Hannover, 27.02.2014/cw – Soeben wird über die Agenturen die Meldung über den erwarteten Freispruch des vormaligen Bundespräsidenten Christian Wulff verbreitet.
„Wir, die Vereinigung 17. Juni, gratulieren herzlich zu diesem Freispruch erster Klasse“, erklärte der Vereinsvorstand in Berlin. Mit diesem Urteil werde „eine quälende Farce beendet, die in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Beispiel ist.“ Zwar sei es eine grundsätzliche Auszeichnung für einen Rechtsstaat, wenn dieser in „der Wahrnehmung rechtlicher Verpflichtungen auch vor den Thronen dieser Republik“ nicht halt mache. Gleichwohl entbinde dies die für die Rechtspflege Verantwortlichen nicht von der Pflicht, mit besonderer Sorgfalt vorzugehen und Bürger „ebenfalls ohne Ansehen ihrer Person“ vor offensichtlich unangemessenen Verfolgungen zu schützen. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, nicht nur belastende Daten gegen einen Beschuldigten sondern gleichermaßen entlastende Daten zu ermitteln, erscheint „hier gröblich verletzt worden“ zu sein. Besonders hier scheine eine fatale
Nähe zu dem System eines Unrechtsstaates auf, der grundsätzlich von der Schuld eines in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geratenen Bürgers ausgeht. Hier sei der Rechtsstaat geradezu verpflichtet, „auch nur den Anschein der Nähe zu einer Unrechtspraxis zu vermeiden.“
Abschließend spricht der Verein seine Hoffnung aus, dass sich für den Politiker Wulff in absehbarer Zeit wieder eine Stellung im gesellschaftlichen Spektrum findet, „die seinen Verdiensten um dieses Land entspricht.“ Diese Verdienste werden keinesfalls durch sicherlich vermeidbare Fehler geschmälert, sondern verstärken eher den Eindruck, in Christian Wulff einen Politiker anzutreffen, der keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit erhebt.
„Wir, die Opfer einer Diktatur, werden jedenfalls nicht das persönliche Engagement des einstigen Ministerpräsidenten für die Belange der Diktatur-Opfer vergessen, das er auch als Bundespräsident nicht einfach an der Garderobe abgegeben“ hat. Dies habe der vormalige Bundespräsident u.a. auch durch seinen vielbeachteten Besuch im ehemaligen Frauenzuchthaus in Hoheneck/Stollberg im Mai 2011 bewiesen. Seine dort gezeigte, weit über seine amtlichen Pflichten hinaus gezeigte „tiefe menschliche Anteilnahme für das Schicksal der von der politischen Verfolgung betroffenen Menschen bleibe allen Beteiligten unvergessen,“ erklärte der Vereinsvorstand in seiner Stellungnahme zu dem Urteil.
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785
3 Kommentare
28. Februar 2014 um 18:23
Frank Auer
Der ehemalige Bundespräsident Wulff ist freigesprochen. Zum einen kann und muss man ihm gratulieren. Aber: Seine politische Karriere wird wohl vorbei sein. Denn, es ist schwer vorstellbar, dass diese Person noch einmal ein hohes Amt in unserem Staat ausüben darf. Leider. Denn vor allem die Medien, würden ihn dann auf Schritt und Tritt verfolgen. Beim kleinsten Fehler würden sich die Medien wieder auf ihn stürzen. Denn, es waren letztendlich die Medien, die diesen jungen, dynamischen und charismatischen Präsidenten zum Rücktritt gezwungen haben. Dieser Mann ist als Bundespräsident von allen geschätzt worden. Er ist in der ganzen Bevölkerung beliebt gewesen. Für einige vielleicht zu beliebt? Diese Frage muss man stellen. Oder hat diese Person etwa der falschen Partei angehört? Ein Blick in die jüngste Vergangenheit zeigt deutlich, dass alle Politiker, die auch durch den Druck der Medien letztendlich zum Rücktritt gezwungen worden sind, aus der gleichen Partei kamen. Ob dies v. Gutenberg, Wulff oder v. d. Leyen gewesen sind. Hier stellt sich die Frage, weshalb stürzen sich die Medien direkt auf diese Leute, zwingen diese zum Rücktritt und beenden oder unterbrechen damit deren Karriere?
