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Freie Stimme – Freie Welt
Hohenecker Bote
Nr.027 15. März 2014
Exclusiv-Interview zur Leipziger Buchmesse mit Brigitte Fleissner-Mikorey und Ellen Thiemann
Köln, 12.03.2014/cw-st – Als Knaller vor der Leipziger Buchmesse empfinden Beobachter den jüngsten Entscheid der 10. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe. Diese urteilte am 31.01.2014 gegen die bekannte ehemalige Hoheneckerin Ellen Thiemann (lt. Pressestelle Az.:10 O 407/13) und den Verlag HERBIG in München. Auf Antrag von Dagmar G., die 1977 für ca. 5 Monate in Hoheneck inhaftiert war, wurden Thiemann und dem Verlag untersagt, im letzten Buch der Autorin „Wo sind die Toten von Hoheneck?“ den Beitrag „Dagmar Janetzky: Erst Psychopillen, dann in Gitterkäfig gesperrt“, Seiten 210 – 214, (weiter) „zu veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.“
Insider sind überrascht und irritiert. Seit Jahrzehnten arbeitet Thiemann an der öffentlichkeitswirksamen Aufarbeitung der Geschehnisse in Hoheneck, dem einstigen DDR-Frauenzuchthaus im Erzgebirge. Zunächst als Ressortleiterin im Kölner Express in vielen Reportagen und Serien, dann in mehreren Büchern. Zuletzt im Frühjahr 2013 unter dem Titel: „Wo sind die Toten von Hoheneck?“. In dem Buch schildert Thiemann weitere Schicksale von Frauen, die aus politischen Gründen in Hoheneck inhaftiert waren oder dort ums Leben kamen. Auch der Verlag räumt in seinem Programm dem Thema Aufarbeitung breiten Raum ein.
Der Hohenecker Bote sprach exclusiv mit der Verlegerin Brigitte Fleissner-Mikorey und der Autorin Ellen Thiemann über das Karlsruher Urteil. Das vollständige Interview erscheint als Beilage zu dieser HB-Ausgabe und kann unter dem LINK
https://17juni1953.wordpress.com/2014/03/15/ellen-thiemann-gericht-verbietet-buch-auslieferung/
aufgerufen werden.
Brigitte Fleissner-Mikorey kündigte in dem Gespräch an, dass der Verlag „Das Buch … in Kürze in einer geänderten Auflage neu“ herausbringen und „auch auf diese merkwürdigen Vorkommnisse Bezug nehmen wird.“
Ellen Thiemann hat keinerlei Verständnis für die Person, „die mich über acht Monate lang buchstäblich ausgenutzt hat.“ Der Prozess sei „für die überlebenden und toten Opfer von Hoheneck … darüber hinaus eine unerhörte Zumutung und Kränkung“.
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Prozess um Verein ehem. Hoheneckerinnen verschleppt?
Stollberg/Berlin/Darmstadt, 15.03.2014/cw – Der für den 31. März bereits angesetzte Termin vor dem Amtsgericht Darmstadt wird voraussichtlich erneut verschoben. Grund: Obwohl die Auseinandersetzungen um den Verein bereits seit 2012 andauern und einige ehemalige Hoheneckerinnen bereits vor Monaten Klage gegen die vom amtierenden Vorstand betriebene Auflösung des Vereins eingereicht hatten, hat das AG Darmstadt zwei Wochen vor dem Termin jetzt die Zuständigkeit des Gerichtes angezweifelt. Der Sitz des Vereins wäre seit seiner Gründung Lützelbach, daher sei für das Verfahren um den Verein das Amtsgericht Michelstadt zuständig. Eine Verweisung nach Darmstadt wäre zwar möglich, dieser Verweisung hat aber bereits der amtierende Vereinsvorstand als Beklagte widersprochen und neuerdings eine Verhandlung in Michelstadt beantragt.
Für die Klägerinnen erklärte sich die Sprecherin Regina Labahn empört: „Wenn dem Verein an einer schnellstmöglichen Klärung der strittigen Punkte gelegen wäre, hätte er der angesetzten Verhandlung zugestimmt. So aber kommt bei uns der schale Beigeschmack der Prozessverschleppung auf. Das können wir so nicht akzeptieren.“
Tatsächlich ist der Verein durch die ungelösten Rechtsstreitigkeiten gelähmt und kann seiner satzungsgemäßen Arbeit derzeit nicht nachkommen. Vermutlich, so Labahns Befürchtung, sei dies auch gar nicht beabsichtigt, da der jetzige Vorstand bereits die Auflösung beim Registergericht in Darmstadt beantragt habe und bereits vermutlich mit der Verteilung des Vereinsvermögens befasst sei.
