Berlin, 21.01.2014/hb – Man lässt sich nicht die Butter vom Brot nehmen. So könnte man den Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuesten BStU-Studie zum Thema Zwangsarbeit für kapitalistische Firmen durch Häftlinge der DDR-Justiz bezeichnen. Denn das schwedische Möbelhaus IKEA hatte sich im Herbst 2012 bereit erklärt, der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) eine Studie über eben diesen Teil der Haftzwangsarbeit zu finanzieren. Der einstige Theologe Dr. Christian Sachse wurde mit der Durchführung beauftragt und wollte die Ergebnisse „in ein, zwei Jahren“ vorlegen, das wäre also Ende 2014.
Nun also kam die BStU zuvor. Dr. Tobias Wunschik (47), wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Forschung der Behörde, legt am 22.01. in Berlin die Ergebnisse seiner Forschungsarbeit vor. In dem 363 Seiten umfassenden Buch „Knastware für den Klassenfeind“ breitet der Autor Fakten über die „Häftlingsarbeit in der DDR, (den) Ost-West-Handel und die Staatssicherheit (1970-1989)“, so der Untertitel, aus. Das bei Vandenhoeck & Rupprecht (V&R), Göttingen verlegte Buch (ISBN 9783525350805) kostet 29,99 Euro.
In der übersichtlichen Gliederung werden die Schwerpunkte vorgestellt: Der Arbeitseinsatz der Gefangenen (2), Die Arbeitsbedingungen (3), Der Westexport der Produkte der Häftlingsarbeit (4) und schließlich die Zusammenfassung (5). Im Anhang von immerhin 84 Seiten werden nicht nur Quellenangaben sondern auch ausführliche Register publiziert.
In seiner Einleitung geht Wunschik auf die Vorgeschichte zu seinem jetzt vorgelegten Buch (IKEA) ein und kritisiert zu Recht, das der 2012 vorgelegte Bericht durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Ernst & Young“ unvollständig war und (auf Bitten der Informanten) anonymisiert bis heute nicht vollständig vorgelegt wurde, obwohl „die namentlich nicht genannten Autoren sogar auf das sonst schwer zugängliche Firmenarchiv zurückgreifen“ durften und so „einen wertvollen Beitrag zur Aufklärung der Geschäftskontakte zwischen dem Möbelhaus und den DDR-Betrieben“ hätten leisten können. Indes stelle der Bericht „entsprechend der spezifischen Fragestellung des Auftraggebers das Geschäftsgebaren des schwedische Möbelhauses und dessen Reaktion auf das >Durchsickern< von Informationen über die Häftlingsarbeit in den Mittelpunkt.“
DDR hatte Abkommen zur Zwangsarbeit nie ratifiziert
Wenn der Autor allerdings beklagt, dass „die Arbeitsbedingungen der Häftlingsarbeiter, die Dimensionen ihres Arbeitseinsatzes in der DDR und vor allem die Frage, ob auch weitere (bundesdeutsche) Firmen und Konzerne von der Häftlingsarbeit profitierten,“ lässt er die von IKEA gerade deswegen in Auftrag gegebene und finanzierte (und noch offene) Studie (der UOKG) unerwähnt. Auch die „zeitgleich“ behaupteten erarbeiteten Studien von „Ernst & Young“ und der BStU sind unpräzise, da dem Autor (drucktechnische Vorbereitungen einmal abgezogen) ein gutes Jahr mehr für seine umfangreiche Forschungsarbeiten zur Verfügung standen.
Das aber sind Nebenplätze und lediglich der akkuraten Bestandaufnahme geschuldet.
Begrüßenswert ist die Darstellung der Grundlagen jedweder Arbeit durch Verurteilte und der Ausschluss von Zwangsarbeit „zur Disziplinierung politischer Gefangener“, wie 1957 in einem alle Mitgliedsstaaten verpflichtenden Abkommen der International Labour Organisation festgelegt wurde. Die DDR hatte diese Abkommen allerdings nie ratifiziert. Wegen der komplizierten Rechtsverhältnisse zwischen zulässiger Arbeit von rechtmäßig Verurteilten und der Klassifizierung der Zwangsarbeit wird sich diese „daher nicht einfach an der Summe zu Unrecht ergangener Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ablesen lassen.“ Daher stelle sich die zeitgeschichtliche Forschung „schwer damit, eine operationalisierbare (?) Definition der Zwangsarbeit zu entwickeln.“ Wunschik merkt in seinem gerafften, wenngleich sehr informativem Überblick auch den „als Gleichsetzung missverstandenen Vergleich der Gefangenschaft in den beiden deutschen Diktaturen“ an, der „eine klare Begriffsbestimmung erschwere.“ Nicht vergessen wurde der Einfluss des MfS, hier durchweg als „Geheimdienst“ bezeichnet, auf die Kontrolle der Produktion in den Haftanstalten bezüglich der strikten Geheimhaltung nach außen.
