Berlin, 30.09.2013/cw – In einer Entscheidung hat das Sozialgericht Berlin in einem Urteil vom 27.09.2013 – S 181 VG 167/1 – der Klage einer Frau stattgegeben, die als Sportlerin zu Zeiten der DDR Opfer von Doping-Mitteln geworden war. Die Frau hatte angegeben, über die verabreichten  Substanzen nicht informiert worden zu sein. Sie war infolge mit 32 Jahren an Brust und Hautkrebs erkrankt und führte dies auf die Doping-Mittel zurück.

Das Sozialgericht sprach der Klägerin jetzt eine Rente zu, da „von einer Einwilligung der Klägerin in den Gebrauch von Dopingmitteln“ nicht ausgegangen werden könne. Diese sei von ihrem damaligen Trainer „bewusst im Unklaren gelassen worden, um was für Substanzen es sich eigentlich“ handelte. Die Klägerin sei zwar „bereit gewesen, leistungsfördernde Vitamine zu sich zu nehmen, habe aber keine Vorstellung von der eigentlichen Bedeutung der Präparate und deren möglichen Spätfolgen gehabt“.  Auch sei das jugendliche Alter zum Zeitpunkt der Verabreichung zu berücksichtigen  gewesen.

Das Gericht bejahte die Kausalität zwischen der Doping-Verabreichung und der Krebserkrankung, schränkte die Ansprüche allerdings ein. Da ein Anspruch auf Entschädigungsrente nach der Gesetzeslage nur für den Zeitraum bestehe, in dem die Schädigungsfolgen einen Grad der Schädigung von 50 (vergleichbar einem Grad der Schwerbehinderung) ausgemacht haben, und der vorliegende  fragliche Zeitraum ein halbes Jahr umfasse, sei die Klage „wegen des darüber hinaus geltend gemachten Anspruchs (also Leistungen für einen längeren Zeitraum aufgrund weiterer Schäden) abzuweisen gewesen.“

Nach Meinung von Beobachtern aus der Opfer-Szene sei dies ein für Sozialgerichte nicht untypisches „Ja, Aber-Urteil“ gewesen, das in  den Auswirkungen eher einem gerichtlich verordneten Vergleich zwischen Klägerin und Beklagten entspräche. Ein anderer Aspekt aus dem vorliegenden Urteil, nämlich die grundsätzliche Feststellung einer Entschädigungs-Begründung, ist aber durchaus interessant. So sind  in Zuchthäusern der DDR, zum Beispiel im berüchtigten  Frauenzuchthaus Hoheneck, an Häftlinge ohne deren  Wissen Psychopharmaka verabreicht worden. Ihnen wurden diese Mittel also ohne jegliche Kenntnis möglicher Auswirkungen verordnet. Verantwortlich in Hoheneck dafür war u.a. der Medizinische Leiter (1972-1982) und IM der Stasi („Pit“), Peter Janata, der noch heute unbehelligt in Ahrensfelde bei Berlin praktiziert. Das vorliegende Urteil bietet nun nach Ansicht von Kennern der Opfer-Szene  die Möglichkeit, Entschädigungen für eingetretene gesundheitliche Schäden aufgrund von verabreichten Psychopharmaka zu beantragen und ggf. einzuklagen.

V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785

G. Laessig » 30.09.2013 10:08 « in  „Flucht und Ausreise“:

Die großen und wichtigen Zeitungen schweigen noch zu den Wahlmanipulationen bei der Bundestagswahl 2013. NOCH !!!

Dafür ist aber im Netz viel los und lange wird man das nicht mehr unterdrücken können.
Die „Deutsche Wirtschaft Nachrichten“ berichtet unter dem Titel „Von Essen bis Passau: Weitere gravierende Unregelmäßigkeiten“.

Man darf gespannt sein, wann die erste Schlagzeile in der „BILD“ zu lesen ist.
Bei der Bundestagswahl ist es offenbar zu weitere gravierenden Unregelmäßigkeiten gekommen: In Chemnitz hätten die Bürger zweimal wählen können, in Paderborn wurden ungültige Stimmen per Telefon verändert, in Essen hatte die Wahlleiterin verschlafen – wodurch einige Bürger nicht mehr wählen konnten.

Eine funktionierende Demokratie sieht anders aus.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/27/von-essen-bis-passau-weitere-gravierende-unregelmaessigkeiten/

 Quelle:  http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2165073&r=threadview&t=4001703&pg=2