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VOS entscheidet über Schicksal des Vereins
Berlin/Friedrichroda, 15.März 2014/cw – Heftige Auseinandersetzungen werden auf der nächsten Generalversammlung der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) in Friedrichroda/Thüringen erwartet. Zahlreiche Teilnehmer der ca. 60 Delegierten aus den Bezirks- und Landesverbänden des ältesten Opferverbandes befürchten eine mögliche Insolvenz oder erwarten im Gegensatz einen „notwendigen Neubeginn.“
Vom 12. – 13. April 2014 beraten die einstigen Verfolgten des Kommunismus über den Rechenschaftsbericht des bisherigen Vorstandes und die sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen. Außerdem soll für die nächsten zwei Jahre ein neuer Vorstand gewählt werden. Als Kandidat für den Bundesvorsitz ist unter anderem der amtierende Vorsitzende des Dachverbandes UOKG Rainer Wagner (CDU) im Gespräch, der eigens eine länger geplante Reise mit Rücksicht auf das Treffen abgesagt hat.
Auch die einstige Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld wird dem Vernehmen nach von einigen Delegierten favorisiert. Deren Teilnahme stand aber bis Redaktionsschluss noch nicht fest. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete (CDU) war im Sommer letzten Jahres zur Vorsitzenden des VOS-Landesverbandes Berlin gewählt, aber vom Bundesverband nicht anerkannt worden. Laut Hugo Diederich (CDU), dem derzeitigen Bundesvorsitzenden der VOS, existiert „kein Landesverband Berlin.“ Diederich selbst hat daher die kommissarische Leitung für Berlin bis zu den angesetzten Neuwahlen am 20. März in der VOS-Zentrale übernommen.
Die VOS steht seit vielen Jahren im Kreuzfeuer, konnte aber trotzdem ihre Position innerhalb der nahezu 50 Opferverbände verteidigen. Im letzten Jahr allerdings geriet der Verein durch Forderungen der Sozialversicherung in ernsthafte Bedrängnis, die über 104.000 Euro an säumigen Zahlungen einforderte. Zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen den Verein, amtierende und vormalige Vorstände beschäftigen seither die Mitglieder. Als Hauptverantwortlicher für diese offenbare Misere wird vielfach der jetzige Bundesvorsitzende gesehen, der über viele Jahre als stv. Bundesvorsitzender auch Geschäftsführer und Schatzmeister in einer Person war. Das „System Hugo“ wurde im Verband zum geflügelten Wort. Vielfältige Versuche, den Verband wieder auf vereinsrechtliche Grundlagen zu stellen, scheiterten nicht zuletzt an der Dominanz des nunmehr einsam gewordenen jetzigen Bundesvorsitzenden. Dieser weist hingegen alle Vorwürfe als böswillige Verleumdungen zurück und soll die Absicht haben, in Friedrichroda erneut für das Amt des Bundesvorsitzenden anzutreten.
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UOKG: Rätsel um Unterschlagungsvorwürfe
Berlin, 15.03.2014/cw – Auf dem letzten Verbändertreffen der UOKG Anfang März in Berlin spielten die im Umlauf befindlichen Vorwürfe gegen eine ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Geschäftstelle offenbar keine große Rolle. Der Vorsitzende Rainer Wagner betonte lediglich, dass es sich bei der in Rede stehenden Mitarbeiterin um eine engagierte Person handele, die verschiedentlich unerfahren sei, daher träfen die Vorwürfe nicht zu. Die Mitarbeiterin genieße nach wie vor sein Vertrauen. Warum der Verband die betreffende Mitarbeiterin nach dem Aufkommen der Vorwürfe, es sollen u.a. Spendengelder unterschlagen worden sein, von seiner Homepage gelöscht hat, erklärte Wagner nicht. Ebenso kommentierte er nicht Informationen, nach denen diese Mitarbeiterin inzwischen dem religiösen Umfeld des Predigers sehr nahe gekommen sein soll.
Die Mitarbeiterin hat in der Sache inzwischen einen Rechtsanwalt beauftragt, der sie gegen „ungerechtfertigte Vorwürfe“ vertreten soll. Der Rechtsanwalt vertritt auch den umstrittenen ehemaligen stv. Bundesvorsitzenden und Pressesprecher der VOS, Ronald Lässig.