Im ersten Kapitel „Der Arbeitseinsatz von Gefangenen – (2.1) Konzeptionen und Prioritäten“ geht der Autor auf die ideologischen Grundlagen ein, die es dem SED-Staat ermöglichten, auch aus politischen Gründen (wenngleich es diese Definierung offiziell nicht gab) Verurteilte in die „erzieherische Funktion des Arbeitseinsatzes“ einzubeziehen. Die zitierten Aussagen dazu, wie z.B. aus den Beschlüssen des VI. SED-Parteitages von 1963, könnten allerdings auch aus dem Handbuch der NS-Diktatur stammen. Man vermisst hier einen angebrachten Hinweis. Ohnehin stand als Hauptmotiv hinter der behaupteten „erzieherischen Wirkung“ durch die Verantwortlichen der SED die Arbeit in den Haftanstalten „in Wirklichkeit … (unter) seinem wirtschaftlichen Nutzen.“ Auch die Ausnutzung dieser Arbeit für Aufgaben der Verteidigung erinnern an Übereinstimmungen mit Handhabungen in der NS-Diktatur (der Hinweis fehlt allerdings auch hier).
Im Durchschnitt waren jährlich 20.987 Häftlinge in der Zwangsarbeit
„Die Schwerpunkte des Arbeitseinsatzes und Zahl der Häftlingsarbeiter“ wird im Unterkapitel 2.2 ausführlich beschrieben. Die volkswirtschaftschädlichen Auswirkungen durch Amnestien (unter Honecker) werden ebenso geschildert wie die erstmals benannten hohen Prozentzahlen von Häftlingen in einzelnen Produktionsbereichen, so beim VEB Metallwaren Naumburg immerhin 80% (1987, vor der Amnestie, siehe auch UK 2.5: „Die Amnestien“), in dem Holzverarbeitungswerk Burg immerhin noch 50 %. In übersichtlichen Tabellen werden die Beteiligungen von Häftlingen in den einzelnen Produktionsbereichen ausgewiesen. So waren im Bereich Elektrotechnik/Elektronik, zu dem 29 VEB gehörten, bis zu 4.314 Häftlinge (22,2 %) beschäftigt. So waren im Jahre 1960 in den Strafvollzugsanstalten von den „im Jahresdurchschnitt inhaftierten 24.313 arbeitsfähigen Häftlingen 20.987 (85,9%) im Arbeitseinsatz.“
Über die „Strukturellen Probleme“ (2.4) heißt es in der Studie, daß es auch „zum massenhaften Arbeitseinsatz von Gefangenen“ kam, wenn „gewöhnliche Werktätige für die oftmals schweren, unangenehmen und gesundheitsschädlichen Tätigkeiten nicht zu gewinnen waren. So wurde etwa das Strafvollzugskommando Schwedt/Oder für 340 Insassen im Oktober 1964 nicht zuletzt deswegen eingerichtet, weil für die Arbeiten im Bau- und Montagekombinat zur Errichtung des VEB-Erdölverarbeitungswerk Schwedt >gewöhnliche< Werktätige nicht zu finden waren.“ Im Bitterfelder Chemiekombinat war die Situation ähnlich. Nachdem „zwei Häftlinge an Quecksilbervergiftungen gestorben“ waren, mochten „freie“ Arbeiter selbst dann nicht dort arbeiten, wenn ihnen mehr als der doppelte Stundenlohn geboten“ wurde.
Im Kapitel 3 (Die Arbeitsbedingungen) erklärt der Autor die Unterschiede zwischen politischen und kriminellen Gefangenen (UK 3.1). Dies ist ein wichtiger Beitrag, weil auch im freien Deutschland recht unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema kursieren („Irgendetwas muß ja schon gewesen sein, wenn man ins Gefängnis/Zuchthaus kommt/gekommen ist.“). Offen wird hier die „allgemeine Diskriminierung der politischen Gefangenen“ manifestiert, die „aus Feindschaft Verbrechen gegen die DDR“ verübt hätten, während den (häufig auch diskriminierten) Kriminellen „grundsätzlich eine gewisse Bereitschaft zur Besserung und zur Rückkehr in die sozialistische Gesellschaft attestiert“ wurde. Auch die Besetzung der Kalfaktoren-Stellen im Haftalltag durch Kriminelle lässt sich mit der Handhabung der NS-Praxis nahtlos vergleichen.
Im UK 3.3 wird der „Arbeitsschutz“, im UK 3.4 „Unfälle“ in den Haftanstalten der DDR an Fallbeispielen dargestellt. „Da die Arbeitsbestimmungen häufig missachtet … wurden sowie viele gefährliche Arbeiten zu verrichten waren, gingen von dem Arbeitseinsatz oftmals erhebliche Gefahren für Leib und Leben der Gefangenen aus.“ Die Studie berichtete über interessante Konflikte zwischen Gefängnisleitungen und den beauftragenden Produktionsbetrieben, „denen die kurzfristige Planerfüllung durch maximale Ausbeutung der Arbeitkraft der Gefangenen oft wichtiger war.“ Besonders folgenreich „waren Arbeiten an schweren Geräten, weil diese häufig Amputationen von Gliedmaßen nach sich zogen. Ein vormaliger Insasse der Haftanstalt Unterwellenborn berichtete mehrfach von Unfällen mit abgerissenen Fingern, zerquetschten Zehen sowie einem abgerissenen Arm in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren.“ Leider fehlt hier eine zeitliche Einordnung.
