen.

Während sich Birthler-Nachfolger Roland Jahn um die Beseitigung der letzten personalen MfS-Hinterlassenschaften müht, muß er und Altendorf-Nachfolger Björn Deicke (45, seit Oktober 2014) nun die dreisten Ansprüche gegen die Steuerkasse abwehren. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein, zumal Altendorf „mehrere Angestellte der Behörde, die an der Organisation der Party beteiligt waren, kurz vor seinem Ausscheiden in höhere Gehaltsstufen befördert“ hatte. „Dieses löste in der Mitarbeiterschaft großen Unmut aus.“ (FOCUS) (883)

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785

von Carl-Wolfgang Holzapfel

Teheran/Berlin, 25.10.2014/cw – Sie wollte sich gegen eine Vergewaltigung verteidigen, ein Tabu im rechtlosen Staat der Mullahs. Ryhane Djabari wurde für ihr Recht auf Notwehr und Selbstverteidigung zum Tode verurteilt und heute hingerichtet. Das meldet der Iranische Widerstand (NWRI), Sektion Deutschland. Gegen diesen erneuten Staats-Mord und nahezu 1.000 Hinrichtungen innerhalb eines Jahres aus vorwiegend politischen (religiös verbrämten) Gründen richtet sich der spontane Protest in Köln und Berlin am heutigen Samstag.
In Berlin findet die Demo vor dem Brandenburger Tor ab 14:30 Uhr statt (Pariser Platz).

Aus dem Iran werden jeden Tag neue Schreckensmeldungen des Blut-Regimes bekannt, ohne dass diese im Schatten der kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak, Syrien und Anderswo zur Kenntnis genommen werden. Dies nutzt den religiösen Diktatoren, die eine Jahrtausendealte persische Kultur mit ihrem religiösen Wahn beflecken und ihre Verbrechen nahezu ungestört verüben können.
So attackieren organisierte kriminelle Banden, die mit dem iranischen Regime verbunden sind, auf offener Straße Frauen mit Säure, die dadurch schwer verletzt oder entstellt werden. Nach Berichten aus Kreisen des NWRI (Nationaler Widerstandsrat Iran) erreicht die Opferzahl einer neuen Welle dieser praktizierten Gewalt gegen Frauen, die sich nicht ausreichend an die Verschleierungspflicht halten, allein 25 Opfer in den Provinzen Isfahan, Kermanshah und Teheran.

„Säure als Unterdrückungsmittel“ gegen Frauen

Der Exil-Iraner, Menschenrechtsaktivist, Dichter und Schriftsteller Mohammad Moshiri: „Wer glaubt, dass ISIS nur in Irak und Syrien aktiv ist, irrt sich. Die Anhänger der Mullahs unterdrücken seit mehr als 30 Jahren die Bevölkerung im Iran mit den gleichen Methoden. Die Frauenrechte sind für Mullah-Fanatiker tabu. Und wenn die Frauen sich wehren, sollen sie bestraft werden: Sie werden gesteinigt, enthauptet, geschlagen und gefoltert, wenn sie behaupten, dass sie auch Menschen sind wie die Männer. Dabei sind auch die Männer, die die Frauen nicht als Sex-Objekte sondern als gleichberechtigte Menschen betrachten, ebenfalls eine große Gefahr für die Mullahs.“
Inzwischen versucht das Regime, die Verbreitung von Nachrichten über diese heimtückischen Verbrechen zu verhindern, indem es die Angehörigen der Opfer, die Krankenschwestern und das übrige Krankenhauspersonal einschüchtert. Reporter wurden daran gehindert, die Opfer in den Krankenhäusern zu besuchen. Erst am 19. Oktober wurde eine junge Frau infolge eines Säureattentates getötet. Den Opfern dieser grauenhaften Selbstjustiz wird meist eine angemessene medizinische Behandlung verweigert.

Proteste werden zum Problem der Mullahs

Vereinzelt wird der Widerstand gegen diese Verbrechen zum Problem für die „staatliche Ordnung“. Am 22. Oktober veranstaltete das erzürnte Volk von Isfahan und Teheran eine umfangreiche Demonstration zum Protest gegen die Barbarei der Banden, die Frauen und Mädchen besprühen. Die Demonstranten skandierten: „Schwester, die du zum Opfer wurdest, du wirst in unseren Herzen bleiben.“ „Ihr seid schlimmer als ISIS – ihr besprüht uns mit Säure.“ „Unser Parlament ist unsere Schande, unsere Schande.“ „Tod dem, der Säure sprüht.“
In Isfahan wurden vor einer Woche Verbrecher, die Säureflaschen mit sich führten, nach einem Verkehrsunfall von mutigen Passanten festgehalten und der lokalen Polizeistation übergeben. Der Widerstand gegen die Barbarei wächst. Er bedarf aber, wie Moshiri in einem Gespräch mit unserer Redaktion sagte, „der engagierten Unterstützung durch freie Menschen in der Freien Welt.“ (882)

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Schwere Freiheitsberaubung durch Falschbelastung eines Kollegen wegen Vergewaltigung

Berlin/Karlsruhe, 22.10.2014/cw – Das Opfer der Freiheitsberaubung ist zwischenzeit- lich verstorben und konnte somit die Verurteilung seiner ehemaligen Kollegin und damit seine vollständige Rehabilitierung nicht mehr miterleben. Diese hatte A. seinerzeit beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Der Beschuldigte war im Oktober 2001 verhaftet und verurteilt worden. Erst nach vollständiger Verbüßung seiner zudiktierten Strafe wurde er am 29. September 2006 entlassen.

Im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens sprach ihn das Landgericht Kassel am 5. Juli 2011 frei. A. verstarb am 29. Juni 2012. Er lebte nach der Haft von Sozialhilfe und von der Unterstützung durch seine Mutter. Seinen Beruf als Lehrer durfte er nicht mehr ausüben.

Nach dem gewonnenen Wiederaufnahmeverfahren war die nunmehrige Angeklagte K., eine 50 Jahre alte Lehrerin, durch das Landgericht Darmstadt (13. September 2013 – 15 KLs 331 Js 7379/08) wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Die Revision des Opfers war verworfen worden

Nach den Feststellungen des Landgerichts zeigte die Angeklagte, die als Lehrerin in einer Schule in R. tätig war, ihren Kollegen A. an und beschuldigte ihn wahrheitswidrig, sie am 28. August 2001 in einem Schulraum vergewaltigt zu haben. Dieser war daraufhin am 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, nachdem die als Nebenklägerin auftretende Angeklagte auch in der Hauptverhandlung den Vorwurf aufrechterhalten hatte. Die von A. gegen das Urteil eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2002, weil ein Rechtsfehler des Urteils nicht erkennbar war.

Die verurteilte Lehrerin K. hatte gegen die Entscheidung des Landgerichtes Revision eingelegt. Heute hat der 2. Strafsenat des BGH die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 13. September 2013 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (Beschluss vom 22. Oktober 2014 – 2 StR 62/14). (881)

V.i.S.d.P.: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207785

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