Potsdam, 24.01.2014/cw – Am heutigen Freitag urteilte das Verfassungsgericht Brandenburg unter Vorsitz seines Präsidenten Jes Albert Möller über die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Verfolgten des DDR-Regimes.

Der Kläger war wegen  mehrerer Fluchtversuche in den siebziger Jahren zu insgesamt sieben Jahren  Haft verurteilt und 1982 von der (alten) Bundesrepublik freigekauft worden. Er wurde als politischer Häftling anerkannt, erhielt nach 1990 seine Rehabilitierung, ab  2007 die soziale Zuwendung für ehemals politisch Verfolgte, oft fälschlich als „Opferrente“  bezeichnet.

Nach der mündlichen Verhandlung wurde der Beschwerdeführer (Mitte) interviewt – Foto: LyrAg

Nach der mündlichen Verhandlung wurde der Beschwerdeführer (Mitte) interviewt – Foto: LyrAg

2009 wurden die Bescheide aufgehoben, die Zahlungen eingestellt und Rückforderungen in Höhe von 30.000 Euro erhoben. Als Grundlage dieser Entscheidung wurde der Vorwurf postuliert, der Verfolgte habe für „Sicherheitsorgane“ der DDR gearbeitet. Nachdem der Widerspruch gegen  diese Entscheidung in zwei Instanzen, zuletzt 2011 durch das Brandenburger Oberlandesgericht  abgewiesen worden war, erhob der Betroffene Klage vor dem Verfassungsgericht. Im Wesentlichen machte er geltend, ihm sei kein verfassungsmäßig garantiertes rechtliches Gehör eingeräumt worden, die Vorinstanzen hätten lediglich aufgrund schriftlicher Vorlagen entschieden.

In der heutigen, von zahlreichen Medienvertretern gut besuchten  Verhandlung räumte der Beschwerdeführer eine Verpflichtung für die „K1“ (Kriminalpolizei der DDR) ein. Er sei dazu in der Haft gegen Androhung weiterer Strafen gezwungen  worden. Es habe sich also weder um eine „freiwillige“ Verpflichtung noch gar um  eine Verpflichtung für den Staatssicherheitsdienst der DDR gehandelt. Er habe zwar Gelegenheit gehabt, im Laufe der Verfahren schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, er hingegen sei der Meinung, dass man ihm auch eine mündliche Anhörung hätte einräumen müssen, um ihm  so die Gelegenheit zu geben, ausführlich Stellung zu nehmen und gegen den Vorwurf der Verpflichtung zu argumentieren.

Vor dem Urteil war der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (2.v.re.) gefragt - Foto: LyrAg

Vor dem Urteil war der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (2.v.re.) gefragt – Foto: LyrAg

Auf Befragen erklärte die Landesbeauftragte (für die Aufarbeitung der Diktatur) Ulrike Poppe als Sachverständige, es sei trotz der Nähe beider Institutionen Krimimalpolizei und Staatssicherheit ein erheblicher Unterschied in der Beurteilung der Verpflichtung. Auch müsse einem  Verfolgten  der DDR ausreichend Möglichkeiten eingeräumt werden, zu den besonderen Umständen einer solchen Verpflichtung angehört zu werden. Der ausgeübte Druck in der Haft sei erheblich gewesen und eine Beurteilung könne nur bei Abwägung des Einzelfalles und der hier vorliegenden Bedingungen erfolgen.

In seiner Entscheidung, die allerdings noch nicht in Schriftform vorliegt, entsprach das neunköpfige Verfassungsgericht der Beschwerde und verwies den Fall an die untere Instanz zur Neuverhandlung zurück. Sowohl das Landgericht wie das Oberlandesgericht hätten im vorliegenden Fall die Pflicht gehabt, dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör durch eine ausreichende mündliche Anhörung einzuräumen. Die Einholung lediglich einer schriftlichen Stellungnahme sei hier nicht ausreichend und verletzte die Rechte des Beschwerdeführers, der ein Opfer der Diktatur sei, in erheblichem Maße.

Umringt: Die als Sachverständige geladene Landesbeauftragte Ulrike Poppe -           Foto: LyrAg

Klare Stellungnahme:  Die als Sachverständige geladene Landesbeauftragte Ulrike Poppe – Foto: LyrAg

Tatjana Sterneberg, ehemalige Hoheneckerin und seinerzeit zu vier Jahren Haft verurteilt, begrüßte das Urteil als „Pilot-Entscheidung für ähnlich gelagerte Fälle“. Sie hatte sich zusammen mit dem Menschenrechtler Carl-Wolfgang Holzapfel, der seinerzeit zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, in ähnlich gelagerten Fällen engagiert. Holzapfel hatte sich bereits vor Jahren in einem TV-Beitrag (RBB) zu zwei ähnlich gelagerten Fällen für eine „strikte Einzelfallprüfung“ ausgesprochen. http://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/diktaturen/opfer_oder_taeter.html

Sterneberg erinnerte auch an eine frühere Stellungnahme des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert, der bereits vor drei Jahren auf Anfrage erklärt hatte, dass die Ausführungsbestimmungen zum Rehabilitierungsgesetz ausdrücklich für derartige Einzelfälle Ausnahmen in der Beurteilung zuließen und damit in derartigen Fällen einen Ausschluss von Entschädigungsleitungen als ungerechtfertigt ausschlössen.

V.i.S.d.P.:Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207778