Pro Patria
Hohenecker Bote
Nr.029 15. Mai 2014
Führungen statt Führung:
Erstmals seit zwei Jahrzehnten kein Treffen der Hoheneckerinnen
Hoheneck/Berlin, 15.05.2014/cw – Seit über zwei Jahrzehnten trafen sich die ehemaligen Frauen von Hoheneck in Stollberg/Erzgebirge, um ihrer toten Kameradinnen zu gedenken und sich an die schreckliche Erlebnisse im einstigen größten Frauenzuchthaus der DDR zu erinnern. In diesem Jahr fällt das von den Medien stets beachtete Ereignis aus. Die amtierende Vorsitzende Edda Schönherz beteiligte sich nach vorliegenden Informationen zwar Anfang des Monats über zwei Tagen an Führungen durch die Gefängnisanlage, ließ aber die Mitglieder ohne jede Nachricht über das weitere Vorgehen des Vereins.
Hintergrund scheint die nach wie vor andauernde Auseinandersetzung um die Abstimmung über die Auflösung des Vereins vom letzten Jahr. Der neugewählte Vorstand unter Vorsitz von Edda Schönherz hatte unmittelbar nach seiner Wahl über die Auflösung abstimmen lassen, wobei 17 von rund 100 Mitgliedern für den Vorstandsantrag gestimmt hatten. Gegen den Beschluß hatten einige Frauen Klage eingereicht, über die Anfang Juli vor dem Amtsgericht in Michelstadt verhandelt werden soll.
In Stollberg selbst wird das Ausbleiben der ehemaligen Hoheneckerinnen bedauert. Man sehe die Entwicklung „mit großer Besorgnis, da gerade jetzt die Weichen für eine Begegnungs- und Gedenkstätte gestellt werden,“ sagte der Redaktion gegenüber ein Stollberger, der namentlich nicht benannt werden möchte, weil er in die Aktivitäten um die ehemalige Haftanstalt eingebunden sei.
Dagegen übt Tatjana Sterneberg, Vorsitzende des Vereins Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V. deutliche Kritik. Man könne nicht einerseits „Vorträge über den Gefängnisalltag der DDR halten und sich dabei auch noch wirkungsvoll als Vorsitzende eines namhaften Vereins präsentieren und andererseits diesen Verein willentlich und sehenden Auges an die Wand fahren.“ Dieses Verhalten sei „unwürdig“ und werde dem schweren Schicksal der Frauen von Hoheneck nicht gerecht. „Hier werden zwar bezahlte Führungen durchgeführt, aber keine Führung gezeigt,“ erklärte Sterneberg.
Bundesjustizminister kündigt Erhöhung der „Opferrente“ an
Leipzig/Berlin, 15.05.2014/cw – Die Leipziger Volkszeitung (LVZ) berichtete über eine Kabinettsvorlage des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), nach der die sogen. Opferrente für anerkannte Opfer politisch bedingter Verurteilungen durch die DDR-.Justiz an Januar 2015 um 50 auf dann 300 Euro monatlich erhöht werden soll. Im Koalitionsvertrag der GroKo waren „Verbesserungen“ für den betroffenen Personenkreis vereinbart worden.
Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll sich die monatliche Ausgleichszahlung für beruflich Verfolgte um 30 auf dann 214 Euro monatlich erhöhen. Der Leistungsbetrag für Verfolgte, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, soll der Leistungsbetrag von derzeit 123 auf 153 Euro angehoben werden.
Bereits im April hatte der UOKG- und VOS-Vorsitzende Rainer Wagner auf der Generalversammlung der VOS in Friedrichroda die jetzt berichtete Erhöhungsabsichten bekannt gegeben und sich auf „vertrauliche Informationen“ berufen.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte die Vereinigung 17. Juni das durch die zwztl. erfolgte Inflations-Entwertung „überfällige Vorhaben“ der Regierung. Zugleich kritisierte der Vorstand die offenbar fehlende Bereitschaft, trotz der seit Jahren vorliegenden heftigen Kritik aller Opfer- und Verfolgtenverbände, die Bezeichnung „Opferrente“ oder „soziale Zuwendung“ abzuändern. Die Regierung solle die jetzige Novellierung des Leistungsverbesserungsgesetzes nutzen, und die Zahlung auch offiziell als „Ehrenpension“ im Gesetzestext und damit im Sprachgebrauch verankern.
