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Berlin, 7.03.2012/cw – Nur noch elf Tage, dann haben wir einen neuen Bundespräsidenten, innerhalb von zwei Jahren das dritte Staatsoberhaupt. Wenn alles nach den Vorgaben unserer Staatslenker geht – und nichts spricht bisher dagegen – dann wird sich die Republik mit einem Präsidenten Joachim Gauck anfreunden müssen. Einprägen braucht sich den Namen niemand mehr, denn wie selten zuvor in der jungen Geschichte der zweiten bzw. (nach dem 2. Oktober 1990) dritten deutschen Republik ist der Name des (künftigen) Präsidenten jedem Kleinkind bekannt, dank einer vorauseilenden Lobes-Hymnen-Berichterstattung aller verfügbaren Medien (mit Ausnahme der zu vernachlässigenden linken Klarsfeld-Presse).
Die Wahl vom 18. März ist also gelaufen, nur noch ein notwendiges (teures) Prozedere ist durchzuführen, um den gesetzlichen Normen zu genügen. Zwar hält man sich auch hier – streng genommen – nicht unbedingt an den Wortlaut des Gesetzestextes, sonst würde man „aus den Reihen der Bundesversammlung“ einen Vorschlag / eine Kandidatur vortragen, aber die Norm bleibt: Es genügt nicht, einen Präsidenten der Herzen medial auszurufen, ER muß formal gewählt werden. So weit, so gut.
Dirk Lahrmann, ein Leser unseres Forums, wies auf die Strafbarkeit möglicher Kritik an einem gewählten Staatsoberhaupt hin (§ 90 StGB). Das ist zwar richtig, doch zeigt die Kampagne gegen den Gauck-Vorgänger im Schloss Bellevue, dass auch hier sicherlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Bundespräsident ist nicht gleich Bundespräsident, das haben wir ja verinnerlicht. Etwas anderes bewegt mich:
In vielen Zuschriften kam und kommt nicht nur Kritik zum Ausdruck, sondern sind – vorsichtig ausgedrückt – auch Spuren von Hass erkennbar, womöglich eine Folge der kaum noch verkappten Hass-Tiraden gegen Christian Wulff. Dennoch sind diese Gefühlsausbrüche abseits gerechtfertigter Kritik wenig hilfreich, egal, ob gegen Wulff oder gegen Gauck (oder sonst wen) gerichtet. Viel eher würde eine alte Kirchensitte greifen. Früher forderte der Pfarrer vor einer Eheschließung dazu auf, alle Gründe, die gegen eine Verbindung sprächen, „jetzt“ (also vor der Eheschließung) zu benennen, ansonsten aber „für immer zu schweigen“.
Hätten wir so eine Formel auch für dieses wichtige Staatsamt eingeführt, wäre uns aktuell einiges erspart geblieben, vielleicht sogar der eine oder andere Bundespräsident, der früher in der NSdAP gewesen sein soll. Denn die Kritik, die so „urplötzlich“ gegen Wulff aufbrach und als Medien-Tornado bleibende Verwüstungen hinterließ, betraf im Kern Vorgänge, die alle schon vor seinem Amtsantritt zumindest als Fußnoten bekannt waren. Hätte also der Bundestagspräsident nach der Wulff-Nominierung diese in der nachfolgenden Bundestagssitzung bekannt gegeben und dazu aufgefordert, Hinderungsgründe „jetzt“ – also bis zur Wahl – vorzutragen, danach allerdings „für immer zu schweigen“, wäre uns dieses unwürdige Spektakel erspart geblieben.
Wir brauchen also keine Hinweise auf mögliche strafbewehrte Paragrafen. Wir tragen unsere Kritik an dem Kandidaten Joachim Gauck in diesem Forum bis zur erfolgten Wahl vor und werden danach „für immer schweigen“. Dieses Forum wird nach dem 18. März für Kritik am Staatsoberhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen. Punkt. Solange aber lasst uns alle Argumente zusammentragen und offen diskutieren, die gegen diesen Kandidaten sprechen. Niemand soll sagen dürfen: Das habe ich nicht gewusst.
Carl-Wolfgang Holzapfel
V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785
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