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IT-Chef der BStU war angeblich Stasi-Offizier
Berlin, 27.02.2011/cw – Die Bekanntgabe einer möglichen Tätigkeit des IT-Chefs der BStU für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR hat in Kreisen der Verfolgten des DDR-SED-Regimes große Unruhe und Bestürzung ausgelöst. Nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“, den u.a. die Presseagentur AFP am Sonntagabend verbreitete,
habe sich Peter Schmidt bereits 1980 (im Alter von 18 Jahren) der Stasi verpflichtet und sei für diese bis zum Ende der DDR hauptamtlich als Offizier tätig gewesen. Der heutige IT-Chef war 1991 „als einer der ersten Mitarbeiter zur damals im Aufbau befindlichen Gauck-Behörde gekommen,“ heißt es in den Berichten und habe zunächst „als Wachmann gearbeitet, später sei er (Schmidt) zum Anwendungsbetreuer für Datenverarbeitung aufgestiegen.“
In einer ersten Stellungnahme fordert die Vereinigung 17. Juni „sofortige und überzeugende Konsequenzen, wenn sich die Informationen der Zeitung bestätigen sollten.“ Es sei den Verfolgten und Opfern der DDR-Diktatur „nicht mehr zumutbar, wenn innerhalb von Wochenfristen nunmehr auch die Behörde durch derartige Offenbarungen in einen unerträglichen Verruf gerate, die hauptamtlich dazu verpflichtet sei, das Unrecht und die Verbrechen durch das Ministerium für Staatssicherheit aufzuklären.“
Die Chefin der Behörde, Marianne Birthler, habe sich zweifellos Meriten um die Arbeit der nach ihr benannten Behörde verdient, das sei unbestritten. Sie habe aber auch die Pflicht, für „schwere Grenzverletzungen in ihrem Haus geradezustehen,“ erklärt der Vereins-Vorstand des Verfolgten-Verbandes heute in Berlin. Zwar würde Marianne Birthler in zwei Wochen ihre Tätigkeit offiziell an den Nachfolger Roland Jahn übergeben, sie würde aber zweifellos den Verfolgten ein eindeutiges und klares Signal geben, „wenn sie sich ohne Wenn und Aber zu ihrer Verantwortung bekenne und auf die Ausübung der Funktion mit sofortiger Wirkung verzichtet.“
Unabhängig davon fordert die Vereinigung die Einsetzung „eines unabhängigen Untersuchungsausschusses“, dessen Aufgabe die „rückhaltlose Aufklärung und Aufarbeitung der skandalösen Beschäftigung von Stasi-belasteten Mitarbeitern in der Birthler-Behörde“ sein sollte. Die bisherigen geradezu bagatellisierenden Erklärungen aus der BStU, wonach die Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter unvermeidbar und im Übrigen zu keiner Zeit sicherheitsrelevant gewesen sei, „ist nicht mehr haltbar und keinesfalls mehr akzeptabel.“ Spätestens mit der jetzigen Aufdeckung einer Tätigkeit für das MfS durch einen in der Spitze des Sicherheitsbereiches beschäftigten hochrangigen Mitarbeiter sei „der Rubikon der Zumutungen für die DDR-SED-Verfolgten überschritten.“
V.i.S.d.P.: Vorstand Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785 0der 0176-48061953
Vorsitzender „17. Juni 1953 e.V.“ bleibt Mitglied bei Stalinismus-Opfern
Berlin, 26.02.2011/ts – Das Amtsgericht Charlottenburg hatte bereits am 16.07.2010 in einem rechtskräftig gewordenen Urteil (235 C 76/10) gegen den Bundesvorstand der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) kostenpflichtig festgestellt, dass „der am 12. Januar 2010 beschlossene Ausschluss des Klägers (Carl-Wolfgang Holzapfel, Anm.) in Gestalt des Beschlusses des Beschwerdeausschusses des Beklagten vom 09. April 2010 unwirksam ist.“
Wenige Wochen nach dem Urteil leitete der in dem Rechtsstreit unterlegene Bundesvorstand ein erneutes Ausschlussverfahren ein. In insgesamt drei umfangreichen Anhörungen, die über mehrere Wochen verteilt an das Mitglied versandt wurden, begründete der Vorstand seinen erneuten Versuch, das unliebsame, weil kritische Mitglied aus dem Verband auszuschließen.