Widerstand in den Haftanstalten
Ansonsten ist die Studie auch in diesem Bereich gründlich recherchiert und belegt ihre Darstellungen glaubwürdig durch vielfache Beispiele aus dem gesamten Strafvollzugsbereich der einstige zweiten Diktatur. Im anschließenden UK 3.5 wird die „Motivation der Gefangenen und Zwangsmaßnahmen“ (gegen diese) abgehandelt, unter UK 3.6 durchgeführte „Streik(s) und Sabotage“. Nach den bereits bekannten Widerstandshandlungen in Bautzen oder Hoheneck in den fünfziger Jahren kam es der Studie zufolge besonders in den achtziger Jahren wiederholt zu spontanen Aktionen. So verweigerten in der Haftanstalt Hoheneck „zehn Frauen mehrfach die Sonntagsarbeit, weil eine ihnen zustehende Arbeitspause monatelang nicht gewährt worden war.“ Die oberste DDR-Gefängnisverwaltung „veranschlagte die Anzahl der hartnäckigen Arbeitsverweigerer seinerzeit auf zwei Prozent aller Häftlinge.“ Andere Häftlinge „verweigerten während ihrer gesamten Haftzeit die Arbeit, meist weil wie sie aus politischen Gründen für das SED-Regime keinen Handschlag tun“ wollten.
„Die Entlohung der Gefangenenarbeit“ (UK 3.7) und das Problem der „Normerfüllung“ (UK 3.8) wird ebenfalls übersichtlich unter Beifügung von entsprechenden Tabellen referiert.
Für den neugierigen Leser besonders interessant wird das Kapitel 4: „Der Westexport der Produkte aus Häftlingsarbeit“. Hier dürften in einigen Zentralen (unter normalen Verhältnissen) die Alarmsirenen heulen, auch wenn die meisten seinerzeit involvierten Firmen ihre Hände in Unschuld waschen und „nichts davon gewusst haben“ wollen. Auch hier werden wieder interessante Parallelen zu dem Verhalten betroffener Betriebe nach dem Ende der NS-Zeit deutlich. Aber immerhin konnte man sich in der Wirtschaft – wenn auch Jahrzehnte später – auf einen Fonds über 10 Milliarden DM einigen, aus dem Entschädigungen gezahlt wurden. Einen vergleichbaren Fonds hat jetzt auch der Bundesbeauftragte Roland Jahn im Vorfeld der Studie angeregt.
Ohne „Die deutsch-deutschen Wirtschaftskontakte in der Ära Honecker“ (UK 4.1) wären die hier geschilderten Westexporte und die dafür abgepressten Arbeiten in den Haftanstalten nicht möglich gewesen. Der in der Studie angeführte Firmen-Katalog liest sich wie ein „Who is Who“ der westdeutschen (kapitalistischen) Industrie. Neben den bereits in diesem Zusammenhang bekannten Kaufhäusern Neckermann, Quelle, Baur, aber auch dem Discounter ALDI und dem Autohersteller VW werden hier Salamander, Dr. Oetker, Trumpf, Ferrero, Sarotti und Pfanni
angeführt, die „in großem Umfang Gestattungsproduktionen in der DDR“ betrieben oder planten. „Zu jenen Unternehmen, die nicht durch die >rechte Westpresse< beeinflusst wurden … und bei Saldenausgleich und Kreditvergabe weniger harte Positionen einnahmen, zählten aus DDR-Sicht zu Beginn der siebziger Jahre beispielsweise Krupp, Thyssen, Salzgitter, Mannesmann, AEG-Telefunken, Siemens“, in den achtziger Jahren Daimler-Benz, BASF, Robert Bosch und Hoechst, wobei „die Unternehmensleitungen von Krupp und Thyssen als >Wortführer einer aktiven Osthandelspolitik<“ galten.
Allein das Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik exportierte 1983 Waren und Güter für mehr als 1,7 Milliarden, im Jahr 1985 die Elektro/Elektronikbranche für 1,2 Milliarden Valutamark in den Westen.
