Karlsruhe, 22.01.2014/cw – Die für heute angekündigte Entscheidung des BGH zum Urheberrecht über die Filmaufnahmen vom Tod Peter Fechters wurde nach einer Mitteilung des BGH auf den 6.02.2014 verlegt. Über die Gründe der Verschiebung wurden keine Angaben gemacht.

Bilder des Dramas vom 17.08.1962 gingen um die ganze Welt - Plakat: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.

Bilder des Dramas vom 17.08.1962 gingen um die ganze Welt – Plakat: Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.

Zwei Journalisten hatten in den Vorinstanzen die Rechte an der weltberühmten  Sequenz geltend gemacht und dazu einen notariellen Vertrag mit dem Kameramann Herbert Ernst vorgelegt, der diese Rechte an die Journalisten  abgetreten hatte. Ernst hatte am 17. August 1962 den dramatischen Vorgang nahe dem Checkpoint Charlie in Berlin gefilmt. Seither sind seine Aufnahmen weltweit immer wieder ausgestrahlt worden. Sie zählen zu den grausamsten  Dokumenten über die Zeit der Mauer-Teilung in Berlin.

In den zwei Vorinstanzen hatten die Kläger gegen den verklagten Sender verloren, der seinerseits vorgab, die Rechte an dem Filmmaterial vor Jahrzehnten erworben zu haben. Herbert Ernst bestritt allerdings die vorgegebenen Rechte des einstigen Verkäufers. Im Frühjahr riefen die beiden Journalisten  aus Berlin als letzte Instanz den BGH an, der im September 2013 über den Fall mündlich verhandelte und ursprünglich eine Entscheidung für den 22.Januar 2014 ankündigt hatte.

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