Auch der Vorsitzende von UOKG und VOS, Rainer Wagner, kritisierte in einer Presseerklärung der UOKG die geplante Novellierung als „kosmetische Änderungen“, die „den Kern des Problems“ , wie „die Vererbbarkeit der Leistungen oder die Besserstellung bisher kaum berücksichtigter Opfergruppen“ ignorierten.
Öffentliche Anhörung in Berlin: „Kann man DDR-Symbole verbieten?“
Berlin, 15.05.2014/cw – Am gestrigen Mittwoch fand im Deutschen Historischen Museum unter Einbeziehung der Gedenkstätte Hohenschönhausen eine nachdenkenswerte Diskussion um die Frage nach einem möglichen Verbot von DDR-Symbolen statt. Die als Anhörung deklarierte und von ca. 70 interessierten Zuhörern im halbbesetzten Zeughauskino durchgeführte Veranstaltung sollte Möglichkeiten für den Gesetzgeber aufzeigen, das seit Jahren geforderte Verbot durchsetzen zu können.
Helmuth Frauendorfer, der die Gäste und Teilnehmer begrüßte, erinnerte eingangs an die bisherigen vergeblichen Bemühungen und verlas ein Dokument, das die Vereinigung 17. Juni aus ihrem Archiv zur Verfügung gestellt hatte. Bereits 2004 hatte deren Vorsitzender eine Initiative der Opferverbände angeregt und eine von diesen unterzeichnete Petition in deren Auftrag am 26. Mai 2004 an den Regierenden Bürgermeister von Berlin übergeben:
„Empört und tief betroffen haben wir den Auftritt von Personen in der Uniform von Volkspolizisten … am Checkpoint Charlie zur Kenntnis genommen. Es ist uns unverständlich, das der Bezirk Kreuzberg diesen Auftritt genehmigt hat. Es käme zu Recht Niemand auf die Idee, zum Beispiel vor (der) „Topographie des Terrors“ oder vor der Villa in Wannsee, in der die berüchtigter „Wannseekonferenz“ stattgefundne hat, in SS-Uniformen aufzumarschieren, um Touristen zu Erinnerungsfotos zu animieren,“ hatte Holzapfel für die Verbände formuliert.

Diskurs um Verbote:
Marian Wendt, Kai Wegner, Philipp Lengsfeld, Moderator Jörg Kürschner, Birgit Neumann-Becker, Hubertus Knabe, Hartmut Richter, Sven-Felix Kellerhoff (von links) – Foto: LyrAg
Die Diskussion um ein Verbot habe sich seither im Krise gedreht. Daher hat Hubertus Knabe eine öffentliche Anhörung angeregt, die mit tatkräftiger Unterstützung des Historischen Museums nun stattfinden könne. Dazu begrüßte Frauendorfer neben Hubertus Knabe die drei Bundestagsabgeordneten Kai Wegner (Berlin), Marian Wendt (Torgau) und Philipp Lengsfeld (Berlin), sämtlich Fraktion der CDU; Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen in Sachsen-Anhalt; Hartmut Richter, Flüchtling und Fluchthelfer (Urteil: 15 Jahre) und Sven-Felix Kellerhoff, Redakteur DIE WELT. Der ebenfalls als Sachverständiger geladene Prof. Dr. Jan Hegemann (Strafrecht) war terminlich verhindert.
