Berlin, 4.03.2014/cw – Adam L. fühlt sich nach wie vor verfolgt. Seit seiner Verurteilung in  der DDR am 26.April 1983 wegen „mehrfacher ungesetzlicher Wareneinfuhr im schweren Fall (Verbrechen gemäß § 12, Abs.1, Ziff.1, Abs.2, Ziff.1, 4 des Zollgesetzes) in Tateinheit mit mehrfachem ungenehmigtem Devisenwertumlauf im schweren Fall (Verbrechen  gemäß § 17, Abs.1 Ziff.2, Abs.1, Ziff.2 Abs.2, Ziff. 1, 2, 3 des Devisengesetzes, §§ 63, 64 StGB)“ und seiner endlichen Abschiebung in den Westen kämpft der gebürtige Jugoslawe gegen das von ihm so empfundene Unrecht, bisher mit mäßigem Erfolg. Allerdings wurde die Verurteilung lt. Schreiben des Generalbundesanwaltes vom 22.04.1992 wegen „offensichtlicher Rechtsstaatswidrigkeit“ nicht in das Bundeszentralregister übernommen.

Andere hätten oder haben längst aufgegeben, das ist nicht Adams Sache. Seit dem Fall der Mauer und der dadurch gegebenen Möglichkeit, Licht in die Hintergründe seiner strafrechtlichen, als Unrecht empfundenen Verfolgung zu bringen, nutzt er jede sich bietende Gelegenheit, damalige von ihm als Verbrecher empfundene Kader aufzuspüren und diese ihrer „gerechten Strafe“ zuzuführen. Zu Adams Maßnahmen gehören ganze Bände füllende Schreiben an die Justiz, einschließlich Ministerium, Generalbundesanwalt und Bundesverfassungsgericht. Vor letzterem scheiterte er mit einer Verfassungsbeschwerde am 21.01.2013 (2 BvR 1338/12).

Der Zorn mag sich wohl weniger gegen das als Unrecht empfundene DDR-Urteil richten als gegen die in der Haft erstaunlich häufig angeordneten Zwangsmaßnahmen, wie die „Fesselung an Händen u. Füßen zum Schutz der eigenen Person“, wie es in einer der Anordnungen eines Oberleutnants Wilk des Strafvollzuges nach angeblichen Suizidabsichten hieß. Auch eine offenbar missglückte Operation stachelte Adam L. an, seinen  Weg der Gerechtigkeit hartnäckig zu verfolgen. Auch das Ergebnis der OP war nach seiner Meinung eine von langer Hand geplante Foltermaßnahme des MfS.

Auf dem seitherigen langen Weg zur „Gerechtigkeit für Folteropfer“ veröffentlichte Adam L. auch eine Liste, aus der nahezu alle hauptamtlichen Beschäftigten der gehassten Stasi vermerkt sind. Nach entsprechenden Urteilen sah sich Adam L. berechtigt, nicht nur diese Liste zu veröffentlichen, sondern auch einen  Helge B. namentlich zu benennen und damit anzuprangern. Helge B. wehrt sich dagegen und gibt zu seiner Entlastung an, lediglich eine dreijährige Dienstzeit im Stasi-Wachregiment “F.Dziersynski“ absolviert zu haben.

Am 13.03.2014 um 11:00 Uhr wird das Landgericht Berlin i.S. „B. ./. L.“ verhandeln (Tegeler Weg 17-21, 10589  Berlin, Altbau I/143). Vom offenbaren persönlichen Kampf des Adam L. gegen die „Täter von Gestern“ abgesehen erwarten Opfer der Zweiten Diktatur im Ergebnis des Verfahrens eine weitere Grundsatzentscheidung zu dem Recht von SED-Stasi-Opfern, Angehörige des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit als „Täter“ namentlich und unter Angabe ihrer einstigen  DDR-Personenkennziffer öffentlich zu machen. Ob auch Angehörige des einstigen Wachregimentes ohne Nachweis einer konkreten  Täterschaft in diesem Zusammenhang benannt werden dürfen, ist selbst unter Opfern durchaus umstritten.

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