Verhandlungspartner waren die AHB
Interessant auch die DDR-Strukturen, die diesen Handel ermöglichten und kontrollierten: „Neben der staatlichen Plankommission, die die DDR-Volkswirtschaft mittelfristig zu steuern versuchte und mit den großen Kombinaten alljährlich die Zielvorgaben … aushandelten, hatte das Ministerium für Außenhandel (MAH) die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den westlichen Staaten zu koordinieren und zu überwachen. Für die westlichen Firmen waren die sogenannten Außenhandelsbetriebe die formalen Vertragspartner; sie wurden 1981 den verschiedene Industrieministerien unterstellt und den entsprechenden Kombinaten zugeordnet und wickelten über 80 Prozent des geplante Westexports ab.. Die Außenhandelsbetriebe standen mit den inländischen Betrieben in >fest geplanten Lieferbeziehungen< und schirmten diese gleichsam von den Nachfragen und den Erwartungen der Weltmärkte ab.“
Vermisste der kundige Leser die Anführung der besonderen Verantwortung der sogen. KoKo gerade in diesem Bereich, verschweigt auch die Studie deren Rolle nicht. Immerhin war der stellvertretende Minister im bereits angeführten und federführenden Außenhandelsministerium (MAH) kein Geringerer als der fast allmächtige Chef der Kommerziellen Koordinierung (KoKo) Alexander Schalck-Golodkowski. Die KoKo sei „insbesondere bei der Umgehung westlicher Exportbeschränkungen gegenüber Staaten hinter dem >Eisernen Vorhang< … maßgebend“ gewesen. „Dieser konnte, seit 1971, am DDR-Zoll vorbei, den innerdeutschen Handel kontrollieren und steuern. Allerdings wird die Rolle der KoKo gerade im Bereich der „politischen Häftlinge“, sowohl für deren Einsatz in der Produktion wie deren „Verkauf“ in den Westen gegen entsprechende Warenlieferungen erstaunlich stiefmütterlich behandelt, auch wenn im folgenden Abschnitt (siehe UK 4.2: „Sofas aus Waldheim – die Rivalen Kamprad und Lämmerzahl“) im Zusammenhang mit dem Möbelexport die Rolle der KoKo als Förderer des IKEA-Konkurrenten Lämmerzahl beschrieben wird: Zu diesem Zweck sei als „Geschäftskonstruktion des Bereichs KoKo der AHB Simplex aufgebaut“ worden. „Mit einem Anteil von 52 Prozent war die ostdeutsche Seite (vermutlich verdeckt) an dem Unternehmen beteiligt. So schloss der AHB Holz und Papier, durch Alexander Schalck-Golodkowski protegiert, mit dem fränkischen Möbelunternehmer im November 1974 einen Vertrag, der ihm für Möbel aus der DDR das >Alleinverkaufsrecht in der BRD< garantierte.“ Gegenüber der Bundesrepublik war Lämmerzahl „nun der Alleinvertreter für den AHB Ho/Pa … nur die speziellen Sortimente in der BRD der Firma IKEA bildete eine Ausnahme.“
Fraglos hatte Lämmerzahl eine engere Bindung an die DDR-Strukturen, als sie jemals durch IKEA erreicht wurden. Dennoch ist die Verantwortung des schwedischen Möbelhauses nicht zuletzt durch die persönlichen Verhandlungen ihres Gründers augenfällig. Zwar wurde der IKEA-Chef ausweislich der Studie „erstmalig im Februar 1977“ durch den Generaldirektor des AHB Ho/Pa über die Verträge mit Lämmerzahl informiert, aber Kamprad „entgegnete, dass sich die Sortimente nicht überschneiden würden“ und blieb somit im Geschäft. Den Vorschlag Lämmerzahls an Kamprad, die Produktion für IKEA über seine Firma laufen zu lassen, lehnte der IKEA-Chef „freundlich aber bestimmt“ ab. „da Lämmerzahls Unternehmen aber wesentlich von der Staatssicherheit getragen wurde, hatte er mit Schalck-Golodkowski“ (Anmerkung: Oberst des MfS, der Bezüge eines Generals erhielt) „einen wichtigen Verbündeten. … Schalck-Golodkowskis Machtwort hatte Gewicht, und es galt nun für Lieferungen an IKEA für das Jahr 1978 eine Obergrenze von 20 Millionen und für das Jahr 1979 eine Obergrenze von 22 Millionen Valutamark.“
Allerdings schraubte IKEA trotz dieser Beschränkungen seinen Umsatz auf bald 30 Millionen Valutamark in die Höhe, was den KoKo-Chef zu Interventionen veranlasste. Immerhin belieferte Lämmerzahl über den AHB neben bereits angeführten Firmen renommierte Kaufhäuser wie HERTIE, Kaufhof, Karstadt, Woolworth und Möbel-Hess.
Bereits in den 80er Jahren gab es eine IKEA-Diskussion
Im Gegensatz zu IKEA berichtet die Studie von Besuchen Lämmerzahls in Betrieben, so z.B. im VEB Sitzmöbelwerk Waldheim, „der in einem Betriebsteil Häftlinge beschäftigte.“ Der Betrieb „zählte zum wichtigen Möbelkombinat Hellerau.“ Die (auch) exportieren Stühle stammten „vermutlich vom VEB Tischfabrik Finsterwalde“ (Kombinat Hellerau). Auch dieser Betrieb „beschäftigte ebenfalls Häftlinge und pflegte außer zu IKEA gleichermaßen Geschäftskontakte mit … Lämmerzahl.“ Dennoch erscheint die beteuerte „Unwissenheit“ der Schweden über die DDR-Produkte eher als kalkulierte Frechheit. Denn IKEA baute seine Importe aus der DDR kontinuierlich aus, „nach dem Willen der Unternehmensleitung sollte die DDR gar zum Hauptlieferanten … avancieren.“ Mitte der achtziger Jahre wollte IKEA gar „ein Zentrallager und einen Umschlagplatz“ in der DDR einrichten.
