Erneut Kritik an Siegfried Reiprich

Dresden, 30.05.2013/cw – Der Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Siegfried Reiprich, musste diese Woche erneut eine Niederlage hinnehmen. Das Arbeitsgericht Dresden (Arbeitsgerichtsdirektor Busch) hatte der Klage einer Mitarbeiterin der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain gegen die Stiftung stattgegeben und die Stiftung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verurteilt.

Dem Urteil war eine langwierige Auseinandersetzung des Geschäftsführers auch mit dieser Gedenkstätte vorausgegangen, in deren Gefolge sich Reiprich weigerte, mit dem Förderverein einen neuen Kooperationsvertrag abzuschließen. Er wolle nicht, so Reiprich, einen  Vertrag mit einem  Verein  schließen oder mit diesem verhandeln, der gegen  ihn  vor Gericht ziehe. Ende 2012 hatte Reiprich deshalb seitens der Stiftung die Verträge mit dem Förderverein  gekündigt. Der Klägerin, die bei dem Förderverein angestellt und in der Gedenkstätte tätig war, war ebenfalls von der Stiftung  gekündigt, aber ein neuer Arbeitsvertrag angeboten worden, allerdings mit weniger Stunden und in einer geringeren Lohngruppe. Die Argumentation der Stiftung: Man sei im öffentlichen Dienst an den Stellenplan gebunden, und der sehe für Zeithain eben nur zwei 20-Stunden-Stellen vor, so die vertretende Rechtsanwältin vor dem Arbeitsgericht. Ein Kompromissvorschlag der Klägerin, die Arbeitszeit von bisher 28 auf 25 Stunden in der niedrigeren Lohngruppe zu verkürzen, wurde von der Stiftung abgelehnt. Das Angebot einer Abfindung,  die laut der Stiftungsanwältin die Zeit bis zum Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses hätte überbrücken sollen, lehnte hingegen die Klägerin ab. Nun wurde die Stiftung verurteilt, das bisherige Arbeitsverhältnis unverändert im bisherigen  Rahmen fortzusetzen.

Beobachter sahen  und sehen allgemein im Vorgehen Reiprichs den unzulässigen  Versuch, sich „vor Ort einzumischen und die zahlreichen Fördervereine an die Leine“ zu legen, so ein Verbandsvertreter aus Sachsen, der nicht genannt werden will. Man müsse sonst, wie früher, „Repressionen befürchten,“ darin sei der Geschäftsführer geübt.

In den letzten beiden Jahren waren auch aus anderen Förder- und Gedenkstättenvereinen schwere Vorwürfe erhoben worden. So hätte sich Reiprich massiv in die Gründung von Fördervereinen in Stollberg/Erzgebirge eingemischt, um einen ihm genehmen Verein vor Ort zu installieren, der eher seine Intentionen für eine Gedenkstätte im ehemaligen Frauenzuchthaus Hoheneck übernehmen würde, als durch eigene Vorstellungen und Konzeptionen „mehr als Arbeit“ zu machen.

Nachdem Siegfried Reiprich wegen seines unsensiblen Vorgehens in Stollberg nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde durch das aufsichtsführende Ministerium ermahnt worden war, wird nunmehr in politischen Kreisen in Sachsen die Verlängerung des  Dienstverhältnisses mit dem Geschäftsführer infrage gestellt. „Die Fettnäpfchen des Geschäftsführers werden immer zahlreicher,“ kritisierte eine Landtagsabgeordnete gegenüber unserer Redaktion. Danach sei es nicht förderlich, in einer derartig sensiblen Position, die viel Fingerspitzengefühl erfordere, jemanden zu beschäftigen, der sich „gegenüber engagierten Bürgern als DDR-Rambo“ aufführe. Der Landtag müsse sich  eine anstehende Vertragsverlängerung „sehr sorgfältig überlegen.“

Bereits bei seiner Berufung war Reiprich auf den massiven Widerstand der seinerzeit für die Stiftung zuständigen Ministerin Eva-Maria Stange (SPD) gestoßen, wurde aber schließlich durch die Zustimmung der Mehrheit der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag in seine Position  berufen. Zuvor war Reiprich Geschäftsführer in der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen in  Berlin.

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