Hubertus Knabe war erwartet gut vorbereitet
In der anschließenden Diskussion, die hier leider aus Platzgründen nur kurz und eher fragmentarisch wiedergegeben kann, kamen durchaus unterschiedliche Ansätze zur Lösung des Problems zur Sprache. Am besten vorbereitet zeigte sich – Wen überrascht das? – Hubertus Knabe, der dezidiert in diversen Varianten Lösungsmöglichkeiten aufzeigte. Der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen beklagte die Oberflächlichkeit in der öffentliche Diskussion, weil es hier nicht um das Verbot der Spreewaldgurken (Klaus Staeck, Akademie der Künste) oder das Verbot eines abgelegten Abiturs (Iris Gleicke, SPD, Ostbeauftragte der Bundesregierung) gehe. Es ginge um das Verbot der öffentlichen Präsentation von Gegenständen, die im Zusammenhang mit Verbrechen ständen. Niemand käme auf die Idee, nach einem Mord die Tatwaffe am Alexanderplatz öffentlich herzuzeigen, so Knabe. Es sei ein Problem, wenn das existierende KPD- und FDJ-Verbot in der Praxis nicht angewendet werde.
Birgit Neumann-Becker sah in der Verbotsforderung eher das tiefe Bedürfnis der Opfer nach Anerkennung ihrer Leiden. Sie teile die Forderung nach Verboten nicht, die sei 1990 versäumt worden. Anders wäre dies beim Auftritt in Treptow gewesen, weil dies gegen das Versammlungsverbot verstieß. Man solle nicht verbieten, sondern eher das Ordnungswidrigkeitengesetz entsprechend beanspruchen.

Nahe dem Brandenburger Tor lassen sich am 18.04.2014 zwei arbeitslose Tschechen in DDR-Uniformen von T.Sterneberg die Geschichte der Morde an der Mauer erzählen. Danach schlichen sie bedrückt davon… – Foto: LyrAg
Sven-Felix Kellerhoff betonte, kein Jurist zu sein. Er erhebe aber Widerspruch gegen die Behauptung, ein Vergleich beider Systeme wäre unzulässig: „Wir dürfen, wir müssen vergleichen.“ Das habe keineswegs mit einer Gleichsetzung zu tun. Er, Kellerhoff, meine, es müsste hier die Perspektive des Schutzes der Betroffenen dieser Verbrechen in den Vordergrund gestellt werden. Im Übrigen werde durch ein Verbot von Symbolen dieser Verbrechen nicht die Meinungsfreiheit eingeschränkt. So sei er aus Überzeugung gegen ein Verbot, kommunistische Meinungen zu äußern. (Anmerkung: Leider blieb in diesem Zusammenhang die durch Kellerhoff indirekt aufgeworfene Frage nach dem Umgang mit NS-Meinungen (NPD!) unbeantwortet, obwohl hier eine Möglichkeit zur Klärung dieses durchaus provozierenden Beitrages gegeben gewesen wäre.)
Hartmut Richter erinnerte daran, daß er bereits 2008, also vier Jahre nach der Initiative der Vereinigung 17. Juni, eine entsprechend Petition an den Bundestag gerichtet habe. Die Antworten waren tief enttäuschend. Auch seine vorjährige Anzeige nach dem Auftritt von DDR-Anhängern am sowjetische Ehrenmal sei eingestellt worden. „Der Gesetzgeber hat uns als Opfer dieser Verbrechen zu schützen,“ sagte Richter unter Beifall. Wir, die Opfer, hätten 1989/90 geglaubt, die Verbrecher würden zur Verantwortung gezogen werden. Wir wurden tief enttäuscht. Jutta Limbach habe sogar als Senatorin dafür plädiert, das Gefängnis in Hohenschönhausen weiterzuführen. Erst 1994 sei dort eine Gedenkstätte realisiert worden. Die Präsentation von Grenzposten am Brandenburger Tor im Jahre 2014 sei „einfach widerlich.“
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Jörg Kürschner wies als Moderator darauf hin, daß der Bundestag in seine Antworten auf die Petition Richters auf die Singularität des NS-Regime hingewiesen habe, daher könne man die DDR-Symbole nicht verbieten. Richter erwiderte direkt, man würde „uns mit dieser Aussage zu Opfern zweiter Klasse“ degradieren. Knabe erinnerte daran, daß nach dem Artikel 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen unantastbar ist, hier „muß der Staat eingreifen, wenn diese Würde verletzt werde.“
Kai Wegner bezeichnete den Vorwurf der Gleichsetzung als Totschlagargument, um jede Diskussion abzuwürgen. „Natürlich ist die DDR-Diktatur nicht mit der NS-Zeit gleichzusetzen.“ Aber wenn wir junge Menschen für diese Demokratie begeistern wollen, dann müssen wir verdeutlichen , daß es keine guten und schlechten Diktaturen gebe: „Es geht nicht um Opfer zweiter Klasse, es geht um die Verhinderung weiterer Verletzungen der Opfer,“ so der Bundestagsabgeordnete und Generalsekretär der Berliner Landes-CDU.