Erstaunlich bleibt die jetzige Diskussion um IKEA dennoch. Denn bereits „in den Jahren 1983/84 wurde die Produktion von IKEA-Möbeln in DDR-Haftanstalten in der westlichen Öffentlichkeit publik (siehe UK 4.8).“ Dass IKEA zwischenzeitlich sogar auf Kuba und hier ebenfalls von politischen Häftlingen produzieren ließ, wird in der Studie gleichfalls vermerkt.
Auch wenn IKEA vielfältig von der Stasi überwacht wurde, wäre es spätestens nach Vorlage der Studie eine Chuzpe, wenn der Konzern daraus eine Opferrolle ableiten würde. Die Geschäfte liefen prima und nahezu reibungslos. Der Konzern sollte nicht erst die zu erwartenden traurigen Ergebnisse der IKEA-finanzierten UOKG-Studie abwarten, sondern sich spätestens jetzt zu seiner zumindest moralischen Verantwortung bekennen.
Neben den bereits vielfach bekannten Fakten um IKEA, die dennoch in der Studie wesentlich um wichtige Informationen ergänzt wurden, widmet sich der Autor auch anderen Bereichen der Häftlingsarbeit, die bislang weniger bekannt waren. So wird im Kapitel 4.3 thematisch gefragt: „Zement aus Rüdersdorf – Lieferten Häftlinge die Senatsreserve von Westberlin?“ Nach den Ergebnissen der vorgelegten Studie schufteten in Rüdersdorf vornehmlich jugendliche Häftlinge in den dortigen Zementwerken. Auch Rüdersdorf gehört zu Hinterlassenschaften der vorhergehenden Diktatur. Die Sowjets nutzten die vorhandenen Lager, die DDR übernahm die gebotene Möglichkeit, politisch Widerständige zu internieren.
Das Zementwerk Rüdersdorf wandte sich schließlich Ende der fünfziger Jahre an das Innenministerium mit der Bitte, dem Baustoffkombinat Rüdersdorf die Zuführung von Strafgefangenen auf die Dringlichkeitsliste zu setzen. 1964 mussten fast 500 Häftlinge im Werk schuften. Neu war bis vor Kurzem, dass Mitte der siebziger Jahre „Westberlin seinen Zement zu 25 Prozent vom VEB Rüdersdorf“ bezog. Ausgerechnet Westberlin soll von der Ausnutzung politischer Gefangener profitiert haben?
Ausführlich geht die Studie auf andere Haftorte ein, in denen politische Häftlinge zu Arbeiten für die DDR-Produktion gezwungen wurden: „Strumpfhosen in Hoheneck – „Sayonara“ bei ALDI, „Petit Chat“ bei Woolworth“ (UK 4.4). In Hoheneck wurden für den kapitalistischen Markt Strumpfhosen und Bettwäsche produziert. Allein „1977 produzierte der >VEB Planet Wäschekonfektion Eppendorf< fast 15 Millionen Stück Bettwäsche, was einem Westexport im Wert von fast 20 Millionen Valutamark entsprach.“
Anders in Halle („Werkzeugkästen aus Halle als Exportschlager – Stasi in die Produktion“, UK 4.5). Hier wandte sich der dortige Haftanstaltsleiter an seine vorgesetzte Dienststelle, weil nicht genügend Arbeitsangebote vorhanden waren: „Ich vertrete die Auffassung, wenn wir die Jugendlichen nicht beschäftigen, beschäftigen sie uns.“ Schließlich fertigten im Betriebsteil „Halle Jugendhaus“ die jugendlichen Häftlinge Werkzeugkästen für das Kombinat Elektrowaren Halle. „Zum Jahresbeginn 1975 waren im Jugendhaus Halle … insgesamt 742 Häftlinge eingesperrt.“
Nur über IKEA und QUELLE liegen bislang MfS-Unterlagen vor
In der „Zusammenfassung“ werden die Ausführungen noch einmal auf die wesentlichen Punkte sortiert. „Gefangene ließen sich zu Arbeiten einsetzen, für die >gewöhnliche> Werktätige schwer zu gewinnen waren, da diese besonders schwer, unangenehm, monoton oder gefährlich waren. … Jedoch bezweifelten die Betriebe (aus gutem Grunde) häufig die von der Strafvollzugsverwaltung festgestellte Tauglichkeit einzelner Häftlingsarbeiter.“ Dennoch: „Trotz hoher Normen, langer Arbeitszeiten und hohem Leistungsdruck lief die Produktion in den Gefängnissen alles andere als >rund<. Rohstoffmangel oder Engpässe in der Zulieferung von Teilprodukten, ausbleibende Ersatzteile für Maschinen, Havarien oder fehlende Transportmöglichkeiten für die Häftlingsarbeiter führte vielfach zu >Leerlauf<. Zudem fielen Gefangene wegen Krankheit, Arreststrafen oder Verlegungen aus.“ Allerdings räumt die Studie ein, dass sich „lediglich für IKEA und Quelle … allein mit MfS-Unterlagen belegen (lässt), dass die westliche Konzernzentralen schon vor 1989 wussten, dass die von ihnen vertriebenen Produkte teilweise von Häftlingen gefertigt worden waren.“ Und: „Da beide Fälle schon in den achtziger Jahren für Schlagzeilen sorgten, hätte ja auch in anderen Chefetagen die Frage aufkeimen können, wer eigentlich die aus einem DDR-Betrieb bezogenen Waren unter welchen Bedingungen herstellen musste.“
Dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Die in der Studie angeführten Unternehmen, von denen einige bereits vom Wirtschaftstableau verschwunden sind, sollten sich zu ihrer Gesamt-Verantwortung bekennen und neben dem Staat mit annehmbaren Entschädigungen für die Ausnutzung der Zwangsarbeit durch politische Häftlinge in der einstigen DDR ihrer moralischen Pflicht nachkommen. Das Jubiläumsjahr 2014 sollte zum Anlass genommen werden, in Berlin, Bautzen, Waldheim oder Brandenburg eine Konferenz mit dem Ziel einer Fonds-Gründung durchzuführen. Es wäre ein wichtiger Beitrag zum notwendigen Abschluss eines wichtigen und unerfreulichen Kapitels aus der deutschen Geschichte. Die Betroffenen sind in einem hohen Alter, von ihnen sterben tagtäglich von der Aufarbeitung zeitlebens Enttäuschte.
Bis es dazu kommt, ist nicht nur dem interessierten Laien sondern aus den gen. Gründen auch den Managern aus den angeführten Firmen-Etagen die Lektüre dieser wichtigen BStU-Studie zu empfehlen. „Knastware für den Klassenfeind“ ist ein wertvoller und unverzichtbarer Beitrag zu einer hoffentlich breit stattfindenden und überfälligen Diskussion, die mit dem Komplex IKEA 2011 eingeleitet wurde.
V.i.S.d.P. / © 2014: Redaktion Hoheneck, Berlin, Tel.: 030-30207778
11 Kommentare
27. Januar 2014 um 01:24
Fritz Schüler
Werter Herr Lahrmann,
ich habe noch keinen Menschen getroffen, für den Zwangsarbeit „etwas Positives bedeutet“.
Selbst in unserer Schulzeit wurde eine Strafarbeit bei Disziplinverstößen als ärgerlicher Zwang empfunden.
Wenn Sie allerdings in Ihrer konfusen Rechtsauffassung Zwangsarbeit im Gulag des „real existierenden Sozialismus“ mit einzelnen Rechtsverstößen im bundesdeutschen Strafvollzug vermischen (die mit rechtsstaatlichen Mitteln geahndet wurden) – und nicht die gängige Praxis des marxistisch kommunistischen Terrors sehen wollen; dann „schaden Sie in der Tat unserem Anliegen mehr als es nützt“.
Mit solchen hanebüchenen Vergleichen kommt man in unserer unbedarften Wohlstandsgesellschaft tatsächlich zum Schluss, der SED-Staat sei „ein lupenreiner Rechtsstaat“ gewesen. Auf diese Weise könnte auch die Zwangsarbeit im Holocaust verharmlost werden.
Somit dürfen Sie sich nicht wundern, dass „inzwischen alles verjährt ist“ – und die Täter sogar „in den öffentlichen Dienst der neuen Länder übernommen wurden.“
Wie lange noch soll diese subtile Verharmlosungstaktik weitergehen ? ? ?
Der immer noch großen Zahl der Kommunismus – Opfer wird damit kein guter Dienst erwiesen.
26. Januar 2014 um 10:52
Dirk Lahrmann
Lieber Herr Schüler. Für die meisten Menschen in Deutschland bedeutet Zwangsarbeit in Haftanstalten etwas „Positives“. Wenn sich nun die Opfer der DDR-Diktatur über ihre Zwangsarbeit beschweren, stoßen sie damit in der breiten Öffentlichkeit auf Unverständnis.
Denn der Normalbürger verbindet Zwangsarbeit nicht mit den schlechten DDR-Haftbedingungen.
Das medienwirksame Thema Zwangsarbeit, schadet unserem Anliegen mehr als es nützt.
Und bedenken Sie, die bundesdeutsche Justiz hat auch niemanden wegen Folter verurteil, was im Umkehrschluss bedeutet, in der DDR wurde nicht gefoltert.
Für die „Körperverletzung“ an Gefangenen gab es 25 Geldstrafen, 11 Bewährungsstrafen und 2 Gefängnisstrafen von etwas über 2 Jahren.
Wenn diese offizielle Statistik ein Außenstehender liest, dann kommt er unweigerlich zu dem Schluss, die DDR war ein lupenreiner Rechtsstaat.