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17. Juni 1953: Schüler in Oberhausen gewinnen Bundeswettbewerb
Oberhausen, 15.03.2014/cw – Im Bundeswettbewerb „Was wissen Sie über den 17. Juni 1953?“ gewannen die Schüler der Klasse 9 b des Elsa-Brandström- Gymnasiums den 1. Preis.
Mit der Auszeichnung ist eine einwöchige Reise nach Berlin und sogar ein Empfang durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel verbunden. Die Schüler recherchierten Ereignisse um den Volksaufstand und ergründeten deren Ursachen. Zu der umfangreichen Arbeit gehörte die Analyse der zeitgenössischen Berichte in den damaligen Medien in Ost und West wie aktuelle Umfragen in der City.
Das Gespräch mit einem ehemaligen DDR-Häftling, der aus politischen Gründen verfolgt wurde und viele Jahre im Gefängnis gesessen hatte und die Diskussion mit einem Historiker der Universität Bochum wurden mit den anderen Forschungsergebnissen in ein fiktives Schulbuch zum Thema und eine selbst erstellte Radio-Sendung eingearbeitet.
Der Schülerwettbewerb zur politischen Bildung wird seit über 40 Jahren von der Bundeszentrale für politische Bildung durchgeführt und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
Siehe auch: http://www.bpb.de/lernen/schuelerwettbewerb/
Hinweis: Die bisherigen Ausgaben des Hohenecker Boten können unter www.17juni1953.de abgerufen oder direkt bei der Redaktion gegen Kostenbeitrag bestellt werden. Die Vereinigung hat der Redaktion Gastrecht auf der Homepage eingeräumt. V.i.S.d.P.: Redaktion “Hohenecker Bote”, Tel.: 030-30207785 © 2014
Exclusiv-Interview anl. der Leipziger Buchmesse mit Brigitte Fleissner-Mikorey und Ellen Thiemann
Köln, 15.03.2014/cw-st – Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe urteilte am 31.01.2014 gegen die bekannte ehemalige Hoheneckerin Ellen Thiemann (lt. Pressestelle Az.:10 O 407/13). Auf Antrag von Dagmar G., die fünf Monate in Hoheneck inhaftiert war, wurden Thiemann und dem Verlag HERBIG/München untersagt, im letzten Buch der Autorin „Wo sind die Toten von Hoheneck?“ der Beitrag „Dagmar Janetzky: Erst Psychopillen, dann in Gitterkäfig gesperrt“, Seiten 210 – 214, (weiter) „zu veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.“
Insider sind überrascht und irritiert. Seit Jahrzehnten arbeitet Thiemann an der öffentlichkeitswirksamen Aufarbeitung der Geschehnisse in Hoheneck, dem einstigen DDR-Frauenzuchthaus im Erzgebirge. Zunächst als Ressortleiterin im Kölner Express in vielen Reportagen und Serien, dann in mehreren Büchern. Zuletzt im Frühjahr 2013 unter dem Titel: „Wo sind die Toten von Hoheneck?“. In dem Buch schildert Thiemann (von 1973 – 1975 in Hoheneck) weitere Schicksale von Frauen, die aus politischen Gründen in Hoheneck inhaftiert waren oder dort ums Leben kamen.
Über das Urteil und die Konsequenzen sprachen wir anlässlich der Leipziger Buchmesse exclusiv mit der Verlegerin Brigitte Fleissner-Mikorey und der Autorin Ellen Thiemann. Das Gespräch führte Tatjana Sterneberg, selbst ehem. Hoheneckerin (1974-1976), und Carl-Wolfgang Holzapfel.
HB: Das Landgericht Karlsruhe hat gegen den Verlag und die Autorin entschieden. Warum? Und: Wie kam es zu diesem Rechtsstreit?
Fleissner-Mikorey: Dies ist für uns letztlich nicht nachvollziehbar. Unstreitig ist, dass die Klägerin mit Frau Thiemann Kontakt aufgenommen hat und ihr über einen längeren Zeitraum immer wieder Material und Dokumente zur Verfügung gestellt hat. Es war ihr Wunsch mit ihrer Geschichte im geplanten Buch vertreten zu sein.