Marian Wendt führte an, daß die CDU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema bereits ein Gutachten eingefordert habe. Der Sachverständige hat bereits Zufügungen zu den jetzigen Überlegungen vorgeschlagen, „das müsste möglich sein.“ Wenn ich Symbole verbiete, verbiete ich nicht Lebenserfahrung, „das stimmt einfach nicht!“ Allerdings müssten Verbote „breit diskutiert werden, nicht im kleinen Kreis.“
Philipp Lengsfeld, Sohn der Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und, wie Wendt erstmals im Bundestag, erinnerte an die jüngste Debatte um eine Lehrerin, die im Unterricht mit der DDR-Fahne „rumgewackelt“ habe. Das „ist unerträglich!“ Dennoch sei er, Lengsfeld, gegen Verbote: „Durch Sozialisierungen haben wir bereits Änderungen erreicht“ und „Der jetzige Rechtsrahmen ist also ausreichend.“ Auch sei zu berücksichtigen, daß zwar der Nationalsozialismus, die SS etc. verboten worden sind, dagegen die SED, NVA und das MfS nicht. Daher gebe es aus seiner Sicht verfassungsrechtliche Probleme, ein Verbot durchzusetzen.
Kellerhoff erinnerte daran, daß die Alliierten und das Verbot der NS-Symbole und Organisationen abgenommen hätten. Das wäre jetzt anders, daher brauche die Diskussion Zeit. (Anmerkung: 25 Jahre sind eine sehr lange Zeit. Die APO >Außerparlamentarische Opposition< hat bereits nach 20 Jahren die unzureichende Auseinandersetzung mit den NS-Tätern erfolgreich thematisiert.)
Wegner: Schüler zu Gedenkstättenbesuch verpflichten
Neumann-Becker fragte abschließend in Richtung der Bundestagsabgeordneten nach der Realität der Abgeordneten-Statements. Die Umsetzung der Opfer-Ansprüche sei offenbar eine gesetzliche Ochsen-Tour: „Wie steht es zum Beispiel mit der Beweislastumkehr für Betroffene?“ Wie könnte ein Konsens darüber erreicht werden, daß es sich bei der DDR um ein Unrechtssystem gehandelt habe? „Vor 1989 haben wir über die DDR-Symbole gelacht, heute sind diese Machtsymbole,“ sagte die Stasi-Beauftragte aus Magdeburg.
Wegner: „Becker hat Recht, das will ich gar nicht zurückweisen. Warum werden Opfer der zweiten Diktatur anders behandelt?“ Der Berliner CDU-Generalsekretär schlug vor, jeden Schüler „zu verpflichten, die Gedenkstätte in Hohenschönhausen zu besuchen.“ (Anmerkung: Sicherlich gut gemeint, trotzdem daneben. Gerade der Missbrauch in der Diktatur mit den Verpflichtungen zu Besuch verordneter Gedenkstätten sollte uns behutsam mit derartigen Forderungen umgehen lassen. Überzeugungsarbeit ist allemal demokratischer, als von Oben verordnete Gedenkstättenbesuche.) Der MdB sprach die Hoffnung aus, daß die Opfer noch den Zeitpunkt eines Verbotes der Unrechtssymbole erleben sollten.
Hubertus Knabe widersprach der Forderung nach einem anzustrebenden gesellschaftlichen Konsens (Neumann-Becker). Parteien sollten Meinungen bilden, unterschiedliche Auffassungen „sind das Salz der Demokratie.“ Andererseits habe der Gesetzgeber sofort reagiert, als die NPD am Holocaust-Denkmal demonstrieren wollte. Das Problem, um das es hier ginge, seien zum Beispiel die Aufmärsche in Treptow oder die Vorkommnisse am Brandenburger Tor. Oder auch ein Vorkommnis in der Kantine des Bundesarchivs. Dort sei eine DDR-Woche mit DDR-Symbolen auf der Speisekarte durchgeführt worden.