Inzwischen ist alles verjährt und die meisten Wärter wurden in den Öffentlichen Dienst der Neuen Länder übernommen.
Somit lohnt es sich in Deutschland einer Diktatur zu dienen.
25. Januar 2014 um 14:53
Fritz Schüler
Lieber Dirk Lahrmann,
noch einmal:
In der totalitären (marxistisch) kommunistischen Terrorherrschaft lassen sich Zwangsarbeit, miserable Haftbedingungen, verbrecherische Untaten des Gefängnispersonals nicht voneinander trennen.
Alle drei Komponenten sind untrennbare Bestandteile eines menschenverachtenden Gewaltregimes gegen Andersdenkende.
Jene von der kriminellen Ideologiefirma Marx und Engels vor mehr als anderthalb Jahrhunderten konzipierte „Diktatur des Proletariats“ war von Anbeginn ein KRIEGSPLAN GEGEN DIE DEMOKRATIE.
In der ERSTEN INTERNATIONALEN ARBEITERASSOZIATION des Jahres 1864 vertretene Prinzipien der Einheit und Brüderlichkeit aller Völker wurden von beiden Hassdenkern ausdrücklich verhöhnt.
Die im 20. Jahrhundert aufgegangene Saat ROTEN wie auch Braunen Terrors ist bereits damals gesät worden.
Bis zu meinem Freikauf im Jahr 1975 hatte ich mehr als nur 9 Monate Gelegenheit, „Resozialisierung“ im SED-Staat kennenzulernen.
25. Januar 2014 um 09:17
Dirk Lahrmann
Lieber Herr Schüler, zuerst möchte ich Sie darüber informieren, dass auch ich Fotoapparate und Möbel für den Westexport herstellen durfte.
In den Haftakten steht dann auch süffisant, dass wegen meiner geringen Arbeitsleistung die Resozialisierung in die sozialistische Gesellschaft schwierig wird. Eigentlich bewahrte mich nur die kurze Haftzeit von 9 Monaten vor dem Arrest.
Was sie allerdings richtig anführen, sind die drakonischen Bestrafungsmaßnahmen bei Arbeitsverweigerung bzw. Arbeitsbummelei.
Und diese miserableren Haftbedingungen, die eigentlich schon Folter waren, sollte das eigentliche Thema sein. Aber genau das wird beim Thema Zwangsarbeit sträflichst vernachlässigt.
Einen Beweis für die in den Gefängnissen verhängten Bestrafungsmaßnahmen bilden die Gefangenenakten. Aber diese Haftakten wurden in letzten Jahren größtenteils vernichtet und somit auch all die Beweise für die vom Gefängnispersonal begangenen Straftaten.
Seien Sie sicher, in paar Jahren wird ein Wissenschaftler der Aufarbeitungs-Industrie feststellen, dass es in den DDR-Gefängnissen keine Bananen gab, und es jammervoll beklagen.
24. Januar 2014 um 15:08
Klaus Dörfert
Hallo Dirk,die Gesetze sind aber nicht für die 1. und 2. deutsche Diktatur geschrieben worden. Über Recht oder Unrecht maße ich mir in diesem Ramen nicht zu entscheiden.
24. Januar 2014 um 12:45
Fritz Schüler
Lieber Dirk Lahrmann,
Ihre Definition von „zulässiger“ Zwangsarbeit ist realitätsfremd, fast schon lächerlich.
Haben Sie jemals den „sozialistischen Strafvollzug“ in Bautzen, Brandenburg, Torgau, der Stahlwerke Riesa, Unterwellenborn kennengelernt oder vom Frauenvollzug Hoheneck erfahren ?
Natürlich konnte man in bundesdeutschen Gefängnissen die Arbeit ablehnen.
Dafür gab es keinen Arrest in einer Dunkelzelle („Tigerkäfig“), angekettet ans Zellengitter bei halbierter Verpflegung, Schlafentzug oder Schlaf auf Betonfundament mit ein Paar Holzlatten als Auflage. Eine dünne Schlafdecke zählte bereits als „Vergünstigung“.
Die „Zwangsarbeit in bundesdeutschen Gefängnissen“ mit der oft gesundheits- oder sogar lebensgefährlichen Knochenmaloche im SED-Gulag zu vergleichen, erinnert an den schmierigen Agitpropstil eines „Sudel-Ede“ im Schwarzen Kanal.
Waren die Tausende widerrechtlich eingekerkerten Systemkritiker, Republikflüchtigen etwa „rechtskräftig verurteilt“ ?
Die DDR hat das Abkommen aller Mitgliedsstaaten der International Labour Organisation von 1957 über den Ausschluss der Zwangsarbeit zur „Disziplinierung politischer Gefangener“ NIE ratifiziert.
Vor diesem Hintergrund nur von „schweren Straftaten des Gefängnispersonals“ zu berichten, kommt einer Verharmlosung der SED-Diktatur gleich. Vielmehr wurden diese Untaten von Stasi und Ministerium des Inneren gebilligt, nicht selten gefördert, um hohe, devisenträchtige Gewinne aus der billigen Arbeitskraft der Häftlinge zu pressen.