ET: Wie ich erst später erfuhr, hatte mich die Klägerin übers Internet bereits seit 2009 gesucht. Im November 2011 erreichte sie mich über die Zeitzeugenbörse Berlin-Hohenschönhausen. Schon beim ersten Telefonat klagte sie, niemand wolle ihr die Psychofolter durch die Stasi glauben. Sie drängte darauf, mich so schnell wie möglich zu treffen. Schließlich vereinbarten wir uns für Anfang Dezember 2011 in Köln. Weil sie mein erstes Buch „Stell dich mit den Schergen gut“ lobend anführte, erzählte ich ihr, dass ich nach „Der Feind an meiner Seite“ gerade ein drittes Enthüllungsbuch über Hoheneck in Vorbereitung habe.
HB: Obwohl Ihre Konzeption für das neue Buch bereits dem Verlag vorlag, haben Sie dann überraschend dem Schicksal der Klägerin vier Seiten eingeräumt, die nun ausgerechnet durch das Urteil verboten wurden. Warum klagt diese Frau als „Diktatur-Opfer“ ausgerechnet gegen Sie, die ihr doch geholfen hat, ihre Geschichte bekannt zu machen?
Die Klägerin wollte unbedingt in meinem Buch erscheinen
ET: Beim Kennenlernen redete sie viele Stunden auf mich ein, erzählte mir unglaubliche Dinge aus der Haft-Psychiatrie. Dabei übergab sie mir umfangreiches Material aus ihrer Stasi-Akte, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Absicht hatte, sie ins neue Buch zu integrieren. Durch ihre Erzählungen tat sie mir unheimlich leid, ich wollte ihr helfen, weil sie immer wieder betonte, dass ihr keiner die furchtbaren Erlebnisse glauben wolle.
HB: Wieso hat das Gericht nicht anerkannt, dass die Klägerin selbst darauf drängte, in das Buch zu gelangen?
Fleissner-Mikorey: Kurz vor Drucklegung meinte die Klägerin, dass ihre Geschichte nicht umfangreich genug dargestellt sei. Das Gericht sah in der umfangreichen email-Korrespondenz die Vereinbarung eines Einwilligungsvorbehalts.
ET: Ich hatte sogar die umfangreiche grüne Mappe, die mir die Klägerin nach Köln mitgebracht hatte, vor Gericht dabei. Als ich diese vorlegte, reagierte sie verdutzt und behauptete später in einem Schriftsatz ans Gericht, dass ihr diese Mappe gar nicht gehöre! In diesen Unterlagen waren wichtige Dokumente und Beurteilungen von Stasi-Arzt Dr. Jürgen Rogge alias IM „Georg Husfeld“. Einige Zitate von ihm hatte sie gelb angestrichen, diese sollte ich unbedingt verwenden. Vor Gericht behauptete sie dann sogar, ich hätte mir die Zitate selbst ausgedacht, eine Farce! Wegen der jetzigen Klägerin musste ich aus Platzgründen ein anderes Schicksal herausnehmen, was ich heute überaus bedauere.
HB: Die Klägerin soll im Prozess auch beanstandet haben, dass Sie einen gewissen Herrn F. auf den vier Buchseiten nicht genannt hätten. (Siehe auch: http://www.welt.de/welt_print/kultur/article8472125/Die-Stasi-der-Tod-und-die-Ungewissheit.html).
Ich konnte Dichtung und Wahrheit in so kurzer Zeit nicht beurteilen
ET: Von diesem Herrn F. hatte sie mir einige Ungeheuerlichkeiten aus ihrem Privatleben erzählt. Im Internet recherchierte ich intensiv über ihn und erfuhr, dass er IM war und als Auftragsmörder des MfS galt – er hatte 1980 den Fluchthelfer Bernd Moldenhauer auf einem Autobahnrastplatz erdrosselt. Laut Pressemeldungen war F. 1981 deswegen zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Ich war entsetzt, dass die Klägerin mir vor Gericht vorwarf, diesen Mann, der außerdem VOS-Funktionär war, nicht erwähnt zu haben. Bewusst hatte ich alle bloßstellenden Interna weggelassen. Statt mir dafür dankbar zu sein, griff sie mich deswegen im Gerichtssaal an. Auch ihre Erzählungen über den Fluchtpartner Michael S. waren mir zu delikat für eine Veröffentlichung. Mit meinem Buch wollte ich schließlich die Schicksale der Opfer von Hoheneck in den Mittelpunkt stellen und keine „Partnerschaftsprobleme“ erörtern. Außerdem war es mir zu riskant, ungeprüft knallharte Anschuldigungen zu übernehmen.