Holzapfel hatte im Sommer des letzten Jahres seine Funktion als stv. Bundesvorsitzender der VOS niedergelegt, nachdem er die Rechtsunwirksamkeit eines Vertrages in der Vorstandsetage festgestellt und vergeblich moniert sowie den „Affekt-heischenden Umgang mit der BStU durch transportierte unbewiesene Vorwürfe“ kritisiert hatte. Im Herbst waren dann die Auseinandersetzungen eskaliert, als Holzapfel die „stillschweigende Briefwahl seines Nachfolgers“ thematisierte. Tatsächlich erkannte das zuständige Registergericht später die Wahl wegen Satzungsverstoßes und Verletzung des Wahlgeheimnisses nicht an. Seither bemühte sich der VOS-Vorstand wohl eher lässig denn auf Recht und Gesetz gestützt um den Ausschluss des Vorsitzenden der Vereinigung 17. Juni.
Gegen den neuerlichen Ausschluss vom 20.09.2010 legte Holzapfel satzungsgemäß Beschwerde beim Beschwerdeausschuss der VOS ein. Dieser teilte nun im Bescheid vom 7.02.2011 dem Beschwerdeführer mit:
„Aufgrund der eingesehenen bisherigen Unterlagen ergeht folgender Beschluss: Der Ausschluss aus der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. vom 20.09.2010 wird nicht aufrecht erhalten. Ihrem Einspruch wird stattgegeben. Sie bleiben weiterhin zahlendes Mitglied der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V.“ In der Begründung des einstimmig gefassten Beschlusses heißt es lapidar u.a.: „Im Beschluss des erneuten Ausschlussverfahrens vom 20.09.2010 wurden keine neuen Fakten vorgelegt.“
Der Beschwerdeausschuss stellt dem Vorstand frei, nach Abschluss des vor dem Landgericht Berlin geführten Unterlassungs-Verfahrens (27 O 676/10) gegen Holzapfel wegen dessen offensichtlich lässig vorgenommenen Veröffentlichung „VOS-Vize lässt DDR-Opfer des Saales verweisen“ auf der Internet-Seite des Vereins 17. Juni „zu prüfen, ob dieser Vorwurf eines Vereinsausschlusses würdig ist.“ Allerdings hatte Holzapfel nach dem erfolgreichen Antrag des stv. VOS-Vorsitzenden und SPD-Mitgliedes Ronald Lässig „unter Bedauern“ und unter Anführung des LG-Beschlusses “ umgetitelt: „SPD lässt DDR-Opfer des Saales verweisen“. VOS-Mitglied Holzapfel hält nach wie vor einen Ausschluss von ehemaligen DDR-Opfern durch die SPD „in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft für nicht möglich, weil dies seinen eigenen Erfahrungen mit der ältesten deutschen Partei“ widerspreche. Hingegen sei er durch den einstweilen rechtswirksamen Beschluss gehalten, bis zum Beweis des Gegenteils „die SPD als Veranstalter in die Pflicht zu nehmen“ und nach dem angeführten Antrag des eigenen Genossen entsprechend zu benennen.
Dem Beschluss des Beschwerdeausschusses, seine Entscheidung im Vereinsblatt Freiheitsglocke zu veröffentlichen, mochte der VOS-Vorstand allerdings nicht folgen. Obwohl Tage vor Redaktionsschluss der Februar-Ausgabe übermittelt, erschien diese ohne jeden Hinweis auf die Ausschuss-Entscheidung.
Da der VOS-Bundesvorstand den Ausschluss ihres Mitgliedes Holzapfel mehrfach öffentlich und Presse-wirksam thematisiert hatte, sieht sich die Vereinigung 17. Juni gehalten, den Beschluss über die erfolgreiche Beschwerde ihres Vorsitzenden an dieser Stelle zu veröffentlichen, heißt es in einer heutigen Erklärung des Vereins.
V.i.S.d.P.: Vorstand Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207778
Berlin, 22.02.2011/cw – Der Vorstand der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V. hat sich auf seiner jüngsten Sitzung aus aktuellem Anlass mit diversen öffentlichen Auseinandersetzungen in der Verfolgten-Szene befasst. Besonders wurden diese Auseinandersetzungen durch den Diskurs zwischen dem Vorsitzenden der Vereinigung und dem Vorstand der VOS (Vereinigung der Opfer des Stalinismus) geprägt. Auch wenn der Beschwerdeausschuss der VOS zwischenzeitlich einen Beschluss zum laufenden Ausschlussverfahren des 17. Juni-Vorsitzenden aus dem Verein der Stalinismus-Opfer gefasst hat und diesen demnächst veröffentlichen will, werden immer wieder Organisationen und Gruppierungen „zu Unrecht in diese Auseinandersetzungen einbezogen,“ bedauert der Vorstand.