Der Bemerkung von Hartmut Richter, dies sei „nicht mehr zu ertragen“ und seiner Frage, wie „lange müssen wir das noch hinnehmen?“ mochten die meisten Anwesenden bis auf die Vertreter des einstigen Zentralorgans der FDJ „Junge Welt“ wohl nicht widersprechen. So stellte dann auch Marian Wendt fest: „Wir haben Handlungsbedarf!“
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Redaktion: Erklärung in eigener Sache
Berlin, 15.05.2014/hb – Infolge rechtlicher Auseinandersetzungen haben wir bereits Anfang des Jahres die Redaktion des Hohenecker Boten rechtlich von dem Verein „Begegnungs- und Gedenkstätte (BuG) Hoheneck e.V.“ getrennt. Von Anfang an war der HB zwar als Mitteilungsorgan des Vereins benannt worden, die Redaktion arbeitete aber von Beginn an unabhängig. Ebenso stand weder der HB noch die Redaktion in einem rechtlich relevanten Verhältnis zur Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., die lediglich ihre Homepage für unabhängige Gastbeiträge zur Verfügung stellte.
Da auch diese Trennung von unseren Gegnern im Rahmen der erwähnten rechtlichen Auseinandersetzungen ignoriert wird, hat sich die Redaktion entschlossen, mit der vorliegenden Ausgabe einen Schnitt zu machen und unsere monatliche Periodika umzubenennen. In Anlehnung an eine in den sechziger und siebziger Jahren vertriebene Vereinsschrift und in Erinnerung an den jahrzehntelangen Vorsitzenden und Teilnehmer am Volksaufstand von 1953, Manfred Plöckinger, der dieser Schrift den Namen gab, erscheinen wir ab dieser Ausgabe unter dem Titel „Pro Patria“ (Pro Vaterland). Weil wir seit nunmehr über zwei Jahren den Namen „Hohenecker Bote“ erfolgreich in der Szene etabliert haben, bleibt dieser Name als Untertitel erhalten.
Für die Beiträge und Veröffentlichungen unter diesem Namen trägt auschließlich die Redaktion (hb) unter Leitung von Carl-Wolfgang Holzapfel (cw) die ausschließliche rechtliche Verantwortung, soweit nicht eigens Autoren-Namen angegeben sind. Die Redaktion ist weder den angeführten noch einem anderen Verein verpflichtet. Sie arbeitet ausschließlich nach presserechtlichen Grundsätzen und absolut unabhängig.
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Impressum: „Pro Patria – Hohenecker Bote“ erscheint in der Mitte eins jeden Monats. Beiträge dürfen b.a.w. kostenlos unter Zurverfügungstellung von Nachweisen (Belegen) insbesondere von gemeinnützigen Vereinen der Verfolgten- und Opferszene beider Diktaturen in Deutschland genutzt oder weiterverbreitet werden. Ausgenommen davon sind wirtschaftlich ausgerichtete Institutionen oder Unternehmen. Fotos dürfen grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung bzw. zu den Bedingungen der Redaktion verwandt werden.
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1 Kommentar
16. Mai 2014 um 10:40
Weber
Pro Patria? Als großer Fussballfan, musste ich gleich an diese Schlagzeile denken:
„Pro Patria, Ungarn und Bulgarien müssen ohne Fans auskommen
Einige Fans des italienischen Viertligisten hatten den Mailand-Profi Kevin Prince Boateng rassistisch beleidigt, nun muss der Club ein Spiel vor „Geisterkulisse“ austragen. Auch Ungarn und Bulgarien wurden mit einem Heimspiel ohne Fans bestraft.
http://www.spiegel.de/sport/fussball/rassismus-im-fussball-pro-patria-mit-geisterspiel-bestraft-a-876459.html„