HB: Erstaunlicherweise ging die Klägerin gegen die Veröffentlichung ihres selbst gewählten Namens vor?
Fleissner-Mikorey: Ja – ursprünglich wollte Frau Ellen Thiemann den Namen anonymisieren, Frau Dagmar G. bat ausdrücklich um Verwendung des Namens aus erster Ehe.
ET: Dass sie unter ihrem Vornamen und dem Namen aus ihrer ersten Ehe in meinem Buch erscheinen wollte, habe ich schriftlich von ihr. Sinnigerweise ist dieser Nachname auch der von der Geliebten meines Exmannes, die während meiner Inhaftierung in meine Wohnung eingezogen war. Die Klägerin behauptete, nicht verwandt mit ihr zu sein, und so kam ich ihrem ausdrücklichen Wunsch nach. Ein Pseudonym oder Abkürzung ihres Namens hatte sie strikt abgelehnt.
HB: Welche Motive vermuten Sie?
Fleissner-Mikorey: Da könnte ich nur spekulieren…
ET: Darüber habe ich lange gegrübelt. Meine Erkenntnisse kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht äußern. Wenn jemand seine eigenen Angaben plötzlich in Abrede stellt und vorliegende Zitate als Erfindung meinerseits deklariert, was soll man davon wohl halten? Im Übrigen wäre ich nicht die Einzige, die man mundtot zu machen versucht.
HB: Ein komplettes Auslieferungsverbot kommt ja einer Vernichtung dieses vielfach gelobten Buches gleich. Wegen vier Buchseiten, die sehr einfühlsam die Erlebnisse einer DDR-Verfolgten wiedergeben, so eine Klage zu inszenieren, ist das nicht irreal? Hätte die Klägerin nicht einen eigenen Beitrag liefern können?
ET: Ich hatte ihr das sogar angeboten. Sie sollte selbst zwei bis drei Seiten schreiben, weil ihre Angaben mitunter von vorliegenden Unterlagen abwichen. Aber nicht einmal dieses Angebot, das als Beweis vorlag, hat das Gericht als absolut unübliches Zugeständnis meinerseits gewertet, sondern ihr den erfundenen „Autorisierungsvorbehalt“ bedauerlicherweise geglaubt.
HB: Könnte es sein, dass die Klägerin durch Sie eine vor allem dramatische Darstellung ihrer Vita erlangen wollte?
Eine nachträgliche Kränkung der überlebenden und toten Opfer von Hoheneck
ET: Das ist durchaus möglich. Die Klägerin hatte im November 2011 ihre Bereitschaft, als Zeitzeugin für die Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen zu agieren, direkt wieder aufgekündigt, ehe sie überhaupt begonnen hatte. Sie fand sich im Zeitzeugentext, der im Internet abrufbar ist, bezüglich des Stasi-Psychoterrors nicht ausreichend gewürdigt.
HB: Wie kann es angehen, dass eine Person, die selbst offenbar die elementarsten Regeln verletzt, ausgerechnet Sie verklagt, weil sie angeblich „anonym“ bleiben wolle?
ET: Da bin ich überfragt. Heute so, morgen so. Anfangs klagte sie gegen mich, weil sie 5000 Euro von mir haben wollte. Vor Gericht erklärte sie, dass sie gar kein Geld wolle. Auf Nachhaken des Richters, was sie denn dann wolle, antwortete sie: „Ich will meine Würde zurück.“ Und so ist es auch mit der plötzlich geforderten Anonymität. Obwohl sie mir im November 2011 schrieb, ich solle sie „coachen“, weil sie nun auch als Zeitzeugin auftreten wolle, forderte sie auf einmal Anonymität ein. Und das, obwohl sie über andere Mitinhaftierte im Internet im Jahr 2013 bei voller Namensnennung diskriminierende Interna preisgab. Von einer anderen Mitinhaftierten hatte sie mir sogar geheime BStU-Akten per Post zugesandt, was absolut verboten ist. Kurz vor Drucklegung teilte mir die Klägerin dann plötzlich in einer Mail mit, dass sie mir keine Freigabe für ihre Geschichte erteile, weil sie ins Kloster gehen wolle, um ihr eigenes Buch zu schreiben, von dem sie bereits 79 Seiten fertig habe. Völlig fassungslos über diese Unverschämtheit, verständigte ich neben der Lektorin des Verlages einen bekannten Medienanwalt. Nach seinem Rat, dass ich die Geschichte veröffentlichen könne und nicht einmal durch ein Pseudonym anonymisieren müsse, wie ich es vorhatte, haben wir den Beitrag stark gekürzt auf vier Buchseiten veröffentlicht. Auf Grund der zahlreichen Beweise, die ich glücklicherweise alle aufgehoben hatte, rechnete ich mit einer Klageabweisung durch den Richter.