Besonders unglücklich sei man über den Umstand, auf der vereinseigenen Homepage die SPD der Hauptstadt für den Ausschluss zweier ehemaliger politisch Verfolgter des DDR-SED-Regimes von einer Veranstaltung im Rathaus Schöneberg verantwortlich machen zu müssen:
„Diese Interpretation wurde uns durch den entsprechenden Antrag eines SPD-Mitgliedes per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Berlin aufgezwungen,“ sagte Vorstandssprecher Holzapfel in Berlin. Er selbst sei in diesem Jahr seit 50 Jahren politisch aktiv und sei überzeugt, dass die SPD seines Wissens „noch nie ehemals politisch Verfolgte von einer ihrer Veranstaltungen ausgeschlossen“ habe.
Da die Tatsache des Rauswurfes aus dem Rathaus Schöneberg am 27. Juli letzten Jahres aber gegeben sei und das ursprünglich dafür verantwortlich gemachte SPD-Mitglied eidesstattlich versichert habe, mit dem Rauswurf nichts zu tun gehabt zu haben, müsse die Vereinigung die SPD „trotz gegenteiliger Überzeugung“ als Veranstalter verantwortlich machen, denn „eine Entfernung ehemals politisch Verfolgter durch imaginäre Geister erscheint ausgeschlossen.“
Eine Herausnahme der Berichterstattung über diesen „in der Tat nach wie vor unerhörten Vorgang“ könne andererseits nicht erfolgen, da es sich hier um eine gravierende Diskriminierung ehemals politischer Gefangener des DDR-Regimes gehandelt habe. „Wir hoffen,“ so der Vorstand in einer Erklärung vom Dienstag, „ dass sich nunmehr die SPD selbst an der Aufklärung der Vorgänge beteiligt, um sich nicht länger einem Vorwurf aussetzen zu müssen, der nach Überzeugung der Vereinigung „so nicht stehen bleiben sollte.“
Solange aber das Gegenteil nicht bewiesen sei, müsse sich der Vorwurf zwangsweise gegen den seinerzeitigen Veranstalter richten. „Und das war die SPD Berlin.“
V.i.S.d.P.: Vorstand Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953
Zum Tod des ehem. Regierenden Bürgermeisters am 19.02.2011
siehe:
http://mauerdemonstrant.wordpress.com/
Berlin, 14.02.2011/cw – Über 50 Freunde, Familienmitglieder und Kameraden geleiteten den 17er Veteranen Hans-Joachim (Hajo) Rückert zu seiner letzten Ruhe. Hajo war am 3. Januar, drei Wochen vor Vollendung seines 84. Lebensjahres, nach kurzer schwerer Krankheit verstorben.
Der Trauerredner zeichnete in bewegenden Worten das oft turbulente Leben des Verstorbenen nach, der in der Jugend bei der Marine u.a. auch auf der (alten) Gorch-Fock gelernt hatte, den Stürmen (des Lebens) zu trotzen. 1951 vom DDR-Regime verurteilt zögerte er nicht, mutig seine Meinung und Haltung während des Volksaufstandes im Juni 1953 vorzutragen. Nur knapp entging er einer erneuten Verhaftung und flüchtete nach West-Berlin. Der gelernte Werkzeugmacher wirkte schon bald berufsfremd im Friseur-Geschäft seiner 1948 gefreiten Frau Irma. Seine Fähigkeiten ließen die Kunden erst gar nicht bemerken, dass ein Werkzeugmacher Hand an den Kopfschmuck legte.
Seine Frau Irma muss nun nach fast 63 jähriger Ehe die letzten Jahre ohne den geliebten und verehrten Mann, Vater und Großvater gehen. Unterstützt wird sie auf diesem nicht leichten Weg von den Söhnen und Enkeln, die den Schmerz über den schweren Verlust mit der Mutter und Großmutter teilen.

Vorsitzender Holzapfel (links) verabschiedet den Kameraden; rechts: Vorstandsmitglied Tatjana Sterneberg
Der Vorsitzende der Vereinigung 17. Juni, begleitet von weiteren Kameraden, unter ihnen Adam Lauks und Gustav Rust, würdigte am Grab den „geradlinigen, fest in seinen Überzeugungen wurzelnden Kameraden, der uns allen schmerzlich fehlen wird.“ Es sei angemessen und bewegend gewesen, auf der Orgel das Deutschlandlied zu hören. Hajo habe den herrschenden Zeitgeist stets kritisch gesehen. Für ihn stand das Bekenntnis „Deutschland einig Vaterland“ nie infrage.
V.i.S.d.P.: Vorstand Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Berlin, Tel.: 030-30207785 – Fotos: © 2011 LyrAg / Vereinigung 17. Juni
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