Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin
von Dirk Lahrmann
Berlin, 19.09.2013/dl – Bezugnehmend auf meinen Beitrag von 5. August 2013
und den der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.
https://17juni1953.wordpress.com/2013/08/07/lehrstunde-in-sachen-demokratie/
veröffentliche ich nachfolgend das Ergebnis der Bemühungen auf Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle der Bundesstiftung Aufarbeitung.
Das erstrittene Urteil sollte anderen Diktaturopfern Mut machen, selbst Akteneinsicht in die eigenen Reha-Unterlagen oder in die der Aufarbeitungs-Einrichtungen zu nehmen. Hier das Urteil als Dokument:
VG-Urteil-07-08-2013
Viele von uns beklagen seit Längerem die undurchsichtigen Verwaltungsvorgänge. Auf das Urteil kann sich jeder berufen, der nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Einsichtnahme in eine von Bund geführte Einrichtung oder Behörde begehrt. Ähnliche Vorschriften gelten auch für die einzelnen Bundesländer.
Das IFG-Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber ich glaube nicht, dass die Bundesstiftung Aufarbeitung es anfechten wird.
Das Thema Akteneinsicht halte ich vor allem in Bezug auf die vielen gescheiterten Reha-Verfahren für ein sehr wichtiges Thema. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass dort von den alten Seilschaften manipuliert wird. Zurzeit überlege ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen meine Reha-Behörde, das Schweriner Justizministerium, zu stellen. Die ganzen Manipulationen konnte ich auch dorterst nach der Akteneinsicht belegen.
V.i.S.d.P.: Dirk Lahrmann, Berlin – Dirk.Lahrmann@t-online.de
2 Kommentare
19. September 2013 um 09:48
Dirk Lahrmann
Hallo Klaus,
mir ist schon klar, dass und das Verwaltungspersonal der DDR-Diktatur im Wesentlichen erhalten geblieben ist. Nur die über 55-jährigen wurden in die wohlverdiente Bonzen-Rente geschickt und für den Rest begann das große Stühle-rücken. Die Hochbelasteten verlegten ihren Wohnsitz in den Westen, denn dort gab es gar keine Überprüfungen.
Somit müssen die Opfer der DDR-Diktatur, ob sie nun in Ost oder West leben, grundsätzlich davon ausgehen, dass die Genossen auch heute über ihr Schicksal entschieden.
19. September 2013 um 08:37
Klaus Dörfert
Hallo Dirk
Ich kann mich der Meinung nur anschließen und möchte noch ergänzen. Man hat nie die alten Seilschaften beseitigt, im Gegenteil, es hätte grundsätzlich eine Reinigung der Ämter und Behörden von diesen Personen durchgeführt werden müssen. Selbst heute wird nicht eine Trennung von Politik und Justiz vollzogen. …