HB: Sie sollen seitens der Klägerin unverschämte Beleidigungen vor Gericht hingenommen haben. Warum haben Sie sich nicht gewehrt?
ET: Ich habe mich strikt an die Anweisungen meines Anwaltes gehalten. Allerdings hätte ich erwartet, dass bei solchen Beleidigungen wie „Frau Thiemann ist nicht für Demokratie, sondern im Gegenteil“ sowie der Behauptung, dass ich nach den „Methoden der Desinformation arbeiten“ würde, wobei sie mit einer Stasi-Richtlinie herumwedelte, entweder der Richter oder mein Anwalt die Klägerin mal zur Ordnung hätten rufen müssen. Das wäre bei meinem Hintergrund mit jahrzehntelangem Kampf um die historische Wahrheit das Mindeste gewesen, was ich erhofft hätte. Das war enttäuschend. Letztendlich wurde durch diese Darstellung auch meine Lebensleistung in den Schmutz gezogen, ausgerechnet von einer Person, die mich über acht Monate lang buchstäblich ausgenutzt hat. Aus dem Buch geht ja auch hervor, dass alte Seilschaften mich vor Gericht zerrten, weil sie die Wahrheit nicht vertrugen. Das war 1993 die stellvertretende Anstaltsleiterin Petra Dotzauer, die vor dem Hamburger Landgericht verlor. Und das war 2008 das IM-Ehepaar „Bob“ und „Petra“, die wegen Klarnamennennung gegen zahlreiche Journalisten und Filmemacher vorgingen. Erst durch die Standhaftigkeit von Professor Helmut Müller-Enbergs zogen sie ihre Anzeige Anfang 2013 zurück, wodurch er der gesamten Medienbranche einen großen Dienst erwiesen hatte. Auch mir.
HB: Fühlen Sie sich ganz gezielt benutzt? Steckt hinter dem Ganzen womöglich eine bestimmte Strategie?
ET: Das kann ich nur vermuten. Ich wollte dieser Frau helfen und wurde dafür gnadenlos ausgenutzt. Durch dieses unbegreifliche Verhalten musste ich meinen Verlag zweimal um eine Verlängerung der Abgabefrist des Manuskriptes bitten. Schließlich habe ich mit diesem Buch keinen Abenteuer-Roman oder Reisebericht verfasst. Ich habe bis an die Grenzen meiner Belastbarkeit die Rapportbücher vom Frauenzuchthaus Hoheneck über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren ausgewertet und unglaubliche Vorkommnisse enthüllt sowie fast zwanzig Stasi-Spitzel unter dem Personal und den Häftlingen ermittelt.
HB: Was passiert jetzt mit der nicht ausgelieferten Auflage? Ein komplettes Auslieferungsverbot kommt ja, neben dem wirtschaftlichen Schaden für den Verlag, einer Vernichtung dieses vielfach gelobten Buches gleich. Wegen vier Buchseiten, die sehr einfühlsam die Erlebnisse einer DDR-Verfolgten wiedergeben, so eine Klage zu inszenieren, ist das nicht bizarr?
Fleissner-Mikorey: Bizarr ist ein zu schwaches Wort dafür. Es ist tatsächlich Schaden entstanden. Das Buch selbst wird allerdings in Kürze in einer geänderten Auflage neu erscheinen, die auch auf diese merkwürdigen Vorkommnisse Bezug nehmen wird.
ET: Die Restauflage darf mit dem Beitrag über diese Frau nicht mehr an den Handel ausgeliefert werden. Normalerweise wäre ich in Berufung gegangen, musste aber aus finanziellen Gründen auf dieses Recht verzichten. Nun möchten wir, dass deren Name so schnell wie möglich aus dem Buch verschwindet. Für mich als Autorin, aber auch für die überlebenden und toten Opfer von Hoheneck bedeutet das Ganze darüber hinaus eine unerhörte Zumutung und Kränkung.
HB: Frau Fleissner-Mikorey, Frau Thiemann, wir bedanken uns für das Gespräch.
© 2014 – Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-3020778
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