23. Januar 2014 um 23:02
Tobias Wunschik
Haben Sie vielen Dank für die Zusendung der Rezension – meines Wissens ist es die erste zu dem Buch. Sie zeugt von aufmerksamer Lektüre – binnen kürzester Zeit – , viel Sachkenntnis und exakter Wiedergabe des Inhalts.
Natürlich wusste ich von dem Projekt der UOKG. Ich nehme an, dass Hr. Jahn mich deutlich früher mit den Recherchen beauftragte als das die Firma Ikea ihr (zweites) Forschungsprojekt einleitete, aber das tut eigentlich wenig zur Sache. Es ist doch jede Anstrengung zur Aufarbeitung der Thematik zu begrüßen – und verschiedene Autoren beleuchten den „gleichen“ Gegenstand aus unterschiedlichen Blickwinkeln und in anderen Farbnuancen.
Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend habe ich nicht zuletzt die Rolle der Staatssicherheit bei der Häftlingsarbeit untersucht und besonders intensiv in unseren Archiven recherchiert. Der Projektleiter der UOKG wird mit Hilfe von mehr Zeitzeugenberichten auch noch einmal zu teilweise anderen Ergebnissen kommen – die eine Studie nimmt daher der anderen erfahrungsgemäß nichts weg.
Auf das Forschungsprojekt (der UOKG) ausdrücklich verwiesen habe ich in der Studie tatsächlich nicht, da im Literaturüberblick üblicherweise nur bereits vorliegende Titel erwähnt werden. Journalisten habe ich indes schon verschiedentlich über das Projekt informiert – so weit es mir bekannt ist – und eine Kontaktaufnahme zur UOKG angeraten.
Die angeregte Buchvorstellung in Hoheneck würde ich gerne wahrnehmen – nicht wegen etwaiger Buchverkäufe sondern auch um gerne zuzuhören und die Erlebnisse der „Hoheneckerinnen“ mitzunehmen.
Tobias Wunschik
23. Januar 2014 um 21:55
Fritz Schüler
Das Buch des Herrn Dr. Tobias Wunschik verdient Respekt und könnte ein Beitrag für ungeteilte, solidarische Erlangung der Menschenrechte sein.
Auch angedeutete Vergleiche mit Praktiken der NS-Diktatur bedeuten eine Loslösung von bisheriger perfider Geschichtsklitterung. Hier sollte von BStU wie auch Opferverbänden konsequent weitergearbeitet werden.
Jene Mär von der „Singularität des Holocausts“ muss endlich ein Ende haben.
Das sind wir auch all den Millionen Menschen schuldig, die noch heute außerhalb Europas unter der schrecklichen Geißel des ROTEN TERRORS (Dserschinski 1917 d. Red.) leiden müssen.
22. Januar 2014 um 09:43
Angelika
Danke, Stefan Köhler ich hätte Deiner Ansicht nichts mehr hinzuzufügen. Leider !
22. Januar 2014 um 08:04
Dirk Lahrmann
Mit dem Thema Zwangsarbeit wirft die Aufarbeitungs-Industrie den DDR-Diktatur-Opfern mal wieder einen Knochen vor die Füße, an dem sie nagen dürfen.
Wenn wir in dieses geheuchelte Klagegeschrei mit einstimmen, machen wir uns unglaubwürdig, da Zwangsarbeit in allen Strafanstalten dieser Welt üblich ist.
Artikel 12 Abs. 3 des Grundgesetzes besagt:
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
Zwangsarbeit dient der sogenannten „Resozialisierung“
Wer in bundesdeutschen Gefängnissen die Zwangsarbeit verweigert, dem werden alle „Vergünstigungen“ gestrichen. Was einer Bestrafung gleichkommt.
Auch die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 erlaubt Zwangsarbeit bei rechtskräftig verurteilten Gefangenen. Artikel 4 Abs.3a:
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels 4 gilt,
(a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
http://dejure.org/gesetze/MRK/4.html
Begreift denn niemand, dass das Thema Zwangsarbeit, von den schweren Straftaten des Gefängnispersonals ablenken soll. Und auch, dass die DDR-Gefängniswärter heute ehrenvolle Beamte sind.
21. Januar 2014 um 22:35
Stefan Köhler
Ein Scheibchen und noch ein Scheibchen? So kann das nichts werden. Man wird doch froh sein, wenn auch der letzte Betroffene gestorben sein wird. Danach kann man dann willkürlich aufarbeiten, ungestört und unwidersprochen erdichten, was gerade mal so in den zeitweiligen Kram passt. Die aktuellen Geschehnisse in unserem Lande zeigen doch unübersehbar und sehr deutlich, das alles immer schneller schlechter wird.
Man verfolgt mit scheinheiligem, fanatischem Blendwerk tödliche Entwicklungen, die unser Land irreversibel ins Verderben stürzen.