Diese Personen werden wie „Verbrecher“ behandelt. Jedoch Personen, die wirklich Unrecht getan und anderen Menschen gesundheitlichen Schaden zugefügt haben, dürfen unbeschadet im Amt bleiben. Einige Beispiele: Der Fraktionsvors. der Linkspartei, Gregor Gysi, hat in der ehem. DDR als Anwalt nach bekannten Vorwürfen mit dem Unrechtsstaat zusammengearbeitet und offenbar Unschuldigen Schaden zugefügt. Diese Person sitzt heute im Bundestag.
Durch Recherche im Internet und das Lesen von Büchern habe ich erfahren, dass der Arzt und ehem. IM („Pit“)der STASI, Peter Janata, im berüchtigten Frauenzuchthaus Hoheneck unschuldige Frauen mit Psychopharmaka vollgepumpt hat. Ebenso soll diese Person für Medikamentenversuche verantwortlich gewesen sein. Viele Frauen starben in Hoheneck, überlebten mit viel Glück oder leiden bis heute noch an Spätfolgen. Doch dieser Arzt praktiziert bis heute in einer Praxis in Berlin als Allgemeinmediziner. Die Ehefrau des letzten Staats- und Parteichefs Honecker bezieht heute in Chile ihre Rente auf unsere Kosten. Diese Frau hat Unheil und Unrecht über zahlreiche Familien gebracht, Müttern ihre Kinder weggenommen und in Heime gesteckt.
In Chemnitz praktiziert heute eine Naturheilpraktikerin unter dem Namen Forberg, die als Psychologin und einstige Majorin der Stasi unter dem Namen Gisela Glück in Hoheneck als IM (“Franziska”) ebenfalls für den Verrat ihrer Patienten zuständig gewesen ist. Dies sind mit Sicherheit keine Einzelfälle!
Doch alle diese Personen, die nachweislich Unrecht und Unheil über zig tausende Frauen und unschuldigen Menschen gebracht haben, brauchten nie Rechenschaft für ihre Verbrechen abzulegen oder gar betraft worden. Man kann und muss sich nur fragen, wo bleibt hier die Gerechtigkeit in unserem Land?
Es ist nur sehr schwer zu vermitteln, dass Personen wegen eines relativ harmlosen Vergehens sofort aus dem Amt vertrieben werden. Hingegen dürfen Personen, die unschuldige Menschen mit Medikamenten gequält und ihre ärztliche Schweigepflicht verraten haben, heute ungehindert ihren Beruf weiter ausüben.
28. Februar 2014 um 07:35
Stefan Köhler
Der Fall zeigt mehr als deutlich, welches Glück es ist, dass wir noch keine
Diktaturgerichtsbarkeit haben. Für die umfangreiche Beschäftigung mit diesem Fall lassen wir einfach Morde und andere Schwerstverbrechen ungeklärt oder gar unerkannt liegen.
Ein Mensch kämpfte um sein Recht und ließ sich weder nötigen noch erpressen, ein Gericht blieb unabhängig bei seiner Entscheidung.
27. Februar 2014 um 18:02
Fritz Schüler
Dem Artikel kann man nur zustimmen. Kein Mensch ist unfehlbar.
In einer Diktatur – egal, ob ROT oder Braun, – galten Spitzenpolitiker oder -Funktionäre als unfehlbar; Kritik an ihnen wurde erbarmungslos bekämpft – bis hin zur Todesstrafe (unter Stalin, Hitler, Mao u.a.).
Andererseits waren die beim Kampf um die Macht Unterlegenen rettungslos dem Staatsterror der Sieger ausgeliefert – ebenfalls bis zur „Liquidierung“ bzw. „Entfernung aus der Gesellschaft“ (Gulag und KZ).
Erinnert sei an die großen Schauprozesse in den 30er Jahren während der Stalinära gegen einstige Mitkämpfer Lenins (Bucharin, Kamenew, Sinowjew, Kirow, Trotzki u.a.) oder in der NS-Diktatur die Morde an Röhm, General Schleicher bis zu den Verschwörern des 20. Juli 1944.